Es gibt immer so einige Grenzfälle.
Zum Beispiel, wenn jemand, der gerade sein Abitur gemacht hat und noch nicht immatrikuliert ist, bei der Kontobeantragung "arbeitslos" statt "Student" angibt, dürfte das die Chancen auf das begehrte Konto deutlich reduzieren.
Teilweise dürften gerade bei Menschen ohne Kredithistorie auch noch Wohnort und andere Faktoren mit hineinspielen. Im Zweifel hab ich dann lieber Schufa, wo seit zehn Jahren Girokonto und Kreditkarte ohne Beanstandung drin steht, als andere kleine Auskunfteien, wo kaum etwas drin steht und man auf solche "allgemeinen Daten" zurückgreift.
Natürlich ist das rechtswidrig (vgl. § 6a BDSG), wenn man vom Computer irgendwo eingeordnet wird und angeblich kein Vorgesetzter da ist, der nach Vorlage von Gehaltsnachweisen o.ä. eine Negativentscheidung revidieren kann (deswegen weine ich MyWallet auch keine einzige Träne nach – solange eigentlich zahlungsfähige und -willige Kundschaft allein wegen einer automatisierten Entscheidung aufgrund "allgemeiner Daten" ausgeschlossen wird, ist es ein miserables Produkt – auch andere haben berichtet, dass sie nach einem Umzug da plötzlich keinen Verfügungsrahmen mehr hatten). Aber mit der Rechtsdurchsetzung ist das immer so eine Sache.