Eine Frage zur Reiserücktrittskostenversicherung: Kann ich davon ausgehen, dass eine Corona-Infektion die den Versicherungsfall auslösende "unerwartet schwere Erkrankung der versicherten Person" darstellt?
Es gibt auf der Seite der MM-Kreditkarten-Versicherung eine detaillierte Leistungsaufstellung:
Kurzfassung: Wenn du ein Schreiben vom Gesundheitsamt hast, dass du in Quarantäne musst, dann gilt das als versicherter Grund für Reisekostenerstattung, solange du die Reise mit deiner MM-Gold-Kreditkarte gezahlt hast.
Siehe 3.3 und 3.4.2:
3.3.1. Es besteht weltweit Versicherungsschutz für:
a) Hinreise-Mehrkosten, wenn die Reise aus einem wichtigen Grund gemäß 3.4 verspätet
angetreten wurde
b) Rücktrittskosten/-gebühren und/oder Stornokosten/-gebühren, die die versicherte
Person einem Reiseunternehmen oder einer anderen Institution vertraglich aufgrund
von Nichtantritt der Reise schuldet
...
f) Teilstornokosten/-gebühren, wenn bei einer Reise, an der mehrere versicherte
Personen teilnehmen, mindestens eine versicherte Person aus einem versicherten
Grund nicht reisen kann
3.4.2. Versicherte Gründe sind:
o) behördlich angeordnete Quarantäne vor Antritt der Reise aufgrund des Verdachts einer
COVID-19 Infektion einer versicherten Person oder eines minderjährigen Kindes der
versicherten Person wegen des Kontakts zu einer infizierten Person oder wegen eines
positiven Testergebnisses. Erforderlich ist der Nachweis über den positiven Test der
versicherten Person oder des minderjährigen Kindes oder der Kontaktperson sowie über
die behördliche Quarantäneanordnung.
Und der Begriff wird auf S. 5 genau definiert:
– Behördlich angeordnete Quarantäne
Eine behördlich angeordnete Quarantäne im Sinne dieser Bedingungen ist eine rechtliche
Anordnung zur Zwangsisolation, die von einer lokalen Regierungsbehörde an eine Person erlassen
wird, wenn diese als Träger von Covid-19 (inkl. Varianten) identifiziert wird oder in engem Kontakt
mit bestätigten Fällen von Covid-19 steht. Eine schriftliche Bestätigung der Regierungsbehörde über
die Art und den Zeitraum der Quarantäne muss von der Regierungsbehörde eingeholt werden, um
einen Kostenersatz zu begründen.
Eine allgemeine Empfehlung durch die lokale Regierung oder Behörde des Reiselands, sich für
einige Tage selbst zu isolieren, die allgemein oder weitgehend für einen Teil oder die Gesamtheit
einer Personengruppe, für Passagiere eines Transportmittels oder Schiffs oder für geografische
Gebiete gilt oder die sich danach richtet, wohin die versicherte Person reist, woher sie kommt oder
durch welches Gebiet sie reist, gilt nicht als behördlich angeordnete Quarantäne im Sinne dieser
Bedingungen.