Miles&More: Senator verklagt Lufthansa

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mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
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STR
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Ja das wird die LH IT vor so einige für Sie unlösbare Aufgaben stellen...was passiert wenn ich nur 95% des Awardfluges mit meinen Meilen gesammelt bis X bezahlen kann und 5% mit meinem gesammelten Meilen nach Datum Y.

Somit wären zwei Konten betroffen. Darüber hinaus noch die Frage wie viel jetzt nun ein Award kostet wenn zwei Konten betroffen sind...

Praktisch unlösbar. Ich denke sollte das Urteil Allgemeincharakter haben, wird es eine Kompensation (ob freiwillig oder auch nicht freiwillig) i.H.v. XY personalisiert geben. nach dem Motto take it or sue me.

Die Höhe die LH anbietet wird wahrscheinlich nur ein Bruchteil davon sein aber 90% werden sich damit zufrieden geben --> ich persönlich auch da ich damit sowieso nicht gerechnet habe und es nur als Bonus ansehe :)
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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Ruhrgebiet
Das mit den zwei Konten sieht für mich eher so aus, als das M&M eben nicht "mal eben" oder selbst "mit Vorlauf" den Awardchart anpassen kann. Auf das Urteil bin ich echt gespannt.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Das mit den zwei Konten sieht für mich eher so aus, als das M&M eben nicht "mal eben" oder selbst "mit Vorlauf" den Awardchart anpassen kann. Auf das Urteil bin ich echt gespannt.

Dann wuerde aber doch ein Konto reichen und das Urteil dahin gehen...

Aktuell sieht es doch so aus, dass alles nach dem 3.1 vollkommen okay ist und die Hansa nun fuer einen gewissen Zeitraum die alten Konditionen anbieten muss.

und dann gibt es für die Konten vor dem 3.1 einfach keine Verfügbarkeiten....besonders in F und C.

Die Awards sind ja fuer die Hansa hochprofitabel, da wird sich wohl nicht viel aendern, man bekommt den Sitz ja ohnehin nur, wenn die Hansa diesen nicht irgendwie noch teurer verkaufen kann, mit wenigen Ausnahmen fuer gute Kunden.

Theoretisch wuerde das natuerlich Awards nach der neuen Awardtabelle inkludieren, nur wird man wohl wegen max. 15000 x Rueckstellungen pro Meile keine Aenderungen einfuehren.

Das Yield Management der Hansa ist absolute Weltklasse, die Prognosen zum Teil so gut, dass ich wirklich schon an Glueck geglaubt habe..., wenn die Prognosen nicht immer zu 95-99% stimmen wuerden und die Diskrepanz kann auch an einem verpassten Taxiway eines Fliegers in XYZ gelegen haben...mit allen Konsequenzen fuer den spaeteren Flugablauf
 

weltspion

Erfahrenes Mitglied
16.08.2009
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HAM
www.travelwithtorsten.com
Das prozessseitig Einfachste wäre, wenn die Lufthansa einfach den alten Meilenkontostand vor dem 3.1. um den entsprechenden Anteil der Verteuerung erhöht. Mir ist klar, dass die Erhöhung nicht linear über alle Strecken und Klassen erfolgte, also müsste man einen Durchschnittswert nehmen. Und die Kunden müssten zustimmen.

Damit schaffen sie bilanztechnisch allerdings genau das Gegenteil von dem, was sie erreichen wollten.

Das hat die Lufthansa schön verbockt. Schon ein peinlicher Auftritt des LH-Managements inklusive Syndikus, egal ob Berufung oder nicht...
 

dreschen

Gründungsmitglied und Senior Chefredakteur VFT
Teammitglied
07.03.2009
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Ruhrgebiet
Dann wuerde aber doch ein Konto reichen und das Urteil dahin gehen...

Aktuell sieht es doch so aus, dass alles nach dem 3.1 vollkommen okay ist und die Hansa nun fuer einen gewissen Zeitraum die alten Konditionen anbieten muss.

HÄÄÄÄÄ?

Wenn die Umstellung okay gewesen wäre, dann hätten das Urteil auch heißen können : "Die Lufthansa muss mit drei Monaten Vorlaufzeit einen neuen Prämienchart ankündigen, deswegen gilt ab heute der alte Prämienchart..."

Warum sonst steht da was mit zwei Konten?
 

haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
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Das Urteil ist so ja eigentlich zu erwarten gewesen.

Selbstverständlich kann jederzeit der versprochene Rabatt gesenkt werden, aber ebenso selbstverständlich natürlich NICHT für bereits gewährte Rabatte.
Einfacher wäre natürlich jetzt die alten Meilen um x% zu erhöhen, aber wo das Problem sein soll zwei Konten zu führen erschließt sich mir auch nicht ..
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
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Es steht ausser Frage, dass die Hansa jederzeit die M&M Bedingungen aendern kann, aus Sicht des Kunden sollte dies aber auch mit einiger Vorlaufzeit geschehen ( basierend auf der Konkurrenz und aehnlichen Vorgaengen irgendwo zwischen 2 Wochen und 2-3 Monaten )


Aktuell sieht es doch so aus, dass alles nach dem 3.1 vollkommen okay ist und die Hansa nun fuer einen gewissen Zeitraum die alten Konditionen anbieten muss.

Ohne das Urteil zu kennen, ist es nur Spekulation, aber mein Verstaendnis ist, dass dies gerade nicht so ist:

Die alten Meilen waren ein Rabatt ("wenn Du diesen Flug 100 mal buchst, schenken wir dir einen C-Flug nach Nordmaerika"), der gar nicht abaenderbar ist. LH muss alte und neue Meilen dauerhaft unterscheiden und fuer alte Meilen dauerhaft Awards zu alten Konditionen anbieten.
 
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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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HÄÄÄÄÄ?

Wenn die Umstellung okay gewesen wäre, dann hätten das Urteil auch heißen können : "Die Lufthansa muss mit drei Monaten Vorlaufzeit einen neuen Prämienchart ankündigen, deswegen gilt ab heute der alte Prämienchart..."

Warum sonst steht da was mit zwei Konten?

Waattt ?

Ruhrgebiet...

Komm'se Herne oder Oer ?


Wir haben doch in aehnlichen Prozessen gesehen, dass sich die Gerichte nicht gerne genau festlegen ( unlaengst bei der Professorenbesoldung gesehen )

Prinzipiell gibt es eine Entscheidung in einer Richtung, ohne diese wirklich zu praezisieren...

Ohne das Urteil gelesen zu haben, versucht man sich hier wohl ein wenig aus der Affaere zu ziehen, indem man auf einer Seite der Hansa jederzeit das Recht einraeumt, die M&M Bedingungen zu aendern ( sprich alles nach dem 3.1 ist soweit okay, vor allem was das Sammeln angeht ) jedoch auch der Gegenseite Recht gibt, sprich die Hansa dazu verpflichtet mehr Vorlaufzeit einzuraeumen. Um genau diesen urspruenglichen Status wieder herzustellen, gibt es die Anweisung alles vor dem 03.01 wieder auf den alten Stand zu setzen...

Der entscheidene Punkt ist dann wohl der Zeitraum, zu dem die Kunden nach den alten Regeln spielen duerfen.
 

johndoe

Erfahrenes Mitglied
09.09.2009
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Na da bin ich mal gespannt ob & wie das Urteil Auswirkungen auf alle Meilenkonten hat.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Ohne das Urteil zu kennen, ist es nur Spekulation, aber mein Verstaendnis ist, dass dies gerade nicht so ist:

Die alten Meilen waren ein Rabatt ("wenn Du diesen Flug 100 mal buchst, schenken wir dir einen C-Flug nach Nordmaerika"), der gar nicht abaenderbar ist. LH muss alte und neue Meilen dauerhaft unterscheiden und fuer alte Meilen dauerhaft Awards zu alten Konditionen anbieten.

Interessante Definition !

Aber wie soll man das in der Realitaet umsetzen?

Dann waeren alle Awards niemals im Preis zu aendern, bzw. muesste man M&M immer wieder neu auflegen und dann abwickeln, wenn man Aenderungen vornehmen will, also ein wenig a la Edeka, Kaisers und Rewe mit den aktuellen Promos.

Bedingungen sind klar, 1 Punkt pro Euro und die Rahmenbedingungen sind auch klar. Eine Pfanne pro 50 Punkte bis 31.03 , dann ist Feierabend.

Kein Problem.

Nur wie machen wir es bei dynamischen LP, die ueber Jahrzehnte laufen?

Duerfen dann per se alle Konditionen niemals geaendert werden, weil sich der status quo bei Kauf/Abschluss nicht mehr existiert?
 

cmburns

Reguläres Mitglied
04.01.2010
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ZRH
Hier noch die aktuelle Pressemitteilung. Interessant der Hinweis auf die 4 Monate Vorlauf:

KÖLN (dpa-AFX) - Die Lufthansa hätte das angesammelte Meilenkonto eines Vielfliegers nicht entwerten dürfen. Der Kläger sei durch die Abänderung des Prämienkatalogs im 'Miles and More'-Programm benachteiligt worden, entschied das Kölner Landgericht am Freitag. (AZ: 32 O 317/11) Ein Hamburger Professor hatte auf seinem Konto insgesamt 887.000 Bonusmeilen angehäuft. Anfang vergangenen Jahres änderte die Lufthansa die Bedingungen so ab, dass künftig durchschnittlich 15 bis 20 Prozent mehr Meilen für das Eintauschen in interkontinentale Flügen erforderlich sein sollten.

Nach Auffassung der Richter hätte die Lufthansa diese Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten ankündigen müssen, damit keine Benachteiligung wider Treu und Glauben vorliege. Insofern seien die Änderungen hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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2.948
CGN
Duerfen dann per se alle Konditionen niemals geaendert werden, weil sich der status quo bei Kauf/Abschluss nicht mehr existiert?

Das alles werden wir erst der schriftlichen Begründung entnehmen können. Ich bin ma auch auf die rechtlichen Erwägungen gespannt.

Hier noch die aktuelle Pressemitteilung. Interessant der Hinweis auf die 4 Monate Vorlauf:
Nach Auffassung der Richter hätte die Lufthansa diese Änderungen mit einem Vorlauf von mindestens vier Monaten ankündigen müssen, damit keine Benachteiligung wider Treu und Glauben vorliege. Insofern seien die Änderungen hinsichtlich der Meilen, die der Kläger bis Anfang 2011 angesammelt hatte, unwirksam.

So hätte ich mir das auch eher gedacht. Wenn die Frist halt zu kurz war, wurde halt überhaupt keine Frist in Gang gesetzt.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.556
15.258
Interessante Definition !

Aber wie soll man das in der Realitaet umsetzen?

Dann waeren alle Awards niemals im Preis zu aendern, bzw. muesste man M&M immer wieder neu auflegen und dann abwickeln, wenn man Aenderungen vornehmen will, also ein wenig a la Edeka, Kaisers und Rewe mit den aktuellen Promos.

Bedingungen sind klar, 1 Punkt pro Euro und die Rahmenbedingungen sind auch klar. Eine Pfanne pro 50 Punkte bis 31.03 , dann ist Feierabend.

Kein Problem.

Nur wie machen wir es bei dynamischen LP, die ueber Jahrzehnte laufen?

Duerfen dann per se alle Konditionen niemals geaendert werden, weil sich der status quo bei Kauf/Abschluss nicht mehr existiert?

Das waere in der Tat die Konsequenz, ja. Wobei, wie lange wird es denn realistischerweise vor dem Stichtag erflogene Meilen geben? Fuenf Jahre? Maximal zehn, aber das Problem wird ueber die Jahre doch immer kleiner und naehert sich asymptotisch der Nullinie.

LH hat eben das Pech, dass sie manchen Kunden nie verfallende Punkte angeboten haben. Im Redpoints-Urteil, aus dem die von mir beschriebene Sichtweise stammt, erledigt sich das Problem durch die fuenfjaehrige Verfallfrist automatisch.
 
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TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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Also 4 Monate...

Wer klagt mit mir gegen Flying Blue, Hyatt und Hilton?

Da sind meine Accounts deutlich voller als bei der Hansa und die Frist bzw. folgende Entwertung war zum Teil noch hoeher, z.B bei AF First...
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Ich warte gespannt auf Klageeinreichung durch dich ;)

Der grosse Unterschied zwischen FB und M&M besteht ja darin, dass man bei der Hansa klagen muss, bei FB reicht die Androhung einer Klage, von daher werde ich sicherlich FB ein Schreiben zukommen lassen, um auf den Sachverhalt hinzuweisen, der Rest ergibt sich von selbst mit ein wenig Zureden, haben aber auch eine gute Lawfirm in NL in der Hinterhand.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.961
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Der grosse Unterschied zwischen FB und M&M besteht ja darin, dass man bei der Hansa klagen muss, bei FB reicht die Androhung einer Klage, von daher werde ich sicherlich FB ein Schreiben zukommen lassen, um auf den Sachverhalt hinzuweisen, der Rest ergibt sich von selbst mit ein wenig Zureden, haben aber auch eine gute Lawfirm in NL in der Hinterhand.

keep us posted. Interessiert mich durchaus, wie ähnlich gelagerte Sachverhalte dann bei anderen Airlines behandelt werden!
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
7.961
2.948
CGN
Vielleicht sollte man sich seine Diss mal genauer ansehen, zum Glueck ist er nicht in der FDP, sonst waeren gewisse Foren wohl schon damit beschaeftigt...

Die Anforderungen an eine mathematische Diss sind relativ heftig, da musst du schon was "neues" finden, dagegen ist diese medizinische Studienarbeit, die dort Diss heißt, aber auch ne Diss in BWL oder die tausendste Diss über Bereichungsverhältnisse im Dreieck in Jura fast schon n Kindergarten.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
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keep us posted. Interessiert mich durchaus, wie ähnlich gelagerte Sachverhalte dann bei anderen Airlines behandelt werden!

Da erwarte ich andere FB Kunden, die da deutlich schneller sind als ich, vielleicht sogar aus dem Forum hier.

Ich habe mich immer noch nicht von den 590 Euro Steuern erholt, die mir die FB Brueder fuer einen Webaward fuer DUS-CDG-ATL aktuell berechnen wollen...

Vielleicht sollte man hier eher klagen, das lohnt sich wohl mehr
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
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Die Anforderungen an eine mathematische Diss sind relativ heftig, da musst du schon was "neues" finden, dagegen ist diese medizinische Studienarbeit, die dort Diss heißt, aber auch ne Diss in BWL oder die tausendste Diss über Bereichungsverhältnisse im Dreieck in Jura fast schon n Kindergarten.

Keine Frage, Eggy hat einen Punkt, nun auch vom LG Koeln bestaetigt.

Ob es clever ist, 887000 Meilen bei der Hansa zu bunkern kann man diskutieren.

Aber die Querverweise und Schlussfolgerungen auf meilenschwund.de sind eher an den Haaren herbeigezogen...

Apropos Klage gegen die Hansa und deiner Herkunft aus Hamburg.

Was macht eigentlich der Bruder von Westerwelle, der mal gegen die Hansa geklagt und verloren hat?