Miles&More: Senator verklagt Lufthansa

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MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
8.229
6
MUC
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Richtig.

LH kann aber für neu erworbene Tickets die Höhe der Meilengutschriften anpassen. So könnte man auf veränderte Marktbedingungen reagieren, ohne alte Meilen zu entwerten und so Verpflichtungen zu verletzen.

Was aber wiederum den Köder verkleinert, der dazu führen soll, daß die Leute Y oder C/D buchen. Wenn es für die billigen Eco-Klassen gar nix mehr gibt, wird der ein oder andere vielleicht doch mal AirBerlin fliegen?

Viele sind auf Meilen scharf, obwohl sie nicht mal wissen, wie man gesammelte Meilen richtig einsetzt. Und dann noch das Problem mit dem Status - man müsste ja die Statuslevel auch jedes Mal nach unten korrigieren, wenn man an der Sammelschraube rückwärts dreht.
 

boarding

Erfahrenes Mitglied
10.01.2012
7.262
0
MUC
Es soll aber auch Vielflieger geben, für die die neue Meilentabelle mit den One-Way-Awards für 50% des Meilenwerts besser funktioniert als die alte Meilentabelle.
Aber auch die hätten von einer anderen Kommunikation und Ausgestaltung der Neubewertung vielleicht was gehabt.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.154
2.672
FRA
Und dann noch das Problem mit dem Status - man müsste ja die Statuslevel auch jedes Mal nach unten korrigieren, wenn man an der Sammelschraube rückwärts dreht.

Der begehrte Status - jetzt noch schneller zu erreichen! Auf vielfachen Kundenwunsch haben wir die Statuslevel gesenkt. Bereits mit 30.000 Statusmeilen erreichen sie den Frequent Traveller Status, und mit 120.000 Statusmeilen haben sie die goldene Senator-Karte in der Hand. Sie haben jetzt auch einen besseren Überblick über Ihre Statusmeilen, denn für interkontinentale Flüge in der Business Class bekommen sie jetzt einheitlich 150% Meilen, ganz egal wohin sie fliegen!

Ließe sich also super verkaufen :)
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
Juve Meilenentwertung unwirksam: Vielflieger siegt mit Stratmann gegen Lufthansa hat das Thema juristisch thematisiert. Inhaltlich keine Neuheiten aber interessant sind die verfahrensbeteiligten Rechtsvertreter

Der Kläger wurde von RAe Stratmann, Bergmann &amp Koll. vertreten. Interessierte Vielflieger können sich der Klage dort sicherlich anschliessen.

Die Lufthansa wurde von Arnecke Siebold - Rechtsanwälte: HOME und deren Berliner RA Nissen vertreten. Die Kanzlei kannte ich bislang nicht aber immer interessant zu sehen mit wem die LH-Gruppe so schafft.
 

jc8136

Erfahrenes Mitglied
19.02.2011
1.276
27
ZRH
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B

Bergmann

Guest
Mit einem solchen Urteil habe ich nicht gerechnet: Bis einschliesslich 2010 gelten die alten Meilen-Bedingungen, ab 2011 die neuen Bedingungen für den Kläger. Ein einfacher, klarer und logischer Richterspruch. So simple kann Rechtsprechung sein. Man darf jetzt gespannt sein, wie Lufthansa reagiert: Revision? Akzeptanz des Urteils aber nur für den Kläger? Oder gar ein Angebot an alle Miles and More Teilnehmer, um sich Folgeprozesse zu ersparen?
 
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rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Das Urteil (wenn es denn je rechtskräftig und auch allgemein umgesetzt wird) ist eigentlich garnicht so schlecht für die LH.

Statt mit einem Monat werden also Änderungen künftig mit vier Monaten Vorlauf angekündigt. Peanuts. Der "Schaden" für LH durch diese zusätzlichen 3 Monate dürfte sich im überschaubaren Rahmen halten.

Und wenn es in diesen zusätzlichen 3 Monaten wirklich einen massiven Ansturm auf Meilenbuchungen zu den Altkonditionen geben sollte, kann das der LH auch nur recht sein, da dann die Bilanz schön entlastet wird. Und im Extremfall wird sie das über die Verfügbarkeiten zu steuern wissen.
 

tim

Reguläres Mitglied
15.03.2010
45
0
Nunja, wir haetten es wissen muessen, die Domain "miles-and-less.de" wurde schon im Dezember 2010 von LH registriert. (...und sie leitet zu M&M weiter)
 
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TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Akzeptanz des Urteils
Der Kundenmonolog wird die nächsten Tage einen neuen Textbaustein erhalten:

"Aber selbstverständlich befolgen wir das Urteil des LG Köln und räumen jedem MM-Teilnehmer, der innerhalb der ersten vier Monate des Kalenderjahres 2011 der Programmänderung widersprochen hat, die Flugprämienbuchungsmöglichkeit nach vormaliger Meilentabelle ein. Wir hoffen, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und freuen uns, Sie bald wieder auf einem unserer Flüge begrüßen zu dürfen."


Das dürfte sich doch im Endeffekt rückstellungsneutral auf die Bilanz auswirken. :p
 

haakona

Erfahrenes Mitglied
23.12.2009
348
3
Du hattest noch keine persönlichen Erfahrungen mit der LH-IT, dann wüßtest Du, wovon hier alle reden ;)

Oh doch, mehr als genug. :) Aber ich versteh schon was du meinst ..

Die "Viermonatsfrist" scheint mir allerdings noch um einiges zu kurz. Nachdem was man liest, reicht die aber auch nur um nicht gegen Treu und Glauben zu handeln. Ob die vier Monate im Ganzen reichen ist damit nicht entschieden ..
 
Zuletzt bearbeitet:

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.477
1.032
Deshalb mein Hinweis auf § 78 ZPO: § 78 ZPO Anwaltsprozess


Mal was Anderes: Wie kommt man als "IT-Professor" auf 887.000 Meilen? Mit den typischen Reisekostenetats und Reiserichtlinien von Universitäten ist das kaum darstellbar, soweit der Mann sich nicht mehrere Hektar brasilianischen Regenwald als Altpapier vor die Haustür hat legen lassen. Oder ist das gar kein richtiger Professor?
 

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Du kennst ganz offensichtlich die Branche und deren Nebentätigkeiten nicht. :)
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Deshalb mein Hinweis auf § 78 ZPO: § 78 ZPO Anwaltsprozess


Mal was Anderes: Wie kommt man als "IT-Professor" auf 887.000 Meilen? Mit den typischen Reisekostenetats und Reiserichtlinien von Universitäten ist das kaum darstellbar, soweit der Mann sich nicht mehrere Hektar brasilianischen Regenwald als Altpapier vor die Haustür hat legen lassen. Oder ist das gar kein richtiger Professor?

Mit hoher Wahrscheinlichkeit auch noch zum Teil von dir als Steuerzahler subventioniert.

Alternativ 44 Die Zeit Abos...

War der Rekord nicht irgendwo um die 300 nur fuer die 20000 Meilen Zeit Abos?
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
2.477
1.032
Gerade mal gegoogelt - der Mann ist ziemlich frischer FH-Professor an der Hochschule der Polizei in Hamburg. Freut sich die Freie und Hansestadt bestimmt, dass jetzt der Eindruck entsteht, dass der öffentliche Dienst routinemäßig First Class reist und 887K Meilien anhäufen kann.

EDIT: Das Hamburger Abendblatt baut schon mal vor:

Ein Großteil der Bonusmeilen, die der Professor und Freiberufler durch seine Flüge angesammelt hat, stammen aus seiner selbstständigen Tätigkeit. Dementsprechend kann er über diese Meilen frei verfügen. "Alle dienstlichen Reisen muss ich genau abrechnen und dabei angeben, wie viele Meilen ich verbuchen konnte", so der Professor der Uni Hamburg. "Ich bin natürlich auch verpflichtet, diesen Bonus in Form von Flügen auf Dienstreisen zu nutzen."

Wollen wir mal hoffen, dass er noch genug Zeit für seine Professur hat, wenn er soviel nebentätig ist, und seine Nebentätigkeitsgenehmigung wasserdicht ist...
 
Zuletzt bearbeitet:

thaifoodpower

Erfahrenes Mitglied
08.01.2010
1.509
17
ZRH
Deshalb mein Hinweis auf § 78 ZPO: § 78 ZPO Anwaltsprozess


Mal was Anderes: Wie kommt man als "IT-Professor" auf 887.000 Meilen? Mit den typischen Reisekostenetats und Reiserichtlinien von Universitäten ist das kaum darstellbar, soweit der Mann sich nicht mehrere Hektar brasilianischen Regenwald als Altpapier vor die Haustür hat legen lassen. Oder ist das gar kein richtiger Professor?

Beratung und Drittmittelprojekte. Die Mittel aus Forschungsprojekten und Kooperationen können an einem guten Ingenieur- oder IT-Lehrstuhl durchaus grosse Summen ausmachen.
 
F

ftlsenhon

Guest
"Lufthansa muß zwei Konten führen und das wohl für alle Kunden. Eines, auf dem die Meilen bis 3.1.11 geführt werden, von diesem Konto muß zu den alten Konditionen gebucht werden können. Und eines mit den Meilen ab dem 3.1.11." (Zitat meilenschwund.de)

Heißt das jetzt, dass wenn 105.000 Meilen bis zum 3.1. auf dem Konto schon vorhanden waren (also 1. Konto) und man diese zwangsweise in Sachen Höhe nach dem 3.1. für eine USA-Buchung verwendet hat, was ja bzgl. dieser Höhe nun als rechtswidrig geurteilt wurde (alte Konditionen gelten für dieses Konto), nun 15.000 zurückfordern kann? Würde ich sonst sofort machen!
Auf der anderen Seite war ja ein Widerspruch nur bedingt möglich, denn dieser hätte zu einer Kündigung seitens M&M geführt.
 
Moderiert:

TXLover

Erfahrenes Mitglied
13.08.2010
1.488
1
Zurückfordern kann man alles Mögliche immer, daran hindert einen niemand. Ob man es auch bekommt, ist eine andere Frage. ;)

Jetzt wartet doch erst mal die Veröffentlichung der Urteilsbegründung im Wortlaut ab.
 

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
Der einfachste und meines Erachtens auch noch einigermaßen wirtschaftlich machbare Weg für die LH wäre, für die nächsten 4 Monate ein "Meilenschnäppchen" für Alle zu den alten Konditionen anzubieten. Dann bräuchten nicht 2 Konten eingerichtet zu werden und IT-mäßig dürfte das auch kein Problem sein. Plus ein Riesen Image-Gewinn für die LH.
 
F

ftlsenhon

Guest
Der einfachste und meines Erachtens auch noch einigermaßen wirtschaftlich machbare Weg für die LH wäre, für die nächsten 4 Monate ein "Meilenschnäppchen" für Alle zu den alten Konditionen anzubieten. Dann bräuchten nicht 2 Konten eingerichtet zu werden und IT-mäßig dürfte das auch kein Problem sein. Plus ein Riesen Image-Gewinn für die LH.

Sonst geht es Dir noch gut? Viele habe doch schon ihre Meilen zu den neuen Bedingungen ausgegeben, da nützt ein Meilenschnäppchen jetzt recht wenig, zumal diese ja nur nach Belieben der LH zu buchen sind und meistens nur Destinationen zu Zeiten beinhalten, wo kein Bedarf seitens Kundschaft besteht
 
Moderiert:

rotanes

Erfahrenes Mitglied
01.06.2010
7.016
6
HAM
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300x250
Sonst geht es Dir noch gut? Viele habe doch schon ihre Meilen zu den neuen Bedingungen ausgegeben, da nützt ein Meilenschnäppchen jetzt recht wenig, zumal diese ja nur nach Belieben der LH zu buchen sind und meistens nur Destinationen zu Zeiten beinhalten, wo kein Bedarf seitens Kundschaft besteht

Ich denke da wird rückwirkend wenig zu machen sein, wenn du nicht in der Widerspruchsfrist laut den AGB Einspruch eingelegt hast: Änderungen.. " gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Miles & More Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt."