Miles&More: Senator verklagt Lufthansa

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ftlsenhon

Guest
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Ich denke da wird rückwirkend wenig zu machen sein, wenn du nicht in der Widerspruchsfrist laut den AGB Einspruch eingelegt hast: Änderungen.. " gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Miles & More Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt."

Wenn ich Widerspruch eingelegt hätte, könnte ich jetzt auch nicht mehr buchen, weil ich dann gar kein Miles&Less-Teilnehmer mehr wäre (Zwangsbeendigung) ...
 
Moderiert:

west-crushing

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03.08.2010
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Ich denke da wird rückwirkend wenig zu machen sein, wenn du nicht in der Widerspruchsfrist laut den AGB Einspruch eingelegt hast: Änderungen.. " gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Miles & More Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt."

Worin der springende Punkt liegen könnte. Bis zum heutigen Tage hat M&M mir die Änderungen nicht in Textform bekanntgegeben.
 
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ftlsenhon

Guest
Worin der springende Punkt liegen könnte. Bis zum heutigen Tage hat M&M mir die Änderungen nicht in Textform bekanntgegeben.

mir auch nicht. Ein zweites Verfahren in Sachen Rückforderung kann sich LH eigentlich nicht leisten. Vielleicht einen Musterbrief mit Rückforderungen jetzt aufsetzen und massenweise nach Gütersloh schicken.
 
Moderiert:

wideroe

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13.01.2011
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Beratung und Drittmittelprojekte. Die Mittel aus Forschungsprojekten und Kooperationen können an einem guten Ingenieur- oder IT-Lehrstuhl durchaus grosse Summen ausmachen.

Klar, die können dann aber nur gemäß den Richtlinien des öffentlichen Dienstes ausgegeben werden, wenn sie einmal vereinnahmt sind. Da kannst Du noch soviel Drittmittel haben, davon darfst Du nicht nicht mal Häppchen o.ä. von kaufen. Davon mal abgesehen und ohne dieser Perle der Hochsschullandschaft zu nahe treten zu wollen - die Fachhochschule der Polizei der Freien und Hansestadt Hamburg dürfte, ähm, eher übersichtliche Forschungsmittel generieren. Diese Polizei-FHs sind jetzt nicht wirklich Forschungshochschulen. Denke mal eher, dass der gute Mann nebenher ein florierendes Consultingbusiness betreibt und die FH-Tätigkeit dazu dient, einen für die akquise günstigen Professorentitel Gass zu führen.

Back to topic - im FTD-Artikel stand doch, dass eine Münchner Kanzlei bereits versucht, mehrere Hundert FFs einzusammeln. Klarer Fall von Aasgeier - erstmal einen anderen das ungewisse Musterverfahren führen lassen und dann im Massengeschäft mit wenig Aufwand und null Risiko auf den Zug aufspringen.
 
Zuletzt bearbeitet:

thorfdbg

Erfahrenes Mitglied
14.10.2010
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Klar, die können dann aber nur gemäß den Richtlinien des öffentlichen Dienstes ausgegeben werden, wenn sie einmal vereinnahmt sind. Da kannst Du noch soviel Drittmittel haben, davon darfst Du nicht nicht mal Häppchen o.ä. von kaufen.
Exakt. Und insbesondere dürfen nur im Einverständnis mit dem Arbeitgeber, typischerweise die Dienstreisestelle, über die Meilen verfügt werden. Insofern hätte der gute Mann eh' keine Verfügung über sein Meilenkonto, und es gäbe keinen Grund, sich über den Wertverlust aufzuregen. Höchstens seine Dienststelle dürfte da Interesse haben zu klagen.
 

TXLover

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13.08.2010
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1
Und das würde deiner Meinung nach ausreichen?

Wenn auf dem Kartönchen mit der Empfängeradresse ein halbwegs hervorgehobener Hinweis auf die Abdruckstelle steht könnte das schon ausreichen. Was war den mit den Kontostandsmitteilungen? Ich weiss es nicht, ich habe es damals nur so am Rande verfolgt, insbesondere aufgrund der Diskussionen hier im Forum.
 

west-crushing

Erfahrenes Mitglied
03.08.2010
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Wenn auf dem Kartönchen mit der Empfängeradresse ein halbwegs hervorgehobener Hinweis auf die Abdruckstelle steht könnte das schon ausreichen. Was war den mit den Kontostandsmitteilungen? Ich weiss es nicht, ich habe es damals nur so am Rande verfolgt, insbesondere aufgrund der Diskussionen hier im Forum.

So genau weiß ich es auch nicht, aber so Fragen von Zugang von Informationen und so interessieren mich immer (oder besser gesagt müssen mich immer interessieren ;) ).

AFAIK stand es eben nur im Januar-Heft auf Seite xx relativ klein irgendwo. In den Kontostandsmeldungen kam soweit ich weiß nix. Daher bin ich jetzt erstmal davon ausgegangen (sofern das eben gesagte tatsächlich zutrifft), dass die Bekanntgabe in irgendeinem Heft nicht ausreicht.
 

maxbluebrosche

Super-Moderator
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17.01.2010
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zwischen HAJ & PAD
Wäre es für die LH nicht am einfachsten den Kontostand am 31.12.10 um Prozentsatz x einmalig anzuheben und dann ist Ruhe im Programm? Aber es wird wohl eher noch bis zum endgültigen Umrüsten auf die neue C dauern :)
 

cockpitvisit

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04.12.2009
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FRA
Wäre es für die LH nicht am einfachsten den Kontostand am 31.12.10 um Prozentsatz x einmalig anzuheben und dann ist Ruhe im Programm? Aber es wird wohl eher noch bis zum endgültigen Umrüsten auf die neue C dauern :)

Das ist nicht genug, auch spätere Stornos von alten Prämienbuchungen müssen nach oben korrigiert werden. Ich habe z.B. vor dem 31.12.10 eine Prämienbuchung gemacht, die ich später storniert habe. Ich erwarte, dass auch diese 160.000 Meilen in 185.000 "neue" Meilen umgetauscht werden.

Und da ich die Buchung nur wegen der wie man jetzt sieht unzulässigen Anhebung der Prämienpreise gemacht habe, wäre auch nicht schlecht, die 50EUR Stornogebühr zurückzubekommen, sowie Zinsen auf bezahlte und später erstattete "Steuern und Gebühren" :cool:

Ich freue mich jedenfalls auf den hoffentlich riesigen Image-Schaden für die Lufthansa. Denn mit einem hohen PR-Schaden steigt auch der Druck, das Produkt zu verbessern und gute Preise anzubieten.
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Also zukünftig wird es M&M Kunden geben, die auf Grund dieses Urteils eine Gutschrift verlangen, diese bekommen, aber dann keine Verfügbarkeit in C oder F erhalten.

Und die anderen, die es auf sich ruhen lassen, können weiterhin munter C und F buchen.... Juhuiiiii

Das halte ich fuer absoluten Unsinn. Die Folgen dessen wuerden LH in richtig heisses Wasser bringen, bisher geht es nur um eine AGB Aenderung. Weist man der Lufthansa ein Verhalten wie das von dir angesprochene fuer die 'Altbestandskonten' nach koennte das ein Gericht sehr boeswillig interpretieren. Von den Medien nicht zu sprechen.

Es ist eine Sache als Unternehmen als Pfennigfuchser und AGB-Reiter portraitiert zu werden aber Betrueger hoert sich nicht mehr so fein an.

Zudem sehe ich bei der Umsetzung ueberhaupt keine Probleme. Bei American Airlines hat diese Praxis problemlos Anwendung gefunden. Delta ebenso. Die Firmen die sich damit beschaeftigt haben stehen sicherlich als Consultants zur Verfuegung, ausser man will mal wieder alles der besten IT Abteilung der Welt allein ueberlassen. Dann gnade uns Gott. :D
 

Flying Lawyer

Erfahrenes Mitglied
09.03.2009
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4.228
Bist du da sicher?

Ich meine hier gelesen zu haben, dass die Argumentation von LH's Hausjuristen durchgefuehrt wurde.

Die dürfen aber nicht vor dem Landgericht für ihren Arbeitgeber auftreten. Regel (1): Auch Hausjuristen können Rechtsanwälte sein (und sind es bei denen, die ich von LH kenne auch). Regel (2): angestellte Rechtsanwälte dürfen nicht für ihren Arbeitgeber vor Gericht auftragen (weil sich die Rolle als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht mit der Weisungsgebundenheit aus dem Arbeitsvertrag verträgt).
 

skywalkerLAX

Erfahrenes Mitglied
Die dürfen aber nicht vor dem Landgericht für ihren Arbeitgeber auftreten. Regel (1): Auch Hausjuristen können Rechtsanwälte sein (und sind es bei denen, die ich von LH kenne auch). Regel (2): angestellte Rechtsanwälte dürfen nicht für ihren Arbeitgeber vor Gericht auftragen (weil sich die Rolle als unabhängiges Organ der Rechtspflege nicht mit der Weisungsgebundenheit aus dem Arbeitsvertrag verträgt).

Welche Funktion hatten dann die Hausanwaelte? Sassen die dort um fuer LH auszusagen und die Position der LH zu erklaeren?

Kenne ja von der Verhandlung selbst nicht mehr wie das was hier und anderswo geschrieben steht.
 

MLang2

Moderator / Newbie-Guide
08.03.2009
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MUC
Dagegen spricht ja nichts. Die beklagte darf sich natürlich auch durch ihre Mitarbeiter äußern. Dass Franz persönlich kommt dürfte ja nicht zu erwarten sein

Letztlich gehört Herrn Franz der Laden ja auch nicht. Ist ja nicht so wie beim Einzelunternehmer.
 

wideroe

Erfahrenes Mitglied
13.01.2011
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Hier wurde aber explizit berichtet die Herren haetten auch gesprochen. Oh well... das Ergebnis zaehlt und selbiges war eine Klatsche fuer LH.

Ich gehe mal davon aus, dass die Kanzlei mehr oder weniger nur Stempelanwalt für Lufthansa war, d.h. dass Schriftsätze usw. bei Lufthansa vorbereitet wurden und dann wegen § 78 ZPO von der Kanzlei auf ihrem Briefbogen eingereicht worden sind.