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ftlsenhon
Guest
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Ich denke da wird rückwirkend wenig zu machen sein, wenn du nicht in der Widerspruchsfrist laut den AGB Einspruch eingelegt hast: Änderungen.. " gelten als genehmigt, wenn ein Teilnehmer weiterhin seine Miles & More Kundennummer verwendet oder wenn er nicht innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe schriftlich Widerspruch einlegt."
Wenn ich Widerspruch eingelegt hätte, könnte ich jetzt auch nicht mehr buchen, weil ich dann gar kein Miles&Less-Teilnehmer mehr wäre (Zwangsbeendigung) ...
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