Hier posten schon diverse Experten nonstop nonsens zum Thema Luftfahrt, aber das hier ist der Oberknaller
Skywalker als Kenner der Koelner und Frankfurter Law Szene....
Anscheinend kennt sich dieser Skywalker besser in den Feinheiten der verschiedenen Landgerichtsbezirke aus als so mancher Anwalt!
Spezialzuständigkeiten des OLG Köln:
"Im Land Nordrhein-Westfalen sind einige Angelegenheiten bei bestimmten Oberlandesgerichten konzentriert. Bei dem Oberlandesgericht Köln sind konzentriert
Landwirtschaftssachen
für die OLG-Bezirke Düsseldorf und Köln
Schifffahrtssachen
für das ganze Land Nordrhein-Westfalen und für das Schifffahrtsgericht St. Goar
Binnenschifffahrtssachen
betreffend Entscheidungen des Schifffahrtsgerichts/Rheinschifffahrtsgerichts Duisburg-Ruhrort und des Amtsgerichts St. Goar in Binnenschifffahrtssachen
Notarsachen
für das ganze Land Nordrhein-Westfalen "
Oberlandesgericht Köln
Spezialzuständigkeiten des LG Frankfurt am Main:
"Bei dem Landgericht Frankfurt am Main gibt es 31 Zivilkammern. Hiervon bearbeiten etwa zwei Drittel erstinstanzliche bürgerliche Rechtsstreitigkeiten, die nicht vor die Verwaltungsgerichte, Arbeitsgerichte oder sonstigen Fachgerichte gehören. Spezialzuständigkeiten bestehen für Reiserecht, für Presse-, Urheber- und Verlagsrecht, Fiskus- und Amtshaftungssachen, Patent-, Gebrauchsmuster-, Warenzeichen und Wettbewerbssachen sowie für Rechtsstreitigkeiten aus Krankenversicherungsverhältnissen und im Zusammenhang mit Börsen- oder Wertpapiergeschäften.
10 Zivilkammern sind als Rechtsmittelinstanz für Berufungen gegen Urteile der Amtsgerichte tätig. Auch hier bestehen Spezialzuständigkeiten, und zwar für Mietsachen, Unterhaltssachen, Streitigkeiten aus Reiseverträgen und Betreuungs- und Freiheitsentziehungssachen.
Ferner sind beim Landgericht Frankfurt am Main 16 Kammern für Handelssachen und eine Kammer für Wertpapierbereinigung eingerichtet."
http://www.lg-frankfurt.justiz.hess...Internet?cid=e4bc9665a12d726349b4490232349397
Ein schönes Beispiel ist die Entscheidung zur Frage der Flugreihenfolge durch AGB-Klausel:
"Die mit den Klagen der Verbraucherzentrale befassten Oberlandesgerichte haben die Gültigkeit der Klauseln unterschiedlich beurteilt. Das OLG Köln hat sie für wirksam, das OLG Frankfurt am Main für unwirksam gehalten."
http://agb-recht.de/klauseln/klause...bindung-an-flugreihenfolge-durch-abg-klausel/
Bezeichnenderweise hat sich dann der BGH der Entscheidung des OLG Frankfurt am Main angeschlossen.
Das sind zwar wirklich Feinheiten, sie hätten aber dem Kläger Eggendorfer sicherlich geholfen.