Sorry, wenn ich den ganzen OT hier störe

und kurz wieder zum Thema komme.
Die aus der mündlichen Verhandlung bekannt gewordenen Argumente des OLG überzeugen mich nicht wirklich:
1. Durchschnittskunde/ Einzelansprüche:
Das OLG bemängelt, das LG habe in seinem Urteil zu stark auf den Einzelfall abgestellt. Nun, bei der Betrachtung der Wirksamkeit von AGB stellt man zutreffend auf die Breitenwirkung (=Durchschnittskunde) ab. Vorliegend geht es, soweit ich erkenne, nicht um die Wirksamkeit von AGB, sondern um die faktische, einseitige Verkürzung bereits entstandener Einzelansprüche oder -anwartschaften (=Eggys Meilenkonto).
2. Prämientabelle frei abänderbar?
Nun, bei M&M dreht sich alles ums Meilensammeln und das Gegenstück hierzu, die Bezahlung von Leistungen (Meilenupgrade, Meilenflug) oder Lieferungen (Worldshop) mit den erworbenen Meilen. Hier anzunehmen, dass ein Vertragspartner einseitig und ohne große Ankündigung freischaffend ändern kann, halte ich für kaum vertretbar. Würde die Ansicht des OLG zutreffen, könnte die LH die erforderlichen Meilen für einen Meilenflug auch ohne weiteres um den Faktor 10 oder 100 oder 1000 hochsetzen und damit alle Meilenkonten (was Flüge betrifft) völlig entwerten.
Ich bin gespannt auf den 08.01.2013. Wenn Eggy bei dem OLG auf die Nase fällt, wird der BGH nach meiner Einschätzung (*) korrigieren müssen.
(*) Bitte immer vor Augen führen: Wir kennen hier vielleicht 1% bis 10% des Prozessstoffes. Alle Einschätzungen sind daher zwingend sehr vage....
So, und jetzt meinetwegen wieder ein wenig OT
