Miles&More: Senator verklagt Lufthansa

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Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Naja dann schauen wir mal ob Eggy den BGH anruft, und welche Auffassung dieser denn hat.
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.341
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich gehe davon aus. Die drei Buchstaben sind ja schon gefallen, ich denke nicht, dass er es daran nun scheitern lässt. Die Kosten sind - im Vergleich zu den bisherigen Aufwendungen - nicht besonders krass, die Medienwirkung, die Eggy genießt, aber umso größer.

Ich freue mich schon auf ein Urteil des BGH und hoffe, dass möglichst viele Rechtsfehler angegriffen und dort abgehandelt werden, da das Thema ja doch Sprengkraft für die meisten Kundenbindungsprogramme besitzt.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Los, zum BGH und hoffen, dort nicht nur Recht zu haben, sondern auch zu bekommen ;)
 

Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Das gericht argumentierte ja, dass "für den Normalkunden sich die Prämiensituation durch die Neufassung aber in einigen Punkten sogar verbessert habe". Das habe ich bis heute nicht kapiert - wieso kann sich die Situation für irgendjemanden verbessern, wenn man doch mehr Meilen braucht? Kann mir das irgendjemand erklären, wo diese Verbesserungen liegen sollen? Danke im Voraus :)
 

belimo

Erfahrenes Mitglied
21.01.2010
2.524
73
KN
Das gericht argumentierte ja, dass "für den Normalkunden sich die Prämiensituation durch die Neufassung aber in einigen Punkten sogar verbessert habe". Das habe ich bis heute nicht kapiert - wieso kann sich die Situation für irgendjemanden verbessern, wenn man doch mehr Meilen braucht? Kann mir das irgendjemand erklären, wo diese Verbesserungen liegen sollen? Danke im Voraus :)

Es gibt seit der Änderungen auch Oneway-Prämien... um nur eine der Verbesserungen zu nennen.
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Es gibt seit der Änderungen auch Oneway-Prämien... um nur eine der Verbesserungen zu nennen.

Dem zu folgen, was die Wettbewerber schon lange machen als Verbesserung zu verkaufen ist schon eine gelungene Marketingleistung. BA und SQ machen one-way schon seit vielen Jahren ohne Aufpreis.

Macht ja auch keinen Sinn: Beim kommerziellen Ticketverkauf soll durch die Aufschlaege verhindert werden, dass Kunden von guenstigen Tarifen in anderen Laendern durch Buchung zweier OW-Tickets profitieren. Beim Meilenticket ist das Ticket aus jeder Richtung gleich teuer. Der Aufschlag war von jeher absolut sinnfrei.
 
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MM959

Neues Mitglied
07.06.2011
16
0
NUE/DUS
Bei Beck-Online gibt es ein paar mehr Informationen (inkl. Volltext-Urteil).
Miles & More-Bonusmeilen: OLG Köln hält Erhöhung der Prämienpreise durch Lufthansa für wirksam | beck-aktuell

Besonders schön:
Das OLG stellt für diese Prüfung auf die Auswirkungen der Änderung für einen «durchschnittlichen» Teilnehmer am Miles & More-Programm ab, der nach übereinstimmenden Angaben beider Parteien über maximal 12.000 Bonusmeilen verfüge. Ein solcher Kunde werde durch die vorgenommene Änderung nicht wider Treu und Glauben benachteiligt, da für ihn eine Einlösung der Bonusmeilen für (interkontinentale) Business- oder First Class-Flüge auch nach dem bis zum 02.01.2011 geltenden Prämienkatalog nicht ernsthaft in Betracht gekommen sei.
 

keynes

Erfahrenes Mitglied
03.04.2011
2.093
997
Dem zu folgen, was die Wettbewerber schon lange machen als Verbesserung zu verkaufen ist schon eine gelungene Marketingleistung. BA und SQ machen one-way schon seit vielen Jahren ohne Aufpreis.

Fuer M&M Kunden war dies nun mal eine Verbesserung. Ist doch egal, dass andere dies schon vorher hatten. Nach Deiner Logik waere eine Preissenkung keine Preissenkung, wenn die Wettbewerber schon vorher einen niedrigeren Preis hatten. Gleiches wuerde natuerlich demnach auch fuer Preiserhoehungen gelten.
 

FlyByWire

Erfahrenes Mitglied
16.11.2011
1.281
0
Ich versteh's wirklich nicht ganz:

Das OLG stellt für diese Prüfung auf die Auswirkungen der Änderung für einen «durchschnittlichen» Teilnehmer am Miles & More-Programm ab, der nach übereinstimmenden Angaben beider Parteien über maximal 12.000 Bonusmeilen verfüge. Ein solcher Kunde werde durch die vorgenommene Änderung nicht wider Treu und Glauben benachteiligt,

Heisst das besonders "gute" Kunden/Meilensammler dürfen ruhig benachteiligt werden?
Und weil der durchschnittliche M&M Kunde-auch keine eVouchers auf dem Konto hat, dürften eVouchers instantan entwertet werden?

Vielleicht sollte LH - in Hinblick auf zukünftige enhancements - jedem Besucher auf seiner Website eine lebenslange M&M-Mitgliedschaft verleihen, dann wird das «durchschnittliche» Meilenguthaben noch niedriger. Ach, nicht dass ich die noch auf dumme Gedanken bringe ...
 

SMK77

Cessna-HON
01.04.2009
2.543
40
Singapur
Fuer M&M Kunden war dies nun mal eine Verbesserung. Ist doch egal, dass andere dies schon vorher hatten. Nach Deiner Logik waere eine Preissenkung keine Preissenkung, wenn die Wettbewerber schon vorher einen niedrigeren Preis hatten. Gleiches wuerde natuerlich demnach auch fuer Preiserhoehungen gelten.

Wenn der Wettbewerb Lufthansa dazu zwingt die Preise zu senken, wird Lufthansa das auch sicher nicht als bahnbrechende Neuerung zu verkaufen versuchen...
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.341
Düsseldorf
www.drboese.de
Ich versteh's wirklich nicht ganz:

Heisst das besonders "gute" Kunden/Meilensammler dürfen ruhig benachteiligt werden?
Tja, Eggy erwartete hierzu ja einen Beweisbeschluss. Er konnte aber wohl nicht (erheblich) diese Behauptung der Lufties bestreiten, er hat ja keine Ahnung vom Durchschnittskunden. Vielleicht wäre das auch ein Ansatz beim BGH: Je nach Kundengruppe ist zu beurteilen, ob die Veränderungen erheblich sind. Der HON CIRCLE-Kunde wird seine Meilen wohl eher nicht so innerhalb eines Monats aufbrauchen können (wobei der ja so viel fliegt, dass es doch wieder ginge....)

Mir missfällt aber diese "Durchschnittskunde"-Betrachtung, auf der anderen Seite bin ich mir auch nicht ganz sicher, ob das Gericht nicht damit vielleicht sogar doch den rechtlich richtigen Weg gegangen ist.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Wenn der durchschnittliche Payback Sammler also, sagen wir mal, 3000 Punkte auf dem Konto hat, bedeutet das also, das alle Accounts über 30.000 Punkte ohne Probleme um 20% entwertet werden dürfen?

Entweder war der Richter einfach nur überfordert mit der Materie, oder von LH mit ein paar Freiflügen gekauft. Anders kann ich mir jedenfalls die Urteilsbegründung nicht erklären..
 
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Ed Size

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16.03.2009
9.425
3
........der durchschnittliche M&M Kunde

Was ich daran nicht verstehe ist das man den Ottonormalkunden als Maßstab nimmt - wenn ja selbst LH die Kunden differenziert betrachtet und ihnen auch mit differenzierten Angeboten/Serviceleistungen entgegentritt.

Wenn man die Sache vernünftig betrachtet dann muss man die unterschiedlichen Statusstufen auch differenziert bewerten (abwerten).
 

THUMB

Erfahrenes Mitglied
03.11.2010
2.189
11
Nur als Randnotiz: das heißt im Umkehrschluss, dass es an die 25 Milliarden M&M-Meilen im Umlauf gibt. Bei der Inflation ist es kein Wunder, dass man bei der Meilenvergabe immer knauseriger wird.
 

htb

Erfahrenes Mitglied
10.10.2010
1.076
3
Nur als Randnotiz: das heißt im Umkehrschluss, dass es an die 25 Milliarden M&M-Meilen im Umlauf gibt. Bei der Inflation ist es kein Wunder, dass man bei der Meilenvergabe immer knauseriger wird.

Das Verkaufen von M&M Meilen war ein großer Geldbringer. Die Vergabe von M&M Meilen bei LH selbst hat viele Kunden gebunden. Und jetzt, wo es daran geht, diese Verpflichtungen auch auszuzahlen, muss aufgrund der "Inflation" plötzlich eine Entwertung vorgenommen werden. Das ist so krank, dass mir die Lust daran vergeht, mit LH zu fliegen.

HTB.
 
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Friemens

Erfahrenes Mitglied
23.01.2012
1.164
0
MUC
Zwei Sachen sind für mich am absurdesten:

Auch sei die von der Beklagten gewählte Vorankündigungsfrist von etwa einem Monat nicht zu beanstanden, da es für einen «durchschnittlichen» Teilnehmer des Miles & More-Programms in der Regel innerhalb eines Monats und damit zu den «alten» Konditionen möglich sei, seine Bonusmeilen für einen innerhalb des möglichen Buchungszeitraums liegenden Flug (ggf. sogar für mehrere Flüge) einzusetzen.

Der Richter möge mal die Verfügbarkeiten auf M&M mit Vorlauf 4 Wochen prüfen.

Es handele sich bei den Bonusmeilen auch nicht um sogenanntes E-Geld.

Da man mit Meilen bezahlen kann, was ist es denn sonst?

Davon abgesehen finde auch ich es lächerlich, von dem Durchschnittskunden, der sich keine C- und F-Awards leisten kann, darauf zu schließen, dass man diejenigen, die es sich leisten können, benachteiligen darf. Seitens LH übrigens auch eine interessante Logik: Meine besten Kunden schädige ich am meisten.
 
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Hwy93

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29.08.2011
4.416
1.395
So ärgerlich es ist, meine Meinung ist und war, dass es sich um eine simple Preiserhöhung handelte, die jedem Händler jederzeit zusteht.
Das OLG nennt es "Änderungen der Prämienpreise" und hält es für legitim. Ich bin auf der Linie vom OLG.
 

suedbaden

Erfahrenes Mitglied
28.03.2010
1.119
18
München
Entweder war der Richter einfach nur überfordert mit der Materie, oder von LH mit ein paar Freiflügen gekauft. Anders kann ich mir jedenfalls die Urteilsbegründung nicht erklären..

1. Den Richtern des OLG Köln Rechtsbeugung oder Bestechlichkeit zu unterstellen, geht etwas weit.
2. Die Urteilsbegründung kennen wir doch noch gar nicht. Wir wissen nur, was in der Presseerklärung des OLG Köln steht.

Wie auch immer, letztlich stellt das OLG fest, (i) dass Lufthansa die "Preise", die im Rahmen des Miles-und-More-Programms gelten, erhöhen kann und (ii) dass jemand, der Meilen auf dem Konto hortet in der Erwartung, dass sich die Preise nicht ändern, und der dann nicht ausreichend Zeit hat, seine Meilen innerhalb einer bestimmten Ankündigungsfrist zu verfliegen, selbst schuld ist. Wo man hier genau die Grenzen setzt, ist eine Abwägung, für die das OLG der Lufthansa doch einigen (aus Sicht mancher Vielflieger zu großen) Spielraum eingeräumt hat.
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.770
2.679
FRA
Dem zu folgen, was die Wettbewerber schon lange machen als Verbesserung zu verkaufen ist schon eine gelungene Marketingleistung. BA und SQ machen one-way schon seit vielen Jahren ohne Aufpreis.

Ach, SMK77, der alte Nörgler... Gestern der Vodka, heute die Oneway-Prämien :rolleyes:

Mit SQ und BA hast Du Dir ja zwei ganz tolle Beispiele für FFPs ausgesucht, die hinsichtlich Awardpreisen, Verfügbarkeit und Preiserhöhungen tolle Beispiele sind.

Bei BA kann man zwar ganz toll Oneway-Prämien buchen, man muss aber schon solche Eggy-beispiel suchen, damit es wirklich preiswert wird (vielleicht DUS-LHR). Sonst ist durch die "Anpassung" ja alles richtig teuer geworden. Da sollte der Eggy mal klagen. Wie angenehm preiswert kam man mit BA-Meilen nach HNL in F oder C. Mit Avios kostet das FRA-LHR einzeln, LHR-LAX einzeln und LAX-HNL einzeln. Vorrausgesetzt man findet jemals für die Flüge auch nur einen verfügbaren Sitz.

Und natürlich SQ - das immer genannte Best Practice Beispiel. Was kostet ein Standard-Award in FÖÖÖRST von FRA nach SIN? 210.000 Meilen :eek: Super, ist ja auch nur oneway! Also schlappe 420.000 Meilen. Dafür muss man aber viel fliegen.

Aber der HON SMK77 mosert ja immer und findet stets etwas, wo SQ besser ist.

Lassen wir das mal aussen vor, ist LH doch bei unvoreingenommener Betrachtung, was die Award-Verfügbarkeit und die -preise betrifft nicht so schlecht. Und für SEN und erst recht HON sogar richtig gut. Denken wir nicht einmal an FÖÖÖRST, sondern fliegen bescheiden in Business Class mit der PartnerIn von FRA nach SIN. Kostet bei LH als SEN/HON 135.000 + 67.500 für den Companion. Für SEN auf Anfrage bisher immer bestätigt bekommen, auch wenn sonst keine offizielle Verfügbarkeit. Für HONs sogar noch besser.

Bei der glorreichen SQ wird in dem Fall schon ein Full Award fällig. Kostet in Bizznizz dann schlappe 300.000. Pro Person. Oneway. Also etwa 1.200.000 Meilchen. Mmmmh, klingt teuer. Ist es auch. Aber wenigstens bietet SQ schon lange oneway-Prämien an und erhöht die Meilenpreise auch nicht einfach. :) Sind ja auch so schon unbezahlbar :(
 

Ice_B

Erfahrenes Mitglied
22.11.2011
2.244
1
Münchener Outback
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So ärgerlich es ist, meine Meinung ist und war, dass es sich um eine simple Preiserhöhung handelte, die jedem Händler jederzeit zusteht.
Das OLG nennt es "Änderungen der Prämienpreise" und hält es für legitim. Ich bin auf der Linie vom OLG.

Es sind aber keine Preise im eigentlichen Sinne. Vielmehr sind die Meilen etwas, dass ich mit dem Ticketkauf zu bestimmten vertraglichen Bedingungen mitgekauft habe und das auch schon bezahlt ist. Das man natürlich als Betreiber des Programms das Recht zu Änderungen haben muss ist unbestritten, denn Zeiten ändern sich, aber in der Kürze der Zeit hinter vorgehaltener Hand eine "nachträgliche Preiserhöhung" durchzupeitschen ist dann doch frech. btw. jeder andere (Dorf-)Händler der sowas durchzieht läuft Gefahr beim richtigen Kunden ganz geschmeidig eine Watschn zu kassieren. Ich hoffe auch, dass das dann durch den BGH erledigt wird.

Wie viele Meilen haben die Richter eigentlich so im Schnitt? :D