Miles&More: Senator verklagt Lufthansa

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F

feb

Guest
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@jarino: Nochmals danke für die Urteilsfundstelle.

Ich hab' das Urteil kurz durchgesehen. Die relevante Stelle zum Prüfungsmassstab lautet:

"Nach wohl herrschender Meinung ist bei der Überprüfung der Wirksamkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nur im Verbands-, sondern auch im Individualprozess eine überindividuelle-generalisierende Betrachtung vorzunehmen, weil der rechtfertigende Grund der Inhaltskontrolle der (das dispositive Recht verdrängende) abstrakt-generelle Charakter der Allgemeinen Geschäftsbedingungen ist, so dass es auf die Auswirkungen auf einen typischerweise beteiligten Kunden und eine Abwägung von dessen Interessen mit denen des AGB-Verwenders ankommt (vgl. Palandt/Grüneberg, a.a.O., § 307 BGB Rn 8 m.w.N.). "

Aha. Deshalb stellt das OLG Kölle auf den Durchschnittskunden ab. Es fragt sich aber, wie dieser Durchschnittskunde aussieht (und deshalb hat Eggy auf seiner Webseite wohl eine Umfrage durchgeführt). Laut LH hat der M&M Kunde durchschnittlich 12000 Meilen. Das scheint mir nachvollziehbar; es wird einen sehr großen Anteil Bluemember gegen, die eben nur ein ein paar Meilen auf dem Konto weit unterhalb jeden Status haben. Aber ist der M&M Kunde mit 12000 Meilen der Durchschnittskunde? IMHO nein. Der relevante Durchschnittskunde ist nicht rein mathematisch zu ermitteln, er wird vielmehr irgendwo im Bereich des FTL anzusiedeln sein, wenn man von den verscheidentlich vermuteten Statuskundenzahlen ausgeht (210000 FTL, 70000 SEN, 1000-4000 HON). Zuden sagt Palandt an anderer Stelle, dass man auf verschiedene Nutzergruppen abstellen muss, wenn es solche gibt (M. E. also z.B. Bluemember einerseits, Statuskunden andererseits). Und dieser so verstandene Durchschnittskunde "FTL" ist durch die Änderung nachhaltig und nachteilig betroffen. Ob dies die Grenze von Treu und Glauben überschreitet.....na, ja, der BGH wird uns helfen.

BTW: Ich habe einmal in einem separaten Fred dafür geworben, dass die VFTler bei der LH entweder selbst oder vielleicht auch durch meine Hilfe (sie wurde nicht EINMAL in Anspruch genommen) eine Erklärung erwirken, wonach das zu erwartende rechtskräftige Urteil (das nur zwischen Eggy und LH wirkt) auf den jeweiligen VFTler angewendet wird. Ich habe eine solche Erklärung für mich und meine +1 erwirkt und kann daher entspannt warten. Wer von Euch hat etwas in dieser Richtung unternommen und mit welchem Ergebnis?

Nochmal BTW: Das OLG Kölle bezieht sich in seinem Urteil verschiedentlich auf den jährlich etwa Mitte Dezember erscheinenden Standardkommentar Palandt, dort konkret die 70. Auflage 2011 . Da sage ich nur ach du Sch.., nein, meine Güte: Ein deutsches Obergericht verwendet einen zwei Jahre alten, nein veralteten Kommentar. Da bleibt mir nur - OLG Kölle Alaaaf!
 
Y

YuropFlyer

Guest
Danke Tobias Eggendorfer!

Und eine gehörige Klatsche für Lufthansa, resp. die Damen und Herren, welche sich die Idee, die Meilenwerte zwischen den Jahren ohne grosse Ankündigung heraufzusetzen, ausgedacht haben. Das Lufthansa die Meilenwerte ändern kann, ist legitim.

Aber die Art und Weise, wie sie es getan haben, erinnert mehr an eine kalabrische Organisation, als an eine seriöse Airline.

Deshalb: Danke, Tobias Eggendorfer, das hier der Lufthansa ihre rechtlichen Grenzen aufgezeigt wurden.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3

dlanod

Reguläres Mitglied
16.08.2012
92
4
FRA
Schade, da hat LH wohl in allerletzter Sekunde eingelenkt. Mich würde interessieren welche Zugeständnisse man gegenüber Eggy jetzt machen musste.

Hat er jetzt wohl den lebenslangen SEN?

Drei Monate Vorlaufzeit bei Änderungen. Für alle. Mehr wollte er ja auch nicht. Ich glaube nicht, dass er mehr als Prozesskostenerstattung ausgehandelt hat. Sonst wäre er erpressbar. Das vertrüge sich auch nur schlecht mit seinem Professorenamt.
 

TAZO

Erfahrenes Mitglied
09.04.2009
4.570
0
Aus is:


Lufthansa beendet Meilenstreit mit Eggendorfer - SPIEGEL ONLINE


LH wollte wohl doch nicht die Schande am BGH erleben! Schade eigentlich. Ich hätte ihnen gerne eine Mediale Klatsche gewünscht!

Und genau deshalb gibt Eggy auch auf...und gibt sich mit drei Monaten Vorabinfo geschlagen :p

Wo ist die Kompensation fuer seine 20000 Euro Verlust geblieben? Wo der Lifetime Sen, der Hon?

Wohl irgendwo zwischen Hamburg und Karlsruhe... :eek:

Angesichts der Chancen vor dem BGH und der Kosten der Auseinandersetzung hat Eggy den richtigen Weg eingeschlagen..., das Urteil vor dem OLG in Koeln war ja schon sehr eindeutig, sogar meine Wenigkeit mit Fachanwalt und diversen Insidern musste das vor wenigen Wochen realisieren... :censored:

Trotzdem noch einmal ein Danke an den Eggy, wie mehrfach geschrieben, dummschwaetzt ein Grossteil der vermeintlichen Klaeger nur grossspurig in Foren, ohne wirkliche Konsequenzen zu ziehen, da war er schon eine andere Dimension.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Drei Monate Vorlaufzeit bei Änderungen. Für alle. Mehr wollte er ja auch nicht. Ich glaube nicht, dass er mehr als Prozesskostenerstattung ausgehandelt hat. Sonst wäre er erpressbar. Das vertrüge sich auch nur schlecht mit seinem Professorenamt.

Naja, das hat sich aber zwischenzeitlich mal anders angehört. Eggy hat in erster Linie wegen der Entwertung seiner Meilen geklagt, nicht weil er für ALLE eine drei Monatsfrist wollte. Und wenn man die Entwertung seiner Meilen nicht korrigiert hat, dann hat er defakto nix gewonnen.

Würde mich nicht wundern wenn auf seiner Website in Zukunft NIX mehr passiert, weil er sich ganz bestimmt zum schweigen verpflichtet hat.
 
Y

YuropFlyer

Guest
Schade, da hat LH wohl in allerletzter Sekunde eingelenkt. Mich würde interessieren welche Zugeständnisse man gegenüber Eggy jetzt machen musste.

Hat er jetzt wohl den lebenslangen SEN?

Lebenslanger HON, 1000 eVoucher (anwendbar auf alle Buchungsklassen), 100 Millionen Meilen.

Dafür erhält Lufthansa die Blogseite Meilenschwund und Eggy hält in Zukunft still :D
 
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kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.475
3.334
Düsseldorf
www.drboese.de
Gute "robin-hoodsche" Lösung.

Aber ich bin doch sehr enttäsucht darüber, dass das OLG Köln (und der Kranich) nicht noch eine deftige Klatsche aus Karlsruhe kassiert haben. Ich bin nach wie vor der Meinung, dass a) der generalisierende Maßstab des OLG Köln falsch ist und b) zumindest ein Abstellen auf den 12.000 Meilen Kunden grober Unsinn sind.


Die von SPON angesprochenen Parallelverfahren könnten hierfür ja möglicherweise eine Gelegenheit geben.
 

Hwy93

Erfahrenes Mitglied
29.08.2011
4.416
1.395
Für mich als Naivling und Nicht-Juristen einmal: Eggy hat vor dem OLG verloren und wollte vor den BGH ziehen. Darauf verzichtet er nun. Der Rechtsstreit endete also mit einem Urteil gegen Eggy.
Das heißt doch, wenn man es weiterdenkt, auch, dass kein anderer Vielflieger jetzt irgendwelche Ansprüche ggü. LH mit Referenz auf das Eggy-Urteil geltend machen kann. Oder intepretiere ich das falsch?
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
3
Für mich als Naivling und Nicht-Juristen einmal: Eggy hat vor dem OLG verloren und wollte vor den BGH ziehen. Darauf verzichtet er nun. Der Rechtsstreit endete also mit einem Urteil gegen Eggy.
Das heißt doch, wenn man es weiterdenkt, auch, dass kein anderer Vielflieger jetzt irgendwelche Ansprüche ggü. LH mit Referenz auf das Eggy-Urteil geltend machen kann. Oder intepretiere ich das falsch?

Das dürfte einer der Gründe sein warum LH an einer Einigung vor der Entscheidung des BGHs interessiert war.
 
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sunflyer30

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13.07.2010
3.182
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ZRH, MUC, BLR
SO und was bedeutet das jetzt für mich als SEN, der damals auch ca. 200k Meilen auf dem Konto hatte? Schreib ich die LH jetzt einfach mal dreist an und sag: "hey Leute, ich will jetzt aber auch eine Kompensation!"
 

MH77

Erfahrenes Mitglied
08.08.2009
594
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Vordertaunus
Lufthansa will derzeit alle Klagen aussergerichtlich begleichen - natürlich mit Stillschweigen! Ob Eggy etwas bekommen hat ist klar, nur was/wieviel werden wir nie erfahren.
Seine Forderung nach HON wurde damals schon abgelehnt und wird auch bei der erfolgten Einigung nicht erfüllt worden sein.
Dennoch Respekt vor Eggys Mut aber auch LH mit ihrer aussergerichtlichen Einigung.
 

economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
0
Es kommt schon öfter mal vor, das Unternehmen bei mangelnder Aussicht auf Erfolg sich außergerichtlich einigen. Die Begründung des OLG Köln hatte teilweise schon karnevalistische Züge. Das man als Kläger natürlich auch irgendwann genug von dem Zirkus hat vestehe ich vollkommen.

Jetzt haben wir zumindestens mal eine offizielle Vorlauffrist mit der man eine Entwertung ankündigen muss. Letztendlich bleibt es aber dabei das Miles & More die Regeln einseitig ändern kann. Desweiteren ist halt ne Vorankündigung von 3 Monaten immer noch recht kurz. Man benötigt in der Regel halt auch mal Urlaub um seine Meilen sinnvoll zu verbraten. Das geht auch nicht immer kurzfristig...

Danke für die Mühe Eggy...;)
 
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economy

Erfahrenes Mitglied
21.04.2012
452
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@ IanDunross.

Vermutlich nicht, es sei den du hast selbst schon Klage eingereicht. Mit diesen Kunden will die Lufthansa sich ja einigen...