Ob sich ein Rechtstreit bzw. die Berufung oder Revision lohnt ist keine, die allein vom bloßen Recht haben ausgeht. Es gibt genug Fälle, in denen Parteien Vergleich geschlossen haben, um die Sache aus der Welt zu schaffen. Dies mag für die Lufthansa eine Überlegung gewesen sein. Und wenn man seitens der Lufthansa AG die Chancen vor dem BGH auch als 60 : 40 (Sieg : Verlieren) auslegen würde, hat man mit Sicherheit noch mindestens ein Jahr ein Front an einer ganz anderen Ecke: In den Medien. Und mag die Lufthansa am Anfang noch gehofft haben, daß der Kläger in die Ecke derjenigen gestellt wird, die den Hals nicht voll bekommen können und von der Presse niedergemacht werden, so hat es Eggendörfer sehr gut verstanden, dies zu verhindern. Die Berichterstattung war meist in seinem Sinne und auch die großen Tabloid Blätter haben mal nicht auf ihn eingeschlagen. Dies war gut und ich zolle ihm hierfür durchaus Respekt. Medial war er recht gut aufgestellt.
Und (noch mehr) negative Presse ist nicht unbedingt das, was die Lufthansa im Augenblick braucht. Möglicherweise spielt auch eine Rolle, dass mit den Änderungen die die FTL im Augenblick erfahren und die Ihren Frust auf Facebook mehr als deutlich posten, die Gefahr eine medial und PRmäßig schlecht zu kalkulierendes Risikos besteht, daß sich beide Baustellen medial zu einer großen vereinigen. Prof. Eggendörfer hätte dies via Twitter und Blog durchaus erreichen können (erst die SENs jetzt alle armen FTLs - auch wen die Meilenwerte alle betreffen). An diesen Baustellen kann die Lufthansa nicht gewinnen und mit dem offenen Rechtstreit hätte sich hier möglicherweise eine einzige große Baustelle ergeben. So aber hat man diese eine Front erst einmal geschlossen. Ich hätte z.B. als LH durchaus in Erwägung gezogen, daß ABs Topbonus hieraus mal Kapital schlägt und allen FTL einen Match anbietet. Immerhin steht TB unter neuer Eigentümerschaft .... Und so wie es auf Facebook klingt, wären dann viele FTLer wahrscheinlich bei der Konkurrenz.
Aus Sicht des Klägers und Berufungsbeklagten ergibt sich natürlich eine andere Betrachtungsweise. Er hat vor dem OLG Köln verloren, wie der BGH entscheidet, ist auch ihm nicht klar und er kann es nicht wirklich vorhersagen. Aber Fakt ist, daß Kosten in nicht unerheblichem Maß verursacht worden sind. Ob er eine Rechtschutzversicherung hat oder nicht ist hierbei m.E. natürlich von Bedeutung, denn wer eine solche hat, kann die eigenen Kosten meist außer Betracht lassen. Das mag hier der Fall gewesen sein.
Und selbst wenn neben dem öffentlichkeitswirksamen Deal noch ein Meilenschmankerl dazu kommt, m.E. hat er es verdient und ich würde es ihm gönnen, denn wir hatten nicht nur alle unsere Freude am Kampf David gegen Goliath, er hat die LH auch auf Trab gehalten. Und die Lufthansa war in der Presse, selbst der SWR brachte die Einigung in den Nachrichten, wenn auch am Ende.
Fakt ist, daß natürlich die Ankündigung die Änderungen transparenter zu gestalten eine etwas schwammige Aussage ist. Aber der Lufthansa muß auch klar sein, dass sich sich an dieser Vereinbarung wird messen lassen müssen. Und sie wird auch in den Medien erwähnt. Was ich denke oder zumindest hoffe ist, daß wir vielleicht wirklich mehr Transparenz bekommen und es weniger klammheinliche Änderungen gibt. Es wird zumindest eine große Anzahl an Leuten der Lufthansa vorhalten können, daß sie doch zugesagt hat, Änderungen anzukündigen, wenn mal wieder die "AC Buchungsklasse K von 100% auf 50%" herabgesetzt wird. Dies wird unsere Aufgaben sei, insbesondere diese Thema immer wieder nach oben zu holen.
Im Ergebnis aber hätten wir alle von dem Urteil nichts gehabt, denn alle Nicht-Kläger können und dürfen nicht damit rechnen, daß das Urteil auch für sie gilt. Es ist daher müßig darauf zu hoffen, dass bei einem Sieg von Prof Eggendörfer alle M&M Mitglieder 15000 Meilen bekommen hätten oder zu den alten Regeln hätten weiter buchen können. Und seien wir doch mal ehrlich, wir sind hier deutlich besser informiert, als es die meisten der Miles and More Mitglieder sind. Messen wir nicht manchmal mit zweierlei Maß?
Und last but not least, wir müssen evtl. auch froh sein, daß der BGH nicht endgültig entschieden hat, denn wenn dieser geurteilt hätte, daß die LH das Programm nach Gutdünken ohne Vorankündigung ändern kann, dann wäre dies zu unserer aller Lasten gegangen (schrieb ich offen, daß nur die Kläger bei einem obsiegenden Urteil etwas davon haben, ein abweisendes Urteil würde evtl. gegen alle gelten). Und diesen Freibrief gibt es nun auch nicht. Darüber bin ich ehrlich gesagt nicht unglücklich, denn Rechtssicherheit bedeutet nicht immer Rechtssicherheit zum Vorteil des Vielfliegers.