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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.073
2.979
HAM
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Klar, Du kannst dich dem Wirt ggü natürlich ausweisen und bekommst dann eine Rechnung. Notfalls kann der Wirt zur Sicherstellung deiner Personalien dann auch die Polizei hinzuziehen. Macht bestimmt Spaß...

Der Wirt kann auch von seinem Pfandrecht nach §704 BGB Gebrauch machen. Es geht aber nicht darum, ob es Spaß macht, sondern darum, dass ich in Deutschland nicht verpflichtet bin, genug Bargeld für den Fall dabeizuhaben, dass das Kartenlesegerät nicht funktioniert.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
Und ein Aufkleberchen an der Türe bedeutet nicht, dass Du darauf bestehen kannst mit Plastik zu bezahlen. Wenn Du im Restaurant gespeist hast, das Kartengerät defekt ist, dann bist Du verpflichtet mit Bargeld zu bezahlen.
Wenn ich gerade wegen dem Aufkleberchen in das Restaurant gehe, es aber ohne nicht täte, dann darf ich auch drauf vertrauen, dass das Vertragsbestandteil wird.

Wenn die Kartenzahlung dann scheitert, wird man sich anschauen, wer das zu vertreten hat. Im Falle des defekten Terminals eindeutig der Händler, im Falle der Ablehnung gewöhnlich der Kunde.

Der Wirt kann auch von seinem Pfandrecht nach §704 BGB Gebrauch machen.
Habe das gerade mal durchgelesen. Man lernt dazu. Welche beweglichen Sachen werden im Restaurant aber von mir „eingebracht“, wenn ich nicht zufällig meine Jacke an der Garderobe abgebe?

Ich meine... klingt nicht gerade so, als dürfte er mir nun gewaltsam die Klamotten vom Leib reissen oder die Taschen leeren?
 
Zuletzt bearbeitet:

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Wenn ich gerade wegen dem Aufkleberchen in das Restaurant gehe, es aber ohne nicht täte, dann darf ich auch drauf vertrauen, dass das Vertragsbestandteil wird.

Du kannst auch auf Gott vertrauen. Oder Angela Merkel. Hilft vermutlich genau so viel.

Wenn die Kartenzahlung dann scheitert, wird man sich anschauen, wer das zu vertreten hat. Im Falle des defekten Terminals eindeutig der Händler, im Falle der Ablehnung gewöhnlich der Kunde.

Und wie hilft dir die Klärung der "Schuldfrage" weiter? Du kannst entweder Bargeld oder deinen Perso zücken (oder die Polizei deine Personalien feststellen lassen).
 

danchel

Erfahrenes Mitglied
15.12.2015
870
210
Wie soll das mit der Polizei funktionieren? Wenn der Gastwirt eine vereinbarte Zahlungsart (bspw. Kartenzahlung mit Visa) nicht annimmt oder nicht annehmen kann wegen eines Defektes und er es ablehnt meine Adresse sich zu notieren dann verlasse ich einfach das Lokal und warte nicht auf die Polizei.
 
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baumbart

Erfahrenes Mitglied
03.11.2016
422
41
Du kannst auch auf Gott vertrauen. Oder Angela Merkel. Hilft vermutlich genau so viel.



Und wie hilft dir die Klärung der "Schuldfrage" weiter? Du kannst entweder Bargeld oder deinen Perso zücken (oder die Polizei deine Personalien feststellen lassen).

In vielen Fällen wird das Terminal dann wieder, wunderbarerweise, funktionieren.
Habe ich schon erlebt, der Kunde vor mir hat mit Karte bezahlt, war eine grössere Gruppe.

Als ich dann bei einem anderen Kellner zahlen wollte, ging das Terminal plötzlich nicht mehr...
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
Du kannst auch auf Gott vertrauen. Oder Angela Merkel. Hilft vermutlich genau so viel
Ich kann rechtlich drauf vertrauen. Sprich: ich bin dann eben gerade nicht...

verpflichtet mit Bargeld zu bezahlen.
Das ist sicher berechtigter als das Vertrauen in Gott.

Du kannst entweder Bargeld oder deinen Perso zücken (oder die Polizei deine Personalien feststellen lassen).
Habe oft genug weder Pass noch Bargeld dabei (mit Personalausweis bewege ich mich noch weniger).

Ich kann auch einfach gehen. Wenn mich wer dran hindern will, sind wir wieder bei der Schuldfrage, wer die unmissliche Situation zu vertreten hat. Ist ja nicht so, als würde ich due Zeche prellen wollen.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Ich kann rechtlich drauf vertrauen. Sprich: ich bin dann eben gerade nicht...

Aha. Aufgrund welcher rechtlichen Grundlage kannst Du das denn?

Ich kann auch einfach gehen. Wenn mich wer dran hindern will, sind wir wieder bei der Schuldfrage, wer die unmissliche Situation zu vertreten hat. Ist ja nicht so, als würde ich due Zeche prellen wollen.

Und der Wirt hat dann das Recht zur Jedermannfestnahme...
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.073
2.979
HAM
Habe das gerade mal durchgelesen. Man lernt dazu. Welche beweglichen Sachen werden im Restaurant aber von mir „eingebracht“, wenn ich nicht zufällig meine Jacke an der Garderobe abgebe?

Ich meine... klingt nicht gerade so, als dürfte er mir nun gewaltsam die Klamotten vom Leib reissen oder die Taschen leeren?

Der Paragraph beschränkt sich auf den Gastwirt, also den Wirt mit Übernachtungsbetrieb, wenn der Gast dort auch ein Zimmer hat. Der Wirt im reinen Restaurantbetrieb ist der Schankwirt. Letztlich hat ein Hotelbesitzer (mit oder ohne Restaurant) ein Pfandrecht an den auf dem Zimmer befindlichen Dingen. Das heißt aber nicht, dass er auch pfänden dürfte. Er kann Dir lediglich untersagen, die Dinge aus dem Zimmer zu entfernen, und darf dann einen Gerichtsvollzieher mit der Pfändung beauftragen.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.751
2.298
Wenn man den Thread liest sollte die erste Frage sein ob einige ueberhaupt Karten haben bzw. frei rumlaufen sollten. Niveau wie bei dreijaehrige die im Kindergarten um 'nen Lutscher streiten (n)

Dann schau' doch auch bitte, auf welchem Niveau die beiden Fronten diskutieren. Ich sehe von den "Pro-Kartenzahlern" fundierte Argumente, Quellen und Zitate. Auf der Gegenseite sehe ich fast ausschließlich "Aber, aber, aber", und das Ändern der Argumente. Z.B. von "Du musst" zu "es ist weniger angenehm, wenn" - auch hier ohne fundierten Hintergrund. Um ein aktuelles Beispiel zu nennen:


Und der Wirt hat dann das Recht zur Jedermannfestnahme...

Ein kurzer Blick in die Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerei#Rechtliche_Situation_in_Deutschland) hilft: "Im Strafrecht ist Zechprellerei zunächst nicht strafbar, sie wird es erst, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs erfüllt sind und damit eine Straftat vorliegt."

Wenn also die Karte ordnungsgemäss präsentiert wurde, ist ein Betrug ausgeschlossen und aus der Jedermannfestnahme wird eine Freiheitsberaubung.
 

flyglobal

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
5.612
513
Exakt das kann ich in meinem Verhalten bestätigen. Es gibt einen Burger King gegenüber von McDonalds und der BK hat 10€ Mindestumsatz. Seit dem ich da mal aufgelaufen bin bin ich nur noch zum McDonalds gegangen, der keinen MU hat :p

Nun ja: wenn es ab und an mal ein burger den soll, dann wird wegen des für mich besseren Geschmacks Burgerking statt McDonalds angefahren, Kartenzahlung hin oder her. Und für 2 Personen ist man eh über 10 Euro.

So ein Stress wegen des Prinzips von gefühlt 1 % Kartenfetischisten schlechtere Ware in Kauf zu nehmen. Aber soll dann ja für euch so sein.

Flyglobal
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.073
2.979
HAM
Und der Wirt hat dann das Recht zur Jedermannfestnahme...

Würde ich vorsichtig sein... Das kann schnell zu einer Strafanzeige wegen Freiheitsberaubung nach §239 StGB führen. Vorläufig festnehmen darfst Du nur, wenn zumindest der Verdacht auf eine Straftat vorliegt und sich der andere durch Flucht dem zu entziehen versucht. Wenn ich dem Gastwirt anbiete, per Überweisung oder Rechnung zu zahlen, liegt schlichtweg keine Straftat vor.
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
876
88
BSL
Und wenn man dem Gastwirt anbietet, per Kreditkarte, Überweisung oder Rechnung zu zahlen, dann ist man kein Zechpreller und der Gastwirt kann daher auch keine Polizei rufen. Tut er es doch, wird die Polizei ihm sagen, dass er eins von den Zahlungsmitteln annehmen soll und wird wieder weg sein.
 
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Inlandsvägen

Erfahrenes Mitglied
10.02.2010
4.098
2.223
Main-Taunus-Kreis
Problem ist leider, dass man es häufig mit inkompetenten Leuten zu tun hat, mit denen jegliche Diskussion überflüssig ist. Da kommt man auch mit rechtlichen Dingen nicht weit. Unsere Diskussionen sind zu hoch für manchen und im Zweifel holt man dann doch Bargeld...
 
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NFCTag

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
1.327
6
Es wäre dann allerdings auch mein letzte Besuch und der Wirt müsste aufgrund seines Geizes auf zukünftige Umsätze von mir verzichten.
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
11.767
5.972
Tierpark Hellabrunn (München) auf Tierpark Hellabrunn: Tickets
"EC-Kartenzahlung ist an den Tierpark-Kassen ab einem Betrag von 20,00 € möglich. Kreditkartenzahlung ist weder an der Kasse noch in den gastronomischen Einrichtungen möglich."
Vor Ort an der Eintrittskasse wird auch mit Maestro-Zahlung geworben (kein MU erkennbar) und auch akzeptiert.
Die Sparkasse München wird übrigens groß als Partner des Tierparks beworben.
 
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daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Ich kann auch einfach gehen.

Und der Wirt hat dann das Recht zur Jedermannfestnahme...

Ein kurzer Blick in die Wikipedia (https://de.wikipedia.org/wiki/Zechprellerei#Rechtliche_Situation_in_Deutschland) hilft: "Im Strafrecht ist Zechprellerei zunächst nicht strafbar, sie wird es erst, wenn die Tatbestandsvoraussetzungen des Betrugs erfüllt sind und damit eine Straftat vorliegt."

Wenn also die Karte ordnungsgemäss präsentiert wurde, ist ein Betrug ausgeschlossen und aus der Jedermannfestnahme wird eine Freiheitsberaubung.

Das Präsentieren eines Stücks Plastik interessiert keine Sau. Davon abgesehen wäre es vielleicht angebracht, dass ihr Helden mein Zitat nicht aus dem Zusammenhang reisst. Amic hat geschrieben 'Ich kann auch einfach gehen' und das kann er nicht - wenn er seine Identität nicht nachweist hat der Wirt das Recht ihn am gehen zu hindern und die Polizei zu rufen. Steht übrigens auch in deinem Wikipedia-Artikel.

@HAM76 und Narutoirgendwas

Wenn Du per Überweisung zahlen willst, hat der Wirt das Recht deine Identität festzustellen. Wenn Du das nicht wahrhaben willst frag einen Anwalt anstatt hier weiterhin deine Ahnunhslosigkeit zur Schau zu stellen....
 

NarutoUzumaki

Erfahrenes Mitglied
12.05.2017
876
88
BSL
Darf der Wirt anhand eines Identitätdokuments, ich habe nicht gesagt, dass das nicht zulässig ist, bei Überweisung oder Rechnung.
 

netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.751
2.298
Steht übrigens auch in deinem Wikipedia-Artikel.

[...]

Wenn Du das nicht wahrhaben willst frag einen Anwalt anstatt hier weiterhin deine Ahnunhslosigkeit zur Schau zu stellen....

Steht es eben nicht. Das darf er nur, wenn der Tatbestand des Betruges erfüllt ist, und dazu braucht es einen Vorsatz. Kann er die Zahlung wie vertraglich vereinbart (Akzeptanzsymbol an der Tür) selbstverschuldet nicht annehmen, darf er zwar von dir verlangen, deine Kontaktdaten zu hinterlegen - eine Identitätsfeststellung durch die Polizei ist hier aber nicht angezeigt.

Und bezüglich deiner Pöbelei am Ende deines Beitrages: Der einzige, der hier Ahnungslosigkeit zur Schau stellt bist du, und du machst das großartig.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
Das Präsentieren eines Stücks Plastik interessiert keine Sau
Gegebenenfalls schon, nämlich dann, wenn es darum geht zu beurteilen, ob ich ordnungsgemäss bezahlen will bzw. kann oder nicht.

(Und ja, bevor wir hier jetzt verengen: Natürlich hätte ich nicht nur eine potentiell ungedeckte Karte, sondern vier oder fünf, mit den zugehörigen Apps auf dem Handy, um deren Funktionsfähigkeit und Kontodeckung glaubhaft zu machen und etwaige Zweifel aus dem Weg zu räumen)

wenn er seine Identität nicht nachweist hat der Wirt das Recht ihn am gehen zu hindern und die Polizei zu rufen. Steht übrigens auch in deinem Wikipedia-Artikel.
So steht es da für den Falle bzw. Verdacht (Zitat) "Falle einer Straftat", wie des Eingehungsbetrugs (Zitat: “Der Zechpreller muss bezüglich dieser Umstände Vorsatz gehabt haben, rechtswidrig und schuldhaft gehandelt haben.”). Der hier ja nicht vorliegt:

“Wähnt sich der Gast im Moment der Bestellung also sowohl zahlungswillig als auch zahlungsfähig, so kann kein Betrug vorliegen – auch dann nicht, wenn der Gast später aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt. Betrug liegt mithin nur vor, wenn der Gast von vorneherein nicht die Absicht hatte, zu zahlen.”
 
Zuletzt bearbeitet:

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
“Wähnt sich der Gast im Moment der Bestellung also sowohl zahlungswillig als auch zahlungsfähig, so kann kein Betrug vorliegen – auch dann nicht, wenn der Gast später aus irgendwelchen Gründen nicht zahlt. Betrug liegt mithin nur vor, wenn der Gast von vorneherein nicht die Absicht hatte, zu zahlen.”
Das ist meistens eine sehr akademische Frage, in der Praxis würde man diese Absicht (oder eher Wissentlichkeit) im Zweifel unterstellen.

Wenn aber an der Tür Visa- und Mastercard-Aufkleber angebracht sind, und der Kunde angibt, auf diese vertraut zu haben, stellt sich die Lage durchaus anders dar.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
...zumal im hier von daukind aufgebrachten Falle des "defekten" Terminals.
 

NFCTag

Erfahrenes Mitglied
01.07.2016
1.327
6
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Wäre sowas nicht die sinvollere Lösung:

Gast setzt sich an den Tisch und Bedienung kommt.

„Guten Tag. Kann ich meinen Verzehr bei Ihnen mit Girocard, VISA, MC, AMEX begleich?“

Bedienung: „Ja, aber erst ab einem
Betrag von XX“. „Normal schon, aber das Terminal ist heute kaputt“. „Nur mit Girocard, Amex nehmen wir nicht“.

Dann Bedanke ich mich, suche ein ein anderes Lokal und jeder ist rechtlich auf der sicheren Seite. Ich kann man Essen genießen ohne mir Gedanken machen zu müssen ob die Bezahlung klappt. Auch wenn der Wirt vergessen hat (wissentlich oder unwissentlich) auf den defekt des Terminals hinzuweisen oder den MU an die Türe zu schreiben.

Ma kann ja trotzdem drum beten dass der MU doch bitte groß am Eingangsbereich angebracht wird.
 
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