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Klar, Du kannst dich dem Wirt ggü natürlich ausweisen und bekommst dann eine Rechnung. Notfalls kann der Wirt zur Sicherstellung deiner Personalien dann auch die Polizei hinzuziehen. Macht bestimmt Spaß...
Der Wirt kann auch von seinem Pfandrecht nach §704 BGB Gebrauch machen. Es geht aber nicht darum, ob es Spaß macht, sondern darum, dass ich in Deutschland nicht verpflichtet bin, genug Bargeld für den Fall dabeizuhaben, dass das Kartenlesegerät nicht funktioniert.