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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.073
2.979
HAM
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@HAM76 und Narutoirgendwas

Wenn Du per Überweisung zahlen willst, hat der Wirt das Recht deine Identität festzustellen. Wenn Du das nicht wahrhaben willst frag einen Anwalt anstatt hier weiterhin deine Ahnunhslosigkeit zur Schau zu stellen....

Ich möchte mit Karte zahlen, nicht die Zeche prellen... Das impliziert, dass ich Willens bin, die für eine bargeldlose Zahlung üblichen Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört auch gegebenenfalls eine Unterschrift zu leisten oder den Personalausweis zum Abgleich von Namen und Foto vorzulegen.

Wenn ich von der Möglichkeit der Kartenzahlung ausgehen kann, weil der Wirt entsprechende Akzeptanzsymbole am Eingang angebracht hat, mir das Kartengerät an den Tisch bringt und dann keine Zahlung durchführen kann (warum auch immer), muss ich nicht dafür Vorsorge tragen, dass ich in diesem Fall bar zahlen könnte. Der Wirt hat andere Möglichkeiten und die muss er ausnutzen. Noch nicht erwähnt habe, dass er natürlich auch handschriftlich ein SEPA Mandat erstellen und mich unterschreiben lassen könnte (entsprechend dem alten ELV).

Ich weiß nicht, woher der Wunsch nach polizeilicher Identitätsfeststellung, vorläufiger Festnahme und Betrugsabsicht kommt.
 

daukind

Erfahrenes Mitglied
03.02.2012
2.219
905
Ich weiß nicht, woher der Wunsch nach polizeilicher Identitätsfeststellung, vorläufiger Festnahme und Betrugsabsicht kommt.

Einzig daher, dass hier geschrieben wurde 'Ich kann auch einfach gehen'. Ist eigentlich auch aus dem Zitat ersichtlich. Dass hier zwei, drei Oberschlaue meinen dies ständig aus dem Zusammenhang reißen zu müssen ist halt Kindergartenniveau.

Ich habe lediglich behauptet, dass der Wirt das Recht zur Identitätsfeststellung besitzt wenn die Rechnung nicht umgehend vor Ort (bar) beglichen wird. Und zur Not, kann er das eben auch mit polizeilicher Hilfe durchsetzen. Unter anderem dann wenn einer der Oberschlauen 'einfach gehen will'.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.073
2.979
HAM
Einzig daher, dass hier geschrieben wurde 'Ich kann auch einfach gehen'. Ist eigentlich auch aus dem Zitat ersichtlich. (...)

Ich habe lediglich behauptet, dass der Wirt das Recht zur Identitätsfeststellung besitzt wenn die Rechnung nicht umgehend vor Ort (bar) beglichen wird. Und zur Not, kann er das eben auch mit polizeilicher Hilfe durchsetzen. Unter anderem dann wenn einer der Oberschlauen 'einfach gehen will'.

Ein Problem ist, dass der Begriff "Identitätsfeststellung" eine juristische Definition hat und sich ausschließlich auf den Akt einer Amtsperson bezieht. Der Wirt kann das eben gerade nicht.

Ich sage nicht, dass ich einfach gehen kann. Allerdings habe ich auch zu erklären zu versucht, dass das mit der polizeilichen Hilfe eben auch nicht "einfach so" geht. Die Polizei ist nicht für Zivilstreitigkeiten zuständig.

Hier gehen Zivilrecht und Strafrecht munter durcheinander. Wie eine Schuld beglichen wird, ist eine Angelegenheit des Zivilrechts. Relevant für das Strafrecht wird es erst, wenn wir über eine Form von Betrug reden. Mindestvoraussetzung hierfür ist es, dass der Wirt den Eindruck haben muss, dass ich nicht zahlen werde. Eine Weigerung meinerseits, die Personalien herauszugeben, kann dafür ein Anhaltspunkt von vielen sein.

Es ist aber keine zwingende Voraussetzung. Wenn der Wirt üblicherweise nicht die Personalien bei Kartenzahlung kontrolliert und eine offline-Autorisierung der Kartendaten mit Unterschrift akzeptiert, dann reicht es bei einem defekten Gerät auch aus, wenn er die Daten handschriftlich von meiner Bankkarte abschreibt und ich ihm ein eine Einzugsberechtigung unterschreibe.

Wichtig: Wir sprechen hier immer noch über einen Gast der sowohl zahlungsfähig (über Karte), als auch zahlungswillig ist, und einen Wirt, der grundsätzlich Kartenzahlung zulässt oder zumindest den glaubhaften Anschein vermittelt, aber angesichts von Problemen mit dem Gerät glaubt, einen Rechtsanspruch auf sofortige Barzahlung zu haben.
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
Wäre sowas nicht die sinvollere Lösung:
Gast setzt sich an den Tisch und Bedienung kommt.
„Guten Tag. Kann ich meinen Verzehr bei Ihnen mit Girocard, VISA, MC, AMEX begleich?“
Bedienung: „Ja, aber erst ab einem
Betrag von XX“. „Normal schon, aber das Terminal ist heute kaputt“. „Nur mit Girocard, Amex nehmen wir nicht“.
Ja. Oder eben umgekehrt: Man hat ein Akzeptanzlogo - und wenn das Terminal kaputt ist, macht man einen kleinen Aushang: "Heute leider keine Kartenzahlung". Bzw. "Mindestbetrag 10€".

Oder man lässt die Bedienung einfach beim Aufnehmen der Bestellung drauf hinweisen.

Einzig daher, dass hier geschrieben wurde 'Ich kann auch einfach gehen'. Ist eigentlich auch aus dem Zitat ersichtlich. Dass hier zwei, drei Oberschlaue meinen dies ständig aus dem Zusammenhang reißen zu müssen ist halt Kindergartenniveau
Gut, bevor irgendjemand oberschlau aus dem Zusammenhang reisst... als Replik auf dein „Bargeld, Perso oder Polizei" habe ich gesagt:

„Ich kann auch einfach gehen. Wenn mich wer dran hindern will, sind wir wieder bei der Schuldfrage, wer die unmissliche Situation zu vertreten hat. Ist ja nicht so, als würde ich due Zeche prellen wollen.“

Ich hab’ auch kein Problem damit, da dem Wirt meine Kreditkarte zu zeigen (was bei der Kreditkartenzahlung ja grundsätzlich ohnehin passiert). Auf der Karte steht mein Name ja drauf, und meine Bank ist auch ersichtlich. In einem allfälligen Strafverfahren wegen Betrugs sollte ich da schon hinreichend ermittelbar sein.

Wer
1. mit Kartenzahlung wirbt
2. das Terminal betreibt
3. es versäumt, mich adäquat auf dessen temporäres Nichtfunktionieren hinzuweisen
...und damit also die Nicht-Akzeptanz der Karte und das Leistungsproblem damit zu vertreten hat, mit dem kooperiere ich - aber ich lasse mich dabei wiederum auch nicht beliebig gängeln. So von wegen Pfand hinterlegen, Festnahme und Polizei. Oder zum Automaten laufen, Gebühren zahlen.
 
Zuletzt bearbeitet:

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.073
237
Mal eine neue Variante Mindestumsatz:

seit kurzen hat mein Bäcker "um die Ecke" "Paywave"- und "Paypass"-Aufkleber an der Kasse, von Mindestumsatz ist nichts zu lesen, also habe ich es einmal gewagt und wollte einen Muffin für 1,60 € mit der Karte bzw. dem Handy bezahlen. Die Tresenfee sagte "Kein Problem, aber das Terminal zieht 5 € ab, den Rest bekommen sie in bar zurück". Den Betrag hat sie manuell in das kabellose Terminal eingegeben, dann noch einmal in die Kasse und mir dann 3,40 € in die Hand gedrückt.

Welche Art Beschiss läuft da? Oder warum so umständlich?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Das hatte ich auch mal in einer Kneipe im Hauptbahnhof Frankfurt (Main).

Ich konnte mir das dort nur so erklären, dass das eine seltsame Art "Kundenservice" ist. Nach dem Motto, "du hast zwar nur 9 Euro konsumiert, eigentlich will die Chefetage Karten erst ab 10 Euro, ich geb dir den einen Euro bar raus und hoffe, den als Trinkgeld wieder zu bekommen".
 
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User1442xyz

Erfahrenes Mitglied
30.08.2014
833
5
Ist mir auch schon Mal passiert, 5 Euro war mein Einkauf, abgebucht hat sie 10 und mir dann 5 Euro in Bar gegeben. Begründung war die hohen Gebühren bei kleinen Beträgen.
 

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.073
237
Wenn ich demnächst einmal etwas Zeit habe und die Chefin im Laden ist, werde ich einmal nachfragen und ggf. "Nachhilfe" geben.
 
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netzfaul

Erfahrenes Mitglied
31.12.2015
3.751
2.298
Ich musste das mal bei einer 80 cent iZettle-Zahlung machen. 1 Euro berechnet, 20 cent rausgegeben, da iZettle einen 1 Euro Mindestbetrag hat.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
Das ist so postfaktisch, es gibt keinerlei Verträge wo dies zutrifft.
Na die Beispiele für hohe Entgelte bei kleinen Kartenzahlungsbeträgen haben wir ja schon hier im Forum gesehen. Vor allem aufgrund der Mindestentgelte.

Nur die "Logik", das man irgendwie Kosten "spare", wenn man höhere Beträge abrechne und dann bar auszahle, ist völlig verquer.

Höchstens gegenüber dem ganz oberflächlich und/oder naiv kontrollierenden Chef "tarnt" man sich damit als Mitarbeiter ggf. damit besser.
 
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HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.073
237
Gibt es vielleicht Acquirer die bis 5 € pauschal abrechnen? Und wenn es dann noch eine Staffelung der Kosten gibt, die mit zunehmendem Umsatz günstiger wird, könnte es das vielleicht eine Erklärung dafür sein.
 
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Reaktionen: User1442xyz

HeinMück

Erfahrenes Mitglied
03.10.2016
2.073
237
So ich habe die Sache geklärt, meine Bäckerin arbeitet als Bank.

Etwas ausführlicher: sie bezahlt an ihre Hausbank pauschal pro Buchung unabhängig vom Betrag. Da es in der Gegend um den Laden keine Banken und nur einen VR-Automaten gibt, kommen besonders am Sonnabend die Leute aus der Gegend und kaufen ihre Brote und Brötchen für's Wochenende ein und zahlen dann mit der "EC-Karte". Sie rundet bis maximal 50 € auf und zahlt den Restbetrag bar aus, in der Hoffnung dass der Kunde am Sonntag, Montag und Dienstag noch genug Bargeld hat um nicht wieder mit der Karte bezahlen zu müssen. Die 5 € die mir abgerechnet wurden, ist der eigentliche Mindestumsatz, der bei mir als Stammkunde nicht zum tragen kommt. Warum sie dann nicht gleich 1,60 € eingetippt hat wollte ich dann nicht mehr fragen.

Etwas konfus, aber von der richtigen Seite aus gesehen, kann man die Argumentation ansatzweise nachvollziehen.
 

tcu99

Erfahrenes Mitglied
26.08.2016
6.554
1.164
So ich habe die Sache geklärt, meine Bäckerin arbeitet als Bank.

Etwas ausführlicher: sie bezahlt an ihre Hausbank pauschal pro Buchung unabhängig vom Betrag. Da es in der Gegend um den Laden keine Banken und nur einen VR-Automaten gibt, kommen besonders am Sonnabend die Leute aus der Gegend und kaufen ihre Brote und Brötchen für's Wochenende ein und zahlen dann mit der "EC-Karte". Sie rundet bis maximal 50 € auf und zahlt den Restbetrag bar aus, in der Hoffnung dass der Kunde am Sonntag, Montag und Dienstag noch genug Bargeld hat um nicht wieder mit der Karte bezahlen zu müssen. Die 5 € die mir abgerechnet wurden, ist der eigentliche Mindestumsatz, der bei mir als Stammkunde nicht zum tragen kommt. Warum sie dann nicht gleich 1,60 € eingetippt hat wollte ich dann nicht mehr fragen.

Etwas konfus, aber von der richtigen Seite aus gesehen, kann man die Argumentation ansatzweise nachvollziehen.
So spart man sich auch die Gebühren fürs einzahlen
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
"Cashback" machte für mich gedanklich auch Sinn.
Nur eben nicht mit 5€ "Limit".
 

Buckyball

Erfahrenes Mitglied
07.09.2017
453
3
NYC/EDI
Das heißt, wenn ich bei dem Bäcker für 5€ einkaufe, kann ich mit Kreditkarte (!!!) zusätzlich noch 45€ "abheben"?

Wenn der Laden das anbietet schon. Bei einer kleineren Baeckerei/kleinen Geschaeften ziemlich unwahrscheinlich, weil im Zweifel nach 20 Kunden kein Geld mehr in derr Kasse ist. Grosse Ketten in UK/USA kein Problem.
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.011
10.517
FRA/QKL
Gibt es vielleicht Acquirer die bis 5 € pauschal abrechnen? Und wenn es dann noch eine Staffelung der Kosten gibt, die mit zunehmendem Umsatz günstiger wird, könnte es das vielleicht eine Erklärung dafür sein.

Natürlich gibt es das, oder bis 10€. Oder fest 0,05-0,20€ je Zahlungsvorgang zzgl. prozentualen Gebühren, oder...

Und 20 Cent fix bei 5€ sind immerhin 4%, bei einem banalen Brötchen vielleicht bis zu 50%. Völlig idiotisch solche Kleinstbeträge zwangsweise mit Karte zahlen zu wollen. :doh:
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
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Nicht nur in Finnland oder Polen stört sich keiner mehr dran, wenn man ein Brötchen oder eine kleine Flasche Cola mit Karte zahlt.
Im Zweifel ist das Münzenzählen nicht weniger aufwändig:

https://www.it-finanzmagazin.de/bae...ostenblock-payment-interview-zu-girogo-47267/

Und dennoch sagt keiner, Kleingeld sei völlig idiotisch. Vielmehr muss man weg von diesem naiven Dogma der Alternativlosigkeit, von diesem skurrilen "das gehört sich nicht"/"wo kommen wir denn da hin"/"was denkt xyz", das sich in alle Bereiche des deutschen Alltags geschlichen hat. Toleranz hat noch keinem geschadet.