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@HAM76 und Narutoirgendwas
Wenn Du per Überweisung zahlen willst, hat der Wirt das Recht deine Identität festzustellen. Wenn Du das nicht wahrhaben willst frag einen Anwalt anstatt hier weiterhin deine Ahnunhslosigkeit zur Schau zu stellen....
Ich möchte mit Karte zahlen, nicht die Zeche prellen... Das impliziert, dass ich Willens bin, die für eine bargeldlose Zahlung üblichen Maßnahmen durchzuführen. Dazu gehört auch gegebenenfalls eine Unterschrift zu leisten oder den Personalausweis zum Abgleich von Namen und Foto vorzulegen.
Wenn ich von der Möglichkeit der Kartenzahlung ausgehen kann, weil der Wirt entsprechende Akzeptanzsymbole am Eingang angebracht hat, mir das Kartengerät an den Tisch bringt und dann keine Zahlung durchführen kann (warum auch immer), muss ich nicht dafür Vorsorge tragen, dass ich in diesem Fall bar zahlen könnte. Der Wirt hat andere Möglichkeiten und die muss er ausnutzen. Noch nicht erwähnt habe, dass er natürlich auch handschriftlich ein SEPA Mandat erstellen und mich unterschreiben lassen könnte (entsprechend dem alten ELV).
Ich weiß nicht, woher der Wunsch nach polizeilicher Identitätsfeststellung, vorläufiger Festnahme und Betrugsabsicht kommt.