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Mindestbeträge

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cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
4.950
2.251
FRA
Ist ein Mindestumsatz für die KK-Akzeptanz legal?

Dürfen Restaurants die Bezahlung mit Kreditkarte von einem bestimmten Mindestumsatz abhängig machen?

Früher war es verboten, und man konnte solche Lokale mit "das verstößt gegen Ihren Vertrag mit VISA/MC/Amex, wenn auf Ihrer Tür das Kreditkartenlogo klebt, müssen Sie mit der KK jeden Umsatz akzeptieren, wollen Sie Ärger mit der Kreditkartenfirma?" einschüchtern und zur Annahme zwingen.

Ist das immer noch so, oder hat sich was geändert? Die Praxis ist ja nach wie vor verbreitet...
 

penamba

Erfahrenes Mitglied
26.11.2015
788
82
Soweit ich weiß, waren derartige Klauseln in den Akzeptanzverträgen zumindest in einigen Jurisdiktionen nichtig.

Inzwischen ist es aber genau umgekehrt, und derartiges sollte durch PSD2 für regulierte Karten nicht mehr erlaubt sein:

Aufgrund des Surcharge-Verbots dürfen keine Extra-Gebühren von Verbrauchern bei Zahlungen mit Karten, Überweisungen oder Lastschriften erhoben werden.
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434
 

Wagimen

Erfahrenes Mitglied
23.02.2014
793
6
Ich sehe das schon noch häufiger "Kartenzahlungen erst ab 10 €" oder so ähnlich.
Ob das tatsächlich legal ist oder nicht ist eine andere Sache... Wenn man sieht, dass man in vielen Ländern selbst Kleinstbeträge mit der Karte zahlen kann :rolleyes:
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Soweit ich weiß, waren derartige Klauseln in den Akzeptanzverträgen zumindest in einigen Jurisdiktionen nichtig.

Inzwischen ist es aber genau umgekehrt, und derartiges sollte durch PSD2 für regulierte Karten nicht mehr erlaubt sein:


https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434
Auch wenn das mit dem Mindestumsatz eine Unsitte ist, wüsste ich nicht was dagegen spricht.
Und auch nicht, wie ein Verbot mit dem Surcharge kollidiert.
 
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herbert60

Erfahrenes Mitglied
18.02.2019
2.404
1.031
Oberfranken
Dürfen Restaurants die Bezahlung mit Kreditkarte von einem bestimmten Mindestumsatz abhängig machen?

Früher war es verboten, und man konnte solche Lokale mit "das verstößt gegen Ihren Vertrag mit VISA/MC/Amex, wenn auf Ihrer Tür das Kreditkartenlogo klebt, müssen Sie mit der KK jeden Umsatz akzeptieren, wollen Sie Ärger mit der Kreditkartenfirma?" einschüchtern und zur Annahme zwingen.

Ist das immer noch so, oder hat sich was geändert? Die Praxis ist ja nach wie vor verbreitet...


Hmm, wenn KK Aufkleber an der Tür vorhanden sind, macht mir der Wirt ein Angebot. Ich nehme das an, indem ich dort esse und trinke. Hinterher kann mir der Wirt dann keinen Mindestbetrag vorschreiben und mich zu anderen Zahlungsmöglichkeiten nötigen. Das meint zumindest der ADAC, allerdings hat er auch geschrieben, dass es noch kein höchstrichterliches Urteil dazu gibt. Lt. ADAC bin ich nicht verpflichtet, mir wie ein Bittsteller irgendwo (gebührenpflichtig) Bargeld zu besorgen, falls das KK Gerät z. B. an einer Tankstelle nicht funktioniert. Wenn bereits mit dem Aufklebern deutlich auf den Mindestbetrag hingewiesen wird, dürfte das anders aussehen. Weiß hier jemand genaueres?
 

Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
Auch wenn das mit dem Mindestumsatz eine Unsitte ist, wüsste ich nicht was dagegen spricht.
Aus Sicht des EU-Rechts wüsste ich das auch nicht.
Ansonsten natürlich: die Verträge zwischen Acquirer und Merchant.
Nur wird man sich kaum direkt auf die berufen können, als Konsument.

Hmm, wenn KK Aufkleber an der Tür vorhanden sind, macht mir der Wirt ein Angebot. Ich nehme das an, indem ich dort esse und trinke. Hinterher kann mir der Wirt dann keinen Mindestbetrag vorschreiben und mich zu anderen Zahlungsmöglichkeiten nötigen. Das meint zumindest der ADAC, allerdings hat er auch geschrieben, dass es noch kein höchstrichterliches Urteil dazu gibt. Lt. ADAC bin ich nicht verpflichtet, mir wie ein Bittsteller irgendwo (gebührenpflichtig) Bargeld zu besorgen, falls das KK Gerät z. B. an einer Tankstelle nicht funktioniert. Wenn bereits mit dem Aufklebern deutlich auf den Mindestbetrag hingewiesen wird, dürfte das anders aussehen.
Sehe ich absolut genauso - und sollte der gesunde Menschenverstand auch.
Akzeptanzlogos ohne entsprechenden Hinweis sind Lockvogeltaktik.

Nur nicht einschüchtern lassen. Polizei rufen? "Denen erklären Sie dann, inwiefern ich mich strafbar gemacht haben soll. Zechprellerei? Nein, ich will ja zahlen, wie von Ihnen beworben. Und wenn das nicht angeblich nicht geht, ist das erstmal ihr Problem, nicht meines.".
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Die Akzeptanzpflicht ergibt sich typischerweise aus dem Vertrag zwischen dem Händler und dem sog. Acquirer, der Akzeptanzstellen für die verschiedenen Kartentypen anwirbt und die vom Händler angenommenen Kartenzahlungen abrechnet. In den AGB von Concardis heißt es beispielsweise unter A.1.2.:

Wählt ein Karteninhaber den bargeldlosen Zahlungsausgleich mittels seiner Karte, so ist der Vertragspartner nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Akzeptanz verpflichtet, sofern die Akzeptanz der vom Karteninhaber verwendeten Kartenart zwischen Concardis und dem Vertragspartner vereinbart wurde. Die Akzeptanz der Karte darf nicht von einem Mindestumsatzbetrag abhängig gemacht werden. Die Erhebung einer Gebühr für die Annahme einer Karte ist nicht zulässig (Surcharge).

Das heißt: Wer ein VISA-Schild an der Tür oder neben der Kasse stehen hat, muss die Karte auch für eine Packung Kaugummi annehmen.

Auf diese Vereinbarung kann der Karteninhaber sich berufen (Vertrag zugunsten Dritter), denn der Acquirer, die kartenausgebenden Banken und die Kreditkartenunternehmen wollen ja, dass der Kunde die Karte so oft wie möglich einsetzt und räumen ihm das Recht ein, die Karte an den Akzeptanzstellen als bargeldgleiches Zahlungsmittel zu nutzen. Bei unser aller M&M-KK liest sich das in 2.1) der AGB so:

Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard®-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen.

Mit dem Surcharge-Verbot hat das erst mal nichts zu tun, denn der Händler verlangt ja nichts extra für die KK-Zahlung, sondern lehnt sie ganz ab. Unter das Surcharge-Verbot fiele hingegen ein Hinweis der Art "Bei Beträgen unter 10 € berechnen wir 1 € Transaktionsgebühr für die Zahlung mit Kreditkarte".

TL;DR: Mindestbetrag gibt's nicht.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.070
2.420
In Gibraltar breitet sich die Seuche des Mindestbetrages von 5 Pfund weiter aus, heute war ich in einer Apotheke und kaufte etwas für 4.90.
Man buchte 5.00 ab und gab mir 0.10 in bar - keine Ahnung, was so was soll. Angeschrieben wird's außer an einem Kiosk natürlich nicht, der nimmt unter 5.00 aber auch wirklich keine Karte an.

Da muss eine richtig schlechte Bank am Werk sein. Besonders auffällig ist es bei zwei Bars, die zum selben Unternehmen gehören, da hat die eine diesen Mindestbetrag (und gibt bei Zahlungen darunter ebenfalls die Differenz Cash raus), die andere hat ihn nicht.
 

Yuwoex

Erfahrenes Mitglied
25.04.2019
1.339
2
Hmm, wenn KK Aufkleber an der Tür vorhanden sind, macht mir der Wirt ein Angebot. Ich nehme das an, indem ich dort esse und trinke. Hinterher kann mir der Wirt dann keinen Mindestbetrag vorschreiben und mich zu anderen Zahlungsmöglichkeiten nötigen.
Genau. Hinterher !!!!

Sehe ich absolut genauso - und sollte der gesunde Menschenverstand auch.
Akzeptanzlogos ohne entsprechenden Hinweis sind Lockvogeltaktik.
So ist es.

Die Akzeptanzpflicht ergibt sich typischerweise aus dem Vertrag zwischen dem Händler und dem sog. Acquirer, der Akzeptanzstellen für die verschiedenen Kartentypen anwirbt und die vom Händler angenommenen Kartenzahlungen abrechnet. In den AGB von Concardis heißt es beispielsweise unter A.1.2.:

Danke für die Recherche.

Das heißt: Wer ein VISA-Schild an der Tür oder neben der Kasse stehen hat, muss die Karte auch für eine Packung Kaugummi annehmen.

Auf diese Vereinbarung kann der Karteninhaber sich berufen (Vertrag zugunsten Dritter)
, denn der Acquirer, die kartenausgebenden Banken und die Kreditkartenunternehmen wollen ja,

Bei immer mehr Beiträgen hier im Forum, fällt es mir zunehmend schwerer zu unterscheiden, ob der Verfasser sie ernst meint oder sie meinem Amüsement dienen sollen. Der hier ist eindeutig. Also vielen Dank für Letzteres...


Mit dem Surcharge-Verbot hat das erst mal nichts zu tun, denn der Händler verlangt ja nichts extra für die KK-Zahlung, sondern lehnt sie ganz ab. Unter das Surcharge-Verbot fiele hingegen ein Hinweis der Art "Bei Beträgen unter 10 € berechnen wir 1 € Transaktionsgebühr für die Zahlung mit Kreditkarte".
Ja. Und ein drittes Danke.
TL;DR: Mindestbetrag gibt's nicht.
Doch, leider.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10

Der Angestellte an der Kasse folgt natürlich lieber den Anweisungen der Geschäftsleitung als den Rechtsausführungen des Kunden. Ob man deswegen den Geschäftsführer rufen lässt und auf ihn warten will, stellt den Kunden vor ähnliche Fragen wie den Händler: Der eine verplempert seine Zeit damit, Bargeld von der Bank zu holen und zurückzubringen; der andere hätte in der Zeit schon eine Mail an seine Kreditkartenbank geschrieben. Hilfreich kann es auch sein, anstelle der abgelehnten KK einen 100 €-Schein herauszuziehen.
 

Nonius

Aktives Mitglied
14.02.2019
180
0
Bregenz / AT / ZRH
Doch, gerade bei kleineren Beträgen haben genau diese Mindestbetrag-Heinis dann gerne mal Probleme mit größeren Scheinen.

Ich denke bis zum heutigen Tag noch mit Freude an mein erstes Mal auf der Interstate und die Mautstation in den USA. Als man mir eröffnete, dass man keine KK nimmt und ich den 100er durchgeschoben habe. Hatte keine kleineren Scheine. Danach hatte ich gefüllt die 98 USD Rückgeld in 1 Dollar Noten.
 
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Amic

Erfahrenes Mitglied
05.04.2016
7.149
756
Völlig unabhängig davon, um was für einen Vertrag es sich handelt...
Der Angestellte an der Kasse folgt natürlich lieber den Anweisungen der Geschäftsleitung als den Rechtsausführungen des Kunden.
Ich als Angestellter muss gar nicht gross irgendwelchen „Rechtsausführungen“ des Kunden folgen. Auch als Geschäftsführer muss ich das nicht. Meine Antwort hiesse ganz einfach: „Zeigen Sie mir bitten den Vertrag zwischen meiner Firma und diesem Acquirer“.

Und nein, irgendwelche „Ja, ich hab da mal was gegoogelt, was sie (möglicherweise) für einen Vertrag haben könnten, oder was sie (möglicherweise) für AGBs zugestimmt haben“ ziehen dann einfach nicht.
 
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pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
Ansonsten natürlich: die Verträge zwischen Acquirer und Merchant.
Nur wird man sich kaum direkt auf die berufen können, als Konsument.

Völlig unabhängig davon, um was für einen Vertrag es sich handelt...
Ich als Angestellter muss gar nicht gross irgendwelchen „Rechtsausführungen“ des Kunden folgen. Auch als Geschäftsführer muss ich das nicht. Meine Antwort hiesse ganz einfach: „Zeigen Sie mir bitten den Vertrag zwischen meiner Firma und diesem Acquirer“.

Und nein, irgendwelche „Ja, ich hab da mal was gegoogelt, was sie (möglicherweise) für einen Vertrag haben könnten, oder was sie (möglicherweise) für AGBs zugestimmt haben“ ziehen dann einfach nicht.

Wenn der Geschäftsführer wie du noch nix von einem Vertrag zu Gunsten Dritter gehört hat, dann ist das eine naheliegende Reaktion. Deshalb habe ich ja alternativ vorgeschlagen, die KK-Bank zu informieren. Die bringen es im Verbund mit dem Acquirer dem Händler dann bei.
 

OneMoreTime

Erfahrenes Mitglied
23.04.2019
3.388
5
Wenn der Geschäftsführer wie du noch nix von einem Vertrag zu Gunsten Dritter gehört hat, dann ist das eine naheliegende Reaktion. Deshalb habe ich ja alternativ vorgeschlagen, die KK-Bank zu informieren. Die bringen es im Verbund mit dem Acquirer dem Händler dann bei.

Hm, und du als Kunde weisst das das Unternehmen einen solchen Vertrag abgeschlossen hat? Glaube ich kaum - du darfst gerne mutmassen - aber du kennst den Vertragsinhalt schlicht nicht.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Doch, gerade bei kleineren Beträgen haben genau diese Mindestbetrag-Heinis dann gerne mal Probleme mit größeren Scheinen.

Allein schon, dass die meisten Bäckereien in DE immer noch keine Karte nehmen ist aus dem westlichen Ausland betrachtet absolut unverständlich.
 

pimpcoltd

Erfahrenes Mitglied
03.07.2009
3.316
10
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Hm, und du als Kunde weisst das das Unternehmen einen solchen Vertrag abgeschlossen hat? Glaube ich kaum - du darfst gerne mutmassen - aber du kennst den Vertragsinhalt schlicht nicht.

Zeig mir einen Acquirer-Vertrag in Deutschland, in dem das nicht drinsteht. Die paar relevanten Anbieter sind ja schnell gefunden.

Klar, dann wirst du vielleicht sagen: Individualvereinbarung! Und dann sage ich jetzt schon mal: LOL. :)

Es ist abwegig zu glauben, dass die KK-Unternehmen gegenüber dem Händler auf die Kernleistung ihres Produkts verzichten, nämlich die Bargeldersatzfunktion.
 
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