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Currywurstbude in Magdeburg ( Curry54 ): neuerdings Akzeptanzlogos und drunter: Kartenzahlung ab 10€.
Usertreffen?Damit hat wahrscheinlich noch keiner versucht dort zu bezahlen
Usertreffen?
Currywurstbude in Magdeburg ( Curry54 ): neuerdings Akzeptanzlogos und drunter: Kartenzahlung ab 10€.
Damit jeder Kartenzahler mindestens 2 oder 3x Currywurst kauft!
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434Aufgrund des Surcharge-Verbots dürfen keine Extra-Gebühren von Verbrauchern bei Zahlungen mit Karten, Überweisungen oder Lastschriften erhoben werden.
Auch wenn das mit dem Mindestumsatz eine Unsitte ist, wüsste ich nicht was dagegen spricht.Soweit ich weiß, waren derartige Klauseln in den Akzeptanzverträgen zumindest in einigen Jurisdiktionen nichtig.
Inzwischen ist es aber genau umgekehrt, und derartiges sollte durch PSD2 für regulierte Karten nicht mehr erlaubt sein:
https://www.bundesbank.de/de/aufgaben/unbarer-zahlungsverkehr/psd2/psd2-775434
Dürfen Restaurants die Bezahlung mit Kreditkarte von einem bestimmten Mindestumsatz abhängig machen?
Früher war es verboten, und man konnte solche Lokale mit "das verstößt gegen Ihren Vertrag mit VISA/MC/Amex, wenn auf Ihrer Tür das Kreditkartenlogo klebt, müssen Sie mit der KK jeden Umsatz akzeptieren, wollen Sie Ärger mit der Kreditkartenfirma?" einschüchtern und zur Annahme zwingen.
Ist das immer noch so, oder hat sich was geändert? Die Praxis ist ja nach wie vor verbreitet...
Aus Sicht des EU-Rechts wüsste ich das auch nicht.Auch wenn das mit dem Mindestumsatz eine Unsitte ist, wüsste ich nicht was dagegen spricht.
Sehe ich absolut genauso - und sollte der gesunde Menschenverstand auch.Hmm, wenn KK Aufkleber an der Tür vorhanden sind, macht mir der Wirt ein Angebot. Ich nehme das an, indem ich dort esse und trinke. Hinterher kann mir der Wirt dann keinen Mindestbetrag vorschreiben und mich zu anderen Zahlungsmöglichkeiten nötigen. Das meint zumindest der ADAC, allerdings hat er auch geschrieben, dass es noch kein höchstrichterliches Urteil dazu gibt. Lt. ADAC bin ich nicht verpflichtet, mir wie ein Bittsteller irgendwo (gebührenpflichtig) Bargeld zu besorgen, falls das KK Gerät z. B. an einer Tankstelle nicht funktioniert. Wenn bereits mit dem Aufklebern deutlich auf den Mindestbetrag hingewiesen wird, dürfte das anders aussehen.
Wählt ein Karteninhaber den bargeldlosen Zahlungsausgleich mittels seiner Karte, so ist der Vertragspartner nach Maßgabe dieser Bedingungen zur Akzeptanz verpflichtet, sofern die Akzeptanz der vom Karteninhaber verwendeten Kartenart zwischen Concardis und dem Vertragspartner vereinbart wurde. Die Akzeptanz der Karte darf nicht von einem Mindestumsatzbetrag abhängig gemacht werden. Die Erhebung einer Gebühr für die Annahme einer Karte ist nicht zulässig (Surcharge).
Mit der Kreditkarte kann der Karteninhaber im Inland – und als weitere Dienstleistung auch im Ausland – im Mastercard®-Verbund bei Vertragsunternehmen Waren und Dienstleistungen bargeldlos bezahlen.
Genau. Hinterher !!!!Hmm, wenn KK Aufkleber an der Tür vorhanden sind, macht mir der Wirt ein Angebot. Ich nehme das an, indem ich dort esse und trinke. Hinterher kann mir der Wirt dann keinen Mindestbetrag vorschreiben und mich zu anderen Zahlungsmöglichkeiten nötigen.
So ist es.Sehe ich absolut genauso - und sollte der gesunde Menschenverstand auch.
Akzeptanzlogos ohne entsprechenden Hinweis sind Lockvogeltaktik.
Die Akzeptanzpflicht ergibt sich typischerweise aus dem Vertrag zwischen dem Händler und dem sog. Acquirer, der Akzeptanzstellen für die verschiedenen Kartentypen anwirbt und die vom Händler angenommenen Kartenzahlungen abrechnet. In den AGB von Concardis heißt es beispielsweise unter A.1.2.:
Das heißt: Wer ein VISA-Schild an der Tür oder neben der Kasse stehen hat, muss die Karte auch für eine Packung Kaugummi annehmen.
Auf diese Vereinbarung kann der Karteninhaber sich berufen (Vertrag zugunsten Dritter), denn der Acquirer, die kartenausgebenden Banken und die Kreditkartenunternehmen wollen ja,
Ja. Und ein drittes Danke.Mit dem Surcharge-Verbot hat das erst mal nichts zu tun, denn der Händler verlangt ja nichts extra für die KK-Zahlung, sondern lehnt sie ganz ab. Unter das Surcharge-Verbot fiele hingegen ein Hinweis der Art "Bei Beträgen unter 10 € berechnen wir 1 € Transaktionsgebühr für die Zahlung mit Kreditkarte".
Doch, leider.TL;DR: Mindestbetrag gibt's nicht.
Doch, leider.
Na mit einem 100er wird man ja keinen aus der Reserve locken. Die spuckt ja jeder Bancomat aus. Muss dann schon ein 500er sein.
Doch, gerade bei kleineren Beträgen haben genau diese Mindestbetrag-Heinis dann gerne mal Probleme mit größeren Scheinen.
Ich als Angestellter muss gar nicht gross irgendwelchen „Rechtsausführungen“ des Kunden folgen. Auch als Geschäftsführer muss ich das nicht. Meine Antwort hiesse ganz einfach: „Zeigen Sie mir bitten den Vertrag zwischen meiner Firma und diesem Acquirer“.Der Angestellte an der Kasse folgt natürlich lieber den Anweisungen der Geschäftsleitung als den Rechtsausführungen des Kunden.
Ansonsten natürlich: die Verträge zwischen Acquirer und Merchant.
Nur wird man sich kaum direkt auf die berufen können, als Konsument.
Völlig unabhängig davon, um was für einen Vertrag es sich handelt...
Ich als Angestellter muss gar nicht gross irgendwelchen „Rechtsausführungen“ des Kunden folgen. Auch als Geschäftsführer muss ich das nicht. Meine Antwort hiesse ganz einfach: „Zeigen Sie mir bitten den Vertrag zwischen meiner Firma und diesem Acquirer“.
Und nein, irgendwelche „Ja, ich hab da mal was gegoogelt, was sie (möglicherweise) für einen Vertrag haben könnten, oder was sie (möglicherweise) für AGBs zugestimmt haben“ ziehen dann einfach nicht.
Wenn der Geschäftsführer wie du noch nix von einem Vertrag zu Gunsten Dritter gehört hat, dann ist das eine naheliegende Reaktion. Deshalb habe ich ja alternativ vorgeschlagen, die KK-Bank zu informieren. Die bringen es im Verbund mit dem Acquirer dem Händler dann bei.
Doch, gerade bei kleineren Beträgen haben genau diese Mindestbetrag-Heinis dann gerne mal Probleme mit größeren Scheinen.
Hm, und du als Kunde weisst das das Unternehmen einen solchen Vertrag abgeschlossen hat? Glaube ich kaum - du darfst gerne mutmassen - aber du kennst den Vertragsinhalt schlicht nicht.