Nirgendwo. Nennt sich Vertragsfreiheit. Genauso wie du freie Auswahl hast, bei wem du etwas kaufst, hat umgekehrt auch der Verkäufer freie Auswahl, an wen er etwas verkauft.
Natürlich passiert es in der Praxis nur sehr selten, dass Kunden abgelehnt werden. Immerhin schneidet sich ein Verkäufer durch den Umsatzausfall ja ins eigene Fleisch. Sollte es aber dennoch mal passieren, dass ein Verkäufer dir nichts verkaufen möchte, ist das sein gutes Recht.
Da kannst du nichts dagegen tun und auch nichts melden. Wozu auch? Da könntest du auch melden, dass bei einer Bestellung ein Händler "total gemein" zu dir war, weil er nicht kostenlos frei Haus geliefert hat, sondern Versandkosten haben wollte, oder dich beschweren, dass nicht auf Rechnung geliefert wird, sondern du Vorkasse zahlen sollst. Das wäre genauso sinnvoll. Sämtliche Vertragsbestandteile (insbesondere Zahlungsmodalitäten) sind frei verhandelbar. Und das nicht nur pauschal (KK für alles), sondern durchaus auch individuell für jeden Artikel einzeln, bzw. eben mit MU. Wenn dir die vom Händler vorgegebenen Bedingungen nicht passen, kannst du versuchen zu verhandeln (Musterbeispiel, wie das im Falle von MU erfolgreich funktionieren kann, siehe
#1886). Wenn das klappt ist es gut. Wenn nicht, kommt eben kein Geschäft zustande und das wars dann. Ganz einfach. Mehr gibts da nicht.