Anpassung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen**
Lieber Herr X,
Ihre Einlagen in unserem Hause werden durch die gesetzliche Einlagensicherung geschützt. Zusätzlich sind Ihre Einlagen durch den Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e. V., dem die ABN AMRO Bank N.V., Frankfurt Branch seit dem*01. Januar 2019 angehört, gesichert. Der Schutz des Einlagensicherungsfonds geht über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus. *
Wir sind gemäß den Statuten des Einlagensicherungsfonds verpflichtet, den Schutzumfang im Einzelnen in unseren Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) aufzuzeigen. Dementsprechend passen wir die Regelung zum Einlagensicherungsfonds in Nummer 20 (für Moneyou Go Kunden) und in Nummer 13 (für Kunden mit Tagesgeld, Festgeld und Fondsanlagen) der AGB mit Wirkung ab dem 15. April 2019 an. Der genaue Wortlaut der Anpassung ist nachstehend abgedruckt und kann darüber hinaus unter*
www.moneyou.de/AGBAnpassungGO*eingesehen werden.*
Außerdem bieten wir in einigen Wochen die Ausführung von SEPA-Basis-Lastschriften an, weshalb wir Nr. 1.4 der Girokontobedingungen für das Moneyou Go Zahlungskonto entsprechend geändert haben.*
Der Klarheit halber wurde darüber hinaus in Nr. 2.2 der Girokontobedingungen für das Moneyou Go Zahlungskonto eingefügt, dass der Kontoinhaber das Konto ausschließlich zu privaten Zwecken führen darf.*
Schließlich wurde die Entgeltregelung für Abhebungen am Geldautomaten mit*der Debit Mastercard im Preis & Leistungsverzeichnis für das Moneyou Go Zahlungskonto und der Hinweis auf die Mitgliedschaft im Einlagensicherungsfonds angepasst.
Wie bereits mit Ihnen in Nummer 1 Absatz 2 unserer AGB vereinbart, gilt Ihre Zustimmung zu den Änderungen in Nr. 20 bzw. in Nr. 13 der AGB sowie in Nr. 1.4 und 2.2 der Girokontobedingungen für das Moneyou Go Zahlungskonto als erteilt, wenn Sie uns Ihre Ablehnung nicht vor dem 15. April 2019 anzeigen.**
Die Ablehnung bedarf keiner bestimmten Form, Sie können uns diese per E-Mail an*kundenservice@moneyou.de*senden.
Einen von diesen Änderungen betroffenen Zahlungsdiensterahmenvertrag können Sie vor dem 15. April 2019 auch fristlos kostenfrei kündigen.
*Haben Sie noch Fragen?
Geben Sie Ihre Frage oder einen Suchbegriff bitte in die*Online-Suche*ein.*
Sollten Sie keine passende Antwort erhalten, senden Sie uns bitte eine E-Mail an
kundenservice@moneyou.de
Mit den besten Grüßen,