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Du hast eine seltsame Einstellung. Ich würde Dir als Handwerker gar keine Rechnung schicken, sondern auf umgehende Bar-/Kartenzahlung bestehen
Bei Barzahlung kann man die Leistung aber nicht von der Steuer absetzen!Du hast eine seltsame Einstellung. Ich würde Dir als Handwerker gar keine Rechnung schicken, sondern auf umgehende Bar-/Kartenzahlung bestehen
Das tut er ja gerade nicht. Sondern er sieht eine Korrelation zwischen der "Qualität" der Bankverbindung und der Qualität der Arbeit.Einen Handwerker nach der Bankverbindung auszuwählen statt nach der Qualität der Arbeit ist definitiv zu empfehlen
Es geht rein um Professionalität im Auftreten. Eine E-Mail-Adresse meisterhandwerkerschmidt@t-online.de finde ich ähnlich abschreckend wie eine Bankverbindung bei N26, etc.
Privat kann man N26 als Drittkonto haben. Aber am besten die Bankverbindung nicht nach außen kommunizieren (also z.B. als Konto für Paypal, als Konto für Amazon,...). Wenn mir jemand bei einem privaten Kauf eine Bankverbindung bei N26 zum Geldempfang angeben würde, würde ich hellhörig werden.
Auch ein Anwalt kann sich die Mühe machen, eine eigene Domain, passend zu seiner Web-Präsenz, zu nutzen. Und tatsächlich greifen weder ich noch eines der mit mir verbundenen Unternehmen auf die Dienste eines Anwaltes mit T-Online-Adresse zurück.Bei web.de und gmx würde ich Dir zustimmen. T-Online allerdings ist Anwalts Liebling, ganz und gar nicht unseriös.
...genauso, wie wenn er ein kleines und günstiges Auto fährt und seine Angebote auf dünnem Papier druckt, mit einem etwas unscharfen billigen Tintendrucker?Aber wenn mir z.B. ein Handwerker ein Angebot machen würde, und darauf würde eine Bankverbindung von z.B. N26 stehen, wüsste ich, dass der Handwerker Defizite hat
Nur ist eine Kontoverbindung bei einem Handwerker ja kein eigentliches "Arbeitsmittel". Da sie mit der Kernleistung ja überhaupt nichts zu tun hat. Sie dient lediglich der Entgegennahme von Zahlungen.nur weil es nichts kostet, hat der Handwerker ein qualitativ schlechtes Arbeitsmittel ausgewählt).
Korrekt. Wer gewerblich eine minderwertige Bankverbindung nutzt (nur um monatlich 10€ zu sparen), der spart evtl. auch woanders an der Qualität.Das tut er ja gerade nicht. Sondern er sieht eine Korrelation zwischen der "Qualität" der Bankverbindung und der Qualität der Arbeit.
Natürlich ist das gewerbliche Konto ein (wichtiges) Arbeitsmittel.Nur ist eine Kontoverbindung bei einem Handwerker ja kein eigentliches "Arbeitsmittel". Da sie mit der Kernleistung ja überhaupt nichts zu tun hat. Sie dient lediglich der Entgegennahme von Zahlungen.
Bei Dir mag das so sein, dass die Handwerker immer auf sofortiger Zahlung in Bar oder KK bestehen.Du hast eine seltsame Einstellung. Ich würde Dir als Handwerker gar keine Rechnung schicken, sondern auf umgehende Bar-/Kartenzahlung bestehen
Bei einem bekannten Handwerker mit weiteren Infos zum Handwerker tritt das in den Hintergrund.Einen Handwerker nach der Bankverbindung auszuwählen statt nach der Qualität der Arbeit ist definitiv zu empfehlen
Und von Multizitaten hat er auch noch nichts gehört
Die neuste Ausgabe des Verzeichnisses aller SEPA Inst.-fähigen Finanzinstitute datiert 12.04.2019 des EPC offenbart nun die zweite Verschiebung der
Einführung von Instant Payments bei N26. Zunächst war die Rede vom November 2018, dann April 2019 und nun ist es November 2019 geworden...to be continued.
Ich habe soeben mein Konto bei N26 gekündigt. Es scheint in Anbetracht der letzten Geschehnisse die beste Entscheidung zu sein.
Danke - hier stehen endlich die Details, die ich schon früher vermutet hatte.
Er hat sich also abphishen lassen, obwohl angeblich bestens informiert:Einige Stunden später erhält er erneut einen Anruf von N26. Der Mitarbeiter erklärt ihm, dass mit seinem Konto etwas nicht stimme und fragt nach, ob er persönlich aus Weißrussland auf sein Konto zugegriffen hat. Als Judiths Mann dies verneint, führen die beiden eine ausführliche Identifizierung durch und der Mitarbeiter versichert, dass das nun gesperrte Konto einen Tag später wieder freigegeben wird und drei Tage später neue Kontokarten zugeschickt werden.
Damit ist sie im Bereich der Smartphone-Banken ein absoluter Profi. Und auch ihr Partner kennt sich bestens aus: „Mein Mann liebt Zahlen, oft checkt er sein Konto sogar fünf, sechs Mal am Tag, einfach weil er Bock hat.“
Ist natürlich Quatsch, im Namen eines Anderen anzufragen, aber war es nicht so, dass man den lustigen N26-Chat nicht mehr erreicht, wenn man sich nicht mehr in das eigene Konto einloggen kann?Und obwohl sich beide Leute aus dem 1. Fall im Artikel angeblich perfekt mit Finanzdingen auskennen, fragt tatsächlich die Frau für ihren Mann sein Konto betreffende Dinge bei N26 an. Logisch, dass N26 auf diese Anfrage zu einem fremden Konto wegen Bankgeheimnis nicht reagiert .
Ja, aber ist dann ja eine unberechtigte Abbuchung, ergo erneutes Chargeback und dann eine neue Karte.Hab mal heute mein Konto auf 0 gesetzt (benutze N26 aktuell selten und nur für paar Onlinebestellungen). Nach 3 Wochen Warterei wurde mein Geld durch ein Chargeback zurücküberwiesen. Hatte was bei Aliexpress bestellt (knapp 50€) und die Ware jedoch nie erhalten, trotz "seriösem" Händler. Jetzt hab ich im Internet von einem Fall gelesen, wo die sich das Geld einfach wieder abgebucht hätten. Ist das denn überhaupt möglich?