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N26

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stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
600
838
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Selbst das dürfte ins Leere laufen, da man bei einer Kündigung ohne Angabe von Gründen ja gerade nicht erfährt, warum gekündigt wurde.
Kreativer Ansatz: Man könnte ohne weiteres behaupten, wegen eines gesetzlich verbotenen Diskriminierungsgrunds (Hautfarbe, sexuelle Orientierung etc.) gekündigt worden zu sein.

Dann müsste die Bank nachweisen, was der tatsächliche Grund für die Kündigung war.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.271
2.765
Wenn du nachweisen kannst, dass sich deine Hautfarbe seit der Eröffnung geändert hat, ja.
 

stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
600
838
Eine ausufernde Beweisführung ist nicht notwendig. Solange ich ein Persönlichkeitsmerkmal habe, das von der Mehrheit abweicht, kann ich dies ins Treffen führen. Plausibilisierung genügt. Dann ist die Gegenseite dran.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.335
2.091
Eine ausufernde Beweisführung ist nicht notwendig. Solange ich ein Persönlichkeitsmerkmal habe, das von der Mehrheit abweicht, kann ich dies ins Treffen führen. Plausibilisierung genügt. Dann ist die Gegenseite dran.
Wäre mir neu das N26 eines der von dir erwähnten Merkmale jemand irgendwo abgefragt hätte.
 

stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
600
838
Wäre mir neu das N26 eines der von dir erwähnten Merkmale jemand irgendwo abgefragt hätte.
Alter Schwede. Es geht um das bewusste Servieren eines nothing burgers, um die Gegenseite zu einer Antwort zu zwingen. Nicht darum, sich WIRKLICH mit dem Diskriminierungsvorwurf durchzusetzen.

All dies vor dem Hintergrund einer ungerechtfertigten und nicht einmal begründeten (was mE höchst unanständig ist) Kündigung.
 

EllariaSand

Reguläres Mitglied
10.10.2022
56
50
Berlin
Alter Schwede. Es geht um das bewusste Servieren eines nothing burgers, um die Gegenseite zu einer Antwort zu zwingen. Nicht darum, sich WIRKLICH mit dem Diskriminierungsvorwurf durchzusetzen.

All dies vor dem Hintergrund einer ungerechtfertigten und nicht einmal begründeten (was mE höchst unanständig ist) Kündigung.
Diskriminierung schreien, wo keine Diskriminierung ist, ist aber auch alles andere als anständig. Ganz egal, ob die Kündigung gerechtfertigt war oder nicht.
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.625
937
Alter Schwede. Es geht um das bewusste Servieren eines nothing burgers, um die Gegenseite zu einer Antwort zu zwingen. Nicht darum, sich WIRKLICH mit dem Diskriminierungsvorwurf durchzusetzen.

All dies vor dem Hintergrund einer ungerechtfertigten und nicht einmal begründeten (was mE höchst unanständig ist) Kündigung.
Die einzige praktikable Lösung die hier helfen kann ist, "Basiskonto" zu schreien.
Ist allerdings nur möglich, wenn die Voraussetzungen zur Einrichtung eines Basiskonto gegeben sind(gekündigtes Konto ist einziges Konto) und dies für die Bank nicht unzumutbar ist(Unzumutbarkeit liegt z.B. vor, wenn mit dem Konto Straftaten begangen wurden).
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.335
2.091
Alter Schwede. Es geht um das bewusste Servieren eines nothing burgers, um die Gegenseite zu einer Antwort zu zwingen. Nicht darum, sich WIRKLICH mit dem Diskriminierungsvorwurf durchzusetzen.

All dies vor dem Hintergrund einer ungerechtfertigten und nicht einmal begründeten (was mE höchst unanständig ist) Kündigung.
Du zwingst niemanden zu etwas, wenn deine Anschuldigung schon in der Grundidee total bescheuert und nicht haltbar ist.

Köstlich auf welche Ideen manche kommen 😂
 
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stroIf

Erfahrenes Mitglied
24.06.2023
600
838
Du zwingst niemanden zu etwas, wenn deine Anschuldigung schon in der Grundidee total bescheuert und nicht haltbar ist.

Köstlich auf welche Ideen manche kommen 😂
Es sollte schon eine plausibel darlegbare Anschuldigung sein.

Wer ohne Information eine Geschäftspartnerschaft aufkündigt, hat meines Erachtens verdient, mit solchen Maßnahmen zum Reden gezwungen zu werden. Das ist Notwehr.
 

superfiffi

Erfahrenes Mitglied
28.05.2017
1.625
937
Es sollte schon eine plausibel darlegbare Anschuldigung sein.

Wer ohne Information eine Geschäftspartnerschaft aufkündigt, hat meines Erachtens verdient, mit solchen Maßnahmen zum Reden gezwungen zu werden. Das ist Notwehr.
Na ja, mit Notwehr ist schon starker Tobak.
Aber wie auch immer, führt das allenfalls zu einem langen Rechtsstreit den man führen muss und mit überwiegender Wahrscheinlichkeit verliert.
Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall falls man den Prozess gewinnen sollte, hat man bis zum Zeitpunkt der Entscheidung immer noch kein Konto.
Da ist es doch dann sinnvoller gleich auf "Basiskonto" umzuschalten.😏

Ganz davon abgesehen: eine Bank die mich nicht mehr haben will, die möchte ich auch nicht mehr haben.
Ich würde dann kein Fass mehr aufmachen wollen, es sei denn es handelte sich um mein einziges Konto auf welches ich unbedingt angewiesen bin.
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.335
2.091
Es sollte schon eine plausibel darlegbare Anschuldigung sein.

Wer ohne Information eine Geschäftspartnerschaft aufkündigt, hat meines Erachtens verdient, mit solchen Maßnahmen zum Reden gezwungen zu werden. Das ist Notwehr.
Die lachen dich eher aus als mit dir darüber zu reden 😂
Aber Versuch macht klug.
 
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daddycooool4

Erfahrenes Mitglied
25.02.2017
329
135
Vielleicht hilft ja auch die Datenschutz- Keule? Auskunft über alle zur Person gespeicherten Daten, einschließlich interner Notizen ? Ist nur eine Idee, hab es noch nicht in dem Zusammenhang praktizieren müssen.
 
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.335
2.091
Mal was anderes zum Thema Dauerauftrag.
Wenn man einen Dauerauftrag erstellt kann muss man bei N26 immer einen Tag des Monats festlegen, die Option Ultimo gibt es nicht. Ich gehe davon aus wenn ich einen Dauerauftrag auf den 31. lege, das es dann immer am letzten Tag des Monats geplant wird. Aber was ist wenn das der letzte Tag des Monats auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt.

Führt N26 den Dauerauftrag dann am letzten Bankarbeitstag aus, oder am nächsten Bankarbeitstag? Kann dazu hier jemand etwas sagen?
 

EllariaSand

Reguläres Mitglied
10.10.2022
56
50
Berlin
Mal was anderes zum Thema Dauerauftrag.
Wenn man einen Dauerauftrag erstellt kann muss man bei N26 immer einen Tag des Monats festlegen, die Option Ultimo gibt es nicht. Ich gehe davon aus wenn ich einen Dauerauftrag auf den 31. lege, das es dann immer am letzten Tag des Monats geplant wird. Aber was ist wenn das der letzte Tag des Monats auf einen Feiertag oder ein Wochenende fällt.

Führt N26 den Dauerauftrag dann am letzten Bankarbeitstag aus, oder am nächsten Bankarbeitstag? Kann dazu hier jemand etwas sagen?
Bankarbeitstag ja oder nein ist egal. N26 führt Daueraufträge an genau dem Tag aus, der ausgewählt wurde. Auch wenn dieser auf einen Sonntag oder Feiertag fällt. Bei mir zuletzt am 1. Mai.
 

DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.335
2.091
Bankarbeitstag ja oder nein ist egal. N26 führt Daueraufträge an genau dem Tag aus, der ausgewählt wurde. Auch wenn dieser auf einen Sonntag oder Feiertag fällt. Bei mir zuletzt am 1. Mai.
Danke für die Info!
Wenn N26 am Wochenende eine Überweisung ausführt wird diese ja trotzdem erst am nächsten Bankarbeitstag ausgeführt und dort ankommen. Schade das bei der Wahl 31 nicht der letzte Bankarbeitstag verwendet wird.
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.271
2.765
Das Ding ist ja auch, dass die allermeisten die "mir wurde grundlos gekündigt!!1" krähen ganz genau wissen, was sie angestellt haben.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.505
1.019
Bankarbeitstag ja oder nein ist egal. N26 führt Daueraufträge an genau dem Tag aus, der ausgewählt wurde. Auch wenn dieser auf einen Sonntag oder Feiertag fällt. Bei mir zuletzt am 1. Mai.

Danke für die Info!
Wenn N26 am Wochenende eine Überweisung ausführt wird diese ja trotzdem erst am nächsten Bankarbeitstag ausgeführt und dort ankommen. Schade das bei der Wahl 31 nicht der letzte Bankarbeitstag verwendet wird.
Sondern? Nur alle zwei Monate oder was?
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.505
1.019
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DennyK

Erfahrenes Mitglied
09.09.2019
3.335
2.091
Nicht komplizierter, als zu merken, dass das, was @EllariaSand schreibt, zumindest so nicht sein kann.
Hast du überhaupt ein N26 Konto, oder trollst du nur? Natürlich kann N26 den Dauerauftrag auch an einem Feiertag oder Wochenende ausführen. Nur kommt es dann trotzdem erst am nächsten Bankarbeitstag an. Du kannst am WE bei jeder Bank auch eine Überweisung in Auftrag geben.
Oder "dass" und "das" zu unterscheiden.

So hat halt jeder seine Kompetenzen.
Ein fehlendes Komma ist dir anscheinend auch nicht aufgefallen. Wenn du dich schon als Oberlehrer aufspielen möchtest, dann bitte richtig.
 

Barquero

Erfahrenes Mitglied
10.04.2020
2.505
1.019
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Und was hätte ich persönlich davon, hier Unwahrheiten zu verbreiten?
Unklarheiten, nicht Unwahrheiten.

Du hast auf die Frage:
Führt N26 den Dauerauftrag dann am letzten Bankarbeitstag aus, oder am nächsten Bankarbeitstag? Kann dazu hier jemand etwas sagen?
geantwortet:
Bankarbeitstag ja oder nein ist egal. N26 führt Daueraufträge an genau dem Tag aus, der ausgewählt wurde. Auch wenn dieser auf einen Sonntag oder Feiertag fällt. Bei mir zuletzt am 1. Mai.
Dann ging es noch um den Ultimo.
Da es einen 31. nicht in jedem Monat gibt, war meine Frage:

Sondern? Nur alle zwei Monate oder was?

doch klar, oder?
Ich gehe mal davon aus, du hast damit weniger Verständnisprobleme als andere Leute und erklärst genauer, was du gemeint hast? Danke.