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Kreativer Ansatz: Man könnte ohne weiteres behaupten, wegen eines gesetzlich verbotenen Diskriminierungsgrunds (Hautfarbe, sexuelle Orientierung etc.) gekündigt worden zu sein.Selbst das dürfte ins Leere laufen, da man bei einer Kündigung ohne Angabe von Gründen ja gerade nicht erfährt, warum gekündigt wurde.
Dann müsste die Bank nachweisen, was der tatsächliche Grund für die Kündigung war.