Du hast schon die letzten Posts gelesen? In MUC muss man immer wieder mal als Passagier eine nach Kennzeichnung alarmgesicherte Tür aufmachen. Für einen Wenigflieger nach einem Langstreckenflug ist es vermutlich noch weniger zu erkennen, ob die Tür jetzt auf sein müßte als für Vielflieger, und ob da jetzt clean und unclean gemischt wird. Keiner von uns weiß, um welche Tür es sich handelte, oder?
Moment, was?! Alleine dass du aus der Tatsache, dass es in Einzelfällen mal zu Verspätungen (oder eher Geduldsverlust) kommt, konstruierst du eine Erlaubnis oder gar Pflicht, zumindest der Beschilderung nach alarmgesicherte Türen eigenmächtig zu öffnen? Und davon soll dann auch noch ein Wenigflieger prinzipiell ausgehen? Ist das dein ernst?!
Ich weiß natürlich nicht wie es bei dir zu- und hergeht, aber zumindest mir wurde beigebracht, dass man Alarmtüren nur im Notfall oder mit ausdrücklicher Erlaubnis öffnet.
Fakt ist, dass der Herr eine für jeden offensichtlich als Notausgang erkennbare Türe geöffnet hat und damit einen Riesenschaden angerichtet hat. Irgendwelche Relativierungsversuche mit anektdotenhaften und nicht minder dubiosen Geschichtchen sind weder angebracht noch hilfreich.
Warum eigentlich?
Die Räumung wurde ja von den Behörden verordnet und nicht vom Passagier, also ist es eine höhere Gewalt.
Als MUC im Vorjahr geräumt wurde, gab's ja mit der gleichen Begründung keine Entschädigungen für betroffene Passagiere - nämlich dass die Räumung nicht vom Flughafen/Airlines veranlasst wurde, sondern von der Polizei. Obwohl es damals ganz konkret schuldige Mitarbeiter einer ganz konkreten Sicherheitsfirma gab.
Schon wieder unterschiedliche Standards für große Unternehmen und den kleinen Bürger?
Richtig, die Airlines konnten auch nichts dafür. Man hätte ja die Passagierin, den Mitarbeiter oder auch die Polizei in Regress nehmen können. Ob das sinnvoll oder zieltührend ist sei mal dahingestellt aber nur weils A nicht war heißt das ja nicht, dass es B, C oder D auch nicht gewesen sein können.