News rund um den Flughafen München

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.415
BRU
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Passagiere von I nach G werden über die reguläre Kontrolle für Zusteiger geschickt. Die Kontrollkapazität an der Umsteigerkontrolle ist begrenzt und würde höherer Wartezeit führen.

Ok, dann scheint das wirklich nur für HON zu gehen, mit anschließender Passkontrolle über die FCL.
 
A

Anonym53166

Guest
auf der non-schengen Ebene 05 (H) sind ja 2 Kontrollstellen relativ nah beieinander ( mit jeweils Pako und Siko).
1 dieser Stellen hat ja Ausgang /Exit und Umstieg zu G (direkt ohne airside zu gehen) die andere Stelle müsste nur Exit und Umstieg in H aus I haben.

d.h. für mich wenn z.b. LH aus Bangkok unclean ankommt, kann nur die 1 Stelle offen sein, die keinen Umstieg Airside-umstieg zu G zulässt..sonst können uncleane Paxe ja anstatt über die Siko zu gehen..direkt über Pako gehen und zu G runter ohne eine Siko zu durchlaufen oder? d.h. es sind nie beide Kontrollstellen offen richtig?
 

flymuc

Aktives Mitglied
30.04.2016
229
0
Doch, es sind beide offen. Nur bei der einen kommt man von I nicht runter und somit nur für cleane Paxe zugänglich.
Die andere hat wie du schon schreibst keinen Zugang nach der PaKo zu G.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.358
3.381
HAM
Die Notausgangstüren sind ja auch deutlich und sogar in Englisch beschriftet. Aber ich sehe täglich Passagiere die einfach Schilder nicht lesen können oder nicht lesen wollen. Woran das liegt....keine Ahnung.
Und ich war schon auf vielen Airports dieser Welt und musste noch NIE eine Tür von Hand öffnen (manche Lounges ausgenommen ;) ).

Vor sechs Wochen standen wir alle in MUC ankommend im Finger an der geschlossenen Tür zum Terminal 2. Da ich als erster ausgestiegen war und halt solche gesicherten Türen nicht öffne, hat nach fünf Minuten der Herr hinter mir die Tür geöffnet. Das hat keinen Alarm ausgelöst, war insofern die richtige Entscheidung von ihm. Aber mit Türen hat MUC definitiv ein Problem.
 

br403

Erfahrenes Mitglied
28.11.2016
1.837
852
MUC
Es geht auch die Türe am Gate immer mal wieder zu, da sind dann die Leute dagegen gelaufen. Warum man die nicht beim Boardingvorgang dauerhaft öffnen kann...
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.689
FRA/QKL
Aber mit Türen hat MUC definitiv ein Problem.
Das kann ich bestätigen. Bei der letzten Ankunft im SAT als erster aus dem Flieger und alle Türen waren zu. Da ich noch die kleine Chance hatte den früheren Anschlussflug nach FRA zu bekommen habe ich keine Sekunde nachgedacht und die Tür (natürlich alarmgesichert) einfach geöffnet. Hat nicht ausgelöst. :eek:

Und den früheren Flug habe ich quasi im Durchgehen durch die FCL im T2 auch noch bekommen. (y)
 
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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.410
9.415
BRU
Das kann ich bestätigen. Bei der letzten Ankunft im SAT als erster aus dem Flieger und alle Türen waren zu. Da ich noch die kleine Chance hatte den früheren Anschlussflug nach FRA zu bekommen habe ich keine Sekunde nachgedacht und die Tür (natürlich alarmgesichert) einfach geöffnet. Hat nicht ausgelöst. :eek:

In BRU auch schon erlebt .... Als auch nach Klopfen usw. niemand reagiert hat und das Gate unbesetzt war, hat dann einer der anderen Paxe auf den Knopf gedrückt. Alarm hat es auch nicht ausgelöst, es kam dann aber sehr schnell jemand angelaufen, was wir denn machen würden - Vermutlich die Person, die eigentlich hätte am Gate sein sollen und die Tür hätte aufmachen müssen :D

Dürfte aber kein Problem mit den Türen an sich sein, sondern damit, dass jemand vergisst, den Türmechanismus zu öffnen (also dass die automatisch aufgeht, wenn Paxe aussteigen).
 

Rampenkasper

Aktives Mitglied
20.06.2019
152
142
MUC
Weiß nicht, ob es im T2 systemtechnisch genauso gelöst ist, aber im T1 ist oft genug das Problem, dass die Tür zur Ankunft nicht mehr aufgeht, wenn der Gate-Agent am Gate schon seinen Schlüssel umgedreht hat. (Was eigentlich logisch durchdacht ist, weil man ja nicht will, dass abfliegende Leute auf einmal am Gepäckband stehen.) Nur leider wissen ziemlich viele Gate-Agents das nicht mal. :/
 

SleepOverGreenland

Megaposter
09.03.2009
21.409
11.689
FRA/QKL
Weiß nicht, ob es im T2 systemtechnisch genauso gelöst ist, aber im T1 ist oft genug das Problem, dass die Tür zur Ankunft nicht mehr aufgeht, wenn der Gate-Agent am Gate schon seinen Schlüssel umgedreht hat. (Was eigentlich logisch durchdacht ist, weil man ja nicht will, dass abfliegende Leute auf einmal am Gepäckband stehen.)
Wieso kann man als Gate-Agent das Gate verlassen bevor die Flugzeugtür verschlossen ist? :confused:
Ab dem Zeitpunkt kommen sicher keine abfliegenden Leute ans Gepäckband. ;)
 

Rampenkasper

Aktives Mitglied
20.06.2019
152
142
MUC
Wieso kann man als Gate-Agent das Gate verlassen bevor die Flugzeugtür verschlossen ist? :confused:
Ab dem Zeitpunkt kommen sicher keine abfliegenden Leute ans Gepäckband. ;)

Mit "Schlüssel umgedreht" ist gemeint, dass der Gate-Agent schon seinen Schlüssel umgelegt hat, um die Tür im Terminal bei Bedarf fürs Boarding zu öffnen. In der Standard-Einstellung ist das Schloss neutral, die Tür am Gate verriegelt und die Tür von Flieger->Ankunft geht auf, weil ja logischerweise nicht immer ein Gate-Agent da sein muss, wenn der Flieger ankommt.
 

BAVARIA

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
839
204
Waldmünchen
Im Radio wurde heute berichtet, der Typ sei "ohne böse Absicht" durch eine Notausgangstür in den Sicherheitsbereich gelangt und könne evtl. noch zivilrechtlich belangt werden (Schadenersatz). Wie soll das möglich sein, wenn ihm kein Vorsatz nachgewiesen wird?

"Die Bundespolizei wird nicht gegen den Mann vorgehen, weil er "ohne böse Absicht" gehandelt hat, sagt Sprecher Köglmeier.


Wohl aber würden die Kollegen der Landespolizei ermitteln - wegen der widerrechtlichen Nutzung des Notausgangs. Hier drohen dem Passagier Konsequenzen nach dem Strafgesetzbuch."

https://www.aero.de/news-32416/Ein-folgenschwerer-Weg-durch-den-Notausgang.html
 
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RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
711
251
"Die Bundespolizei wird nicht gegen den Mann vorgehen, weil er "ohne böse Absicht" gehandelt hat, sagt Sprecher Köglmeier.


Wohl aber würden die Kollegen der Landespolizei ermitteln - wegen der widerrechtlichen Nutzung des Notausgangs. Hier drohen dem Passagier Konsequenzen nach dem Strafgesetzbuch."

https://www.aero.de/news-32416/Ein-folgenschwerer-Weg-durch-den-Notausgang.html

Würde mich wundern, wenn das am Ende überhaupt irgendwelche Konsequenzen für den Mann hat.
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.812
1.244
MUC, BSL
Strafrechtlich mag das durchaus sein, ich glaube dem Typen sogar, dass er nicht vorsätzlich gehandelt hat - mag ja sein, dass diese widerrechtliche Nutzung des Notausgangs auch bei grober Fahrlässigkeit strafbar ist, allerdings dürfte das was zivilrechtlich noch auf ihn zukommen kann wesentlich unangenehmer sein.

Ich kann ja noch irgendwie verstehen wenn jemand am Flughafen mal wo falsch abbiegt oder irgendwo hineinlatscht wo er nichts verloren hat, aber einfach einen Notausgang aufzumachen bedarf schon einer ganz erheblichen Merkbefreitheit.
 

cockpitvisit

Erfahrenes Mitglied
04.12.2009
5.097
2.542
FRA
allerdings dürfte das was zivilrechtlich noch auf ihn zukommen kann wesentlich unangenehmer sein.

Warum eigentlich?

Die Räumung wurde ja von den Behörden verordnet und nicht vom Passagier, also ist es eine höhere Gewalt.

Als MUC im Vorjahr geräumt wurde, gab's ja mit der gleichen Begründung keine Entschädigungen für betroffene Passagiere - nämlich dass die Räumung nicht vom Flughafen/Airlines veranlasst wurde, sondern von der Polizei. Obwohl es damals ganz konkret schuldige Mitarbeiter einer ganz konkreten Sicherheitsfirma gab.

Schon wieder unterschiedliche Standards für große Unternehmen und den kleinen Bürger?
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.358
3.381
HAM
Ich kann ja noch irgendwie verstehen wenn jemand am Flughafen mal wo falsch abbiegt oder irgendwo hineinlatscht wo er nichts verloren hat, aber einfach einen Notausgang aufzumachen bedarf schon einer ganz erheblichen Merkbefreitheit.

Du hast schon die letzten Posts gelesen? In MUC muss man immer wieder mal als Passagier eine nach Kennzeichnung alarmgesicherte Tür aufmachen. Für einen Wenigflieger nach einem Langstreckenflug ist es vermutlich noch weniger zu erkennen, ob die Tür jetzt auf sein müßte als für Vielflieger, und ob da jetzt clean und unclean gemischt wird. Keiner von uns weiß, um welche Tür es sich handelte, oder?
 

spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.812
1.244
MUC, BSL
Du hast schon die letzten Posts gelesen? In MUC muss man immer wieder mal als Passagier eine nach Kennzeichnung alarmgesicherte Tür aufmachen. Für einen Wenigflieger nach einem Langstreckenflug ist es vermutlich noch weniger zu erkennen, ob die Tür jetzt auf sein müßte als für Vielflieger, und ob da jetzt clean und unclean gemischt wird. Keiner von uns weiß, um welche Tür es sich handelte, oder?

Moment, was?! Alleine dass du aus der Tatsache, dass es in Einzelfällen mal zu Verspätungen (oder eher Geduldsverlust) kommt, konstruierst du eine Erlaubnis oder gar Pflicht, zumindest der Beschilderung nach alarmgesicherte Türen eigenmächtig zu öffnen? Und davon soll dann auch noch ein Wenigflieger prinzipiell ausgehen? Ist das dein ernst?!

Ich weiß natürlich nicht wie es bei dir zu- und hergeht, aber zumindest mir wurde beigebracht, dass man Alarmtüren nur im Notfall oder mit ausdrücklicher Erlaubnis öffnet.

Fakt ist, dass der Herr eine für jeden offensichtlich als Notausgang erkennbare Türe geöffnet hat und damit einen Riesenschaden angerichtet hat. Irgendwelche Relativierungsversuche mit anektdotenhaften und nicht minder dubiosen Geschichtchen sind weder angebracht noch hilfreich.






Warum eigentlich?

Die Räumung wurde ja von den Behörden verordnet und nicht vom Passagier, also ist es eine höhere Gewalt.

Als MUC im Vorjahr geräumt wurde, gab's ja mit der gleichen Begründung keine Entschädigungen für betroffene Passagiere - nämlich dass die Räumung nicht vom Flughafen/Airlines veranlasst wurde, sondern von der Polizei. Obwohl es damals ganz konkret schuldige Mitarbeiter einer ganz konkreten Sicherheitsfirma gab.

Schon wieder unterschiedliche Standards für große Unternehmen und den kleinen Bürger?

Richtig, die Airlines konnten auch nichts dafür. Man hätte ja die Passagierin, den Mitarbeiter oder auch die Polizei in Regress nehmen können. Ob das sinnvoll oder zieltührend ist sei mal dahingestellt aber nur weils A nicht war heißt das ja nicht, dass es B, C oder D auch nicht gewesen sein können.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.358
3.381
HAM
Lies doch einfach, was ich und andere geschrieben haben, anstatt Dir eine Interpretation meiner Posts herbeizuzaubern. Im Anschluss magst Du mir dann vielleicht auch gerne verraten, um welche Tür es sich bei dem Zwischenfall handelte. Könntest Du Fotos liefern? Offenbar bist Du ja bestens informiert, was passiert ist, während wir anderen uns lediglich auf unsere eigene Erfahrungen und die Pressemitteilungen stützen können, gell?

Aber als Jurist in internationalen Zivilrecht hast Du vielleicht zu viel zu tun im Moment...
 

BAVARIA

Erfahrenes Mitglied
16.12.2012
839
204
Waldmünchen
Lies doch einfach, was ich und andere geschrieben haben, anstatt Dir eine Interpretation meiner Posts herbeizuzaubern. Im Anschluss magst Du mir dann vielleicht auch gerne verraten, um welche Tür es sich bei dem Zwischenfall handelte. Könntest Du Fotos liefern? Offenbar bist Du ja bestens informiert, was passiert ist, während wir anderen uns lediglich auf unsere eigene Erfahrungen und die Pressemitteilungen stützen können, gell?

Aber als Jurist in internationalen Zivilrecht hast Du vielleicht zu viel zu tun im Moment...

Ich kann dir zwar keine Fotos liefern aber im Link meines obigen postes steht:

Auf den Notausgangstüren am Münchner Flughafen steht mindestens in Deutsch und in Englisch "Notausgang", sagt der Sprecher der Bundespolizei am Münchner Flughafen, Christian Köglmeier. "Um diese Türen zu öffnen, muss man eine Plastikkappe abreißen und einen Knopf drücken."

Nach dem Öffnen ertönt ihm zufolge ein Alarm, zusätzlich gibt es einen visuellen Alarm in Form eines Blinkens. Nach Köglmeiers persönlicher Einschätzung sind die Türen damit ausreichend als Notausgang gekennzeichnet.

Hier noch einmal der Link:

https://www.aero.de/news-32416/Ein-folgenschwerer-Weg-durch-den-Notausgang.html
 
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franzose

Fremdbucher
10.07.2009
5.939
168
MUC
Ich kann dir zwar keine Fotos liefern aber im Link meines obigen postes steht:

Auf den Notausgangstüren am Münchner Flughafen steht mindestens in Deutsch und in Englisch "Notausgang", sagt der Sprecher der Bundespolizei am Münchner Flughafen, Christian Köglmeier. "Um diese Türen zu öffnen, muss man eine Plastikkappe abreißen und einen Knopf drücken."

Nach dem Öffnen ertönt ihm zufolge ein Alarm, zusätzlich gibt es einen visuellen Alarm in Form eines Blinkens. Nach Köglmeiers persönlicher Einschätzung sind die Türen damit ausreichend als Notausgang gekennzeichnet.

Hier noch einmal der Link:

https://www.aero.de/news-32416/Ein-folgenschwerer-Weg-durch-den-Notausgang.html

Wie man so etwas versehentlich öffnen kann ist mir unbegreiflich...
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.358
3.381
HAM
Danke, das ist inhaltlich deutlich aussagekräftiger. Und in dem Artikel steht auch, dass der Student weitergelaufen ist, was dann erst die Räumung ausgelöst hat.
 

RayJo

Erfahrenes Mitglied
13.01.2018
711
251
Na, ich bin wirklich gespannt, ob man da zu einem juristischen Nachspiel und möglichen Konsequenzen für den "Überläufer" noch was erfährt.

Wahrscheinlich einfacher gesagt, als möglich: Die Airports müssten halt ihr Flucht- u. Rettungswegekonzept so gestalten, dass trotzdem im Notfall clean und unclean getrennt bleiben.

Bzw. gibt es ja auch Notfalltüren, die wirklich nur bei Feueralarm aufgehen und nicht selbständig ohne Anlass aufgemacht werden können.
 
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spocky83

Erfahrenes Mitglied
21.12.2014
3.812
1.244
MUC, BSL
Lies doch einfach, was ich und andere geschrieben haben, anstatt Dir eine Interpretation meiner Posts herbeizuzaubern. Im Anschluss magst Du mir dann vielleicht auch gerne verraten, um welche Tür es sich bei dem Zwischenfall handelte. Könntest Du Fotos liefern? Offenbar bist Du ja bestens informiert, was passiert ist, während wir anderen uns lediglich auf unsere eigene Erfahrungen und die Pressemitteilungen stützen können, gell?

Aber als Jurist in internationalen Zivilrecht hast Du vielleicht zu viel zu tun im Moment...

Habe ich... mehrfach. Wird deswegen nicht weniger unsinnig. Da hilft dir auch dein unverschämtes Getue nicht weiter.

Letztendlich auch egal, Bavaria dürfte das mit seinem Link recht zweifelsfrei klar gestellt haben.
 

Sayer

Erfahrenes Mitglied
13.12.2015
1.243
21
CGN
Ich dachte ja auch "Wie blöd muss man sein" aber gestern habe ich auch nicht schlecht gestaunt. Warte in MUC auf meinen Koffer am letzten Band (21) als eine Dame von der Busankunft kommend den Ausgang suchte und auch erstmal auf die Notausgangstüren( zum Parkplatz hin) zu lief und versuchte selbige zu öffnen, als die Tür sich nicht öffnete probierte es der Mann. Den Knopf haben sie (zum Glück) nicht gedrückt aber die Türen sind mehr als deutlich markiert(Grüne Streifen, DE/EN Text, Schild, abgedeckter roter Knopf) und der richtige Ausgang ja auch groß genug auf verschiedenen Schildern ausgewiesen.

Gegen solche "Dummheit" kann halt niemand mehr was tun.