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Danke Maria für die Klärung.
Fazit: Es macht keinen Sinn, wenn man sicherstellen will, dass man zusammen sitzt, dafür Geld auszugeben, denn die "Generalregel" besteht sowieso, dass mehrere Plätze einer Buchung nach Möglichkeit nebeneinander zugeteilt werden. Richtig?
Es sei angemerkt, dass in der Werbung und während der Buchung hier ein anderer Eindruck erweckt wird. Wer glaubt, für das "Zusammensitzen" bezahlt zu haben, wird also getäuscht.
Jetzt ist nur noch die für Juristen interessante Frage offen, ob die Sitzplatzreservierung Teil des abgeschlossenen Beförderungsvertrags ist und welche Auswirkungen es hat, wenn LH einseitig diesen Teil des Beförderungsvertrags nicht erfüllt bzw kündigt.
Grüße Seemann
Hallo Seemann,
ich bin mir nicht sicher ob ich dich richtig verstehe. Die beschriebene Vorgehensweise zum "Nebeneinandersitzen" bezieht sich auf Buchungen, bei denen bereits nebeneinanderliegende Plätze reserviert wurden, die jedoch aufgrund von Änderungen der Sitzplatzkonfiguratuion des Fluges nun nicht mehr beibehalten werden können. Hier wird sich bemüht die Passagiere - wie zuvor reserviert - wieder nebeneinander zu platzieren.
Stefanie