Hallo Felix,
vielen Dank für den Hinweis. Ich habe ihn an die zuständigen Kollegen weitergeleitet.
Viele Grüße
Jens
Liebes Lufthansa-(Gruppe-)Team,
ich war/bin gebucht (in einer recht niedrigen Eco-Klasse) auf einem direkten LX-Flug GVA-FAO im Juni. Dieser ist im Zuge der heutigen Flugplanänderung um 10h nach hinten verschoben worden. Aus diesem Grunde wollte ich im Rahmen der +/-3-Tage-Polizze der LH-Gruppe auf einen LH-Flug mit Umsteigen in FRA am Vortag (m.E. regelkonform kostenfrei) umbuchen. Euer Kollege an der Hotline war jedoch der Meinung, dass es nicht möglich ist, weil nur der Hinflug einen "Schedule Change" hat und die Zeiten des Rückflugs bestätigt bleiben. Es ist mir klar, dass an dem (gewünschten) Tag des Hinflugs (Samstag anstatt urspr. Sonntag) nur noch höhere/teuere Buchungsklassen frei sind, aber ich kann auch nichts für die Verlegung des Fluges von Sonntagmorgen auf Sonntagabend... Ich muss gestehen, dass ich mit der Meinung/Aussage eures Kollegen nicht einverstanden bin (und nicht so einfach aufgeben will): Schaut man sich nämlich die Regel 4.1.2. aus eurer "Flight irregualarities policy" an, ist es ziemlich klar, dass ich Anrecht auf so eine Umbuchung haben müsste.
Ich danke euch bestens für Eure Stellungnahme zu diesem Fall und wünsche allen MitarbeiterInnen alles Gute & Liebe,
Mat
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Update: LX hat mich heute Morgen angerufen mit der Info, dass ich auf die gewünschten Verbindungen kostenlos umgebucht worden bin - also doch! Freue mich.
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Auf LH.com ist immer noch die Rede von 30.04.2020.
"Muss" mir LHG (bzw. M&M) nach Annullierung bzw. bei Umbuchung bei aktuell außergewöhnlichen Umständen einen Ersatzflug bei derselben Reiseklasse (Y/C/F) anbieten, auch wenn:
1. Die ursprüngliche Buchungsklasse (z.B. O/A) gar nicht / nicht mehr / noch nicht aber freier Platz verfügbar und buchbar ist (z.B. A/F)?
2. Nur Fremdmetall zur Verfügung steht (z.B. gar keine Awards oder nur Awards einer niedrigeren Reiseklasse verfügbar)?
Dabei beziehe ich mich insbesondere auf die VO 261/2004/EG (Art. 8 Abs. 1 lit. c)).
Hallo Mat,
der betroffene Flug kann +/- 3 Tage auf eine Alternativverbindung umgebucht werden.
Für Flüge die weiterhin planmäßig sind, gilt diese Regel nicht.
Bitte schicke uns den Buchungscode in einer PN.
Viele Grüße
Sascha
Hallo Lufthansa,
gerade erhalte ich, wie wohl viele andere ebenfalls, eine E-Mail von Frau Christina Foerster.
Es ist einfach eine Beleidigung. Wenn Sie sich schon auf neue Kunden vorbereiten, dann sollten Sie vielleicht den alten Kunden erstmal ihr Geld zurueckzahlen.
Gute Nachrichten waeren es, wenn ich unser Geld wiedersehen wuerde. Ich möchte ganz simpel mein Geld fuer die annullierten Flüge wiederhaben. Das waere Kundenzufriedenheit. Und für den Verzug sollte man den Kunden Zinsen auszahlen bzw. ihnen gleich Geld schenken und sich vielmals entschuldigen. Offenbar haben Sie genug Geld, um ihren Kunden auch noch Geldgeschenke zu machen.
Gruss
blue
Hallo Lufthansa,
unter dem Titel
“Gemeinsam zurück in die Welt“
bekomme ich einen newsletter, scheinbar zum neuen Flugplan.
Ich bin mehr als irritiert und lese Eure newsletter derzeit aufgrund meiner Verärgerung nicht.
Solange Ihr mir von meinem stornierten Awardflug aus Ende März (Stornierung ebenfalls Ende März) weder meine Steuern/Gebühren noch meine Meilen zurück erstattet, werde ich DEFINITIV keinen Flug bei Lufthansa buchen.
Euer Erstattungsgebahren entbehrt jeder Logik und verstösst gegen sämtliche rechtliche Grundlagen.
Ich könnte k....n und überlege, wie weit Ihr in Zukunft das Recht noch beugt, nur damit es Euch gefällt.
So werdet Ihr ganz sicher keine zufriedenen Gäste wieder. Mich ganz bestimmt nicht.
Hallo liebes LH Team,
wie ist der Passus aus eurer Email von Frau Foerster zu verstehen:Auf LH.com ist immer noch die Rede von 30.04.2020.
Unser Angebot für Umbuchungen, Voucher und Erstattungen
Das erweiterte Streckennetz bietet Ihnen, liebe Kunden, mehr Möglichkeiten bestehende oder stornierte Tickets entsprechend der geltenden Bedingungen auf eine Vielzahl von Reisedestinationen umzubuchen. Wie ich Ihnen in meinem letzten Schreiben mitgeteilt habe, können Sie Tickets, die bis zum 15. Mai 2020 gebucht wurden und von einer Flugstreichung betroffen waren, einmalig kostenlos umbuchen. Ebenfalls können Sie weiterhin den Wert Ihrer Buchung zum Kauf eines neuen Tickets zu einem späteren Zeitpunkt anwenden. Hierbei können Reisedatum und Zielort in unserem Streckennetz geändert werden. In diesem Fall muss die Umbuchung bis zum 31. Januar 2021 erfolgen und Ihre neue Reise bis zum 31. Dezember 2021 angetreten werden. Bei einem neuen bestätigten Reisedatum bis einschließlich 31. Dezember 2020 schenken wir Ihnen zusätzlich 50€ für diese Buchung, wenn Sie bis zum 31. August umgebucht haben. Sollten sie eine Erstattung bevorzugen, ist dies natürlich ebenfalls möglich. Wir erhöhen unsere Kapazitäten, um eine schnellere Bearbeitung der Anfragen zu ermöglichen.
Hat sich dies nun geändert und ich kann meine drei Flüge (Florida aus April, Alaska aus Juni und Kanada im August) nun doch einfach um 1 Jahr in 2021 verschieben?
Rückerstattungen scheint es ja definitv nicht zu geben, ich warte seit März auf eine Rückzahlung und habe auch noch von niemandem gehört der schon eine Rückerstattung erhalten hat. Ich habe übrigends von allem Urlauben bereits die Hotelkosten, Sporttickets, Schiffstouren, Nationalparkeintritte zurück. Nur LH weigert sich sich an das Gesetz zu halten. Schade wenn man so langjährige Statuskunden behandelt, bei allen anderen hatte ich nämlich erstmalig gebucht.
MfG
Mark
Liebes Lufthansa-Team,
wir hatten einen günstigen Flug von Berlin nach Miami (über Frankfurt) für April 2020 gebucht. Leider ist dieser ja gestrichen worden. Wir warten nun auch schon seit Ende März auf die Erstattung.
nun gibt es ja das Urteil des LG Köln, wonach eine Umbuchung in derselben Buchungsklasse ohne Aufpreis erfolgen muss. Daher würden wir gerne auf die Osterferien 2021 umbuchen. Unsere Buchungsklasse ist auch verfügbar. Wie gesagt, ich möchte keinen Aufpreis zahlen, da dies rechtlich nicht zulässig ist. Ist dies bei eurer Hotline problemlos möglich?
Hier noch Informationen zum Urteil
https://www.rechteindeutig.de/lufth...eKzaBn3W46PyzUE3koPMPN5a-OuXYv3PgYQ0LdHeMABGI
Liebe Social Media Kollegen,
nichts gegen Euch, ist nicht auf Eurem Mist gewachsen. Aber bitte mal den Unmut weitergeben...
Ehrlich jetzt? In den Medien wird eine potenzielle Schutzschirm Insolvenz ggü einer Staatsbeteiligung diskutiert und die Tatsache das die Lufthansa, neben anderen Fluggesellschaften, bewusst gegen geltendes Recht verstoßt.
Jetzt schickt Frau Foerster (wahrscheinlich auch nicht auf Ihrem Mist gewachsen) diese E-Mail raus? Das ich bei der Status-Kulanzregelung nicht profitiere, geschenkt. Aber wie viele Andere warte ich seit Wochen auf mein Geld, ohne hierzu mal eine vernünftige E-Mail zu bekommen. Wie wäre es mal mit einer E-Mail mit einer Entschuldigung und einer klaren Aussage, wann das Geld auf dem Konto ist? Ich bin nicht von Kurzarbeit betroffen, aber laut einer Umfrage gestern doch recht viele in Deutschland. Die könnten das Geld ja jetzt auch ganz gut für anderes benötigen. Lufthansa scheint sich ja recht sicher zu sein, dass es weiter geht. Dann braucht man doch auch das zinslose Darlehen der Kundschaft nicht .
Andererseit spricht Herr Spohr wöchentlich von einer potenziellen Insolvenz. Auch wenn man eher den Eindruck hat da spielt jemand Black Jack mit schlechten Karten und versucht ein derbes Pokerface aufzusetzen, da bucht doch kein vernünftiger Mensch jetzt Flüge.
Was für ein Trauerspiel an Unternehmenskommunikation eines gern selbsttitulierten Weltkonzerns. Schade.
Nur nicht das! Wenn ich mich nicht irre, kommt bei der Antwort plötzlich auch das sehr "möchtegern Unauffällige"
"...die bis zum 15. Mai 2020 gebucht wurden und von einer Flugstreichung betroffen waren, einmalig kostenlos umbuchen"
War die Regelung bisher nicht, dass ALLE Tickets umgebucht werden konnten? D.h. auch die, wo die Flüge vielleicht nicht gestrichen wurden, aber wo man ggf. einfach nicht fliegen wollte (Gefahr / Angst / keine Lust mehr) / durfte (Einreisesperre / Quarantäne) / konnte (kein Geld, kein neuer Urlaub)?
Emick
Es ist ja aktuell noch kommuniziert, dass dies für Flüge gebucht bis 15.Mai gilt. Wird die Möglichkeit der Umbuchung verlängert bei Neubuchungen?
Ich beziehe mich nochmals auf meinen Beitrag von deutlich weiter oben, siehe
https://www.vielfliegertreff.de/luf...ragen-das-lufthansa-team-610.html#post3143638
Am 26.3. hatte ich es endlich geschafft telefonisch durchzukommen und mein Flug, der ohnehin nicht stattfand wurde offiziell storniert.
Mit der Zusage, die Erstattung des Flugpreises werde innerhalb der nächsten 2 Wochen auf mein Kreditkartenkonto erfolgen.
Dummerweise lag diese 14-Tagesfrist gerade im Bereich des monatlichen Stichtags bezüglich meines Kreditkartenkontos, also wartete ich den Kontoauszug von Mitte Mai ab, der heute kam.
Die Erstattung ist immer noch nicht da! Was bitte kann daran so schwierig sein, wenn man knapp 7 Wochen zuvor eine offizielle Stornierungsmail erhielt?
Das ist ein Geschäftsgebaren der alleruntersten Schublade und eines deutschen Vorzeigeluftfahrtkonzerns kein bisschen würdig.
Heute rief ich nochmals an und es wurde mir etwas von einer Warteschlange bei der Rückzahlung erzählt. Sorry, verarschen kann ich mich auch selber.
Der Vorgang ist seit dem 26.3. im System drin, die Ausführung macht ein Computer von alleine, sofern jemand bereit ist, dies auch zuzulassen!
Ist das der Kundenservice, von dem LH immer erzählt? Dann gute Nacht!
epvtlh
Hallo Lufthansa Team,
wann werden die FCLs wieder geöffnet?
Beste Grüße
Liebes LH-Team,
ich hoffe, ihr genießt das WE.
1. Übergeordnetes
Leider wurde bisher nicht auf diese Fragen geantwortet:
Bitte um Stellungnahme.
2. Konkretes
Nach wie vor und trotz des neuen Köln-Urteils weigert die LH / M&M mich kostenfrei umzubuchen bzgl. mittlerweile >8 gestrichener Flüge. M&M beruft sich nach wie vor auf keine Award-Verfügbarkeiten (was zudem nicht stimmt). Bzgl. einer betroffenen Buchung hatte in den letzten 3 Wochen mindestens 6x angerufen (SEN- und First Class-Hotline)... das kostet einfach nur Nerven und Zeit. Geholfen wurde mir nicht.
Im Gegenteil: Nach Tagen reiner Frustration (mehrere Telefonate, seit 3 Wochen auf Warteliste – hier spielt der SEN-Status offenbar keinerlei Rolle) habe ich einfach aufgegeben und doch vom gewünschten Tag abgesehen und mich für einen anderen Tag, wo die Verfügbarkeiten (2xO, Companion Award) online zu sehen waren, entschieden. Mit entsprechenden Nachteilen für mich. Sei's drum…
Die nicht besonders freundliche / motivierte MA hat nur ein Ticket (für den SEN) ausgestellt, dann hätte sie „irgendwelche IT-Probleme“ (und das von Anfang an inkl. Behauptungen, da wären ja doch keine Verfügbarkeiten oder gar Flüge! Auch wenn ich alles natürlich auf den Webseiten selbst vor dem und während des Calls selbst prüfte / verfolgte), bat mich um einen kleinen Moment Geduld. Ich möchte betonen, dass ich stets äußert freundlich mit den MA rede, Geduld und Verständnis zeige, „menschlich“ mit den MA rede („Wie geht es Ihnen heute?“ / „Ist es bei Ihnen etwas ruhiger geworden?“), kooperiere, auf Kompromisse eingehe.
Auch hier wartete ich geduldig, dann wurde aber die Verbindung einfach abgebrochen. Ich dachte, ich würde zurückgerufen: Passierte aber nicht. Ich rief 30 Minuten später zurück: Die SEN-Hotline war gar nicht mehr erreichbar. Insbesondere als Statuskunde hätte ich hier eine andere Handhabung erwartet.
Ich rief die First Class-Hotline an: Dort wurde mir bestätigt, dass hier ein "Versuch" vorliegt, auf der gewünschten (ursprünglich gebuchten) Strecke 2 O-Awards / Companion Award zu buchen, aber nur ein Ticket würde gebucht. Zweites Ticket würde noch nicht gebucht, und der zweite O-Platz wäre nun geblockt bzw. "weg". Ich dürfte aber das bereits ausgestellte Ticket stornieren, wenn ich es nicht mehr möchte (= bzgl. Companion Award wurde praktisch nur „ein halbes“ Ticket gebucht) - gegen eine Gebühr von 50 EUR. Dies weiger(t)e ich, zu zahlen.
Bzgl. der gestrichenen Flüge bestehe ich somit erneut mit Nachdruck unter Anwendung von Artikel 8(1)b und c der EU-VO 261/04 sowie unter Berücksichtigung des neuen Köln-Urteils um eine entsprechende Umbuchung beider Personen auf die gewünschte Strecke.
3. M&M-Statusverlängerung
Kurz zum Thema Verlängerung vom Status ebenso mit Bitte um eine kurze Stellungnahme...
Mein Fall, und es gibt zahlreiche ähnliche: SEN 2019 verlängert, läuft nach der Verlängerung daher im FEB-2023 aus. Somit durch die “Kulanz”regelung Null Benefits*, im Gegenteil: Durch die Krise (Nichtfliegen) vom investierten Geld (alles privat finanziert), die letzten / kommenden Monate nur indirekt “Verlust”.
*Ich bestehe nicht auf irgendwelche Vorteile wg. der Krise (auch wenn z.B. Hilton ALLE Status um 2 Jahre verlängert ohne jegliche Unterscheidungen!), aber zumindest ein fairer Ausgleich wäre hier angebracht: z.B. Verlängerung um die Dauer der nicht möglichen Inanspruchnahme der “vorbezahlten” (oder durch den Status „zustehenden“) Leistungen (z.B. um 6 Monate, für alle). Ob dies hilft oder nicht, ist eine andere Frage, aber wäre eine reine logische Konsequenz und ein faires Handhaben.
Denn LH entstehen durch die aktuell nicht mögliche Inanspruchnahme der Leistungen doch keinerlei (direkte) Kosten (Schließung der Lounges, kein Fliegen, …). Auch Fitnessstudios verlängern die Mitgliedschaften um die betroffenen Monate...
Danke und BG
Emick
Lieber Sascha,
vielen Dank für deine Rückmeldung! Die LX hat mich am nächsten Tag auf die gewünschte Verbindung via FRA umgebucht und den Rückflug auch vorverlegt (wahrscheinlich weil dann ebenso der Rückflug einen Schedule Change hatte...).
Nur um die Regel richtig zu verstehen...
Angenommen, ich bin gebucht auf:
hin: Samstag, GVA-FAO (LX)
retour: Montag, FAO-GVA (LX)
Die Zeiten von GVA-FAO ändern sich erheblich oder der Flug wird annulliert.
Ich kann kostenlos umbuchen:
hin: Samstag oder +/-3-Tage in derselben Reiseklasse - unabhängig von der Buchungsklasse auf dem neuen Flug, GVA-FAO (LX) oder etwa GVA-FRA-FAO (LH).
Was passiert mit dem Rückflug, wenn ich z.B. meinen Hinflug vom Samstag auf Freitag vorverlege? Darf ich den Rückflug auch umbuchen lassen, selbst wenn er keine Flugplanänderung aufweist? Wenn ja: zu welchen Bedingungen? So wie ich dich verstehe, ist es nicht möglich, was ja grade in diesen Zeiten, wo nur wenige Maschinen unterwegs sind, die (Umbuchungs- und Planungs-)Sache kompliziert macht.
Ganz lieben Dank im Vorhinein für eine kurze Klärung!
Lieber Lufthansa-Team,
zunächst danke ich herzlich für Euren unermüdlichen Einsatz in turbulenten Zeiten. Ich finde es hervorragend, hier Ansprechpartner zur Verfügung zu haben.
Folgende Frage:
Meine Mutter fliegt am 22.05. MAD - FRA - HAM in der C mit LH. Damit ich ihr mitteilen kann, ob und wie sie sich an den Flughäfen ggf. schon verpflegen sollte, wüsste ich gerne, welche von Art von Catering gegenwärtig in der C auf MAD - FRA sowie FRA - HAM zu erwarten ist. Auf der Homepage heißt es nur: "Vereinfachte Onboard Services - Verändertes Service-Konzept an Bord, um die Interaktion zwischen Gästen und Mitarbeitern zu minimieren."
Diese Aussage kann aber Alles und Nichts heißen. Daher wäre ich für eine Rückmeldung dankbar, um eine grobe Einschätzung zu haben.
Vielen Dank!
Constantin
Sehr geehrtes LH Team,
natürlich ist bei mir auch keine Rückzahlung eingetroffen. Fakt ist, als Kunde bin ich defintiv weg von Lufthansa, egal wie es nach Corona weitergeht. Ich bin mit sicher, dies werden viele geprellte Kunden ebenfalls machen.
Natürlich möchte ich aber mein Geld wieder oder wenigstens einen Flug antreten. Mein Flug wurde ja storniert, wie bereits mehrfach hier geschrieben.
Jetzt wollte ich mir wenigstens einen Gutschein ausstellen lassen, damit ich das Geld noch nutzen kann, jedoch steht beim beantragen des Fluggutscheins, dass der Buchungscode (Xxxxxx) nicht existiert. Was soll das?
Hallo und Guten Morgen Lufthansa!
Ab wann sind denn die Busverbindungen Straßburg - Frankfurt (XER-FRA) für Termine später als 27. März 2021 buchbar?