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Anonym38428
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Wie kommst du darauf? Die bieten einfach den besten Service!Ich gehe mal davon aus, dass ihr bei Opodo & Co. bucht um Geld zu sparen.
Wie kommst du darauf? Die bieten einfach den besten Service!Ich gehe mal davon aus, dass ihr bei Opodo & Co. bucht um Geld zu sparen.
Wie kommst du darauf? Die bieten einfach den besten Service!
Jetzt wo du das sagstIch hätte ja sonst letztens abends gar nichts zu tun gehabt wenn ich nicht 45 Minuten die tolle Warteschlangen-Musik von AIDU hätte anhören können...
Sie haben mit Ihrer American Express eine Buchung mit Rabatt getätigt. Ab 03/11/2015 können Sie mit dieser Karte erneut Buchungen mit Rabatt tätigen.
Momentan gibts einiges an Rabatt für U2 bei Einstieg über Tripadvisor. Zahlbar mit Amex (Einfach am Ende von Viabuy auf Amex umstellen)! Nach der Buchung kommt dann das:
Wie immer vorab kein Hinweis darauf...
PS: Der Rabatt wird scheinbar nur bei Buchung mit 2 Erwachsenen angezeigt. Bei einer Person kommt kein Rabatt. Kinder scheint man hingegen auch bei 2 Erwachsenen hinzuzufügen zu können.
Wenn das so wäre, dann würde man den Rabatt ja auch über andere Seiten oder über die U2 Seite bekommen. Außerdem verschwindet der Rabatt, wenn man 3 Erwachsene einträgt.
•Leider haben Sie die maximale Anzahl an rabattierten Buchungen mit der E1 Kreditkarte und Kartennummer XXXX XX** **** 4229 erreicht. Sie können den Rabatt mit dieser Kreditkarte wieder wahrnehmen in 85 Tagen.
Spinnen die jetzt komplett?
- neuer Namen
- neue Adresse/E-Mail
- neue IP/verschiedene Rechner
- neue Entropay Karte
woher kriegen die ihre Infos? .....
Hast Du für die Entropaykarte einen neuen Account angelegt oder eine neue Karte in einem bestehenden Account generiert?
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Ein schmieriger Laden!
Nicht jeder OTA berechnet solch eine Gebühr - Expedia wirbt recht offensiv damit, dass sie diese Gebühr nicht haben. Man muss also nicht zwingend bei der Airline direkt buchen, man muss nur genauer darauf achten, welcher OTA was anbietet, wenn man diese Flexibilität benötigen sollte.
Der Trick ist hier mit Sofortüberweisung zu bezahlen - da kommt dann nichts mehr von Opodo nach.Dieses Mal musste ich wieder ein Ticket stornieren. Leider habe ich es nicht direkt über SAS gebucht, sondern über Opodo (Bei Opodo war das Ticket ein paar Euros günstiger als direkt bei SAS.) Von SAS bekomme ich zwar den gesamten Flugpreis inkl. Steuern und Gebühren wieder, allerdings berechnet Opodo 50 Euro Gebühr für die Stornierung des Tickets.
Sowohl bei Govoyages als auch Opodo Frankreich, bringt es nicht wenn Chrome der Seite vorgaukelt ein Tablet/Smartphone zu sein.
15.10.2015 // Bezahlung von Flugreisen auf opodo.de lediglich mit „Visa Entropay“ kostenlos – Wettbewerbszentrale lässt unzulässige Bezahlpraxis gerichtlich untersagen
Auf Antrag der Wettbewerbszentrale hat das Landgericht Hamburg mit Urteil vom 01.10.2015 (Az. 327 O 166/15 - nicht rechtskräftig) einem Verkäufer von Flugtickets untersagt, auf seinem Internetportal unter www.opodo.de Flugreisen gegen Entgelt anzubieten, wenn dem Verbraucher als einzige unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit die Kreditkartenzahlung mit „Visa Entropay“ eingeräumt wird.
Die Beklagte bot im fraglichen Internetportal den Erwerb von Flugtickets an und hielt als einzige kostenfreie Bezahlmöglichkeit lediglich die Bezahlung mit der Kreditkarte „Visa Entropay“, einer speziellen Prepaid-Karte, bereit. Für alle anderen angebotenen Zahlungsmöglichkeiten - wie beispielsweise andere Kreditkarten oder Sofortüberweisung - wurden hingegen zusätzliche Kosten verlangt.
Die Wettbewerbszentrale hatte diese Praxis beanstandet, da Anbieter verpflichtet sind, für den Verbraucher wenigstens eine gängige und zumutbare unentgeltliche Zahlungsmöglichkeit bereitzustellen (§ 312 a Abs. 4 Nr. 1 BGB).
Das Gericht bestätigte die Auffassung der Wettbewerbszentrale und führt aus, dass das Zahlungsmittel „Visa Entropay“ in Deutschland nur wenig verbreitet sei und deshalb erhebliche Teile der Kunden von einer gebührenfreien Zahlungsmöglichkeit ausschließe.
„Wir begrüßen diese Entscheidung“, so Rechtsanwalt Hans-Frieder Schönheit, Mitglied der Geschäftsführung der Wettbewerbszentrale, in einer ersten Bewertung des Urteils. „Es ist die klare Vorgabe sowohl des europäischen wie auch des deutschen Gesetzgebers, dass Anbieter bei Geschäften mit Verbrauchern wenigstens eine realistische kostenfreie Zahlungsmöglichkeit bereithalten müssen. Der Unternehmer soll die Erfüllung der Zahlungspflicht durch den Verbraucher nicht zur Generierung zusätzlicher Einnahmen nutzen können“, so Schönheit weiter.
Die Rechtskraft der Entscheidung bleibt jetzt noch abzuwarten.
Wettbewerbszentrale
Die Wettbewerbszentrale ist die größte und einflussreichste Selbstkontrollinstitution für fairen Wettbewerb. Getragen wird die gemeinnützige Organisation von mehr als 1.200 Unternehmen und über 800 Kammern und Verbänden der Wirtschaft. Sie finanziert sich allein aus der Wirtschaft heraus und erhält keine öffentlichen Mittel. Als branchenübergreifende, neutrale und unabhängige Institution der deutschen Wirtschaft setzt sie die Wettbewerbs- und Verbraucherschutzvorschriften im Markt – notfalls per Gericht - durch. Sie bietet umfassende Informationsdienstleistungen, berät ihre Mitglieder in allen rechtlichen Fragen des Wettbewerbs und unterstützt den Gesetzgeber als neutraler Ratgeber bei der Gestaltung des Rechtsrahmens für den Wettbewerb.
Kontakt:
Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs
Frankfurt am Main e.V.
RA Hans-Frieder Schönheit
Landgrafenstraße 24 B
61348 Bad Homburg
Tel.: 06172-121515
E-Mail: schoenheit@wettbewerbszentrale.de
Nee, bei mir merkt es die mobile Seite und lehnt wie in #240 ab.