Deutschland ist wohl das einzige Land in Europa wo absichtlich keine Mindestbeträge angeschrieben werden. Verstehe nicht warum man das nicht anschreiben kann.
Naja, Mindestbeträge, die gar nicht oder erst an der Kasse aufgeführt sind, gleichzeitig aber Akzeptanzlogos (VISA, MC, etc.) am Eingang hängen, interessieren mich mittlerweile nicht mehr. 305 Abs. 2 Nr. 1 BGB. Hängt nur das VISA-Logo am Eingang ohne Einschränkung, muss VISA auch akzeptiert werden, nicht erst ab 15 EUR, nicht nur wenn wenig los ist, nicht nur wenn die Kassenfee gerade gut gelaunt ist.
Entweder Diskussion und Zahlvorgang oder die Ware bleibt mangels Kaufvertrags liegen und Beschwerde an Geschäftsführung und Info an die Unternehmen, mit deren Logos am Eingang geworben wird, aber nicht angenommen werden. Bin da mittlerweile schmerzlos. Kommt aber nur noch selten vor, weil ich solche Läden möglichst meide. Muss aber auch sagen, dass mich erst dieses Forum dafür sensibilisiert hat, früher hat man sich halt so schikanieren lassen (und ja, es gibt wichtigere Dinge im Leben, aber man kann sich auch mal über etwas aufregen ;-))
Man könnte natürlich auch argumentieren, dass die Allgemeine Geschäftsbedingung "Mindestbetrag" wegen des fehlenden Hinweises auf sie nicht Vertragsbestandteil wird, und deshalb der Kaufvertrag im Übrigen wirksam ist (306 Abs. 1 BGB), einschließlich der Bezahlung mit den beworbenen Karten, aber erklär das mal der Kassenfee...
Wenn nirgends Akzeptanzlogos angebracht sind, wirds mMn schwieriger für den Kunden, da die Kartenzahlung dann eine Individualabrede wäre.
Insgesamt ein schwieriges Thema ohne Patentrezept...