"Eben mit den üblichen Regeln, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Händlers bleibt."
Gemeint ist eine aufschiebend bedingte Übereignung? Das ist keine übliche Regel, das ist AGB. Der Normalfall, jedenfalls nach dem Gesetz, ist die unbedingte Übereignung, bestehend aus Einigung (etwas wollen) + Übergabe (etwas machen).
Im englischen Recht wird die Kartenzahlung als "unbedingt angenommen" betrachtet, so Millett LJ in der Entscheidung In Re Charge Card Services Ltd [1987] Ch. 150. Aber ich halte das für falsch. Denn dann würde im Fall eines Chargebacks, der im Prinzip wegen reiner Formalien wie einer fehlenden Unterschrift durchgehen könnte, der Anspruch des Händlers auf Zahlung nicht mehr aufleben.
Richtig wird die Kartenzahlung "bedingt angenommen". Im deutschen Recht heißt das dann "Leistung erfüllungshalber". Der Händler nimmt eine ordnungsgemäße Karte (inkl. Handy usw.) anstelle von Cash an. Diese muss er annehmen, weil Aufkleber an Türen, auf Speisekarten oder an Kassen den Charakter zur Aufforderung der Abgabe eines Angebots, invitatio ad offerendum haben, also in den Kaufvertrag still einfließen. Dann soll und muss sich der Händler zuerst an den Acquirer halten, um sein Geld zu bekommen. Erst wenn das scheitert, kann der Händler sich wieder an den Kunden wenden.
(Deswegen lohnt sich das Protestieren in der Gaststätte, wenn an der Tür die Logos von Visa und Mastercard, vielleicht auch noch PayPass kleben, aber kein Hinweis auf Mindestumsätze, und der Kellner plötzlich sagt "erst ab 15 Euro". Wenn gar nichts an der Tür klebt, muss man im Falle des Falles zähneknirschend bar zahlen, dann schlecht online bewerten und das Lokal in Zukunft meiden.)
Aber es muss die "Zahlung" ("Autorisierung erfolgt") für die Erfüllung dieser Bedingung schon ausreichen. Ansonsten wäre das ja irgendwie doof, wenn ich das bei Lidl gerade mit Kreditkarte bezahlte Brötchen nicht sofort essen können sollte, sondern erst, wenn die Zahlung auf dem Konto gelandet ist (was Tage bis Wochen dauern kann) oder gar wenn die Chargeback-Fristen verstrichen sind.
Egal, am Ende sieht es trotzdem jeder so, wie er will. Das heißt, man wird dir im schlimmsten Fall einen Strick daraus drehen, als vermeintlicher Ladendieb. Du magst ja Recht haben mit allem, aber es wird lange dauern.