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Paypass - Paywave

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Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
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Durch so ein demonstratives Arschlochtum von beiden Seiten ändert sich auch nichts. Was zieht ist entgangener Umsatz, eine schleche Bewertung und E-Mails an den Kundendienst. Aber nicht wenn man selbst versucht einen auf stärkeren zu machen. Die Kassenkräfte machen auch nur ihren Job und haben ihrerseits Angst vor einer Abmahnung von "oben", falls sie Fehler machen.
Was sollen die E-Mails den ändern? Hier im Forum gibt es User die jeden Tag eine schreiben... Viel geändert hat sich bis jetzt nichts. Im übrigen hat heute fast jeder Internet... Wenn die Kassenkraft so viel Angst hat etwas falsch zu machen, bleibt ihr die Option sich im Internet Schlau zu machen, wie es richtig geht.

Und ganz ehrlich, wenn ich die PIN eingegeben habe, unterschreibe ich nicht zusätzlich ein ELV Beleg. Du kannst das ja gerne tun, ich nicht.
 

Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.190
20
Vielleicht um sich Ärger zu ersparen mit der Security und/oder übereifrigen Ladendetektiv. Ich hätte auch keine lust 20min da auf die Polizei zu warten und wie ein krimineller behandelt zu werden
Gerade auf einem Smartphone kann man die MasterCard Seite öffnen und gehen und wenn sie einen nicht gehen lassen wollen würde ich eher die Polizei rufen als sie es tun.
 
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Droggelbecher

Erfahrenes Mitglied
14.07.2016
5.190
20
Was sollen die E-Mails den ändern? Hier im Forum gibt es User die jeden Tag eine schreiben... Viel geändert hat sich bis jetzt nichts. Im übrigen hat heute fast jeder Internet... Wenn die Kassenkraft so viel Angst hat etwas falsch zu machen, bleibt ihr die Option sich im Internet Schlau zu machen, wie es richtig geht.

Und ganz ehrlich, wenn ich die PIN eingegeben habe, unterschreibe ich nicht zusätzlich ein ELV Beleg. Du kannst das ja gerne tun, ich nicht.
Viel geändert hat sich nicht? - In keinem Laden bei dem ich mich beschwert habe, habe ich noch Probleme.
 
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A

Anonym60858

Guest
Also bisher ging es in den zwei Kauflands in denen ich war ohne Probleme, womit das Gegenteil bewiesen wurde. Es geht, aber nicht immer :p

Das kann ich so bestätigen. Ich war heute auch mal wieder bei Kaufland und habe dort mit dem Smartphone bezahlt. Auf die bitte mit Karte zahlen zu wollen passierte erstmal nichts worauf ich die Kassiererin erneut freundlich Ansprach ob sie das Terminal freigeben könnte woraufhin sie nur meinte das sie eigentlich vorher die Karte wegen dem draufstehenden Namen kontrollieren müsse. Sie hat dann aber das Terminal freigeschaltet, die Zahlung übers Smartphone (Seqr - PayPass) ging ohne Probleme durch und die junge Kassiererin hat sich noch entschuldigt da Sie das so noch nie gesehen oder gehört habe.

Wobei letztere Aussage auch so eine Sache ist da an fast jedem Terminal noch so ein Infozettel hängt das man nun auch kontaktlos bezahlen könne und auch über der Kasse hängen große Plakate die das kontaktlose Bezahlen bewerben. Daher hätte man das eventuell durchaus schon wahrnehmen können aber immerhin war sie freundlich dabei.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Nach erfolgter Zahlung ist die Ware mein Eigentum. Und mich festhalten wäre Freiheitsberaubung.
Halt! In der BRD haben wir das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) und das Verfügungsgeschäft (Übereignung) werden sehr klar voneinander getrennt. Also hier hat man immer noch irgendwas in der Hinterhand, um anderen einen Strick draus zu drehen.

Anders ist es etwa in Frankreich oder eben in England, wo s. 18(1) des Sale of Goods Act 1979 bestimmt, dass im Zweifel das Eigentum bei Abschluss des Kaufvertrags übergeht, auch wenn die Zahlung später erfolgen soll.
 
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MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Mal ein Lehrbuchbeispiel.

Ich gehe zu Backwaren-Schultz und sage "Ein Franzbrötchen bitte". "Das macht dann eins fünfzig."
-> Wir sind uns einig. Abschluss eines Kaufvertrages gem. § 433 BGB mit dem Inhalt "1 Franzbrötchen gegen 1,50 EUR".

Ich gebe dem Verkäufer eine 2-Euro-Münze.
-> Übereignung gem. § 929 BGB einer 2-Euro-Münze. Die Autoren des BGB haben wohl die Barzahlung als Regelfall der Erfüllung einer Geldschuld angesehen. Schecks gab es um 1900 schon, aber die erste Erwähnung der "Kreditkarte" gab es erst 1887 und die Marktreife hat das erst mehrere Jahrzehnte später erreicht.

Der Verkäufer übergibt mir das Franzbrötchen.
-> Übereignung gem. § 929 BGB des Franzbrötchens. Erfüllung einer vorherigen Verpflichtung aus dem Kaufvertrag, die Verpflichtung von Backwaren-Schultz, vertreten durch den Verkäufer, mir Eigentum und Besitz an einem Franzbrötchen zu verschaffen, erlischt damit gemäß § 362 BGB.

Der Verkäufer übergibt mir eine 50-Cent-Münze als Wechselgeld.
-> Übereignung gem. § 929 BGB einer 50-Cent-Münze. So sind wir wieder quitt.

Was nach einer Transaktion aussieht, sind in "Wirklichkeit" (wenn man dem deutschen Recht folgt) vier.

Bei der Übereignung gibt es ein Willenselement, das separat vom Willenselement des Kaufvertragsschlusses selbst zu betrachten wäre...
 

Escorpio

Erfahrenes Mitglied
30.01.2015
7.656
706
Halt! In der BRD haben wir das Trennungs- und Abstraktionsprinzip. Das Verpflichtungsgeschäft (Kaufvertrag) und das Verfügungsgeschäft (Übereignung) werden sehr klar voneinander getrennt.
Wenn ich das aber richtig verstehe, hat die Übereignung doch bereits vor der Zahlung stattgefunden? Eben mit den üblichen Regeln, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Händlers bleibt.

Nach dem Zahlvorgang, dürfte der Anspruch auf die Ware, auf den Kunden übergangen sein... Oder was sehe ich da falsch?
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
"Eben mit den üblichen Regeln, dass die Ware bis zur vollständigen Zahlung Eigentum des Händlers bleibt."
Gemeint ist eine aufschiebend bedingte Übereignung? Das ist keine übliche Regel, das ist AGB. Der Normalfall, jedenfalls nach dem Gesetz, ist die unbedingte Übereignung, bestehend aus Einigung (etwas wollen) + Übergabe (etwas machen).

Im englischen Recht wird die Kartenzahlung als "unbedingt angenommen" betrachtet, so Millett LJ in der Entscheidung In Re Charge Card Services Ltd [1987] Ch. 150. Aber ich halte das für falsch. Denn dann würde im Fall eines Chargebacks, der im Prinzip wegen reiner Formalien wie einer fehlenden Unterschrift durchgehen könnte, der Anspruch des Händlers auf Zahlung nicht mehr aufleben.

Richtig wird die Kartenzahlung "bedingt angenommen". Im deutschen Recht heißt das dann "Leistung erfüllungshalber". Der Händler nimmt eine ordnungsgemäße Karte (inkl. Handy usw.) anstelle von Cash an. Diese muss er annehmen, weil Aufkleber an Türen, auf Speisekarten oder an Kassen den Charakter zur Aufforderung der Abgabe eines Angebots, invitatio ad offerendum haben, also in den Kaufvertrag still einfließen. Dann soll und muss sich der Händler zuerst an den Acquirer halten, um sein Geld zu bekommen. Erst wenn das scheitert, kann der Händler sich wieder an den Kunden wenden.

(Deswegen lohnt sich das Protestieren in der Gaststätte, wenn an der Tür die Logos von Visa und Mastercard, vielleicht auch noch PayPass kleben, aber kein Hinweis auf Mindestumsätze, und der Kellner plötzlich sagt "erst ab 15 Euro". Wenn gar nichts an der Tür klebt, muss man im Falle des Falles zähneknirschend bar zahlen, dann schlecht online bewerten und das Lokal in Zukunft meiden.)

Aber es muss die "Zahlung" ("Autorisierung erfolgt") für die Erfüllung dieser Bedingung schon ausreichen. Ansonsten wäre das ja irgendwie doof, wenn ich das bei Lidl gerade mit Kreditkarte bezahlte Brötchen nicht sofort essen können sollte, sondern erst, wenn die Zahlung auf dem Konto gelandet ist (was Tage bis Wochen dauern kann) oder gar wenn die Chargeback-Fristen verstrichen sind.

Egal, am Ende sieht es trotzdem jeder so, wie er will. Das heißt, man wird dir im schlimmsten Fall einen Strick daraus drehen, als vermeintlicher Ladendieb. Du magst ja Recht haben mit allem, aber es wird lange dauern.
 
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RenTri

Erfahrenes Mitglied
23.11.2015
1.784
3
Und bei IKEA Berlin-Tempelhof auch neue Kassen und Kartenterminals im Restaurant, wie ich soeben festgestellt habe.

Bei Ikea in Osnabrück sind im Restaurant/Bistro/Schwedenshop jetzt auch die großen Verifone-Terminals im Einsatz. Außerdem haben sämtliche Kassen im Haus neue Screens von IBM bekommen.
 

edhl

Neues Mitglied
21.03.2017
9
0
Die großen Läden (Aldi, Lidl, Edeka, Rossmann, Deichmann, Ikea, Baumärkte) sind doch mittlerweile fast alle unproblematisch. Wirklich schwierig wird es aus meiner Sicht nur, wenn man beim Bäcker ein paar Brötchen kaufen möchte. Da habe ich es bisher erst einmal erlebt, dass eine kontaktlose Zahlung möglich war (war glaub ich eine Hanse Bäcker Filiale, allerdings in dieser Hinsicht nach meiner Beobachtung eine Ausnahme im Vergleich zu anderen Filialen).
 

Andy2

Erfahrenes Mitglied
12.07.2016
2.228
4
Verstehe immer noch nicht was du uns sagen willst.
Ich ehrlich gesagt auch nicht.
Ich würde meinen wenn eine Zahlung storniert werden kann dann wird sie wohl auch stattgefunden haben. Da könnte auch eine Horde Kassiererender von selbst drauf kommen.
Aber so ist das in de: Der Handel darf sich die Zahlungsart wünschen. Die Kunden machen (fast) alle (fast) alles mit.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
Also ich glaube in 5 Jahren wird man in Berlin echt alles
Mit Karte zahlen können.
Sehe ja dass hier so viel mit Karte bezahlt wird. Lang kann es nicht mehr dauern.
Im Handel und Daily life kommt es so rüber als würden 50-60% mit Karte gezahlt werden.
 

sk9

Erfahrenes Mitglied
29.03.2014
814
1
Also ich glaube in 5 Jahren wird man in Berlin echt alles
Mit Karte zahlen können.
Sehe ja dass hier so viel mit Karte bezahlt wird. Lang kann es nicht mehr dauern.
Im Handel und Daily life kommt es so rüber als würden 50-60% mit Karte gezahlt werden.
Ich tippe darauf, dass in Kreuzberg und Neukölln oder wo auch immer die Hipster in 5 Jahren sind es immer noch Cash-Only-Restaurants geben.
Und das Bäckereiwesen, das bleibt spannend, gerade bei kleinen Betrieben.
 

MaxBerlin

Erfahrenes Mitglied
27.01.2015
4.448
14
In the heart of leafy Surrey
Eben - der Handel hat schon einen ordentlichen Schub hinbekommen mit Kreditkartenakzeptanz bei Aldi und Lidl. (Wobei Aldi und Lidl mit ihren Banken sicher keinen schlechteren Deal hinbekommen haben als die Edekabank mit 1,2 Cent + 1 Cent + einer Ad-Valorem-Gebühr.)

Aber der Wurstbudenbesitzer wird sich für PayPass und payWave und auch für girocard kontaktlos nicht begeistern können, wenn die Dienstleister ihm weiter Fantasiepreise, bis zu 30 Cent pro Transaktion, abziehen wollen. Bei einmal Currywurst und kleiner Pommes sind das immerhin fast zehn Prozent des Warenwertes. Dann ist Münzen zählen eben billiger.

Und bei den hochpreisigen Angeboten... ein wenig Mangelwirtschaft verkauft sich gerade in der BRD immer noch gut, wo man den schlechten alten Zeiten gern nachtrauert. (In Polen will bis auf ein paar unverbesserliche Senioren keiner die PRL zurück.)
 

edhl

Neues Mitglied
21.03.2017
9
0
Aber der Wurstbudenbesitzer wird sich für PayPass und payWave und auch für girocard kontaktlos nicht begeistern können, wenn die Dienstleister ihm weiter Fantasiepreise, bis zu 30 Cent pro Transaktion, abziehen wollen. Bei einmal Currywurst und kleiner Pommes sind das immerhin fast zehn Prozent des Warenwertes. Dann ist Münzen zählen eben billiger.

Gerade für den Wurstbudenbesitzer gibt es aber auch Angebote wie izettle & Co. Das kostet dann 0,95 % (EC) bzw. 2,75 % (Kreditkarte - auch kontaktlos). In Ländern wie Norwegen kann man damit in der Tat schon an der Wurstbude bezahlen.
 
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gowest

Erfahrenes Mitglied
15.02.2012
12.405
7
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Max, du hast Recht !
Aber 2020 wird es
Trotzdem wesentlich besser aussehen als jetzt. Man vergleiche doch nur 2013 mit jetzt ( 2017 )
Wachstum Transaktionen girocard fast 14%
Visa 20%
In einem Jahr.
Rest weiß ich nicht.
Es wird wahrscheinlich nicht aufzuhalten sein.
 
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