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@ Inlandsvägen Grenzt das Verhalten des BK-Geschäftsführers nicht an Nötigung und sogar an Unterschlagung? Du hast die Ware ja ordnungsgemäß bezahlt, sie offensichtlich aber nur unter sehr großen Umständen und Schikanen erhalten - und das auch nur "halb" (deshalb Unterschlagung). Da Nötigung und Unterschlagung Straftatsbestände sind, prüft das die Staatsanwaltschaft für dich, ganz ohne anwaltliche Vertretung deinerseits - im Falle eines Verfahrens wirst du aber als Zeuge auftreten müssen.
Alternativ hättest du statt die Aushändigung der Ware zu verlangen auch auf die Rückabwicklung des bezahlten Einkaufs bestehen können.
In GB habe ich öfter per Paypass in einem Laden bezahlt, bei dem man die Karte systematisch sehen (aber nicht anfassen) wollte, und zwar Vorder- und Rückseite (wegen Unterschrift?) - darauf hatte ich mich eingelassen, obwohl ich auch das merkwürdig fand.
Alternativ hättest du statt die Aushändigung der Ware zu verlangen auch auf die Rückabwicklung des bezahlten Einkaufs bestehen können.
In GB habe ich öfter per Paypass in einem Laden bezahlt, bei dem man die Karte systematisch sehen (aber nicht anfassen) wollte, und zwar Vorder- und Rückseite (wegen Unterschrift?) - darauf hatte ich mich eingelassen, obwohl ich auch das merkwürdig fand.
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