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In der Praxis wird es daran scheitern.Aber auf meiner Mastercard Debit ist gar keine IBAN gespeichert?
In der Praxis wird es daran scheitern.Aber auf meiner Mastercard Debit ist gar keine IBAN gespeichert?
Frage:
Hat man überhaupt irgendeinen nachhaltigen Nachteil, wenn man der eventuell schon sehr erfahrenen Kassendame einfach Folge leistet und eine ELV-lookalike-Unterschrift ableistet ("Autogramm")?
... auch wenn das infolge Paypass/Paywave-Zahlung strenggenommen gar nicht anwendbar wäre?
Ich meine, ich hab das schon ein oder zweimal gemacht und dachte mir, nun ja, ich lasse es nicht auf eine Machtprobe ankommen und hinter die Motive der Kassendame (die vielleicht nur eigene Unsicherheit überspielen und auf Nummer sicher bleiben will) blicke ich ja nicht?
Im Sinne von: Takt walten lassen, Situation durch Gelassenheit entschärfen?
Womit der Händler aber ungerechtfertigt bereichtert ist und ein Herausgabeanspruch entsteht.Rein Formal dürfte der Betrag also auch zusätzlich noch ein zweites Mal von deinem Girokonto eingezogen werden.
Womit der Händler aber ungerechtfertigt bereichtert ist und ein Herausgabeanspruch entsteht.
Ja, hat man. Es dürfte theoretisch noch einmal vom Konto das Geld abgezogen werden, aber scheitert technisch, da auf Kreditkarten keine IBAN-Nummer gespeichert ist.
Lastschriften kann man aber eben auch ohne rechtliche Grundlage zurückgeben, deshalb mein Hinweis auf die Bereicherung.Die Lastschrift kann man bequem zurückgehen lassen, falls dieser Fall eintritt.
Wohl wahr!Ich verweigere die ELV-Unterschrift in erster Linie, um einen Lerneffekt zu erwirken. Wenn man alles macht, was einem gesagt wird, ändert sich nie was.
„Handle so, dass die Maxime deines Willens jederzeit zugleich als Prinzip einer allgemeinen Gesetzgebung gelten könne.“
Ja.Es geht ja einigen Leuten offensichtlich (...) "ums Prinzip".
Allerdings hast du auch einer Zahlung per Lastschrift und der möglichen Folgen einer Rücklastschrift mit deiner Unterschrift zugestimmt.Und in diesem rein theoretischen Fall könnte man ebenjene Lastschrift dann wieder innerhalb von 8 Wochen ohne Angabe von Gründen zurückgeben. Bezahlt ist ja dennoch (via Kreditkarte).
Allerdings hast du auch einer Zahlung per Lastschrift und der möglichen Folgen einer Rücklastschrift mit deiner Unterschrift zugestimmt.
Es stellt sich dann die Frage, welche Placebo-Unterschrift dann die nützlichste ist?
Soll man, wie andernorts z.b. von den Kreditkartenrückseiten-Unterschriftsverweigerern empfohlen, mit "drei Kreuzen" unterzeichnen? Oder mit "Gabriele Mustermann"? Ein Kompromiß ...
Inzwischen bin ich da überhaupt nicht mehr verkrampft und lehne eine Unterschrift mit einem freundlichen Lächeln und einer Erklärung mit den Stichworten "kontaktlos unter 25€", "Unterschriftsfeld fehlt" oder "das ist für ELV" ab. Das hat dieses Jahr bisher immer gut geklappt. Letztes Jahr musste einige Male die Filialleitung gerufen werden, aber das Personal weiß jetzt besser Bescheid und durch die Stichworte bin ich deutlich entspannter. Das wirkt überzeugender.Ich verweigere die Unterschrift immer komplett.
Das mache ich definitiv nicht. Mein Ziel ist es, dass ich nach einem gegenseitigen Abschiedsgruß den Laden verlasse....oder am besten gleich gehen.
Die DKB wirbt mit 50.- EUR Limit ohne PIN: https://www.dkb.de/info/kontaktlos-bezahlen/
Gilt das überall in jedem Laden automatisch? Oder kann es passieren dass auch bei 25.- EUR schon eine PIN notwendig wird?
Scheinbar befolgt sie die hier zitierte Handlungsanweisung von N26, verwechselt dabei jedoch Ladentisch und Display...Kassiererin grapscht nach der Karte von +1, wirft sie regelrecht auf das Display zur Kontaktloszahlung (Terminal zum Kunden, eigentlich schräg hinter der Kassiererin).