1. Die Zahlungskarte zu bekleben oder ähnliches ist nicht verboten, wo steht das bitte?
Hat jemand behauptet, dass es verboten sei?
Solange es ohne Täuschungsabsicht passiert (siehe 152a BGB Fälschung von Zahlungskarten) wüsste ich nicht.
Allerdings soll die Karte sowohl nach Scheme-Rules wie auch nach EU-Vorgabe explizit identifizierbar bzw. überprüfbar sein.
Ich habe auch immer meine Zahlungskarte in der Hülle oder im Portemonnaie und halte das dann dran. Keiner im Inland oder Ausland hat sich daran gestört.
Bei mir stört sich in aller Regel auch niemand dran.
Vor allem im Ausland nicht.
2. Ja, wir hatten die Diskussion schon mehrfach, das muss nicht erneut aufgewärmt werden. Zum 100sten Mal:
https://www.mastercard.de/de-de/privatkunden/produkte-features/features/kontaktlos.html
Wie ich ebenfalls schon sagte: Das ist Werbung. Im übrigen veraltet (25 EUR CVM-Limit) und unvollständig.
Denn es ist ja so, dass aus Sicherheitsgründen oder über 25 EUR PIN oder Unterschrift gefordert werden kann.
Bei den Zahlungskarten prüft das Terminal die Zahlungskarte auf Echtheit, Gültigkeit, usw.
Sicherlich lässt du nicht den Kassierer an dein Portemonnaie und ihn das Geld selber entnehmen zu lassen. Das meine ich.
In der Regel ja - aber eben nicht immer. Darum beschreiben die Anbieter das ja in ihren Regeln und Trainingsmaterial für POS-Personal, wie Karten zu überprüfen seien.Ich habe letztes Jahr an einem (wohl) offline-Magnetstreifen-Terminal eine Hafenrundfahrt bezahlt - da wurde beispielsweise die Karte vom Personal überprüft - oder hätte sie theoretisch werden müssen.
3. Ja, natürlich wird Bargeld auf Echtheit gecheckt. Aber wenn du deine Zahlungskarte aushändigst, händigst du dein Portemonnaie sozusagen aus.
(...)
Sicherlich lässt du nicht den Kassierer an dein Portemonnaie und ihn das Geld selber entnehmen zu lassen. Das meine ich.
Um im Bilde zu bleiben: Das wäre der Fall, wenn mich der Händler nach meiner Karte fragt - sie ins Terminal schiebt, und dann fragt: "Dürfte ich bitte noch ihren PIN-Code haben?" - um diesen dann
selbst einzutippen.
(Nebenbei: Zumindest für unangenehme Zeitgenossen muss ich mir den Spruch mal merken
"Meinen PIN-Code wollen Sie wohl auch noch selbst eintippen?" )
Es gehört sich aus Höflichkeit, dem Kunden die Zahlungskarte selber einstecken/dranhalten und entnehmen zu lassen. Und deshalb sind auch die Terminals zum Kunden gedreht
In Deutschland ist das halt oft (noch) nicht so.
Ich persönlich finde es einfach nicht kundenfreundlich, wenn man den Kunden nicht selbst stecken lässt. Und auch von fragwürdiger Korrektheit, wenn der Kunde die Terminalmeldungen nicht wahrnehmen kann. Schliesslich sind die Terminalmeldungen ja auch eigentlich für ihn bestimmt, nicht für das Personal (siehe das Stirnrunzeln und Zusammenzucken bei Zahlung mit polnisch- oder niederländischsprachiger Karte zahlen).
Ebenso finde ich es einfach
kundenunfreundlich, wenn man den Kunden mit unnötigen und/oder gar diskriminierenden Überprüfungen
schikaniert, (Kartenüberprüfung bei Kontaktlos ohne Signature oder generell Name, Ausweis) oder "blanko" Unterschriften verlangt, die durch das System nicht vorgesehen sind.
Dennoch spreche ich den Händlern nicht das Recht ab, meine Karte zu überprüfen.
"Mehr" gibt oder gäbe es allerdings von mir in aller Regel nicht (Ausweis, fälschlich verlangte Unterschrift).