Ich tippe auf vierstellig, ohne Komma. Aber NUR in Ausnahmefällen; also keine Pauschalzahlung. -> Ich denke auch, dass die Schwere (wie oft wurden die Daten missbraucht->nachweisbar? und wie viele Punkte / Tui-Gutschein gelten als Zahlungsausfall? Auch DAS wird eine Rolle spielen, wenn man keine Pauschalzahlung will).
Die Pauschalzahlung wir im unteren dreitstelligen Bereich liegen, also WEIT unten.
Ich habe separat geklagt, mit Angabe der Spammails die IMMER noch kommen, mit Zeit und Datenverlust. Das war und ist ne sichere Sache, mein Anwalt hat das mit Freude angenommen.Wenn du keine Pauschalzahlung willst und auch deine Punkte mit hättest einfließen lassen wollen, hättest du aber kleinfee individuell damit beauftragen müssen. Wer hier hat das denn gemacht? Woher sollen die Ausnahmefälle kommen? Hat kleinfee bei jemandem abgefragt, wie oft Spammails kamen oder wie viele Punkte jemand hatte? Bei mir jedenfalls nicht. kleinfee hat das m.W. für alle Mandanten pauschal verhandelt. Und für all diejenigen halte ich 250 abzgl. 25% = 187,50 für realistisch. kleinfee behält von jedem 62,50 ein und dürfte damit auch zufrieden sein.
Wurde bei mir heute Nacht auch angekündigt und eben angekommen.Entsprechender Brief wurde mir schon angekündigt. Vlt steht da noch etwas mehr.
Fast richtig. Aber ohne gegen das im Vertrag vereinbarte NDA zu verstoßen, kann's auch keiner richtig stellen ;-)EUGH hat wohl 300 EUR schon abzüglich Provision ausgehandelt...mal sehen was bei kleinfee rauskommt
Ich habe separat geklagt, mit Angabe der Spammails die IMMER noch kommen, mit Zeit und Datenverlust. Das war und ist ne sichere Sache, mein Anwalt hat das mit Freude angenommen.
Ich bin kein Sozi, teile deine Meinung aber nicht. Sanktionen bei grober Fahrlässigkeit etwa, klar.Insgesamt hoffe ich, dass das Schule macht. Damit Unternehmen Probleme bei Datenschutz und Sicherheit hinreichend ernst nehmen muss erfahrungsgemäß einfach eine schmerzhafte Sanktion im Raum stehen und auch durchgesetzt werden. Idealerweise zivilrechtlich, sonst hat nämlich nur die Staatskasse was davon.
Nein, aber es ist TROTZDEM für mein Verfahren interessant.Okay, dann bist du ja aber von dem jetzt vereinbarten Vergleich gar nicht betroffen.
Soweit ich mich erinnere, war das Datenleck 2019. Dann dürfte dein Anspruch, wenn die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt (weiß ich nicht) seit drei Tagen verjährt sein.
DAS fällt dir JETZT ein?und wenn man sich nicht drangehangen hat, kann man *was* noch machen?
Wobei man in dem Fall meines Erachtens halt schon grob fahrlässig mit den Daten umgegangen ist...Ich bin kein Sozi, teile deine Meinung aber nicht. Sanktionen bei grober Fahrlässigkeit etwa, klar.
Dies wird dennoch originär zur staatlichen Aufgabe mMn. Private Unternehmen können und müssen was tun, klar (aktuelle Software, Anti-Phishing-Training für MA usw.). Die Bedrohungslage ist jedoch so massiv, dass sich diese Risiken noch nicht einmal mehr versichern lassen. Man steht da als Unternehmer bekanntlich teilweise ausländischen staatlichen Akteuren gegenüber mit großen Ressourcen und übelsten Intentionen.
Die Bankverbindung musst Du jetzt bis zum 15.01.2023 mitteilen, z. B. auf die E-Mail antworten - aber ja, die Summe wird in einer separaten Mail mitgeteilt, da der Vergleich zwar vorbereitet ist, aber wohl noch nicht final geschlossen - so liest es sich zumindestHabe ich das richtig verstanden, dass jetzt erst nochmal eine separate Email kommt mit der Summe, die ausgehandelt wurde? Und ich dann anschließend eine Email sende mit der Bankverbindung?
Das ist doch noch gar nichts. Richtig kurios sind die Fälle der Selbstständigen die Coronahilfen zurückzahlen müssen weil sie nicht rechtzeitig dagegen geklagt haben und jetzt beklagen, dass das ihre Existenz gefährde. Wenn das so ist, warum ist man dann nicht zum Anwalt gegangen als man die Information erhalten hat. Das sind so Dinge da muss man dann halt sagen zu spät und Pech gehabt.DAS fällt dir JETZT ein?
Wie jetzt, man kann sich dagegen wehren die Coronahilfen zurückzahlen zu müssen? Warum hat mir das keiner früher gesagtDas ist doch noch gar nichts. Richtig kurios sind die Fälle der Selbstständigen die Coronahilfen zurückzahlen müssen weil sie nicht rechtzeitig dagegen geklagt haben und jetzt beklagen, dass das ihre Existenz gefährde. Wenn das so ist, warum ist man dann nicht zum Anwalt gegangen als man die Information erhalten hat. Das sind so Dinge da muss man dann halt sagen zu spät und Pech gehabt.
und wenn man sich nicht drangehangen hat, kann man *was* noch machen?
Aus dem verlinkten Spiegel-Artikel: "Die Betroffenen können die Unterschrift auch verweigern, müssten sich aber dann beeilen, um selbst Klage einzureichen, bevor die Ansprüche verjähren."Soweit ich mich erinnere, war das Datenleck 2019. Dann dürfte dein Anspruch, wenn die Verjährungsfrist drei Jahre beträgt (weiß ich nicht) seit drei Tagen verjährt sein.
Aus dem verlinkten Spiegel-Artikel: "Die Betroffenen können die Unterschrift auch verweigern, müssten sich aber dann beeilen, um selbst Klage einzureichen, bevor die Ansprüche verjähren."