Reisepass beschädigt

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tian

Erfahrenes Mitglied
26.12.2009
10.709
140
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Timatic sagt weiterhin:

Valid visas or resident permits in expired passports are accepted if holding valid passport of the same nationality.
 

Ralph1907

Erfahrenes Mitglied
15.05.2012
284
4
MUC

Bei meiner Frau und mehreren Bekannten aus Shanghai gab es große Probleme. Das Konsulat in Shanghai rät ebenfalls davon ab mit dem alten Pass inkl. gültigem Visum nach China einzureisen. In diesem Fall liegt die Entscheidung einzig und allein beim jeweiligen chinesischen Einreisebeamten.
 

SQ325

Erfahrenes Mitglied
11.10.2011
3.227
10
SIN
Bei meiner Frau und mehreren Bekannten aus Shanghai gab es große Probleme. Das Konsulat in Shanghai rät ebenfalls davon ab mit dem alten Pass inkl. gültigem Visum nach China einzureisen. In diesem Fall liegt die Entscheidung einzig und allein beim jeweiligen chinesischen Einreisebeamten.

Ich bin in der Kombination alter Pass mit Visa und neuer Pass ohne Visa schon haeufig ohne Probleme nach China eingereist, das letzte Mal im Dezember 2015. Und ich hatte die Lichtbildseite im alten Pass mit Tesa wieder eingeklebt. ;)
 

Ralph1907

Erfahrenes Mitglied
15.05.2012
284
4
MUC
Ich kann nur die neueste Sachlage aus China wiedergeben. Gemäß Timatic reicht für die Einreise nach Montenegro auch der Personalausweis. Dies ist wie bereits in einem anderen Thread diskutiert definitiv falsch.
 

Skyeurope

Erfahrenes Mitglied
13.11.2011
646
182
MUC
Ich kann nur die neueste Sachlage aus China wiedergeben. Gemäß Timatic reicht für die Einreise nach Montenegro auch der Personalausweis. Dies ist wie bereits in einem anderen Thread diskutiert definitiv falsch.

Laut Auswärtigem Amt ist in Montenegro die Einreise mit Personalausweis, bis zu einem Maximalaufenthalt von 30 Tagen, gestattet.

Und auch das montenegrinische Außenministerium sieht es so:

"The citizens of Germany may enter, pass through and stay in Montenegro for up to 90 days with a valid passport without a visa. Also, they may enter and stay in Montenegro for up to 30 days with a valid identity card or a document confirming their identity and nationality."
 

L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
482
8
So, mein Reisepaß fiel auch heute nach gerade einmal 3 Jahren auseinander. Plastikkarte mit Lichtbild ist jetzt vom Rest getrennt. Das geschah urplötzlich, ohne Vorwarnung.

Ich war heute an einem meiner letzten Tage "Heimaturlaub" hier auf dem Amt. Großes Lob, der Paß wurde ohne große Umstände kostenfrei umgetauscht. Ich war der erste mit so einem gebrochenen Paß dort. Ankommen soll der Ersatz in zwei Wochen, so daß mein Vater ihn wird abholen müssen. Bürokratie und ich sind meist keine guten Freunde, aber hier ist es nicht das erste Mal, daß ich wirklich sehr gut behandelt wurde. Und das, wo ich nicht mal sicher bin, daß man hier für mich zuständig war. (y)
 

Ralph1907

Erfahrenes Mitglied
15.05.2012
284
4
MUC
Laut Auswärtigem Amt ist in Montenegro die Einreise mit Personalausweis, bis zu einem Maximalaufenthalt von 30 Tagen, gestattet.

Und auch das montenegrinische Außenministerium sieht es so:

"The citizens of Germany may enter, pass through and stay in Montenegro for up to 90 days with a valid passport without a visa. Also, they may enter and stay in Montenegro for up to 30 days with a valid identity card or a document confirming their identity and nationality."


http://www.vielfliegertreff.de/hot-spot-europa/84246-einreise-nach-montenegro-mit-personalausweis.html


 

L4ibsch

Erfahrenes Mitglied
22.03.2010
482
8
Ich war heute an einem meiner letzten Tage "Heimaturlaub" hier auf dem Amt. Großes Lob, der Paß wurde ohne große Umstände kostenfrei umgetauscht.

Und jetzt macht man (beziehungsweise irgend so ein Sesselpupser in Berlin) plötzlich einen Rückzieher und will nun doch die Gebühr. Schon toll, wenn man auf die deutsche Bürokratie und deren Wort genauso bauen kann wie auf die Verläßlichkeit des Reisepasses selbst. (n)
 
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markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
3.002
51
Ich habe nicht vor da aktiv dran rumzufrickeln, keine Sorge. :D

Bin nur etwas entrüstet, dass ich nach nicht einmal einem Jahr so ein Problem habe. Der Riss ist btw an der Kante des laminierten ID-Blattes, also sozusagen noch dazu der worst case. Und ich fände es ein wenig zu hart, nach 10 Monaten erneut den vollen Preis für einen neuen zu zahlen, deswegen hoffe ich hier auf irgendwelche positiven Erfahrungen mit Ämtern in diesem Bereich, aber ja, da kommt er wieder durch bei mir... der Träumer. :D

Mach doch einen auf Garantie / Gewährleistung nach dem BGB.
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.543
3.649
Richtig. Flicken, reparieren und kleben sind ausdrücklich verboten, da es sich um Staatseigentum handelt. Ich wurde letztens von einem netten Bundespolizisten belehrt, weil ich meinen Reisepass mit Tesafilm geklebt hatte.

Nun kann man sich aber natürlich noch fragen, warum man für Staatseigentum bezahlen muss... :D

Bei mir war es der russische Zöllner, der daran rumgerupft hatte, bis er einriss. Ich habe dann als zusätzlichen Schutz mit durchsichtigem Klebeband die ganze Länge oben abgeklebt. Der Schweizer Zoll meinte, dass sei kein Problem. Bin damit noch Jahre durch die Welt gejetet, u.a. auch Israel. Nie ein Problem gehabt ausser beim ukrainischen Zoll. Der untersuchte ihn näher im Büro und die Sache war erledigt.

Sehe auch das Problem nicht, solange man nicht die Scannerrelevanten Daten abklebt. Ich verändere auch nichts und mache auch nichts kaputt. Das soll mir mal einer plausibel erklären, warum das nicht erlaubt sein soll.
 
Zuletzt bearbeitet:

karlsonvomdach

Neues Mitglied
31.05.2017
1
0
Reisepass beschädigt (2)

Hallo,

es gab schon mal einen Beitrag mit diesem Titel, aber das Problem ist ein Bisschen anders.

Ich habe ein Problem mit meinem Reisepass, der mir 2013 ausgestellt wurde. Die Passkarte aus laminiertem Sicherheitspapier ist in einwandfreiem Zustand und kann auch maschinell ohne Probleme eingelesen werden.

Aber die Seite daneben, auf welcher meine Augenfarbe und Körpergröße etc. vermerkt sind, ist durch einen luggage tag leicht beschädigt. Deshalb steht da meine Körpergröße nicht als 181 cm sondern nur 81 cm (die obere Schicht des Papiers ist, an der Stelle an der die 1 stand, abgerissen). Bisher hatte ich damit keine Probleme, bis mich gestern ein deutscher Grenzbeamter darauf angesprochen hat und meinte, das könnte in anderen Ländern zum Problem werden.

Ich finde, dass man schon böswillig sein muss, um das zum Problem zu machen. Schließlich ist es ja klar, dass ich nicht 81 cm oder 281 cm groß bin, außerdem sollten doch die biometrischen Daten sowieso auch noch elektronisch von der Passkarte einlesbar sein.

Jetzt bin ich trotzdem verunsichert, weil ich in den nächsten Wochen nach Kanada fliege. Hat jemand damit Erfahrungen?
 

Karl Langflug

Erfahrenes Mitglied
22.05.2016
3.543
3.649
Hallo,

es gab schon mal einen Beitrag mit diesem Titel, aber das Problem ist ein Bisschen anders.

Ich habe ein Problem mit meinem Reisepass, der mir 2013 ausgestellt wurde. Die Passkarte aus laminiertem Sicherheitspapier ist in einwandfreiem Zustand und kann auch maschinell ohne Probleme eingelesen werden.

Aber die Seite daneben, auf welcher meine Augenfarbe und Körpergröße etc. vermerkt sind, ist durch einen luggage tag leicht beschädigt. Deshalb steht da meine Körpergröße nicht als 181 cm sondern nur 81 cm (die obere Schicht des Papiers ist, an der Stelle an der die 1 stand, abgerissen). Bisher hatte ich damit keine Probleme, bis mich gestern ein deutscher Grenzbeamter darauf angesprochen hat und meinte, das könnte in anderen Ländern zum Problem werden.

Ich finde, dass man schon böswillig sein muss, um das zum Problem zu machen. Schließlich ist es ja klar, dass ich nicht 81 cm oder 281 cm groß bin, außerdem sollten doch die biometrischen Daten sowieso auch noch elektronisch von der Passkarte einlesbar sein.

Jetzt bin ich trotzdem verunsichert, weil ich in den nächsten Wochen nach Kanada fliege. Hat jemand damit Erfahrungen?

Sehe nicht ein, wo das Problem liegen soll. Entscheidend ist aus meiner Sicht, dass er maschinell lesbar ist.
 

v.guendelhorst

Erfahrenes Mitglied
01.10.2014
694
196
Der Pass ist gemaess § 11 Nr. 1 Alt. 2 PassG ungueltig.


Ich wette, Du arbeitest bei der Polizei, als Jurist oder in der Justiz. ;)

Ist der Pass dann wirklich ungültig? Selbst wenn man die Daten, die auf dem Papier stehen, auch elektronisch auslesen kann? In der elektronischen Version stehen ja die gleichen Dinge wie in der gedruckten Version. Ich versehe das Problem nicht (heutzutage)... früher, als es noch keine ePässe gab, wäre das jetzt logisch.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.430
15.050
Ich nehme dann Antwort b). Keine Joker noetig, final answer ;)

Ich sehe relativ wenig (um nicht zu sagen keinen) Spielraum:

§ 11 Nr. 1 Alt. 2 PassG meinte:
Ein Paß oder Paßersatz ist ungültig, wenn er [...] verändert worden ist

Zuerst stand da 181 cm, jetzt steht da 81 cm. Das ist eine Veraenderung. Diese strikte Regelung mag uebertrieben sein (-> eigentlich waere Alternative 1, die "einwandfreie Feststellung der Identitaet", am besten noch mit Augenmass, ausreichend) oder auch anachronistisch (-> Daten auf Chip unveraenderlich). Aber bis auf weiteres ist sie so.
 

on_tour

Erfahrenes Mitglied
01.08.2010
8.647
1.269
Ich wette, Du arbeitest bei der Polizei, als Jurist oder in der Justiz. ;)

Ist der Pass dann wirklich ungültig? Selbst wenn man die Daten, die auf dem Papier stehen, auch elektronisch auslesen kann? In der elektronischen Version stehen ja die gleichen Dinge wie in der gedruckten Version. Ich versehe das Problem nicht (heutzutage)... früher, als es noch keine ePässe gab, wäre das jetzt logisch.

wo steht das denn elektronisch im Pass?
 

steroidpsycho

Erfahrenes Mitglied
03.12.2010
735
170
Manchmal ist es gut, vollständig zu lesen, bevor man hier über die Ungültigkeit schwadroniert (Denn wie lautet doch noch einmal die Einschränkung in Nr. 2 des 1. Absatzes (kleiner Hinweis: zwischen den Bindestrichen)?):

Paßgesetz (PaßG)
§ 11 Ungültigkeit
(1) Ein Paß oder Paßersatz ist ungültig, wenn

1.
er eine einwandfreie Feststellung der Identität des Paßinhabers nicht zuläßt oder verändert worden ist;
2.
Eintragungen nach diesem Gesetz fehlen oder - mit Ausnahme der Angaben über den Wohnort oder die Größe - unzutreffend sind;
3.
die Gültigkeitsdauer abgelaufen ist;
4.
gegen den Passinhaber eine Anordnung nach § 8 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 10 ergangen ist und er den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlassen hat; im Falle des § 7 Absatz 1 Nummer 1 gilt dies nur, wenn die Gefährdung darin besteht, dass bestimmte Tatsachen die Annahme begründen, dass der Passinhaber

a)
einer terroristischen Vereinigung nach § 129a des Strafgesetzbuchs oder einer terroristischen Vereinigung nach § 129a in Verbindung mit § 129b Absatz 1 Satz 1 des Strafgesetzbuchs mit Bezug zur Bundesrepublik Deutschland angehört oder diese unterstützt oder
b)
rechtswidrig Gewalt gegen Leib oder Leben als Mittel zur Durchsetzung international ausgerichteter politischer oder religiöser Belange anwendet oder eine solche Gewaltanwendung unterstützt oder vorsätzlich hervorruft;

5.
gegen den Passinhaber eine Anordnung nach § 7 Absatz 2 Satz 1 in Verbindung mit § 7 Absatz 1 Nummer 1 oder Nummer 10 ergangen ist, er den Geltungsbereich dieses Gesetzes verlassen hat und sich in einem Land aufhält, für das eine räumliche Beschränkung angeordnet wurde; Nummer 4 zweiter Halbsatz gilt entsprechend.

(2) Eine Passbehörde hat einen Pass für ungültig zu erklären, wenn die Voraussetzungen für seine Erteilung nicht vorgelegen haben oder nachträglich weggefallen sind.
(3) Störungen der Funktionsfähigkeit des elektronischen Speichermediums berühren nicht die Gültigkeit des Passes.
 

odie

Erfahrenes Mitglied
30.05.2015
8.323
4.550
Z´Sdugärd
Unzutreffened von wegen "falsch" nicht von "verändert". Du wirst ja gefragt beim Pass erstellen wie gross du bist. Wen du nun 1,80 sagst und in wirklichkeit 1,78 gross bist....SO ist das gemeint.

Du kannst ja nicht einfach ein amtliches Dokument verändern und dann meinen das es OK ist. Ob das ganze nun absichtlich oder unabsichtlich passiert spielt dabei keine Rolle. Es geht nur und ausschiesslich um diie Manipulation.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.430
15.050
Manchmal ist es gut, vollständig zu lesen, bevor man hier über die Ungültigkeit schwadroniert (Denn wie lautet doch noch einmal die Einschränkung in Nr. 2 des 1. Absatzes (kleiner Hinweis: zwischen den Bindestrichen)?):

Die Ungueltigkeitstatbestaende sind alternativ, nicht kumulativ.
Dass der Tatbestand von Nr. 2 nicht erfuellt ist, ist mir klar; deswegen habe ich ihn nicht erwaehnt.
 
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blitzfmx

Neues Mitglied
10.05.2017
22
0
Hallo,

es gab schon mal einen Beitrag mit diesem Titel, aber das Problem ist ein Bisschen anders.

Ich habe ein Problem mit meinem Reisepass, der mir 2013 ausgestellt wurde. Die Passkarte aus laminiertem Sicherheitspapier ist in einwandfreiem Zustand und kann auch maschinell ohne Probleme eingelesen werden.

Aber die Seite daneben, auf welcher meine Augenfarbe und Körpergröße etc. vermerkt sind, ist durch einen luggage tag leicht beschädigt. Deshalb steht da meine Körpergröße nicht als 181 cm sondern nur 81 cm (die obere Schicht des Papiers ist, an der Stelle an der die 1 stand, abgerissen). Bisher hatte ich damit keine Probleme, bis mich gestern ein deutscher Grenzbeamter darauf angesprochen hat und meinte, das könnte in anderen Ländern zum Problem werden.

Ich finde, dass man schon böswillig sein muss, um das zum Problem zu machen. Schließlich ist es ja klar, dass ich nicht 81 cm oder 281 cm groß bin, außerdem sollten doch die biometrischen Daten sowieso auch noch elektronisch von der Passkarte einlesbar sein.

Jetzt bin ich trotzdem verunsichert, weil ich in den nächsten Wochen nach Kanada fliege. Hat jemand damit Erfahrungen?

Solange die biometrische Daten ausgelesen werden können wird das imo kein Problem sein. Dort sind ja auch sämtliche andere Daten hingelegt (Körpergrößen, usw.). Mach dir also keinen Kopf für deine bevorstehende Reise. Glaube die Beamten bekommen so einige "Fetzen" an Pässen in die Hand gedrückt ;)
 

alinakl

Erfahrenes Mitglied
15.07.2016
4.862
2.277
gibt es eine Möglichkeit den Reisepass offiziell reparieren zu lassen?

Vielleicht kennt von euch jemand das Problem und hat eine Lösung gefunden:

Gerade eben hatte der Beamte bei der Ausreise in CMN plötzlich den lamierten Teil des Reisepasses in der Hand.

Der Pass ist zwar erst zweieinhalb Jahre alt (Ausstellungsdatum 12/2015) wurde aber eben bereits sehr häufig eingesetzt und das Einlesen verträgt die Bindung offenbar gar nicht gut.

Jetzt die Frage der Pass ist sonst in Ordnung und dann der 48Seiten sind noch 16 völlig leer und der Pass wäre also noch eine Weile nutzbar, daher die Frage gibt es Erfahrungen ob man zB bei der Bundesdruckerrei den Pass reparieren lassen kann?

Das Problem des neuen Pass wäre eben dass ESTA und viele VISA neu beantragt werden müssen was natürlich extrem viel Aufwand bedeuten würde daher wäre ein Alternativweg wünschenswert.