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Bisher war es aber nur zweimal das Buergeramt Frankfurt-Hoechst, was die beste Variante fuer einen FRA-Abflug sein duerfte.
Oh, da hätte ich auf Kelsterbach gesetzt. Heißt das, einen vorläufigen Reisepass stellt jede Passbehörde aus?
Bisher war es aber nur zweimal das Buergeramt Frankfurt-Hoechst, was die beste Variante fuer einen FRA-Abflug sein duerfte.
Just wow. Das ist so evident falsch, da faellt einem schon nichts mehr ein. Allein der weiterlaufende Mietvertrag sollte den Fall totmachen. Hinzu kommen die Visa, die ja wohl alle nur kurzfristige Tourismus-/Geschaeftsvisa sein werden, keine zur Niederlassung. Zumal es fuer die Bestimmung des Wohnsitzes bei weitem nicht reicht, einfach Tage zu zaehlen. Anyway, am Ende des Tages landet man dann eh bei § 22 Abs. 3 BMG.
Aber wie gesagt, passrechtlich bleibt es dabei, solange Du wohnsitzlos bist, ist jede Behoerde zustaendig. Glueckwunsch, das spart Ermaechtigung und Unzustaendigkeitszuschlag.
Passbehoerde in der Naehe von STR ist Buergeramt Echterdingen. Die hatte ich mir mal rausgesucht, fuer den Fall, dass ich bei Abflug ex STR etwas kurzfristig brauchen sollte. Bisher war es aber nur zweimal das Buergeramt Frankfurt-Hoechst, was die beste Variante fuer einen FRA-Abflug sein duerfte.
Oh, da hätte ich auf Kelsterbach gesetzt. Heißt das, einen vorläufigen Reisepass stellt jede Passbehörde aus?
Oh, da hätte ich auf Kelsterbach gesetzt. Heißt das, einen vorläufigen Reisepass stellt jede Passbehörde aus?
Ja das kann grundsätzlich jede machen, es ist nur so dass die Passbehörden an den großen Flughäfen solche Fälle schon "kennen" und darauf vorbereit sind.
Sie brauchen dann eben die sogenannte Passermächtigung der Passbehörde des Wohnsitzes sowas geht durch einen Anruf und Fax in 20-25Minuten.
Man muss dann eben nur 52Euro statt 26 für den grünen vorläufigen Reisepass bezahlen.
Ja das heisst im Prinzip, es gibt aber auch Städte wie z.B. Berlin die ein bestimmtes Amt dafür haben. Allerdings kann es sein das das Amt erst noch ein polizeiliches Führungszeugnis benötigt (ist in Berlin so) - das verzögert die Sache um ca. 24 Stunden.
Mit welche Rechtsgrundlage sollen die eigentlich das polizeiliche Führungszeugnis verlangen können? Das ist mir bisher noch in keiner Vorschrift aufgefallen.
Da aber du z.B. ja abgemeldet wurdest gibt es keinen Wohnsitz mit entsprechender Behörde - dann muss ein polizeiliches Führungszeugniss eingeholt werden - so meine Info.
Es geht darum festzustellen ob gegen dich Passversagende Gründe vorliegen - daher wohl die Abfrage. PaßG §7.
Mit welche Rechtsgrundlage sollen die eigentlich das polizeiliche Führungszeugnis verlangen können? Das ist mir bisher noch in keiner Vorschrift aufgefallen.
Zum Thema Auszug aus dem BZR: Da sollte man mal die inlaendische unzustaendige Passbehoerde aufmerksam machen auf 19.4.1 PassVwV (Ausstellung an Auslandsdeutsche nach Passermaechtigung durch die zustaendige Botschaft, im Einzelfall auch telefonisch) sowie 7.0.3 PassVwV:
"Ein Führungszeugnis ist in der Regel nicht zu fordern. Wird ein Führungszeugnis aus besonderem Grund für notwendig erachtet (z. B. wenn die antragstellende Person keinen festen Wohnsitz hat oder wenn der Verdacht besteht, dass von einer anderen Passbehörde ein Pass versagt oder entzogen worden ist)..." - Welchen besonderen Grund sehen sie denn bei Dir, wenn schon die Regelbeispiele nicht treffen? Da muss die Ermessensentscheidung schon ziemlich sitzen, wenn sie zum einen vom "ist in der Regel" abweichen wollen und sich dafuer zum anderen noch nicht einmal auf die gesetzlichen Regelbeispiele berufen koennen.
Seeeeehr duennes Eis.
Nun das mit dem pFZ ist ja kein Problem lässt sich ja einfach Online beantragen und einen Briefkasten und Postfach habe ich ja noch.
Die Kunst ist es hier einen passenden Kartenleser zu finden.
Ich bin überrascht von diesem Berliner Amt die haben das pVZ ohne Nachfrage sofort beantragt.
pFZ ist doch eine ganz offzielle Abkürzung für polizeiliches Führungszeugnis oder?
wobei mir gerade auffällt das gar nicht klar ist welches pFZ die dann brauchen das gibt es ja unterschiedliche Versionen.
§42 BZRG ist hier maßgeblich. Infos dazu auf der Website des Bundesamt für Justiz. Auf der Website des BfDI findet man auch die Adresse, an die der Antrag zu richten ist.
Sorry, hab nicht erkannt, das du dich auf diese Aussage von alinakl bezogen hast.
Wie kann man überhaupt an sein Bundeszentralregister kommen?? Ich hatte immer gelesen man kann nen Antrag schicken dann kann man es bei Gericht einsehen und anschließen wird es geschreddert??