FR: Ryanair Bord-Gepäck ab 15. Januar 2018?

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iceradio

Erfahrenes Mitglied
31.12.2013
472
404
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Das ist keine Verweigerung, sondern ein Hinweis, dass es demnächst (wohl ab dem 01.09., wenn die Gepäcknachbuchung implementiert ist) auf einem geregelten Wege möglich sein wird.

Naja, zum jetzigen Zeitpunkt wurde es verweigert. Bei anderen hat laut vorherigen Berichten offensichtlich schon geklappt, insofern hielt ich es durchaus für erwähnenswert.

In der Vergangenheit habe ich im Freundeskreis Ryanair oft verteidigt, aber diese Änderung auch für bestehende Buchungen durchzuführen und dann auch noch auf die 2 Euro-"Strafgebühr" für das spätere Zubuchen der Priority-Option (bei völlig anderer Ausgangslage als zum Buchungszeitpunkt) zu bestehen, ist schon bemerkenswert.
 
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CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.834
1.268
Naja, zum jetzigen Zeitpunkt wurde es verweigert. Bei anderen hat laut vorherigen Berichten offensichtlich schon geklappt, insofern hielt ich es durchaus für erwähnenswert.

In der Vergangenheit habe ich im Freundeskreis Ryanair oft verteidigt, aber diese Änderung auch für bestehende Buchungen durchzuführen und dann auch noch auf die 2 Euro-"Strafgebühr" für das spätere Zubuchen der Priority-Option (bei völlig anderer Ausgangslage als zum Buchungszeitpunkt) zu bestehen, ist schon bemerkenswert.
Ist das überhaupt rechtlich so durchsetzbar? ich habe beispielsweise bereits bestehende Buchungen zu den ALTEN Bedingungen, die nach dem 1.11. stattfinden. Bei der Buchung habe ich die zum Buchungszeitpunkt gültigen Bedingungen akzeptiert. Jetzt will aber FR die Bedingungen einseitig ändern. Das kann so aber rechtlich nicht sauber sein. Das Angebot eines Stornos hebt das ja auch nicht auf, denn die Mehrkosten für eine Neubuchung woanders werden sie doch sicherlich auch nicht tragen. Das würde ja bedeuten, dass der Kunde auf den Kosten sitzen bleibt oder gezwungen wird diese neue Schxxx Regelung zu schlucken. Meiner Ansicht nach ist das vorsätzliche Benachteiligung der Kunden und gehört rechtlich überprüft. Vielleicht kann ja einer der Forenanwälte fachlich mal etwas dazu sagen. Danke.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Ist das überhaupt rechtlich so durchsetzbar? ich habe beispielsweise bereits bestehende Buchungen zu den ALTEN Bedingungen, die nach dem 1.11. stattfinden. Bei der Buchung habe ich die zum Buchungszeitpunkt gültigen Bedingungen akzeptiert. Jetzt will aber FR die Bedingungen einseitig ändern. Das kann so aber rechtlich nicht sauber sein. Das Angebot eines Stornos hebt das ja auch nicht auf, denn die Mehrkosten für eine Neubuchung woanders werden sie doch sicherlich auch nicht tragen. Das würde ja bedeuten, dass der Kunde auf den Kosten sitzen bleibt oder gezwungen wird diese neue Schxxx Regelung zu schlucken. Meiner Ansicht nach ist das vorsätzliche Benachteiligung der Kunden und gehört rechtlich überprüft. Vielleicht kann ja einer der Forenanwälte fachlich mal etwas dazu sagen. Danke.

Das Thema wurde doch schon ausdiskutiert, als FR Neuerungen ab Januar bekannt gegeben hat. Wo kein Kläger, da kein Richter.
 

CGNFlyer

Erfahrenes Mitglied
23.05.2012
4.834
1.268
Das Thema wurde doch schon ausdiskutiert, als FR Neuerungen ab Januar bekannt gegeben hat. Wo kein Kläger, da kein Richter.

Die Diskussion kenne ich. Es ging mir nur darum mal eine Einschätzung von einem unserer Anwälte zu erhalten. Vielleicht ist das ja auch mal was für den Verbraucherschutz und eine Muster-/Sammelklage.
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.023
13.454
Meiner Ansicht nach ist das vorsätzliche Benachteiligung der Kunden und gehört rechtlich überprüft. Vielleicht kann ja einer der Forenanwälte fachlich mal etwas dazu sagen. Danke.

Da bin ich voellig bei Dir*. Ryanair kann nicht einseitig, per AGB oder sonstwie, den Befoerderungsvertrag abaendern.

Wie kommt man in die gerichtliche Ueberpruefung? So gar nicht. Ich weiss jetzt nicht, auf welche verschlechterte Klausel Du im einzelnen abhebst, aber grundsaetzlich muesste man sich ans Gate stellen und sagen "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein, Ihr schuldet mir Transport von mir und meinem gemaess dem damals geschlossenen Befoerderungsvertrag definierten Handgepaeck, nehmt mich mit". Und wenn FR dann sagt "Friss (halt dich an die neuen Regeln) oder stirb (bleib zu Hause)", bleibt man zu Hause, betrachtet es als Befoerderungsverweigerung und stoesst den entsprechenden Prozess an.

Muss dann halt jeder selbst wissen, wieviel Michael Kohlhaas in einem steckt, aber das Recht hat er jedenfalls auf seiner Seite.


* Jedenfalls insoweit deutsches Recht zur Anwendung kommt. Letztlich wurde RL 93/13 aus dem deutschen AGB-Gesetz entwickelt, so dass es EU-weit auch so sein duerfte, aber sicher sagen kann ich es nur fuer das deutsche Recht.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Naja, zum jetzigen Zeitpunkt wurde es verweigert. Bei anderen hat laut vorherigen Berichten offensichtlich schon geklappt, insofern hielt ich es durchaus für erwähnenswert.

In der Vergangenheit habe ich im Freundeskreis Ryanair oft verteidigt, aber diese Änderung auch für bestehende Buchungen durchzuführen und dann auch noch auf die 2 Euro-"Strafgebühr" für das spätere Zubuchen der Priority-Option (bei völlig anderer Ausgangslage als zum Buchungszeitpunkt) zu bestehen, ist schon bemerkenswert.
Wieso 10€ ich habe gestern für 7€ das Prio dazu gebucht was sollen die jetzt machen? 3€ nach fordern?

Die Jungs sind schneller in Presse Mitteilungen rausgeben als in der IT Anpassung. Diese Mal für den Fluggast!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Da bin ich voellig bei Dir*. Ryanair kann nicht einseitig, per AGB oder sonstwie, den Befoerderungsvertrag abaendern.

Wie kommt man in die gerichtliche Ueberpruefung? So gar nicht. Ich weiss jetzt nicht, auf welche verschlechterte Klausel Du im einzelnen abhebst, aber grundsaetzlich muesste man sich ans Gate stellen und sagen "Mein Name ist Lohse, ich kaufe hier ein, Ihr schuldet mir Transport von mir und meinem gemaess dem damals geschlossenen Befoerderungsvertrag definierten Handgepaeck, nehmt mich mit". Und wenn FR dann sagt "Friss (halt dich an die neuen Regeln) oder stirb (bleib zu Hause)", bleibt man zu Hause, betrachtet es als Befoerderungsverweigerung und stoesst den entsprechenden Prozess an.

Muss dann halt jeder selbst wissen, wieviel Michael Kohlhaas in einem steckt, aber das Recht hat er jedenfalls auf seiner Seite.


* Jedenfalls insoweit deutsches Recht zur Anwendung kommt. Letztlich wurde RL 93/13 aus dem deutschen AGB-Gesetz entwickelt, so dass es EU-weit auch so sein duerfte, aber sicher sagen kann ich es nur fuer das deutsche Recht.
In meinem Thema "Tap Umsatzmaximierung geht weiter" werde ich wegen diesem Rechtsverständnis aber extrem zerrissen...
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.023
13.454
Ist das so? Dann ist also meine dort gestellte Frage

Wurde das Ticket mit den 25 Euro fuer Gepaeck bereits gebucht und TAP verlangt jetzt 2 Euro nachtraeglich? Oder waren die 25 Euro ein Angebot zum Zeitpunkt der Buchung des Tickets, das der Passagier nicht angenommen hat und das nun, da nachgebucht werden soll, um 2 Euro erhoeht wurde?

von Dir mit "ersteres" zu beantworten?

Wenn Du das in jenem Thread tust, wird man Dir dort sicher helfen (oder zumindest Verstaendnis aeussern).
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Hier werden auch die Hintergründe erklärt:
https://corporate.ryanair.com/news/...ll-cut-check-bag-fees-reduce-boarding-delays/
Demnach ist der Beweggrund, das Einsammeln des Gepäcks am Gate für den Hold zu beenden.

Update - Key statements:

Q: Why would anybody pay €/£8 to check in a 10kg bag when they can buy Priority Boarding for €/£6?

A:
1.Because customers may switch to check in a 10kg bag for €/£8 instead of a 20kg bag for €/£25.
2. Because some customers don’t want to carry a bigger bag through airport security.


Q: Is this new policy about reducing delays or making more money?

A:
It’s all about reducing flight delays. We also believe that bigger bags is a service customers should pay for when our average fare is under €40.
We don’t expect to make more money. Any increase in Priority Boarding and 10kg check bags will be offset by customers switching down from the current 20kg checked bag (€/£25) to the cheaper €/£8 10kg checked bag and many others will travel with just a small (free) bag.


Q: How much extra will you make from this policy?

A:
Nothing. We expect more customers will switch from the current €/£25 checked bags to this cheaper €/£8 checked bags. This revenue loss will outweigh more customers switching to priority boarding which is capped on each flight.
More non-priority guests will travel choose to with 1 free (small) carry-on bag.

MOL's Erziehungsziel ist also unverändert: die Kunden dazu zu bewegen, mit möglichst wenig Gepäck zu reisen, egal ob Hand- oder Aufgabegepäck.
 
Zuletzt bearbeitet:

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Ist das so? Dann ist also meine dort gestellte Frage



von Dir mit "ersteres" zu beantworten?

Wenn Du das in jenem Thread tust, wird man Dir dort sicher helfen (oder zumindest Verstaendnis aeussern).
Das Ticket bei TAP wurde zum Zeitpunkt gebucht als das Gepäck 20€ bzw 25€gekostet hätte. Nix Angebot??
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Hier werden auch die Hintergründe erklärt:
https://corporate.ryanair.com/news/...ll-cut-check-bag-fees-reduce-boarding-delays/
Demnach ist der Beweggrund, das Einsammeln des Gepäcks am Gate für den Hold zu beenden.

Update - Key statements:



MOL's Erziehungsziel ist also unverändert: die Kunden dazu zu bewegen, mit möglichst wenig Gepäck zu reisen, egal ob Hand- oder Aufgabegepäck.
lächerlich: wer fliegt bei denen denn für 80€ Return Gepäck bei Ticketpreisen von return 29.99€ - keiner oder nur Dummköpfe!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Nix Angebot, nix Annahme, nix Vertrag, nix illegale nachtraegliche Vertragsaenderung, verstehn?

du bist so ein Neunmalgescheiter, oder?

Im TP Thread geht es exakt um die gleiche Situation: Ticket wurde ausgestellt zu Bedingungen die zum Zeitpunkt des Kaufs galten. Auxillariy Service Preise des Kaufdatums gelten. Genau deshalb machen seröse Airlines wie LH keine solche Furz-Tricks die ihnen eine Portokasse mehr Umsatz brächten, aber genauso einen Shitstorm. Bei Reierair hat sich der Kunde daran gewohnt, verarscht zu werden, deshalb rührt sich hier der Verbraucherschutz nicht mehr...

In den USA sind nachträgliche Änderungen per Grundsatzurteil bereits gänzlich verboten - in der EU fehlt bisher ein Urteil. IMHO lassen alle nationalen Gesetze, meinen Schluss zu. Nur wo kein Kläger das kein Richter, damit laufen 2018 ziemlich viele Firmen recht gut!!!
 
E

E190

Guest
Das Ticket bei TAP wurde zum Zeitpunkt gebucht als das Gepäck 20€ bzw 25€gekostet hätte. Nix Angebot??

Also mal an einem Beispiel dargestellt: Du kaufst einen Daimler, interessiert dich für ein paar Leichtmetallfelgen, welche zu diesem Zeitpunkt 1000€ kosten, du bestellst den Daimler ohne Leichtmetallfelgen. Nachbar kauft einen neuen BMW mit dicken Leichtmetallfelgen, somit brauchst du auch welche. Daimler will jetzt aber 1020 Euro. Das ist die TAP Situation (Airsicknessbag bitte korrigiere falls ich falsch liege). Wo jetzt dabei das Problem liegt, sehe ich ehrlich gesagt nicht ;)
 

Airsicknessbag

Megaposter
11.01.2010
21.023
13.454
lächerlich: wer fliegt bei denen denn für 80€ Return Gepäck bei Ticketpreisen von return 29.99€ - keiner oder nur Dummköpfe!!

Damit waere der Kalenderspruch des heutigen Tages gefunden: Der durchschnittliche Ryanair-Kunde ist ein Dummkopf. Danke, XT600.


Das ist die TAP Situation (Airsicknessbag bitte korrigiere falls ich falsch liege).

So mein Verstaendnis. Es ist ja nicht ganz leicht, dem Delinquenten den Sachverhalt aus der Nase zu ziehen.
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Also mal an einem Beispiel dargestellt: Du kaufst einen Daimler, interessiert dich für ein paar Leichtmetallfelgen, welche zu diesem Zeitpunkt 1000€ kosten, du bestellst den Daimler ohne Leichtmetallfelgen. Nachbar kauft einen neuen BMW mit dicken Leichtmetallfelgen, somit brauchst du auch welche. Daimler will jetzt aber 1020 Euro. Das ist die TAP Situation (Airsicknessbag bitte korrigiere falls ich falsch liege). Wo jetzt dabei das Problem liegt, sehe ich ehrlich gesagt nicht ;)
Nein, weil die Leichtmetall Felgen auch woanders kaufen kann und die nicht mit dem Kauf des Autos zwingend verbunden sind!!!
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
21.871
1.477
Ihr habt die gleichen Beispiele doch schon im TAP Thema angeführt.. Auch dort passen sie nicht!

Die Auxiliary Leistung ist zwingend genau mit dem gekauften Flug verknüpft. Warum? Weil ich diese Leistung nur mit dem diesem Flug nutzen kann.

Reierair bietet hier ja einen Rücktritt vom Kauf an, was IMHO rechtlich korrekt ist. Wie die das bei OTA Buchungen machen wollen ist unklar wie so oft bei dieser Airline: erst Pressemitteilung rausgeben, dann Hirn einschalten...
 

Femminello

Erfahrenes Mitglied
08.05.2012
7.264
2.768
Die Fluglinie Ryanair handelt offenbar gegen das spanische Gesetz, wenn sie wie angekündigt ab November Geld für Rollköfferchen im Handgepäck verlangen will.

Das dürfte in einem Land, in dem jeder Ramschladen seit Jahren verbotene Glühbirnen verkauft und der Zustand gefühlt jedes dritten Mietwagens eine Gefahr für die Allgemeinheit darstellt nicht wirklich zu Problemen führen... :D

Außerdem:

Die Verbraucherschutzorganisation Facua wies am Montag in einem Kommuniqué darauf hin, dass der Artikel 97 Beförderer verpflichtet, das Handgepäck der Passagiere kostenlos zu transportieren. Eine Airline dürfe dieses Gepäck nur aus Sicherheitsgründen ablehnen oder dann, wenn es zu groß sei.

Ich glaube kaum, dass dieser ominöse Artikel genau definiert, dass Airlines Handgepäck in den bisher von Ryanair festgelegten Größen transportieren müssen.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
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lächerlich: wer fliegt bei denen denn für 80€ Return Gepäck bei Ticketpreisen von return 29.99€ - keiner oder nur Dummköpfe!!

Mehr als man meinen würde! Nach dem Motto: wenn man mit der Buchung schon angefangen hat, zieht man sie bis zum bitteren Ende durch!
 

190th ARW

Erfahrenes Mitglied
02.07.2015
1.447
858
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann das jemand kurz und knapp mit einem ja oder nein beantworten:

Habe Anfang Nov. meinen ersten FR Flug, gebucht schon vor einigen Wochen. Damals so gebucht, dass wir eig. den Cabin Trolley am Gate hätten abgeben müssen. Nun gibt es ja aber die neue Regelung.

FRAGE: genügt es nun, für mich und +1 einfach dieses ''Priority und 2 Handgepäckstücke'' dazu zu buchen, um problemlos wie geplant je einen Cabin Trolley mitnehmen zu können?

Danke vielmals vorab an die FR- Kenner! :idea:
 

juliuscaesar

Erfahrenes Mitglied
12.06.2014
19.390
16.967
FRA
Hallo zusammen, ich hoffe mir kann das jemand kurz und knapp mit einem ja oder nein beantworten:

Habe Anfang Nov. meinen ersten FR Flug, gebucht schon vor einigen Wochen. Damals so gebucht, dass wir eig. den Cabin Trolley am Gate hätten abgeben müssen. Nun gibt es ja aber die neue Regelung.

FRAGE: genügt es nun, für mich und +1 einfach dieses ''Priority und 2 Handgepäckstücke'' dazu zu buchen, um problemlos wie geplant je einen Cabin Trolley mitnehmen zu können?

Danke vielmals vorab an die FR- Kenner! :idea:

Ergänzend zu dieser sehr guten Frage: Dürfen die Cabin Trolleys, die juser 190th ARW anspricht, weiterhin 55x40x20cm haben?
 
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