Spirit und Frontier haben 45*35*20 cm³, Wizz Air hatte 40*30*18 cm³. 31,5 bzw. 21,6 Liter. Das sind kleine Handgepaeckstuecke. Ryanairs 35*20*20 cm³, also 14 Liter, sind dagegen ein Witz. In der Groesse gibt es ja noch nicht einmal einen Rucksack, ausser fuer Kinder.
Ich kann mich ja durchaus mit der Argumentation anfreunden, dass nicht genuegend Platz in den Gepaeckfaechern vorhanden ist, damit alle 189 Passagiere ihr trolleygrosses Handgepaeck mitnehmen, und dass deshalb solches Handgepaeck mehr ist, als jedem rechnerisch zusteht und deshalb als kostenpflichtige Zusatzleistung zu betrachten ist. Fair enough. Als Kunde finde ich das zwar schlecht, aber juristisch habe ich nichts daran auszusetzen.
Anders hingegen verhaelt es sich mit der Ryanair-Regelung: Dort wird mir mir individuell zustehender und untrennbar mit meinem Transport verbundener Stauraum ein zweites Mal verkauft. Deshalb halte ich das fuer ebenso AGB-rechtswidrig wie beispielsweise eine Sitzplatz-, Boarding- oder Eincheckgebuehr.