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Ich sehe keinen Grund, warum es nicht monatlich sein könnte.
bitte nicht . nachher kommt er noch auf taegliche gutschriftDenk mal scharf nach!
Denk mal nach, warum es nicht einmalig sein kann?
Denk mal nach, warum es nicht monatlich sein kann?
Was bleibt dann noch übrig!
Ich sehe keinen Grund, warum es nicht monatlich sein könnte.
wundert mich das das ganze ein Thema ist, denke die Spezialität der Sparkassen ist:
- nächste Filiale maximal im unteren einstelligen km Bereich, sprich um die Ecke
- Geldautomat / SB Terminal mindestens einer pro Ortsteil
Das Gebühren Thema sollte da doch eher zweitrangig sein, oder nicht?
quartalsweise?!Denk mal nach, warum es nicht einmalig sein kann?
Denk mal nach, warum es nicht monatlich sein kann?
Was bleibt dann noch übrig!
ich habe wirklich erst nur auf der letzten Seite gelesen, ehtlichVorsicht, er kommt gleich mit quartalsweise um die Ecke
Also bis jetzt ist davon keine Spur auf der Website. Freunde sind trotzdem für den Hinweis dankbar, es erfolgten Kontoeröffnungen noch zu den besseren Bedingungen. Telefonisch gab´s bei mir die unverbindliche Auskunft, dass September oder Oktober etwas neues kommt. Aber solche Auskünfte gab es, wie hier im Forum nachlesbar, schon öfters. Ansonsten wirkt das Prinzip von anderen Banken kopiert, wie z.B. Volksbank Berlin. Für den Kunden nicht vorteilhaft.Die Sparkasse Karlsruhe wird voraussichtlich zum 01.09.2024 Ihre Kontomodelle anpassen:
- S-Girokonto Jugend --> bleibt
- S-Girokonto Junge Erwachsene --> bleibt
- S-Girokonto --> fällt weg und wird durch drei neue Modelle ersetzt
Neu:
Klassik: 3,90€/monatlich (begrenzte Anzahl an beleglosen Buchungen)
Komfort: 5,90€/monatlich (gleiche Leistung wie bei Klassik aber mit vielen beleglosen Buchungen) (lohnt sich wohl ab 40 beleglosen Buchungen)
Premium 13,90€monatlich
(Girokonto inklusive SPK Mastercard Gold)
In jedem Kontomodell wird die Bargeldauszahlung im SPK Netz weiterhin kostenfrei sein. Die SPK Karte ist inklusive.
Zusätzlich gibt es ein Treuemodell mit mehreren Leveln:
Basis: 0€ Gutschrift
Level1: 12€ Gutschrift (4 - 7 Punkte)
Level2: 24€ Gutschrift (8 - 11 Punkte)
Level3: 48€ Gutschrift (12 - 15 Punkte)
Level4: 96€ Gutschrift (ab 16 Punkten)
Neukunden erhalten als Bonus das erste Jahr automatisch Level4.
Punkte erreicht man durch folgende Kategorien:
Absicherung: (max 8 Punkte)
z.B. Sachwerte, Gesundheit, Einkommen und Familie
Altersvorsorge: (max 3 Punkte)
z.B. bAV, Private Altersvorsorge,...
Kredite und Konsum: (max 5 Punkte)
z.B Kreditkarte, Bausparen, Baufinanzierung,
Sparen und Anlegen: (max 7 Punkte)
z. B. Depot, Einlagenhöhe (gestaffelt in 3 Stufen), Vermögenssparen, Edelmetallsparen
Haussparkasse: (max 5 Punkte)
z.B. Gehaltseingang min 600€ (4 Punkte), E-Postfach (1 Punkt)
Empfehlung und Status: (max 16 Punkte)
z.B: Immobilienvermittlung (16 Punkte), Neukunde (16 Punkte)
Quelle: Tätigkeit bei einem IT-Dienstleiter
Geh mal davon aus das es lediglich eine Übergangsfrist für Bestandskunden geben wird:Also bis jetzt ist davon keine Spur auf der Website. Freunde sind trotzdem für den Hinweis dankbar, es erfolgten Kontoeröffnungen noch zu den besseren Bedingungen.
So lief es zuletzt bei meiner (mittlerweile gekündigten) lokalen Spk ebenfalls.Ja, erst mal nur für Neukunden. Bestandskunden wahrscheinlich ab 01.01.2025
0% AEE klingt super schön, aber für welchen Wechselkurs? Sparkassenkurs oder VISA/Mastercard? Erstes kann durchaus teuerer sein als AEE.Zwar nicht kostenlos, aber die spk-Vorpommern zu 3,99€/Monat punktet bei mir gerade auf ganzer Linie.
Die Hotline war in allen 3 Belangen ausreichend wissend/bevollmächtigt, am Telefon
Kein einziges Mal lange gewartet, so wie es bei der DKB vor 10 Jahren war.
- Meine 2FA zurückzusetzen
- Den Account zu entsperren
- Das Überweisungslimit temporär auf 300.000€ anzuheben
und die 4 Euro zahle ich gerne für 0%AEE und gratis SEPA Instant.
Seit 2021 gilt Vereinbartes, es sei denn, der Kunde stimmt den neuen Bedingungen zu.Geh mal davon aus das es lediglich eine Übergangsfrist für Bestandskunden geben wird:
So lief es zuletzt bei meiner (mittlerweile gekündigten) lokalen Spk ebenfalls.
Wenn dann nicht zugestimmt wird, folgt halt die Kündigung. Das wird bei sämtlichen anderen Sparkassen auch direkt so offen kommuniziert.Seit 2021 gilt Vereinbartes, es sei denn, der Kunde stimmt den neuen Bedingungen zu.
Jup, das ist in der Tat so. Da hilft dann auch nichts mehr der ach so oft hier angepriesene Kontrahierungszwang. Den gibt's nicht, wenn man den neuen Konditionen nicht zustimmt.Wenn dann nicht zugestimmt wird, folgt halt die Kündigung. Das wird bei sämtlichen anderen Sparkassen auch direkt so offen kommuniziert.
Mal sehen - kann sein. Die DKB hat mir übrigens seit über 2 Jahren noch nicht gekündigt. Bei jedem Login erscheint die Bitte zur Zustimmung zu den AGB´s ab 1.1.2023. Kann die Sparkasse Karlsruhe dann auch anders handhaben, wenn sie auf die (echten) Geldeingänge freiwillig verzichten will.Wenn dann nicht zugestimmt wird, folgt halt die Kündigung. Das wird bei sämtlichen anderen Sparkassen auch direkt so offen kommuniziert.
Das sehen nicht alle so eindeutig, siehe z.B.: https://www.swr.de/swraktuell/agb-nicht-zugestimmt-banken-kuendigen-100.html - Zitat: "Etwas anders sei die Lage bei Sparkassen. "Die haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag", so Bode. Deshalb müsse bei einer Kündigung ein sachgerechter Grund vorliegen: "Ob der bei nicht-Zustimmung zu den AGB gegeben ist, darüber lässt sich natürlich trefflich streiten und es hängt auch vom Inhalt der Änderungen sowie der Art und Weise der Zustimmungsbitte ab."Jup, das ist in der Tat so. Da hilft dann auch nichts mehr der ach so oft hier angepriesene Kontrahierungszwang. Den gibt's nicht, wenn man den neuen Konditionen nicht zustimmt.
Ich kann dir hier nur mal beispielhaft einen Paragraphen aus dem Sparkassengesetz von Bayern ans Herz legen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySpkO-5Das sehen nicht alle so eindeutig, siehe z.B.: https://www.swr.de/swraktuell/agb-nicht-zugestimmt-banken-kuendigen-100.html - Zitat: "Etwas anders sei die Lage bei Sparkassen. "Die haben einen öffentlichen Versorgungsauftrag", so Bode. Deshalb müsse bei einer Kündigung ein sachgerechter Grund vorliegen: "Ob der bei nicht-Zustimmung zu den AGB gegeben ist, darüber lässt sich natürlich trefflich streiten und es hängt auch vom Inhalt der Änderungen sowie der Art und Weise der Zustimmungsbitte ab."
Dürfte schwierig, das zu begründen, wieso plötzlich etwas, was 15(?) Jahre lang bei Erfüllung von bestimmten Voraussetzungen kostenlos war, jetzt auf einmal kostenpflichtig sein muss.
§ 5
Kontrahierungspflichten
(1) Die Sparkasse nimmt von jedermann Spareinlagen und andere Einlagen entgegen.
(2) Die Sparkasse führt für natürliche Personen aus ihrem Geschäftsbezirk auf Antrag Girokonten auf Guthabenbasis.
(3) Einlagen müssen nicht entgegengenommen und Girokonten müssen nicht geführt werden, wenn das der Sparkasse im Einzelfall aus wichtigem Grund nicht zuzumuten ist.
Es steht halt immer sinngemäß sowas drin:Mal sehen - kann sein. Die DKB hat mir übrigens seit über 2 Jahren noch nicht gekündigt. Bei jedem Login erscheint die Bitte zur Zustimmung zu den AGB´s ab 1.1.2023. Kann die Sparkasse Karlsruhe dann auch anders handhaben, wenn sie auf die (echten) Geldeingänge freiwillig verzichten will.
Natürlich kann man es drauf anlegen, ich würde mir aber im Zweifel spätestens dann parallel schon mal ein anderes Konto zulegen. Damit ärgere ich mich nicht rum und habe nach der Ankündigung dann selbst gekündigt. Es gibt ja genug Alternativen am Markt, muss man dann für sich halt entscheiden was da passt.Ihre Zustimmung ist die Grundlage für die weitere Geschäftsbeziehung. Sollten Sie nicht zustimmen, können wir die Geschäftsbeziehung nicht weiterführen.
Mal sehen - kann sein. Die DKB hat mir übrigens seit über 2 Jahren noch nicht gekündigt. Bei jedem Login erscheint die Bitte zur Zustimmung zu den AGB´s ab 1.1.2023. Kann die Sparkasse Karlsruhe dann auch anders handhaben, wenn sie auf die (echten) Geldeingänge freiwillig verzichten will.
Na es fließt Geld auf das Konto, bzw.bisher floss. Und ich hatte die kostenpflichtige Kreditkarte. Ich habe nicht zugestimmt, mich aber nicht gegen die 2,49€/mtl.gewährt. Diese habe ich nun gekündigt. Nach 2-3 Monaten ohne "echten" Geldeingang erwarte ich, dass mir die Bank kündigt.Wie hast du das geschafft, dein Konto zu behalten? Andere müssen wöchentlich beim Ombudsmann anrufen!
Danke für Deine Empfehlung. Habe mich ja am 21.8.entschieden auch anhand der Information, dass das bedingt kostenloses Konto schon seit 16(?) Jahren existiert. Habe mir aber auch selbstverständlich gleich mehrere Alternativen zugelegt, wird halt etwas peinlich bei der Arbeit, wenn ich nach 14 Jahren ohne Kontowechsel jetzt bereits nach ein Paar Monaten wieder wechseln muss. Ist aber für alle Beteiligten sicher zu verkraftenEs steht halt immer sinngemäß sowas drin:
Natürlich kann man es drauf anlegen, ich würde mir aber im Zweifel spätestens dann parallel schon mal ein anderes Konto zulegen. Damit ärgere ich mich nicht rum und habe nach der Ankündigung dann selbst gekündigt. Es gibt ja genug Alternativen am Markt, muss man dann für sich halt entscheiden was da passt.
Danke für das bayerische Zitat, was für Karlsruhe Null Relevanz hat.Ich kann dir hier nur mal beispielhaft einen Paragraphen aus dem Sparkassengesetz von Bayern ans Herz legen: https://www.gesetze-bayern.de/Content/Document/BaySpkO-5
Meiner Einschätzung nach und von Erfahrungen im Bekanntenkreis reicht hier Absatz 3 oft aus, um eine Kontobeziehung bei Nichtannahme der neuen AGB seitens der Sparkasse zu beenden.
Immerhin muss eine Sparkasse kostendeckend arbeiten können und das ist oftmals eben nur gewährleistet, wenn alle in etwa die gleichen Bedingungen haben.
Ich meinte den Verfügungsrahmen einer credit KreditkarteEs gibt keine Formel und kein Limit aka DKB.