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Das steht nirgends. Und nicht EU Auslaender bekommen eine Aufenthaltsgenehmigung fuer Deutschland, welche sie zur ID nutzen konennen. Hier war halt nur eine Prozesslücke, da EU Auslaender keine Aufenthaltsgenehmigung brauchen. Und ich bin sicher, mit einem Finnischen Pass, in dem Deutschland als Residency steht haette es auch kein Problem gegeben.aber auf Menschen die die Staatsangehörigkeit des Landes haben in dem sie leben. Ist ziemlich eindeutig.
Storm in a teacup.....