Stornierungen wegen Corona

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Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
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Der Punkt den ich nicht verstehe: Ich bin z.B. Gebucht auf HAJ-ZRH am 18.05. wegen Corona will ich den Flug auf einen anderen Termin verschieben. Wenn dieser Flug jetzt geht, und ich NICHT komme, ohne das ich irgendetwas mache, kann ich z.B. dieses nicht abgeflogene Ticktet mit einem nicht anulierten Flug trotzdem umbuchen??

Meinen Verständnis nach hängt das davon ab, ob vor oder nach dem 19. April gebucht, zumindest, was no shows betrifft:

Bei Buchungen davor:

Wenn Sie ein Ticket für stornierte oder bestehende Flüge der Lufthansa Group Airlines haben, können Sie dieses Ticket behalten, ohne sich zunächst auf ein neues Flugdatum festlegen zu müssen.
(…)
Sie müssen unser Service Center aber nicht vor dem originären Flugdatum kontaktieren – Ihr Ticket behält seine Gültigkeit und kann jederzeit, jedoch spätestens bis 31. August 2020, umgebucht werden. Auch nach dem Verstreichen des geplanten Flugdatums, sind Umbuchungen möglich.

Bei Buchungen danach:

Im Falle, dass Ihr Flug gestrichen wurde, müssen Sie unser Service Center aber nicht vor dem originären Flugdatum kontaktieren – Ihr Ticket behält seine Gültigkeit und kann jederzeit, jedoch spätestens bis 31. August 2020, umgebucht werden. Auch nach dem Verstreichen des geplanten Flugdatums, sind in diesem Fall Umbuchungen möglich. Möchten Sie Ihre Reisepläne ändern, obwohl ihr Flug nicht gestrichen wurde, muss dies vor dem ursprünglichen Reisedatum erfolgen.
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.131
345
MUC
Swiss teilt einem ganz klar mit, dass sie im Moment nicht gewollt sind die Kosten für einen annullierten Flug zurückzuzahlen.

LH Customer Relations hat mir heute mitgeteilt (nachdem ich sie schriftlich in Verzug gesetzt hatte), dass sie sich erstens nicht zuständig fühlen, zweitens aber:

Wir sind uns der gesetzlichen Rahmenbedingungen durchaus bewusst und versichern Ihnen Erstattungen sind weiterhin möglich. Wir bitten um Ihr Verständnis, dass dies in der aktuellen Situation aber nicht in den sonst üblichen Fristen möglich ist und wir keinen konkret absehbaren Zeitraum verlässlich kommunizieren können.


Sprich: Sie spielen genauso auf Zeit wie alle anderen auch.
 
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Batman

Erfahrenes Mitglied
18.11.2017
6.818
4.425
Hamburg
Mein Reisebüro hat mir heute auch noch einmal bestätigt dass 90% der Fluggesellschaften die system technischen Stornierunsmöglichkeiten abgekappt haben und nur noch manuelle Stornoabwicklung durchgeführt werden - mit reduziertem Personal. Ergo wird es Monate dauern bis man sein Geld bekommt.

Insgesamt immerhin für mich mehrere tausend Euro. Das der Kunde so ein kostenloses Darlehen ausgibt bedauerte das Reisebüro, ist da aber machtlos.

Zum Glück bin ich auf das Geld nicht unmittelbar angewiesen, mehr als genug ausgelastet arbeitstechnisch und ein Familienbesuch in Australien ist erstmal unrealistisch. Sonst würde ich wohl mit der Sache anders umgehen...
 

born2fly

Erfahrenes Mitglied
25.10.2009
5.547
2.704
FRA
Kann denn evtl. jemand zusammenfassend für alle hier im Forum, den korrekten Ablauf (Frist, Mahnbescheid, Anwalt...) für "warte noch immer auf Rückerstattung" auflisten?

Gibt es denn mit dieser Vorgehensweise bereits positive Ergebnisse, also daraus resultierende Rückerstattungen? Ich würde tippen, dass LH aktuell Widerspruch gegen mögliche Mahnbescheide einlegt und so dann auf Zeit spielen könnte.
 

mwsun

Aktives Mitglied
04.12.2009
229
0
Moin,

ich hatte eine SAS Flugverbindung über ein OTA, lucky2go.com, gebucht. Flug wurde von SAS aus storniert.
OTA per Email kontaktiert mir Bitte um Erstattung, keine Reaktion. Hotline, dt. Telefonnummer, wurde abgeschaltet. Zweite Email und 2,5 Wochen später Antwort mit Verweis auf aktueller Situation und Verzögerung der Bearbeitung seitens OTA. Nächste Email mit Verweis auf SAS Seite, SAS schreibt selbst, wenn Flug von SAS storniert gibt es Geld zurück.
OTA bietet Gutschein in Einklang mit der Fluggesellschaft an, so die Begründung für den Gutschein der in 3-4 Monaten kommen soll. Noch einmal darauf hingewiesen, dass Erstattung des vollen Flugpreises gewünscht ist. Noch einmal den Storno durch die Fluggesellschaft hervorgehoben. Zudem den rechtlichen Rahmen erwähnt.
Heute die Antwort von OTA, dass eine Erstattung durch ein spezielles Formular bei der Fluggesellschaft beantragt werden,
es bis 12 Monate dauern kann und ohne Garantie ist. Das Formular hat das OTA natürlich nicht gleich mitgeschickt.
OTA habe ich jetzt um Erstattung über das genannte Formular gebeten.

Gleichzeitig habe ich eine KK-charge-back bei der DKB eingereicht.

Mal schauen was noch so passiert.

VG
Marco
 

toom

Erfahrenes Mitglied
12.07.2013
2.107
1.188
Ich habe am 28.01.2020 einen Aufenthalt vom 04.05. - 08.05. in Lissabon (leider non-refundable) gebucht. Der Flug ist bereits annulliert worden. Verschieben finde ich nicht passend. Meint ihr, es gibt die Chance, dass im Zeitablauf ein Refund ernöglicht wird? Ich befürchte, dass das Hotel nicht von sich aus die Knete wieder rausrückt.
Ich erlaube mir mal, meinen Beitrag hochzuholen. Mittlerweile ist das Hotel erst ab dem 01.06. wieder buchbar.

Irgendjemand eine Idee?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Hat wer von Wizzair eine Erstattung des ausgecashten Vouchers schon erhalten? Wie lange hat es gedauert?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Ich war bislang von der Swiss und deren Kundenservice überzeugt, aber das ändert sich gerade.

Für den 12. Juni 2020 habe ich einen Flug in der Business Class von Stuttgart nach New York City gebucht.

Nun dachte ich, bist Du mal proaktiv und ersuchst Dir und der Swiss zu helfen.

Also rief ich dort an und sagte, dass der gebuchte Flug sicherlich durch die Swiss annulliert werden wird; sind ja nur noch sechs Wochen entfernt zum Ablugtermin. Mit dem Gedanken verbunden sagte ich, dass ich dann keine Rückerstattung erwägen würde sondern direkt heute auf einen Flug mit geprüfter Verfügbarkeit im Oktober 2020 umbuchen würde.

Die Dame in der Hotline sagte, dies sei nur mit Tarifdifferenz (rund 800,- Euro) möglich. Mein Einwand, dass wir heute einfach vorwegnehmen würden, was in sechs Wochen sowieso geschehen würde, beantwortet sie folgendermaßen: Sie kann nur gegen Tarifdifferenz umbuchen und sollte der Flug durch die Swiss annulliert werden, müssten sie nur einen Ersatzflug in derselben Buchungsklasse anbieten.

Ich fragte dann, worauf sich die Damen bezieht; Ihre Antwort war, dass dies in den Bedingungen steht. Als ich erwiderte, dass in der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 etwas anderes steht, sagte sie ich könne mich ja beschweren.

Schade, ich dachte ich tue der Swiss etwas Gutes damit. Sollte der Flug erwartungsgemäß annulliert werden, muss ich nun die Rückerstattung in Erwägung ziehen.

1:1 wie bei LH:
https://www.vielfliegertreff.de/rei...hansa-will-nur-gegen-aufzahlung-umbuchen.html
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.024
640
.de
Hallo, vielleicht schon zum x-ten mal hier bearbeitet aber ich habe nichts gefunden.

Mein Flug mit EW geht am 07.05. wegen Corona will ich umbuchen im August.

"flexible umbuchung" heisst, ich brauche gar nichts machen und kann dann den Flug auch nach dem 07.05. umbuchen? Aber das wollte ich auf der Homepage ja, aber es geht nicht, ist ausgegraut, weil ich innerhalb der 14 Tage Frist bin. Für andere Flüge konnte ich problemlos ein Voucher generieren, aber eben jetzt nicht mehr.

Und die Service Nr. ist natürlich immer besetzt. Kann mir jemand helfen?

Auch über die App probiert?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.886
6.973
Schade, ich dachte ich tue der Swiss etwas Gutes damit. Sollte der Flug erwartungsgemäß annulliert werden, muss ich nun die Rückerstattung in Erwägung ziehen.

der Agent hat vermutlich null Ermessensspielraum für einen Flug in zwei Monaten, der derzeit noch nicht annulliert ist. Einfach warten. Ich würde mir nicht die Mühe machen, heute schon umzubuchen, zumal ich es für keineswegs sicher halte, dass man im Oktober mit einem EU-Pass in die USA einreisen kann (zumindest für die allgemeine Bevölkerung).
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.886
6.973
Guten Tag!

Ich wollte mich mal eben schnell hier erkundigen, ob es wen gibt dem wegen Corona auch Flüge mit Oman Air oder Thai Lion Air entfallen sind und schon Erfahrungen damit hat, wie das da mit den Erstattungen ausschaut?

Wie wurde denn der Thai Lion Air Flug gebucht und wie wurde er bezahlt?
Und zum Oman Air Flug: fand der Flug statt oder fiel er aus?
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.886
6.973
Ja, sonst hätte ich ja keinen...



Ich habe keinen Gutschein gewählt. Ich hatte im März mitgeteilt, dass ich gerne eine Rückerstattung hätte. Aida hat den Gutschein von sich aus gesendet.


Bis 31.12.2021

Der Vollständigkeit halber hier der RPSS:
Anhang anzeigen 138350

OK, der Sicherungsschein deckt wohl nur den Insolvenzfall ab, ist also (noch?) nicht relevant. Da hilft nur, Aida darauf hinzuweisen, dass man niemals einen Gutschein als Kompensation akzeptiert hat, und die Erstattung einzufordern.
Unabhängig von diesem Fall ist interessant, dass der Gutschein nur bis 31.12.2021 gilt. Das wird bei vielen vergleichbaren Anbietern auch maximal so sein. Es steht also zu vermuten dass, wenn die Anbieter in Q3/2021 überhaupt noch am Markt sind, deren Preise plötzlich sehr hoch sein werden, da sie Unmengen an Gutscheinen einzulösen haben. Gehe ich richtig in der Annahme, dass der Gutschein nicht besichert ist und auch keine Umwandlung/Auszahlung in Bargeld vorsieht?
 
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geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.886
6.973
Hat jemand Erfahrungen, oder eine Idee - was sinnig ist?

Fun Fakt am Rande, letzte Woche hat Pegasus unsere Flüge im Mai nach SAW gecancelt, Geld wollen die erst 2Monate nach Aufhebung des Einreisestopps erstatten - ohne Worte -

beide Flugbuchungen, BA und Pegasus, fallen unter EU-261 (unter der Annahme, dass der Abflug nach SAW von der EU aus hätte sein sollen). Damit hat man in beiden Fällen einen Rechtsanspruch auf vollständige Erstattung, sogar innerhalb einer gewissen Frist. Darauf sollte man die Fluggesellschaft, vorausgesetzt man hat direkt bei ihr gebucht, freundlich hinweisen. Falls das nicht fruchtet, kann man es mit Cargeback über die Kreditkarte (so mit Kreditkarte bezahlt) versuchen und/oder eben mit Rechtsmitteln.
 

chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.339
1.290
Zürich
Ich war bislang von der Swiss und deren Kundenservice überzeugt, aber das ändert sich gerade.

Für den 12. Juni 2020 habe ich einen Flug in der Business Class von Stuttgart nach New York City gebucht.

Nun dachte ich, bist Du mal proaktiv und ersuchst Dir und der Swiss zu helfen.

Also rief ich dort an und sagte, dass der gebuchte Flug sicherlich durch die Swiss annulliert werden wird; sind ja nur noch sechs Wochen entfernt zum Ablugtermin. Mit dem Gedanken verbunden sagte ich, dass ich dann keine Rückerstattung erwägen würde sondern direkt heute auf einen Flug mit geprüfter Verfügbarkeit im Oktober 2020 umbuchen würde.

Die Dame in der Hotline sagte, dies sei nur mit Tarifdifferenz (rund 800,- Euro) möglich. Mein Einwand, dass wir heute einfach vorwegnehmen würden, was in sechs Wochen sowieso geschehen würde, beantwortet sie folgendermaßen: Sie kann nur gegen Tarifdifferenz umbuchen und sollte der Flug durch die Swiss annulliert werden, müssten sie nur einen Ersatzflug in derselben Buchungsklasse anbieten.

Ich fragte dann, worauf sich die Damen bezieht; Ihre Antwort war, dass dies in den Bedingungen steht. Als ich erwiderte, dass in der Fluggastrechte-Verordnung (EG) Nr. 261/2004 etwas anderes steht, sagte sie ich könne mich ja beschweren.

Schade, ich dachte ich tue der Swiss etwas Gutes damit. Sollte der Flug erwartungsgemäß annulliert werden, muss ich nun die Rückerstattung in Erwägung ziehen.
Also ich konnte gestern mein storniertes ARN A-Schnäppchen nach LAX problemlos auf September umbuchen. Die neue Verbindung hätte im Verkauf das doppelte gekostet. Einfach vorher geschaut für A Verfügbarkeit.

Es muss halt schon der Flug storniert worden sein um gemäss EU261 umbuchen zu können. Die Verordnung sieht ja keine Umbuchung für zukünftig potentielle Stornierungen vor...
 

bearer

Erfahrenes Mitglied
08.10.2011
601
88
MUC
Gibt es bei einem Kreditkarten Chargeback irgendetwas zu beachten?

Muss man z.B. vorher "angemahnt" haben?

Ich habe das Problem nicht nur mit LH sondern auch mit anderen Reiseveranstaltern, welche sich auf "dead fish" stellen nachdem man gesagt hat, die Rueckerstattung wird sich hinziehen.
Jetzt wuerde ich zumindest gern den Chargeback einleiten.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.672
BRU
Also ich konnte gestern mein storniertes ARN A-Schnäppchen nach LAX problemlos auf September umbuchen. Die neue Verbindung hätte im Verkauf das doppelte gekostet. Einfach vorher geschaut für A Verfügbarkeit.

Es muss halt schon der Flug storniert worden sein um gemäss EU261 umbuchen zu können. Die Verordnung sieht ja keine Umbuchung für zukünftig potentielle Stornierungen vor...

Der entscheidende Punkt ist hier nicht das Storno, sondern die Verfügbarkeit der gleichen Buchungsklasse: Bei Dir ging es offensichtlich nur darum, dass es derzeit einen bestimmten Angebotstarif nicht mehr gibt, die Buchungsklasse blieb aber gleich (A). In diesen Fällen scheinen sie mittlerweile oft kostenlos umzubuchen.

Nur wenn A nicht mehr verfügbar ist und Umbuchung in F gehen würde, oder Du meinetwegen ein Biz-Ticket in P hast, P am neuen Datum aber nicht verfügbar, sondern nur D oder C, dann wollen sie teils hohe Tarifdifferenzen. Auch wenn der Flug gestrichen wurde. Und gerade bei P hast Du meinem Eindruck nach dieses Problem sehr oft.
 
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Berlin_Lawyer

Erfahrenes Mitglied
10.10.2017
810
99
Berlin
beide Flugbuchungen, BA und Pegasus, fallen unter EU-261 (unter der Annahme, dass der Abflug nach SAW von der EU aus hätte sein sollen). Damit hat man in beiden Fällen einen Rechtsanspruch auf vollständige Erstattung, sogar innerhalb einer gewissen Frist. Darauf sollte man die Fluggesellschaft, vorausgesetzt man hat direkt bei ihr gebucht, freundlich hinweisen.

Die gewisse Frist sind sieben Tagen. Und der freundliche Hinweis ggü der Airline bietet sich an, egal wo und bei wem man gebucht hat. Für die Erstattung nach VO (EG) Nr. 261/2004 ist und bleibt die Airline rechtsverpflichtet.
 

mtresc

Erfahrenes Mitglied
27.08.2010
903
123
MUC
So, dann möchte ich auch mal meinen aktuellen Stand bzgl. Swiss berichten:

  • gebucht drei Tickets (in P Klasse) nach USA über die Osterferien
  • 20.3.20: Flüge durch Swiss annulliert, umgehend Refund beantragt (Gutscheinlösung abgelehnt, Verweis auf EU 261/2004 etc.)
  • innerhalb der folgenden Wochen Swiss nochmal angemahnt -> immer: "Erstattung derzeit nicht möglich"
  • 8.4.20: Beschwerde beim DOT eingereicht (am 20.4. die hier schon kursierende E-Mail Antwort vom DOT erhalten)
  • 9.4.20: Charge-Back bei Lufthansa M&M Kreditkarte eingereicht, nach einer Woche nur Standard-Schreiben erhalten (wurde hier auch schon zitiert)
  • danach die Forderung auf Charge-Back bei M&M CC direkt erneuert und geforderte Unterlagen eingereicht
  • am 19.4.20: formelles Mahnschreiben an Swiss in Basel geschickt (per Telefax, nach der Anwalts-Vorlage, die hier auch irgendwo verlinkt ist)
  • heute 28.4.20: heute früh die Rückerstattung von LX auf der Karte gesehen (ohne bisherige Mail etc. von LX, kommt vielleicht noch; verwendeter LX-Gutschein über 200 EUR bisher noch nicht erstattet, kommt evtl. auch noch); die Kreditkarten-Hotline hat bestätigt, dass es ein Refund von LX ist, und kein Charge-Back (vom meinem Lufthansa CC Charge-Back Request auch nach nun zwei Wochen bisher nichts gehört)

Könnte mir gut vorstellen, dass evtl. die DOT Beschwerde den Zug ins Rollen gebracht hat .....
 

chrigu81

Erfahrenes Mitglied
16.02.2016
1.339
1.290
Zürich
Der entscheidende Punkt ist hier nicht das Storno, sondern die Verfügbarkeit der gleichen Buchungsklasse: Bei Dir ging es offensichtlich nur darum, dass es derzeit einen bestimmten Angebotstarif nicht mehr gibt, die Buchungsklasse blieb aber gleich (A). In diesen Fällen scheinen sie mittlerweile oft kostenlos umzubuchen.

Nur wenn A nicht mehr verfügbar ist und Umbuchung in F gehen würde, oder Du meinetwegen ein Biz-Ticket in P hast, P am neuen Datum aber nicht verfügbar, sondern nur D oder C, dann wollen sie teils hohe Tarifdifferenzen. Auch wenn der Flug gestrichen wurde. Und gerade bei P hast Du meinem Eindruck nach dieses Problem sehr oft.
Stimme dir voll zu. Um Diskussionen zu vermeiden lohnt es sich jedoch soweit möglich vorab die Verfügbarkeit von Buchungsklassen zu checken. Ansonsten kann es mühsam werden auch wenn es von der Verordnung her ganz einfach sein sollte...
 

dermaulwurf

Reguläres Mitglied
07.07.2014
29
0
EW hat meine Flüge im Mai nach Catania drei Wochen vor dem Abflug annulliert. Ich würde gerne auf Herbst umbuchen, die Preise sind jedoch deutlich teurer (150 - 250% Aufschlag im Vergleich zu den ursprünglichen Flügen).

Habe ich rechtlich gesehen Anspruch auf eine Umbuchung ohne zusätzliche Kosten, wenn die gleiche Buchungsklasse bei den Flügen im Herbst verfügbar ist? Danke.
 

ArnoldB

Erfahrenes Mitglied
17.09.2016
3.257
1.965
VIE
Zahlen die Fluglinien die Rückerstattungen jetzt dzt. eigentlich aus und sind aber halt langsam, oder passiert einfach gar nichts und es wird immer noch auf eine Gutscheinlösung spekuliert?