Stornierungen wegen Corona

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hollaho

Erfahrenes Mitglied
22.10.2016
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Dürfte für eine Privatperson in den Niederlanden, die einen Flug nach Polen gebucht hat, ja vermutlich nicht mal gelten....

Und für bereits fällige Forderungen auch nicht, es sei denn der Deutsche Staat entschädigt diese Gläubiger. Dann kriegst eine "die letzten beißen die Hunde" Situation.
 

nurflug20

Reguläres Mitglied
17.03.2020
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Hallo zusammen,
meine Situation:
Der Rückflug BKK-IST-STR am 2.4. wurde seitens Turkish Airlines annulliert. Bestandteil eines Return-Tickets, gekauft für 530 bei seat24.
Das Ersatzticket wurde anderweitig beschafft und ist schon abgeflogen.

Seat24 ist telefonisch nicht erreichbar, die auf der Website angegebene Nr. ist angeblich nicht vergeben. Dann eben die damalige Bestätigungsemail mit allen Daten und der Aufforderung zur Rückerstattung des auf den annullierten Teil entfallenden Ticketpreises gesendet.
Seat24 hatte in einer Rundmail verbreitet, TK-Flüge könne man nur umbuchen.

Beim Telefonat mit dem TK-Kundenservice wurde das bestätigt, mein Einwand dass eine Umbuchung nicht mehr notwendig ist und für das leg BKK-STR auch nicht in Frage kommen kann, da man ja dafür erst wieder nach BKK kommen müsse, wurde ignoriert.

Edit:
Gerade mit einem anderen TK-Agenten telefoniert. Direkt bei TK gekaufte Tickets werden bei Annullierung an den Käufer auch zurückerstattet. Der Käufer war in diesem Fall Seat24. Also ist es doch gelogen, wenn Seat24 in Rundmails behauptet man könne nur umbuchen ?
Ganz nebenbei: Mein Wortschwall wurde nach langen Gesprächspausen verstanden. Mit welchen Übersetzungssystemen arbeiten die Call-Center ?
 
Zuletzt bearbeitet:

Geardown

Erfahrenes Mitglied
23.09.2012
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Bei allem Verständnis für die Situation der Fluggesellschaften, so machen sich diese doch einen ziemlichen schlanken Fuß auf Kosten der Kunden mit der Herausgabe von (ungewollten) Vouchern.
Aus meiner Sicht wäre eine annehmbarere Lösung, dass die Airlines zumindest einen Voucher für die gleiche Strecke & Reiseklasse zu einem beliebigen Reisedatum, gerne auch ergänzt um die Option den aufgebrachten Ticketpreis alternativ ein neues Ticket (derzeitige Praxis) zu investieren, herausgeben. Der Kunde könnte sich dann entscheiden das ursprüngliche Routing (ohne weitere Zusatzkosten) zu einem späteren Zeitraum zu fliegen. Ein Insolvenzsschutz für den Voucher wäre ebenfalls notwendig.

Die derzeitige Praxis hat für mich als Nichtjuristen den faden Beigeschmack einer unangemessenen Benachteiligung.
 

benjamin85

Reguläres Mitglied
28.05.2014
30
1
STR
Flüge annulliert, Frist für Ticketerstattung

Hallo,

Du kannst Dir noch Zeit lassen. Storno anmelden kann man auch noch wenn Flugdatum schon gestartet ist.
Hab gestern Abend ca 80 Min die Warteschleife laufen lassen, bis eine Mitarbeiterin, von der Sprachfärbumg her. Ev in Indien rangegangen ist.
buchungscode und Name genannt, 1 Minute gewartet für Rückfrage, Storno fertig, Mail mit Bestätigung erhalten.
so schnell wie das geht wäre es coll die Corona Stornos von den Umbuchern zu trennen, wollen die aber nicht, sie möchten das Geld ja nicht zurückgeben müssen...
jetzt muss nur noch das Geld kommen.

Hast Du das Geld bereits erhalten? Ich warte schon seit 14. März.
 

nacho.gll

Erfahrenes Mitglied
10.03.2017
697
605
Leoben, AUT

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
FT hat schon vor knapp einer Woche folgendes veröffentlicht; bislang habe ich hier keine Erwähnung gefunden:

https://www.flyertalk.com/articles/...-cash-refunds-in-a-deal-with-amex-france.html

Dies ist, denke ich, ein richtiger Schritt für die Wirtschaft. Und um so länger es dauert um so mehr Länder/Airlines werden nachziehen. Es bringt ja am Ende nix, wenn die Staatshilfe für die Airline immer höher wird. Wenn man ehrlich ist, wird man in Zukunft auch wieder fliegen, also kann man mit einer Voucher Lösung auch zufrieden sein. Selbst diese Voucher Lösung belastet die Airline extrem. Hier muss man auf den Staat/die Staaten vertrauen, das man kein Unternehmen Hops gehen lassen wird.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Mein Problem mit den Vouchers sind v.a. die intransparenten (etwa bei der LH-Gruppe keinerlei Infos, für was für Flüge die gelten) und unfairen (Verfallen des Restbetrags bei billigeren Flügen, aber Tarifdifferenz bei teureren) Bedingungen, zu kurze Gültigkeit usw.

Wobei ich hier aber wie schon geschrieben auf eine Verbesserung hoffe, sollte es eine gesetzliche Regelung zu Vouchers geben.
 

TDO

Erfahrenes Mitglied
25.02.2013
4.263
443
VIE
Du hast in der Diskussion schon mitbekommen, dass Aussagen der Kommission keinerlei (rechtliche) Relevanz haben.
 

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Weiß nicht ob es schon gepostet wurde. Im Ticker der Tagesschau steht eine Stellungnahme der EU-Kommission zum Thema Gutschein vs. Geld. Runter scrollen zu 4:05 Uhr.

TL;DR: Gutschein nur wenn der Kunde zustimmt, ansonsten Geld.

Coronavirus-Pandemie: ++ Deutlich mehr Intensivbetten ++ | tagesschau.de

Das Problem ist halt: Was machst Du in der Praxis, wenn sich nicht nur die Airliners, sondern in immer mehr Ländern auch die Regierungen über die EU-Gesetzgebung hinwegsetzen und dagegen verstoßende Regelungen verabschieden?

Gut, Du kannst klagen, kann sich aber je nach Land dann auch Monate bis Jahre hinziehen....
 
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unseen_shores

Erfahrenes Mitglied
30.10.2015
8.195
12.494
Trans Balkan Express
Dies ist, denke ich, ein richtiger Schritt für die Wirtschaft. Und um so länger es dauert um so mehr Länder/Airlines werden nachziehen. Es bringt ja am Ende nix, wenn die Staatshilfe für die Airline immer höher wird. Wenn man ehrlich ist, wird man in Zukunft auch wieder fliegen, also kann man mit einer Voucher Lösung auch zufrieden sein.

Da in einigen Threads hier bald Maskenpflicht herrscht, lese ich nur noch auszugsweise mit. Etwaige Wiederholungen bitte ich daher zu entschuldigen. Aber ich denke, es war dieser Thread, in dem bereits auf folgendes hingewiesen wurde: Die Wirtschftsexperten, die hier die Voucherlösung propagieren, haben keine Ahnung von grundlegenden Rechtsgrundsätzen und verfassungsrechtlichen Prinzipien.

Soweit deutsches Recht anwendbar ist: Wenn die Erstattung nach Vertragsschluss aber vor Abflug des Tickets durch eine Rechtsänderung ausgeschlossen wird, liegt ein Fall von unechter Rückwirkung vor, wenn Gesetze geändert werden. Das heißt es ist zu prüfen, ob Vertrauensschutz eingreift. Dies ist m.E. zumindest dann der Fall, wenn der Kunde einen erstattbaren Tarif gewählt hat. Die Voucher-Lösung ist daher nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar.

Wenn jetzt jemand kommt, ob Europarecht deutsches Verfassungsrecht sticht, sind wir bei einer Frage, zu der es immer heftige Diskussionen gab. Dem muss aber nicht so sein. Der Grundsatz des Vertruensschutzes spielt selbstverständlich auch im Europarecht eine prominente Rolle, so dass Zweifel an der Zulässigkeit der Gutscheinregelung angebracht ein dürften. Der EuGH prüft, wenn es darauf ankommt, immer auch die Frage des Vertrauensschutzes.

Das Problem mit den Gutscheinen ist doch, dass diese falls kein Impfstoff gefunden wird, auch nicht im Jahr 2021 abgeflogen werden können und man mit einem wertlosen Wisch abgespeist wird. Sind wir jetzt schon so weit, dass wir bestehende Rechtsgrundsätze über Bord werfen? (Und ja ich weiß, wer klagt, hat im Falle einer Insolvenz der Beklagten auch Pech gehabt.)
 
Zuletzt bearbeitet:

Anonyma

Erfahrenes Mitglied
16.05.2011
16.484
9.673
BRU
Ist "Gutschein nur, wenn der Kunde zustimmt, ansonsten Geld" nicht aktuell geltendes Recht – unabhängig davon, ob die EU-Kommission das bestätigt oder nicht?

Genau so ist es. Laut EU-VO hast Du das Recht auf Erstattung. Nur etliche Länder hoffen wohl, dass die Kommission dem Druck nachgibt und die Verordnung ändert. Wie das praktisch von heute auf morgen gehen soll, sei mal dahingestellt.

Aber wie schon geschrieben: selbst wenn die Kommission am Recht auf Erstattung festhält, nützt Dir das als Kunde nichts, wenn die Airlines es ignorieren und dabei sogar von den nationalen Regierungen unterstützt werden....
 

bierusse1909

Reguläres Mitglied
19.10.2010
56
0
Hallo,
leider schaffe ich es nicht aus Zeitgründen alle Seiten zu lesen.
Hat jemand eine Idee wie ich an Geld für einen Condorflug, gebucht über Opodo kommen kann?
Aktuell kriegt man ja bei opodo niemanden an die Strippe.

Danke im Voraus
 

bierusse1909

Reguläres Mitglied
19.10.2010
56
0
Ist der Flug storniert?
Dann wie überall sonst:
Per E-Mail hinwenden, gleichzeitig Chargeback versuchen.

Wenn er nicht storniert ist, wieso dann Geld?

Der Flug hat nicht stattgefunden am gestrigen Abend.
Opodo antwortet, wenn man ihnen eine Mail schreibt:
Diese Mailadresse wird nicht supportet. telefonisch kann man auch keinen erreichen.