Dies ist, denke ich, ein richtiger Schritt für die Wirtschaft. Und um so länger es dauert um so mehr Länder/Airlines werden nachziehen. Es bringt ja am Ende nix, wenn die Staatshilfe für die Airline immer höher wird. Wenn man ehrlich ist, wird man in Zukunft auch wieder fliegen, also kann man mit einer Voucher Lösung auch zufrieden sein.
Da in einigen Threads hier bald Maskenpflicht herrscht, lese ich nur noch auszugsweise mit. Etwaige Wiederholungen bitte ich daher zu entschuldigen. Aber ich denke, es war dieser Thread, in dem bereits auf folgendes hingewiesen wurde: Die Wirtschftsexperten, die hier die Voucherlösung propagieren, haben keine Ahnung von grundlegenden Rechtsgrundsätzen und verfassungsrechtlichen Prinzipien.
Soweit deutsches Recht anwendbar ist: Wenn die Erstattung nach Vertragsschluss aber vor Abflug des Tickets durch eine Rechtsänderung ausgeschlossen wird, liegt ein Fall von unechter Rückwirkung vor, wenn Gesetze geändert werden. Das heißt es ist zu prüfen, ob Vertrauensschutz eingreift. Dies ist m.E. zumindest dann der Fall, wenn der Kunde einen erstattbaren Tarif gewählt hat. Die Voucher-Lösung ist daher nicht mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar.
Wenn jetzt jemand kommt, ob Europarecht deutsches Verfassungsrecht sticht, sind wir bei einer Frage, zu der es immer heftige Diskussionen gab. Dem muss aber nicht so sein. Der Grundsatz des Vertruensschutzes spielt selbstverständlich auch im Europarecht eine prominente Rolle, so dass Zweifel an der Zulässigkeit der Gutscheinregelung angebracht ein dürften. Der EuGH prüft, wenn es darauf ankommt, immer auch die Frage des Vertrauensschutzes.
Das Problem mit den Gutscheinen ist doch, dass diese falls kein Impfstoff gefunden wird, auch nicht im Jahr 2021 abgeflogen werden können und man mit einem wertlosen Wisch abgespeist wird. Sind wir jetzt schon so weit, dass wir bestehende Rechtsgrundsätze über Bord werfen? (Und ja ich weiß, wer klagt, hat im Falle einer Insolvenz der Beklagten auch Pech gehabt.)