Ich habe zwei via Miles & More gebuchte Lufthansa oneway Tickets von NZ nach DE in C. Ein Segment auf den Flügen wurde storniert. Die M&M Hotline hat mir vorgeschlagen, die Flüge zu stornieren und Vollpreiszahlertickets zu buchen, da in den nächsten zwei Monaten keine Meilenkontingente verfügbar sind.
Der Hinflug DE nach NZ war mit einer anderen Airline.
Folgende Fragen stellen sich mir hierbei:
1. Habe ich Anspruch auf Ersatz von Hotelübernachtungen bzw. Verpflegung und wenn ja, wie bemisst sich dieser?
2. Habe ich Anspruch auf Schadensersatz wegen Verdienstausfall als Selbstständiger?
3. Richtet sich mein Beförderungsanspruch in diesem Fall gegen Lufthansa oder gegen M&M?
Vielen Dank für Eure Hilfe!
Miles&more handelt hier somit wie ein Online Reisebüro, also Reisevermittler.
Nach EU261 haftet immer die
operating carrier, also wenn Flug von LH durchgeführt wird, dann LH, aber du meintest ja, andere Airline.
Für EU261 ist es egal, was es für ein Ticketstock ist, also wenn du z.b. mit SQ geflogen wärst, ist es egal ob auf 220 oder 016 oder ... ticket stock
Da Meilenbuchung ist es nur eine eine reine Flugbuchung, also nicht Pauschalreise oder verbundene Reiseleistung? Dann hast du mMn keinen Anspruch auf Hotels etc.
AUßER:
Du wolltest von Dtld nach NZ fliegen und dein Flug wurde gecancelt und du musstest dir deshalb in Dtld ein Hotel + Verpflegung nehmen bis du nach NZ fliegen kannst. Dann bekommst du diese nach EU261 erstattet.
Aber nur solange du den nächst verfügbaren Flug dann nimmst, wenn du im April fliegen wolltest und es Flüge ab Mai wieder gibt, du aber freiwillig auf Sept umbuchst, dann hast du keinen Anspruch auf Übernachtungskosten bis Sept (logischerweise da du ja freiwillig später fliegst)