Stornierungen wegen Corona

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rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
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Da Kanada die Airlines nicht zur Erstattung zwingt und bei wegen Corona gestrichenen Flügen Voucher erlaubt, erstattet Air Canada etwaige Tickets nur gemäß der Tarifbedingungen.
https://otc-cta.gc.ca/eng/statement-vouchers

Fluggastrechte nach EU/261 müssen gegenüber Air Canada auf dem Rechtsweg eingefordert werden; mir ist kein einziger Fall bekannt, in dem Air Canada hier freiwillig eine Erstattung geleistet hätte, da man sich eben auf die in Kanada zulässige Gutschein-Lösung beruft.
 
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airport

Erfahrenes Mitglied
20.06.2012
429
33
Das mit den Gutscheinen hatte ich gelesen, die verweisen bei 3rd Party aber eben auf das Reisebüro.
Vielleicht ist die Lage komplizierter.
Flug über AC gebucht. Hin EW und Austrian, zurück LH und EW.
Hätte ich selbst nicht nachgeschaut, wüsste ich nicht einmal, dass der Flug Samstag nicht geht.

Gutschein wäre auch okay, aber AC scheint sich totzustellen.
Ich hätte sonst Rechtschutz oder eben die Möglichkeit wg. nicht Nichterfüllung (Flugannulierung) über die Kreditkarte zu gehen.
 

Oliigel

Erfahrenes Mitglied
02.03.2019
568
855
Habe jetzt die Ersatzbeförderung gebucht und die Mehrkosten eingereicht. Die Dame am Telefon meinte jedoch, dass, wenn ich die Kosten eingereicht habe mit etwa 28 Tagen Bearbeitungszeit rechnen kann. Auch im Kontaktformular selber steht das noch so so drin.
Laut EU 261 steht mir die Erstattung binnen sieben Tagen zu.
Einerseits möchte ich als Azubi 1100€ nicht ewig hinterherrennen, andererseits auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, in dem ich nach acht Tagen sofort eine Mahnung raus schicke. Hätte es irgendwelche Nachteile (ausser dass ich mein Geld noch nicht habe, ich meine eher rechtlich) wenn ich easyJet 28 statt sieben Tage zur Erstattung gebe und am Ende doch mahnen/klagen müsste?
 

cyrusviruz

Neues Mitglied
20.04.2020
8
0
Zum Thema ABC Travel ein Update: Auch ich habe (hatte?) natürlich massiv Probleme für meine Flüge von Mitte April die natürlich alle storniert wurden. Anfangs noch sehr freundlich angefragt via ABC Travel => Umbuchungen auf Oktober: unverschämte Gebühren. Gnädigerweise für mich das Geld bei Delta einfordern: Unverschämte Gebühren. Alternativ möge ich doch direkt bei Delta die Rückerstattung einfordern. Und Delta verweist dann natürlich zurück auf ABC Travel.

Da es mir dann alles zu dumm wurde, habe ich folgende Geschütze aufgefahren:

1.) Anspruch bei rightnow.de im Rahmen der kostenlos Aktion eingefordert. Bis dato nur eine "dauert noch" Mail.
2.) Beschwerde über DOT => Mail von "dotdlcare@delta" erhalten am 04.06 -> Sie prüfen es (Antwort von DOT am 16.05 erhalten / dann hat Airline 30 Tage Zeit zur Eingangsbestätigung / weitere 30 zur Lösung) => Bis Mitte Juli hat Delta noch Zeit.
3.) Chargeback Verfahren (BCS / Mastercard Gold einer Sparkasse) eingeleitet Mitte Mai (?) / Am 09.06. kam eine Antwort mit der Bitte um weitere Unterlagen. Heute ist das Geld auf meiner KK "unter Vorbehalt" gutgeschrieben worden. Erster Erfolg, bin aber noch vorsichtig skeptisch.

Ich bin gespannt, wie es weitergeht ;)
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.035
648
.de
Habe jetzt die Ersatzbeförderung gebucht und die Mehrkosten eingereicht. Die Dame am Telefon meinte jedoch, dass, wenn ich die Kosten eingereicht habe mit etwa 28 Tagen Bearbeitungszeit rechnen kann. Auch im Kontaktformular selber steht das noch so so drin.
Laut EU 261 steht mir die Erstattung binnen sieben Tagen zu.
Einerseits möchte ich als Azubi 1100€ nicht ewig hinterherrennen, andererseits auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, in dem ich nach acht Tagen sofort eine Mahnung raus schicke. Hätte es irgendwelche Nachteile (ausser dass ich mein Geld noch nicht habe, ich meine eher rechtlich) wenn ich easyJet 28 statt sieben Tage zur Erstattung gebe und am Ende doch mahnen/klagen müsste?

Wäre ich eine Airline, so würde ich den Passagier erst mal nachweisen lassen, dass er die Ersatzbeförderung überhaupt in Anspruch genommen hat und Erstattungsanträge erst nach dem Flugdatum akzeptieren.

Strategisch ist es schlau, die Frist wie es die Gesetzgebung vorsieht zu setzen.
 

Dansen1979

Neues Mitglied
25.03.2020
8
0
Hallo zusammen,

ich wollte mal ein Update zu Lastminute.de geben. Lt. der Kreditkarten herausgebenden Bank bzw. laut dessen MA hat RUMBO.ES (so heißt der Reiseveranstalter hinter LMIN) seines Wissens noch nie eine Rückzahlung getätigt, ihm wäre zumindest keine bekannt. Über KK Chargeback habe ich jetzt die vierstellige Anzahlung aus dem November als auch die vierstellige Restzahlung unter Vorbehalt wiederbekommen. Bedingung war, dass der Reiseanbieter zusagt, das Geld zurück zu zahlen (hat er), man 30 Tage wartet, dann nochmal anmahnt, alles gut dokumentiert mit Fristen und so, und wenn dann immer noch keine Kohle, dann Chargeback. LMIN bzw. RUMBO hat jetzt 30 Tage Zeit, gegen den Chargeback Einspruch zu erheben. Dazu sind die aber in der Beweispflicht. Ich zähle die Tage rückwärts...

VG

Dansen
 

kexbox

Erfahrenes Mitglied
04.02.2010
6.536
3.682
Düsseldorf
www.drboese.de
Habe jetzt die Ersatzbeförderung gebucht und die Mehrkosten eingereicht. Die Dame am Telefon meinte jedoch, dass, wenn ich die Kosten eingereicht habe mit etwa 28 Tagen Bearbeitungszeit rechnen kann. Auch im Kontaktformular selber steht das noch so so drin.
Laut EU 261 steht mir die Erstattung binnen sieben Tagen zu.
Einerseits möchte ich als Azubi 1100€ nicht ewig hinterherrennen, andererseits auch nicht mit Kanonen auf Spatzen schießen, in dem ich nach acht Tagen sofort eine Mahnung raus schicke. Hätte es irgendwelche Nachteile (ausser dass ich mein Geld noch nicht habe, ich meine eher rechtlich) wenn ich easyJet 28 statt sieben Tage zur Erstattung gebe und am Ende doch mahnen/klagen müsste?
Die 7-Tage-Frist gilt nicht für die Erstattung Deiner Mehrkosten. Mache doch eine angemessene Frist von 10 Tagen, danach kann man dann einen RA beauftragen oder direkt klagen.
 
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KAFlieger

Erfahrenes Mitglied
17.07.2018
1.099
2.592
Nachdem mein Air Malta Flug storniert wurde, kam ich denen sogar entgegen, habe nicht auf eine Rückerstattung bestanden und auf deren Homepage die Umbuchungsoption gewählt.

Das Formular dafür auf der Homepage habe ich einmal vor 4 Wochen abgeschickt und noch einmal vor 2 Wochen, da der Flug auf den ich ursprünglich umbuchen wollte (genau die gleiche Verbindung), nicht mehr existierte.
Habe ich selbst rausgefunden, denn von Air Malta kommt seither keinerlei Rückmeldung ob die Umbuchung geklappt hat oder nicht (laut Hotline soll das 3-4 Wochen dauern).
Auch auf meine Mail vor 2 Wochen, mit der Bitte um Bestätigung der Umbuchung sowie der Androhung ansonsten selbst einen Flug zu buchen und die Kosten dafür dann an Air Malta weiterzureichen, wurde bis heute (Ablauf der von mir gesetzten Frist) nicht geantwortet.

Werde mir nun selbst einen Flug buchen, finde das Verhalten ehrlich gesagt absolut unterirdisch...so macht man niemandem eine Umbuchung schmackhaft (n)
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
102
Beim Chargeback wirst du Probleme bekommen, da der Händler ABC ist und nicht die Airline. Beim Kauf hast du den AGBs zugestimmt und irgendwo steht da auch, dass der Betrag inkl. Vermittlungspauschale / ticketing ist, d.h. ABC wird an MC/V beweisen, dass sie den Vermittlungsauftrag ausgeführt haben und fertig.
Dein Rechtanspruch für eine Rückzahlung besteht nicht gegenüber des Vermittlers, sondern ggü. der Airline.
Auch wenn die Airlines zu 99% immer an das Rsb. verweisen, das ist falsch.

Aufforderung zum refund an ausführendes Unternehmen per email (vom Impressum), d.h. selbst wenn dein eticket mit 006 (DL) anfängt, du aber z.b. erst nach AMS oder CDG fliegst, musst du es an KLM bzw an AF schicken. Unbedingt einen Dritten in BCC setzen und danach an user kexbox übergeben zur Klage.
Anders kommst du nicht an dein Geld ran und so bezahlst du auch die niedrigsten Gebühren.
Rightnow und co klagen fast nie, die sammeln immer groß und geben es dann gesammelt an die Airline weiter und hoffen, dass die außergerichtlich zahlen. Wenn sie es nicht zun, lehnt rightnow &co eigentlich fast immer ab
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
102
Hallo zusammen,

ich wollte mal ein Update zu Lastminute.de geben. Lt. der Kreditkarten herausgebenden Bank bzw. laut dessen MA hat RUMBO.ES (so heißt der Reiseveranstalter hinter LMIN) seines Wissens noch nie eine Rückzahlung getätigt, ihm wäre zumindest keine bekannt. Über KK Chargeback habe ich jetzt die vierstellige Anzahlung aus dem November als auch die vierstellige Restzahlung unter Vorbehalt wiederbekommen. Bedingung war, dass der Reiseanbieter zusagt, das Geld zurück zu zahlen (hat er), man 30 Tage wartet, dann nochmal anmahnt, alles gut dokumentiert mit Fristen und so, und wenn dann immer noch keine Kohle, dann Chargeback. LMIN bzw. RUMBO hat jetzt 30 Tage Zeit, gegen den Chargeback Einspruch zu erheben. Dazu sind die aber in der Beweispflicht. Ich zähle die Tage rückwärts...

VG

Dansen

Hab ich auch schon alles durch mit UA+LH als Händler.
Diese können den chargeback disputen und sogar die required documentations "vergessen" anzuhängen, so haben sie nochmal eine Fristverlängerung.
Im Dispute nennen sie dir dann alle möglichen (falschen) Gründe, warum sie der Meinung sind, nicht zahlen zu müssen, und dann hast du wieder 30 Tage Zeit (bei mir waren es 45) darauf zu antworten. Erst nachdem es 2mal hin und herging entscheidet dann ein Visa/ MC dispute agent, die aktuell eher für die Airlines entscheiden, solange ein travel credit / voucher angeboten wurde.
Verweis auf Fluggastrechte bringt da nichts (egal ob EU261 oder DOT) da das ganze Konstrukt des Chargebacks ja nur ein "Service" ist und keinen rechtlichen Grundlagen folgt.
 
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cyrusviruz

Neues Mitglied
20.04.2020
8
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Beim Chargeback wirst du Probleme bekommen, da der Händler ABC ist und nicht die Airline. Beim Kauf hast du den AGBs zugestimmt und irgendwo steht da auch, dass der Betrag inkl. Vermittlungspauschale / ticketing ist, d.h. ABC wird an MC/V beweisen, dass sie den Vermittlungsauftrag ausgeführt haben und fertig.
Dein Rechtanspruch für eine Rückzahlung besteht nicht gegenüber des Vermittlers, sondern ggü. der Airline.
Auch wenn die Airlines zu 99% immer an das Rsb. verweisen, das ist falsch.

Aufforderung zum refund an ausführendes Unternehmen per email (vom Impressum), d.h. selbst wenn dein eticket mit 006 (DL) anfängt, du aber z.b. erst nach AMS oder CDG fliegst, musst du es an KLM bzw an AF schicken. Unbedingt einen Dritten in BCC setzen und danach an user kexbox übergeben zur Klage.
Anders kommst du nicht an dein Geld ran und so bezahlst du auch die niedrigsten Gebühren.
Rightnow und co klagen fast nie, die sammeln immer groß und geben es dann gesammelt an die Airline weiter und hoffen, dass die außergerichtlich zahlen. Wenn sie es nicht zun, lehnt rightnow &co eigentlich fast immer ab

Ja, mal abwarten was ABC macht. Vor "Problemen" habe ich aber keine Angst. Die können ja widersprechen. Wenn die aber so schnell reagieren wie auf meine Mails, verpassen die eh jede Frist :D

Achso und Mail refund an Airline. Das war quasi das Zweite (nach Ablehnung ABC) was ich gemacht habe. Antwort:
"Da Ihre Buchung durch eine Reiseagentur getätigt wurde, sind alle Arten von Anfragen, Änderungs-, Stornierungsanträge und sonstige Modifikationen ausschließlich an die ursprüngliche Reiseagentur (ABC-TRAVELSERVICE) zu richten. Wir möchten Sie deswegen bitten, sich für Informationen zu Ihrem Anliegen direkt an Ihren Reiseveranstalter zu wenden."

Verarschen kann ich mich selber :D
 
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mraw

Neues Mitglied
15.06.2020
14
0
In der jetzigen Lage: Werden das Easyjet und Ryanair auch ohne weiteres tun? Oder kann ich mich da auf eine lange Auseinandersetzung einstellen?

Für unsere geplante Rückforderung von Steuern und Gebühren- ist es beim Nichtantreten unseres Schottland-Fluges eigentlich von Bedeutung, ob wir online einchecken? Oder ist das vollkommen irrelevant?
 

sweet

Erfahrenes Mitglied
25.02.2014
575
102
@cyrusviruz
Trotzdem machst du deine Forderung an den falschen Adressaten geltend. ABC hat den Vermittlungsauftrag erfüllt. Dein Chargeback müsste, wenn es richtig gemacht wird, abgelehnt werden, du musst die Gebühr deiner Bank dafür zahlen (meist 15-50€) und ABC kann dir deren Mehraufwand in Rechnung stellen.
Einfach Airline verklagen und fertig. Über kexbox geht das auch recht schnell und so bekommst du am meisten Geld raus.
 

Khun

Reguläres Mitglied
01.05.2014
34
0
MUC
Habe für den August einen noch bestätigten Flug von ATH nach KUL. Gebucht über Expedia.
Ich gehe mal davon aus dass der Flug gecancelt wird.
Hat schon jemand Erfahrung mit welcher Vorlaufzeit Saudia die Flüge cancelt und wie das Prozedere bezüglich Erstattung bzw. Umbuchung in Kombination OTA und Saudia ist?
 

Gigant69

Reguläres Mitglied
17.10.2017
75
16
Nachdem Air France und Expedia mir mitteilten, dass ich 12 Monate warten müsste ,habe ich dagegen Widerspruch eingelegt.
Bisher ohne großen Erfolg...
Danach alles zusammen gepackt und Chargeback ausgefüllt, alles bei der Hausbank.
Innerhalb von 10 Tagen eine Rückbuchung(unter Vorbehalt) bekommen, mit dem Hinweis, wenn ich nichts mehr hören würde, dann wäre alles erledigt...
Hört sich ja erst einmal nicht so schlecht an.
Sollte Air France jetzt doch noch zahlen, geht halt sofort eine schriftliche Info an Mastercard.
Ich will ja nix doppelt erstattet haben und die Mastercard bescheissen.
Ehrlich währt am längsten
 
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jumbolina

Erfahrenes Mitglied
04.07.2018
5.661
2.887
MUC/STR
Air New Zealand hat mir mitgeteilt, circa 2 Monate vor geplantem Abflugdatum, dass der gebuchte Flug gestrichen wird. Als Kompensation wird nur ein Gutschein angeboten. Ist das nach neuseeländischer Rechtsauffassung korrekt, oder sollte es nicht vielmehr, wie in der EU auch, Anspruch auf Kompensation geben?

Ein anderer Flug ist zwar noch nicht offiziell gestrichen, aber da die B777 und 787 gegroundet sind, kann das gebuchte C-Ticket sicher nicht abgeflogen werden. Wie verhält es sich hier bei Downgrade?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.328
1.949
Nachdem Air France und Expedia mir mitteilten, dass ich 12 Monate warten müsste ,habe ich dagegen Widerspruch eingelegt.
Bisher ohne großen Erfolg...
Danach alles zusammen gepackt und Chargeback ausgefüllt, alles bei der Hausbank.
Innerhalb von 10 Tagen eine Rückbuchung(unter Vorbehalt) bekommen, mit dem Hinweis, wenn ich nichts mehr hören würde, dann wäre alles erledigt...
Hört sich ja erst einmal nicht so schlecht an.
Sollte Air France jetzt doch noch zahlen, geht halt sofort eine schriftliche Info an Mastercard.
Ich will ja nix doppelt erstattet haben und die Mastercard bescheissen.
Ehrlich währt am längsten

Um welchen Flug ging es wegen der 12 Monate? Full flexible Errorfare oder einen Corona Stornierung?
 

XT600

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
22.328
1.949
@cyrusviruz
Trotzdem machst du deine Forderung an den falschen Adressaten geltend. ABC hat den Vermittlungsauftrag erfüllt. Dein Chargeback müsste, wenn es richtig gemacht wird, abgelehnt werden, du musst die Gebühr deiner Bank dafür zahlen (meist 15-50€) und ABC kann dir deren Mehraufwand in Rechnung stellen.
Einfach Airline verklagen und fertig. Über kexbox geht das auch recht schnell und so bekommst du am meisten Geld raus.

zunächst einmal ist es grundsätzlich so, dass der das Geld für die Leistung eingezogen hat, auch derjenige wäre, der zurück bezahlen muss, denn den hast du bezahlt! Nicht selten war es in der Vergangenheit so, dass die OTA sogn. Suchmaschinenrabatte gewährt hatten und der Preis, den dern Kunde bezahlt hat NIEDRIGER war, als das was der OTA an die Airline bezahlt hat.

Nun sagt aber kexbox korrekt, dass lt. der EU-Verordnung das Luftfahrtunternehmen (neu-deutsch Airline genannt) formal rechtlich der Schuldner ist und eben nicht das OTA. d.h. du KANNST die Airline auf Zahlung verklagen und dürftest Recht bekommen. Die Airline würde dir den Betrag bezahlen, den du an das OTA bezahlt hast. Dazu Gerichtskosten und Anwaltskosten.... Dauer zur Zeit? Monate!

Die einfachere Lösung:

1. die EU Airline storniert (Gründe sind bekannt, nicht nur Corona)
2. du kontaktierst das OTA, erklärst dich mit nichts anderem als "100% refund" einverstanden. Dann werden die sagen "Service charge 30-50€" müssen wir berechnen. Ob das zulässig ist, kannst du zivilrechtlich klären lassen (voraussichtlich unzulässig).
3. OTA reicht bei der Airline einen "refund request" ein (kann dauern!)
4. Refund request wird bestätigt (kann dauern)
5. Zahlung der Airline an OTA wird durchgeführt (kann dauern)
6. OTA bezahlt dir den bezahlten Betrag durch Gutschrift auf die urspüngliche Transaktion minus "service fee"
7. gut ist!

Alternative: du reichst nach Punkt 2 unter dem Grund "Leistung nicht erbracht" einen charge back ein, Stornobestätigung der Airline sollte reichen. In der Regel werden die reklamierten Beträge innerhlab von 30 Tagen gutgeschrieben als "unter Vorbehalt bezahlt" (also positver Umsatz also Gutschrift). Dann ist das Geld schon mal bei dir. Sollten die Punkt 3-6 dann Monate/Jahre dauern, kann dir das egal sein. Voraussichtlich kann man durch dieses Vorgehen auch die Service fees umgehen (was ich gar nicht mal wollte, aber 1 Jahr warten ist einfach nicht akzeptabel, weil viele Airlines wahrscheinlich hops gehen werden. So gehen halt die OTAs hops....
 

alex42

Erfahrenes Mitglied
02.04.2012
4.156
374
MUC
Rightnow und co klagen fast nie, die sammeln immer groß und geben es dann gesammelt an die Airline weiter und hoffen, dass die außergerichtlich zahlen. Wenn sie es nicht zun, lehnt rightnow &co eigentlich fast immer ab

Passend dazu: Ich hatte, mehr oder weniger aus Spaß, im Rahmen der kostenlosen Corona-Aktion von RightNow eine annullierte innerspanische Verbindung eingereicht. Heute kam die Mail, dass sie den Fall nicht weiterverfolgen werden, da "ausländisches Recht zur Anwendung kommen" würde. Was streng genommen nicht stimmt, es ist eine EU-Verordnung, nur der Gerichtsstand wäre eventuell in Spanien. Da ich den Flug in der Zwischenzeit bereits über Chargeback zurückbekommen hatte, war mir das allerdings ganz recht...

Alternative: du reichst nach Punkt 2 unter dem Grund "Leistung nicht erbracht" einen charge back ein, Stornobestätigung der Airline sollte reichen. In der Regel werden die reklamierten Beträge innerhlab von 30 Tagen gutgeschrieben als "unter Vorbehalt bezahlt" (also positver Umsatz also Gutschrift). Dann ist das Geld schon mal bei dir.

Und wenig später ist der Mahnbescheid des OTA auch bei Dir, weil sie (rein rechtlich) ihrer Vermittlungstätigkeit nachgekommen sind.

Viel Spaß.
 
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mayday

Erfahrenes Mitglied
15.02.2018
2.634
695
zunächst einmal ist es grundsätzlich so, dass der das Geld für die Leistung eingezogen hat, auch derjenige wäre, der zurück bezahlen muss, denn den hast du bezahlt! Nicht selten war es in der Vergangenheit so, dass die OTA sogn. Suchmaschinenrabatte gewährt hatten und der Preis, den dern Kunde bezahlt hat NIEDRIGER war, als das was der OTA an die Airline bezahlt hat.

Nun sagt aber kexbox korrekt, dass lt. der EU-Verordnung das Luftfahrtunternehmen (neu-deutsch Airline genannt) formal rechtlich der Schuldner ist und eben nicht das OTA. d.h. du KANNST die Airline auf Zahlung verklagen und dürftest Recht bekommen. Die Airline würde dir den Betrag bezahlen, den du an das OTA bezahlt hast. Dazu Gerichtskosten und Anwaltskosten....

Wie kommst du darauf, dass die Airline den geringen Suchmaschinenpreis, nicht den hohen tatsächlichen Preis zu erstatten hat ?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.612
4.960
München
Das ist ja nichts Neues. Und das Urteil eines Amtsgerichts wird auch nichts daran ändern, dass die Airlines die Rückzahlungen weiterhin verzögern bzw. erschweren werden.

Bei der Gelegenheit: Air France KLM planen, wohl ab dem 01.07.2020 direkte Erstattungen durch Reisebüros in den globalen Reservierungssystemen (GDS) wieder zu aktivieren.