Wie bereits in meinem Antwortschreiben vom 1. Februar 2016 erwähnt, soll die Luftsicherheitskontrolleeines Reisenden trotz intensiver Prüfung nur so viel Zeit wie nötig in Anspruch nehmen. Jeder Flugreisende kann hierzu einen Beitrag leisten. Dies kann unter anderem durch selbstständiges Entnehmen oder Verstauen der Gepäckwanne SEITE 3 VON 3 erfolgen. Eine Erklärung erfolgt beispielsweise durch Hinweisschilder oder auch durch die eingesetzten Luftsicherheitsassistenten. Dennoch möchte ich erneut bestätigen, dass für diese Art der Mitwirkung bei der Luftsicherheitskontrolle für Reisende keine Pflicht besteht. Für die Zu- und Rückführung der Gepäckwannen innerhalb der einzelnen Kontrollspuren sind die Luftsicherheitsassistenten der Firma FraSec zuständig. Die in Ihrer Beschwerde erwähnte Aufforderung der Mitarbeiterin der Firma FraSec: „Das müssen sie aufräumen“ entspricht nicht der Weisungslage für Luftsicherheitsassistenten und wird zu Recht von Ihnen beanstandet.
Für die Bundespolizei und die Firma FraSec gehören professionelle Handhabung der Arbeitsabläufe und respektvoller Umgang mit Bürgern zur Selbstverständlichkeit polizeilicher Arbeit. Dass Sie dies bei der Luftsicherheitsassistentin vermisst haben, bedauere ich sehr und bitte Sie hierfür um Entschuldigung. Ich habe Ihre Beschwerde zum Anlass genommen und die Stationsleitung der Firma FraSec erneut aufgefordert, ihre Mitarbeiter hinsichtlich der professionellen Handhabung der Arbeitsabläufe und eines kundenfreundlichen Umgangs mit Fluggästen zu sensibilisieren.
Präsident Peter Holzem
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71034 Böblingen