Da ich ja als Fluggast ‚Normalo XY‘ Verständnis für die kommenden Arbeitskampfmaßnahmen aufbringen will/muss und ich mein Leben bisher gewerkschafts- und arbeitskampffrei verbracht habe, seien mir bitte folgende Fragen gestattet:
1. Wie passt das zusammen, dass UFO nach eigenen Veröffentlichungen ‚ohne jede Vorfestlegung und ohne jede Vorabforderung‘ in die Mediation einsteigen will und gleichzeitig auf das eigene Streikrecht nicht verzichten will? Mediation im Sinne von „aussöhnende Vermittlung“ heißt m.E. doch, dass beide Seiten aufeinander zugehen (sollen). Wie soll das funktionieren, wenn eine Seite in die Mediation mit dem Druckmittel ‚gefällt mir nicht – dann streike ich‘ einsteigt?
Der Sachstand ist mW, dass die LH eine vertraglich vereinbarte Friedenspflicht über einen längeren Zeitraum, jedenfalls vor, während und nach Mediation und vor, während und nach der Schlichtung will. UFO will nur während Meditation und während Schlichtung verzichten, aber nicht davor und danach. Deine Frage ist also mit ja zu beantworten: UFO will streiken, wenn das Mediationsergebnis nicht gefällt.
Das Bundesarbeitsgericht hat glasklar die Haltung, dass eine Friedenspflicht entfällt, wenn ein Tarifvertrag - wie hier - gekündigt ist. Die Tarifparteien sind aber frei, eine weitergehende Friedenspflicht festzuschreiben.
2. Wenn UFO auf das Streikrecht nach der Mediation nicht verzichten will, was wäre das adäquate Gegenstück der Lufthansa, damit es nicht einseitig wird?
Die Aussperrung, die in gleicher Weise wie das Streikrecht von Art. 9 III GG geschützt wird. In Deutschland wurde aber seit ungefähr 1990 nicht mehr ausgesperrt.
3. Ich kann/will das Thema Blaublies nicht werten, aber gehört das Thema nicht richtigerweise vor ein Arbeitsgericht + Folgeinstanzen? Ist es rechtlich überhaupt möglich, das zu einem Arbeitskampfthema zu machen?
Ja und ja. Die Kündigungsschutzklage ist anhängig. Ein Termin (Gütetermin oder Kammertermin?) ist für Februar 2020 vorgesehen. Kündigungen und andere Sanktionen gegen Gewerkschaftler waren in der Vergangenheit öfters Gegenstand einer Tarifeinigung.
4. Wenn ich das richtig mitbekommen habe, hat LH die Themen Lohn und flexible Arbeitszeitmodelle bedient. Welche Arbeitnehmerpunkte sind in welchen Gesellschaften jetzt noch so offen, dass diese einen Streik als ultima ratio notwendig erscheinen lassen?
Die wechselseitigen Forderungen sind für mich im Nebel. Die LH tut so, als sei schon fast alles geeinigt, die UFO tut gegenteilig.
5. Werden die AN via Urabstimmung dazu noch befragt?
Wohl nicht. Im Oktober 2019 hat die UFO eine Urabstimmung durchgeführt; eine Mehrheit von im konzernweiten Schnitt rd. 90% hat für den Streik gestimmt, bei LH mit rd. 86% die "wenigsten".
6. Wie ich weiß, gibt es insgesamt drei Gewerkschaften, die Flugbegleiter vertreten. Gibt es irgendwo Quellen, welche Gewerkschaft in welcher Mitgliederstärke wo vertreten ist?
Die Eigenangaben (zB UFO 30.000) und die sonst veröffentlichten Zahlen differieren stark. Ich kenne keine offiziell verifizierten Zahlen. Die zuletzt mit Rechtsstreiten zwischen LH und UFO befassten Gerichte haben der UFO jedenfalls klar die sogenannten Tariffähigkeit zugesprochen.
Die Fragen sind ernst gemeint, bin daher dankbar für Antworten ohne Polemik, ohne persönliche Angriffe und ohne alternativen Fakten …
Ich habe mir Mühe gegeben.