AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

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groundhog

Erfahrenes Mitglied
11.10.2010
358
52
DUS, BER
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Danke, aber ich meinte den Kfz-Parkbereich.
Vorletzte Woche hatte ich da Probleme und der Rest des Parkauses war voll (im exkl. Parkbereich war fast alles frei).

Daher meine Frage, sonst parke ich morgen wo anders.
 

Summer85

Reguläres Mitglied
02.06.2010
95
2
DUS
Reisebüro bucht immer über LH auf 220 Stock.

Das ist nicht so zu pauschalisieren.

Es gibt Reisebüros, die über eigene Webschnittstellen bei Eurowings buchen, zudem partizipiert Eurowings seit Mitte Juli 2017 am sogenannten Amadeus Light Ticketing Verfahren, bei diesen Buchungen wird auch kein 220er auf Lufthansa ausgestellt.
 
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Pianoman

Aktives Mitglied
10.10.2010
179
0
ZRH
es ist auf jeden Fall grenzwertig was hier passiert ist. Ich sehe auch die Möglichkeit einer Insolvenzverschleppung, aber die Araber haben wohl TB erst mal vergessen und die waren nun mal das Zünglein an der Waage! (n)

Wieso AB hat doch noch im Frühjahr eine positive Fortführungsprognose bekommen. Und du gehst davon aus das TB überschuldet ist? Ich denke sie sind lediglich zahlungsunfähig weil ihr Geschäftsmodell zusammengebrochen ist.
 
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1965

Reguläres Mitglied
27.08.2014
25
1
In Düsseldorf gibt es keine Priority Lane mehr, sehr schade bei dem dortigen Chaos
 

cs1

Erfahrenes Mitglied
28.06.2017
293
33
Stimmt es eigentlich, dass wie ein Juser hier mal behauptete, in Deutschland alle bei der Security gleich behandelt werden müssen und daher jeder die Priority Lane nutzen darf?
 

MUCXMAR

Erfahrenes Mitglied
19.03.2012
1.087
15
MUC / FKB
Stimmt es eigentlich, dass wie ein Juser hier mal behauptete, in Deutschland alle bei der Security gleich behandelt werden müssen und daher jeder die Priority Lane nutzen darf?



genau deshalb macht *A immer mehr Gold-Tracks , auch bei Security..

Unteridisches Frageniveau so langsam hier
 
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nachtmeister

Erfahrenes Mitglied
28.01.2011
287
1
HAJ
es ist auf jeden Fall grenzwertig was hier passiert ist. Ich sehe auch die Möglichkeit einer Insolvenzverschleppung, aber die Araber haben wohl TB erst mal vergessen und die waren nun mal das Zünglein an der Waage! (n)

Wenn topbonus Verfehlungen der Art nachzuweisen wären, die Etihad haftbar machen, würde mich das wundern.

Das durchaus abenteuerliche topbonus Geschäftsmodell wurde von den Auditoren (KPMG, ab 2016 Deloitte) zumindest immer irgendwie abgenickt.

Auf die folgenden Passagen beruft sich topbonus wohl, wenn davon die Rede ist, dass aufgrund der aktuellen Situation von airberlin und dem unmittelbaren Zusammenhang für topbonus keine andere Wahl blieb, als ebenfalls Insolvenz anzumelden:

"Principal risks and uncertainties

Topbonus' biggest partner is airberlin, contributing close to 63% of annual gross billings, therefore the commercial performance of the airline, measured in passengers and RASKs ('revenue per available seat-kilometer'), has a direct impact on the performance of the program.

Redemption targets on airlines did not reach the contractual minimum (resulting in a differential payment to airberlin). This will remain an area of focus for the company over the next years.

Uncertainties

As a consequence of the reliance on the airline, airberlin's performance remains the single largest uncertainty for topbonus, covered to a certain extent by the commercial agreement with the airline."

Quelle: https://beta.companieshouse.gov.uk/company/08273499/filing-history?page=1 (Auditor's resignation & Full accounts made up to 31 December 2015)
 
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meilenfreund

Erfahrenes Mitglied
10.03.2009
6.971
6.008
Müsste man eigentlich anzeige wegen Insolvenzverschleppung erstatten oder wird das von "oben schon" geregelt?

Die Insolvenzakte wird von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Dafür gibt es - vereinfacht gesagt - eine bundeseinheitliche Regelung, in der Abläufe über die Benachrichtigung anderer Behörden von einem Gerichtsverfahren, das auch ihre Zuständigkeit betreffen kann, standardisiert sind.

Wenn topbonus Verfehlungen der Art nachzuweisen wären, die Etihad haftbar machen, würde mich das wundern.

Das wäre ggf. ein Fall für die D&O-Versicherung des Geschäftsführers. Der Gesellschafter ist bei Schadensersatzansprüchen aus Insolvenzverschleppung i.d.R. außen vor, da er nur in einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen.
 

Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
Ist die Platin Hotline nach wie vor unter der altbekannten Nr. zu erreichen? Ich hänge seit bald zwei Stunden in der Wartschleife und bekomme langsam Angst, dass da nur noch Musik abgespielt wird...:sick:
 
M

Mr.Burns

Guest
Stimmt es eigentlich, dass wie ein Juser hier mal behauptete, in Deutschland alle bei der Security gleich behandelt werden müssen und daher jeder die Priority Lane nutzen darf?

Ja, das prinzipiell richtig. Der Bund bzw. die von ihm beliehenen Sicherheitsunternehmen werden niemanden wegen mangelnder Fastlane-Berechtigung zurückweisen, bei der Security selbst wird also jeder gleich behandelt. Es bleibt allerdings dem Flugafenbetreiber überlassen, wie er die Paxe den Sicherheitskontrollstellen zuführt, so daß auf diesem Wege eben doch nicht jeder die Fastlane nutzen kann.
"Anstellen" ist das eine (privat), "Sicherheitskontrolle" das andere (staatlich).
 
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MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Die Insolvenzakte wird von Amts wegen von der Staatsanwaltschaft angefordert werden. Dafür gibt es - vereinfacht gesagt - eine bundeseinheitliche Regelung, in der Abläufe über die Benachrichtigung anderer Behörden von einem Gerichtsverfahren, das auch ihre Zuständigkeit betreffen kann, standardisiert sind.



Das wäre ggf. ein Fall für die D&O-Versicherung des Geschäftsführers. Der Gesellschafter ist bei Schadensersatzansprüchen aus Insolvenzverschleppung i.d.R. außen vor, da er nur in einem hier nicht gegebenen Ausnahmefall verpflichtet ist, einen Insolvenzantrag zu stellen.

Na das kann doch nicht sein. Die kann man doch nicht so einfach davon kommen lassen. Da haben sie einen jahrelang mit billigsten Flügen von A nach B befördert und einem die Meilen in den Rachen geworfen, und nun sollen sie dafür noch nicht einmal haften. Ich denke wir berufen hier einfach ein VFT Schergen Gericht ein und verurteilen GF und Etihad wegen Insolvenzwasauchimmer und den Versuch uns für weniger blöd zu verkaufen als wir sind. Und außerdem starten wir eine Protestunterschriftenaktion auf Doodle. Denen zeigen wir es, dass machen sie nicht nochmal mit uns. Wir wollen mehr fürs Fliegen zahlen und dafür weniger Meilen bekommen, in Zukunft!
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Na das kann doch nicht sein.

Die Akten einer Insolvenz sollten in D allerdings routinemässig bei der Staatsanwaltsschaft landen, in den allermeisten Fällen lassen sich auf den ersten Blick keine Auffälligkeiten feststellen und damit ist die Sache erledigt.

Da im Vorfeld ein Gutachten eines Fachmanns verfasst wird reicht wohl ein Blick auf das Gutachten. Wenn dort nicht sofort irgendwelche Punkte auffallen die eine strafbare Handlung vermuten lassen dann ist die Sache in aller Regel erledigt (so zumindest meine Erfahrung).

Das in Deutschland da alles heisser gekocht wird sieht man gut an TelDaFax:

http://www.handelsblatt.com/my/unte...html?ticket=ST-42469-ybccO6FofbaP4DqbIKHc-ap3
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Na das kann doch nicht sein. ...

Ich weiß nicht, welchen Grund es gibt, schon wieder alles in's Lächerliche zu ziehen. Der Hinweis von meilenfreund ist vollkommen korrekt, daß bei einer Insolvenz(verschleppung) zunächst einmal der GF haftet, und nicht der Gesellschafter. Ob eine solche vorliegt, wäre zu beweisen und prüft routinemässig der Staatsanwalt, siehe Beitrag von EdSize.

Frage an die, die sich auskennen (aus reiner Neugier, beziehe ich nicht auf TB): Wenn neue Umstände eintreten (wie z.B. die Insolvenz eines wichtigen Geschäftspartners), wie lange ist dann die Frist, bis zu der selbst Insolvenz eingereicht werden muß? Man muß ja erst einmal den neuen Sachverhalt prüfen und ggf. feststellen, wie die Auswirkungen auf das eigene Unternehmen sind.
 
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markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.983
41
Wieso eigentlich immer Insolvenzverschleppung.

Wie sieht es mit Veruntreuung meiner Werte aus.

Wenn man insolvent gehen muss, da mutmasslich der Hauptgeschäftspartner pleite ist (seit Jahren), dann stellt sich doch die Frage, wieso durfte er anschreiben?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Wieso eigentlich immer Insolvenzverschleppung.

Wie sieht es mit Veruntreuung meiner Werte aus.

Wenn man insolvent gehen muss, da mutmasslich der Hauptgeschäftspartner pleite ist (seit Jahren), dann stellt sich doch die Frage, wieso durfte er anschreiben?

Die Frage hatte ich schon ziemlich am Anfang dieses Threads gestellt. Ich würde sagen, das hängt stark vom Umfang des "Anschreibens" ab. Sofern es sich um kleinere Beträge handelt, ok, sind es aber sehr große Summen, stellt sich zumindest die Frage, inwieweit dies mit kaufmännischer Sorgfalt und einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung vereinbar wäre.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Frage an die, die sich auskennen (aus reiner Neugier, beziehe ich nicht auf TB): Wenn neue Umstände eintreten (wie z.B. die Insolvenz eines wichtigen Geschäftspartners), wie lange ist dann die Frist, bis zu der selbst Insolvenz eingereicht werden muß?

Das wird wie bei jeder Insolvenzanmeldung sein, wenn du eine Gefahr erkennst musst du spätestens vier Wochen später Insolvenz anmelden.

Sofern es sich um kleinere Beträge handelt, ok, sind es aber sehr große Summen, stellt sich zumindest die Frage, inwieweit dies mit kaufmännischer Sorgfalt und einer ordnungsgemäßen Geschäftsführung vereinbar wäre.

Naja ich kann mir nicht vorstellen das ein Unternehmen die Pflicht hat die Geschäftsberichte der Kunden sorgfältiger zu prüfen als diese selbst. Wenn AB eine Fortführungsprognose bekommen hat, dann muss jede Firma die mit AB zusammenarbeitet sich darauf verlassen können das dies auch so ist - vor allem wenn es in der Vergangenheit noch nicht zu Zahlungsschwierigkeiten kam.

Wieso eigentlich immer Insolvenzverschleppung.

Wie sieht es mit Veruntreuung meiner Werte aus.

Wenn man insolvent gehen muss, da mutmasslich der Hauptgeschäftspartner pleite ist (seit Jahren), dann stellt sich doch die Frage, wieso durfte er anschreiben?

Der Hauptgeschäftspartner war zwar seit Jahren "pleite" aber er hat alle Regeln erfüllt um nicht Insolvenz anmelden zu müssen - sehr zum Ärger von Julian.

Ich stelle mir mal vor was passiert wäre wenn TB vor zwei Jahren Insolvenz angemeldet hätten weil sie annehmen das AB wohl irgendwann pleite geht. Wäre wohl nicht soooo gut angekommen.
 
Zuletzt bearbeitet:

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Das wird wie bei jeder Insolvenzanmeldung sein, wenn du eine Gefahr erkennst musst du spätestens vier Wochen später Insolvenz anmelden.

Vier Wochen also, Danke. Steht das irgendwo? Oder ist das "allgemeine Gepflogenheit"?

Naja ich kann mir nicht vorstellen das ein Unternehmen die Pflicht hat die Geschäftsberichte der Kunden sorgfältiger zu prüfen als diese selbst. Wenn AB eine Fortführungsprognose bekommen hat, dann muss jede Firma die mit AB zusammenarbeitet sich darauf verlassen können das dies auch so ist - vor allem wenn es in der Vergangenheit noch nicht zu Zahlungsschwierigkeiten kam.

Ups, das ist aber eine wirklich erstaunliche Vorstellung. Wenn Dein Geschäftspartner Holzmann, Karstadt, younameit ist, sagst Du dann auch "och, gibt ja einen Geschäftsbericht, der ist ja testiert, wird schon alles gut gehen"? Oder hast Du nicht doch als GF eine eigenständige Sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen, daß Gegenpartei-Risiken nicht existenzbedrohend sind (und das übrigens unabhängig von der Bonität der Gegenseite, selbst wenn diese eine Top-Bonität haben sollte).

Der Hauptgeschäftspartner war zwar seit Jahren "pleite" aber er hat alle Regeln erfüllt um nicht Insolvenz anmelden zu müssen - sehr zum Ärger von Julian.

Ich stelle mir mal vor was passiert wäre wenn TB vor zwei Jahren Insolvenz angemeldet hätten weil sie annehmen das AB wohl irgendwann pleite geht. Wäre wohl nicht soooo gut angekommen.

Eben nicht "vor zwei Jahren Insolvenz anmelden", sondern rechtzeitig die Gegenpartei-Risiken begrenzen.
 

Ed Size

Erfahrenes Mitglied
16.03.2009
9.425
2
Ups, das ist aber eine wirklich erstaunliche Vorstellung. Wenn Dein Geschäftspartner Holzmann, Karstadt, younameit ist, sagst Du dann auch "och, gibt ja einen Geschäftsbericht, der ist ja testiert, wird schon alles gut gehen"? Oder hast Du nicht doch als GF eine eigenständige Sorgfaltspflicht, dafür zu sorgen, daß Gegenpartei-Risiken nicht existenzbedrohend sind (und das übrigens unabhängig von der Bonität der Gegenseite, selbst wenn diese eine Top-Bonität haben sollte).

Du warst doch jahrelang der Meinung das AB ewig so weitermachen kann, da der Scheich genug Geld hat - du hättest doch als GF von TB auch nicht eher Insolvenz angemeldet :)

Und es gibt einen Unterschied ob ich mich auf etwas verlassen kann (im rechtlichen Sinne - hier Insolvenzantragspflicht) oder ob ich mich auf etwas verlasse. Mit anderen Worten wer sich auf die Angaben der Geschäftsberichte verlässt macht erst mal - im juristischen Sinne - nichts falsch.

Wenn natürlich bereits Zahlungsschwierigkeiten o.ä. vorliegen muss man das anders bewerten (das habe ich bereits geschrieben).

Zum letzten Punkt, ja da wäre eine Insolvenzanmeldung vor zwei Jahren schon reichlich spät gewesen, wenn man das Risiko AB hätte selber bewerten müssen.

Ihr/du übersiehst das es erst im April eine Zahlungszusage aus der Wüste gab, damals sagte man zu den Betrieb bis Herbst 2018 zu sichern. Warum hätte man als Geschäftspartner daran zweifeln sollen?
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Du warst doch jahrelang der Meinung das AB ewig so weitermachen kann, da der Scheich genug Geld hat - du hättest doch als GF von TB auch nicht eher Insolvenz angemeldet :)....

Nochmals, es geht nicht um "Insolvenz anmelden" sondern um "Risiken begrenzen".

Es ist ein himmelweiter Unterschied, ob man eine Situation aus Verbrauchersicht beurteilt, oder aus Sicht des GF einer Firma.
Wenn ich als GF eines großen Konzerns nur eine einzige Bankverbindung habe, handle ich auch grob fahrlässig, selbst wenn diese Bank nicht akut insolvenzbedroht ist. Wenn ich nur ein Rechenzentrum betreibe ohne back-up, handele ich grob fahrlässig.

Du solltest Dich mal dringend mit dem KonTraG beschäftigen. ;)