AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

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Wikinger

Erfahrenes Mitglied
22.09.2015
1.051
271
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Verstehe ich Dich richtig, daß Du der Meinung bist, daß EY
56 Mio. EK (oder etwas mehr)
und
87 Mio. Forderungen (oder etwas weniger)

lieber in den Wind schreiben?

Was interessieren die Scheichs diese Peanuts? Klar ist das ein Haufen Geld für Normalsterbliche, aber eben nur für fast alle. Für andere ist es eben Spielgeld.
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Ich bin kein Finanzer, sorry.

Wem gegenüber haben die 87 Mio EUR Forderungen? Ggü AB? Die können Sie doch eh in den Wind schreiben. Und welche Verbindlichkeiten ggü Kunden in Form von Meilen stehen den 87 Mio Forderungen ggü?

Nein, dem weiter oben verlinkten Geschäftsbericht ist zu entnehmen, daß EY ein Darlehen in Höhe von 87 (Vorjahr 111) Mio. EUR an TB vergeben hat. Sollte man TB in den Konkurs schicken (wobei ich nicht weiß, ob das so einfach geht) ist nicht nur die Beteiligung an TB weg, sondern dann dürfte auch das Darlehen abzuschreiben sein.
 

monsterschradde

Erfahrenes Mitglied
18.04.2010
466
175
HAM
Am 31.01.2017 für 4 Personen für die Strecke Düsseldorf — Abu Dhabi den Flug am 21.03.2017, Flug AB7460 (Flugzeit: 21:05 Uhr - 06:35 Uhr) gebucht. Der Flug wurde durch Buchung von 144.000 Prämienmeilen vom topbonus-Konto bezahlt. Der Flug wurde von mir storniert.

AB hatte daraufhin mit Änderungsrechnung eine Gutschrift in Höhe von € 191,88 errechnet. Eine weitere Erstattung, insbesondere der Prämienmeilen wie auch des berechneten Treibstoffzuschlages ist nicht erfolgt.

Anwalt beauftragt, da die gezahlten Steuern, Gebühren und Zuschiäge nach 5 649 Satz 2 BGB unabhängig vom gebuchten Tarif und dem Stornierungsgrund zu erstatten sind.

Unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung wurde AB aufgefordert eine Abrechnung über die ersparten Kosten vorzulegen und gemäß § 649 Satz 3 BGB den Ticketpreis abzüglich 5 % spätestens bis zum 21.04.2017 zu erstatten.

Gefordert waren die vom Konto abgezogenen 144.000 Prämienmeilen zurückzuerstatten, hilfsweise den Geldwert der Meilen in Höhe von € 1.584,00 abzgl. 5%, somit € 1.504,80 (abzüglich etwaiger bereits erstatteter Teilbeträge in Höhe von € 191,88) zu erstatten.

Geldeingang in voller Höhe (auch für die Meilen) erfolgte nach zwischenzeitlicher Erinnerung Ende Juli. Hatte wohl mal richtig Glück bei der Aktion.
 
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Andie007

Erfahrenes Mitglied
08.09.2014
4.009
3.255
New York & DUS
... wenn EY klug ist und nicht den Rest aller Deutschen Kunden verprellen möchte, dann überlegen sie sich, die TB Kunden zu Etihad Guest zu übertragen oder TP ausschließlich auf EY einlösen zu lassen. Das lässt wenigstens vielleicht ein paar Kunden etwas milder stimmen - besonder nach der Ansage, dass Etihad ganz erstaunt und enttäuscht von der Insolvenzanmeldung war.

Aber bei so grandiosen Management bin ich mir gar nicht mal sicher, ob EY nicht auch dieses Fettnäpfchen mitnimmt...
 

futurum

Reguläres Mitglied
16.11.2014
87
0
Hm. Interessant. Wer wurde denn in Anspruch genommen? Und wer hat das Geld überwiesen? Air Berlin PLC oder Topbonus PLC. Sind ja 2 verschiedene Unternehmen. Und wenn man Prämientickets bucht, dann bucht man die ja eigentlich bei Topbonus, so dass das der Vertragspartner sein sollte. Ich frage, weil ich eine ähnliche Situation habe und bei TB ist ja - da noch nicht insolvent - vielleicht noch was zu holen ist, anders als bei AB.

Am 31.01.2017 für 4 Personen für die Strecke Düsseldorf — Abu Dhabi den Flug am 21.03.2017, Flug AB7460 (Flugzeit: 21:05 Uhr - 06:35 Uhr) gebucht. Der Flug wurde durch Buchung von 144.000 Prämienmeilen vom topbonus-Konto bezahlt. Der Flug wurde von mir storniert.

AB hatte daraufhin mit Änderungsrechnung eine Gutschrift in Höhe von € 191,88 errechnet. Eine weitere Erstattung, insbesondere der Prämienmeilen wie auch des berechneten Treibstoffzuschlages ist nicht erfolgt.

Anwalt beauftragt, da die gezahlten Steuern, Gebühren und Zuschiäge nach 5 649 Satz 2 BGB unabhängig vom gebuchten Tarif und dem Stornierungsgrund zu erstatten sind.

Unter Berufung auf die aktuelle Rechtsprechung wurde AB aufgefordert eine Abrechnung über die ersparten Kosten vorzulegen und gemäß § 649 Satz 3 BGB den Ticketpreis abzüglich 5 % spätestens bis zum 21.04.2017 zu erstatten.

Gefordert waren die vom Konto abgezogenen 144.000 Prämienmeilen zurückzuerstatten, hilfsweise den Geldwert der Meilen in Höhe von € 1.584,00 abzgl. 5%, somit € 1.504,80 (abzüglich etwaiger bereits erstatteter Teilbeträge in Höhe von € 191,88) zu erstatten.

Geldeingang in voller Höhe (auch für die Meilen) erfolgte nach zwischenzeitlicher Erinnerung Ende Juli. Hatte wohl mal richtig Glück bei der Aktion.
 
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futurum

Reguläres Mitglied
16.11.2014
87
0
Ich denke mal, dass TB genauso zahlungsunfähig, ohne Fortführungsaussicht und insolvenzreif wie AB ist. Die waren doch im Grunde auch nur eines von vielen Querfinanzierungsvehikeln mit denen EY Geld in AB gepumpt hat. M.a.W. AB hat so gut wie nix an TB für die Meilen bezahlt, dann gab es diese ganzen Meilenaktionen. Aber wenn die Meilen eingelöst wurden hat TB wahrscheinlich normale Ticketpreise an AB bezahlt. Das Geld dafür wurde über die genannten Darlehen etc. von EY beigesteuert. Da EY jetzt generell AB nicht mehr helfen will, gibt es auch kein Geld mehr bei TB, um die Prämientickets zu bezahlen. Und der Sachwalter bei AB wird schon aufpassen, dass ohne angemessene Zahlung von TB keine neuen Prämientickets ausgestellt werden. Das ist der simple Grund, warum die "Meilen eingefroren" sind. Würde mich nicht wundern, wenn TB bald auch Insolvenz anmeldet. Wenn EY AB, an der sie nur 30% hält, hops gehen läßt, warum nicht auch TB, wo sie 70% halten?


Nein, dem weiter oben verlinkten Geschäftsbericht ist zu entnehmen, daß EY ein Darlehen in Höhe von 87 (Vorjahr 111) Mio. EUR an TB vergeben hat. Sollte man TB in den Konkurs schicken (wobei ich nicht weiß, ob das so einfach geht) ist nicht nur die Beteiligung an TB weg, sondern dann dürfte auch das Darlehen abzuschreiben sein.
 
M

Mr.Burns

Guest
Aber bei so grandiosen Management bin ich mir gar nicht mal sicher, ob EY nicht auch dieses Fettnäpfchen mitnimmt...
(y)

Also, ich gönne mir als Volllaie (man beachte die Ästhetik der neuen Rechtsschreibung) mal so richtig eine Vollmeinung (weil ich meine Meilen davonschwimmen sehe, d.h. auch schon bei der Vorausbuchung der Flüge bis Ende des Jahres keine Ahnung hatte):

Wenn man von den Zahlen ausgeht, die hier so kursieren - 56 Mio. und/oder 87 Mio. - ist TB ein vernachlässigbarer Faktor, der ordentlich abgewickelt werden kann.

Genauso gut kann EY TB aufrecht erhalten und völlig uninteressante Prämien anbieten.
Dann weinen die Teilnehmer ein bißchen. Aber man sollte sich als TB-Teilnehmer vielleicht nicht unbedint für relevante Größe halten. EY geht es um Zugang zur EU, deren bedeutendster Teilmarkt zugegebenermaßen aber Deutschland ist. Gleichwohl sind wir Deutschen 85 Mio. in einer halben Milliarde, das sollte man nicht vergessen.
Und in diesen 85 Mio. gibt es in der Tat ein paar TB-Teilnehmer, die sich geprellt fühlen würden, wenn EY ihnen jetzt nicht fliegende Teppiche schickt.
Und innerhalb dieser sich geprellt fühlenden TB-Teilnehmer gibt es wiederum einige, die "mimimimi, mit denen flieg ich niehie wiehieder" jammern.
Und innerhalb der Mimimi-Fraktion gibt es ein paar, die ttsl. EY meiden werden.
Der Rest schaut wie gewohnt auf den Preis. Und der hat nichts mit TB zu tun.

EY kann es völlig egal sein, was mit TB passiert.
Wahrscheinlich werden sie nach dem Motto, "friß oder stirb", einen Umtauschkurs anbieten.
Oder der Carsten reißt sich soviel aus der Insolvenzmasse unter den Nagel, daß er uns ein paar Flüge in der Y+ anbieten wird.
Einen erneuten Shitstorm in der Presse, wie ihn AB in den letzten Monaten über sich ergehen lassen mußte, muß er nicht fürchten. Den Blödzeitungsleser entrüstet es nicht, wenn "Vielflieger" um ihre "Statusvorteile" gebracht werden. Im Gegenteil - da hätte die Angela dem Malle-Horst und dem Florida-Rolf sogar noch einen dankbaren Anlaß zu etwas Häme geliefert. (ich sehe förmlich, wie sie auf der Dachterrasse der "Waschmaschine" tanzt, wie weiland einer ihrer Amtsvorgänger auf der seinen...)
 

Andreas91

Erfahrenes Mitglied
30.03.2015
1.187
3
Für mich stellt sich eher die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage sollte man denn ein solventes Unternehmen (Topbonus) einfach so zum Spaß in die Insolvenz schicken können?

Topbonus hatte in der Vergangenheit scheinbar Gewinne und auch (hohe) Rücklagen. Da kann man nicht mal eben so sagen: "Na und? Uns ist alles egal, melden wir mal einfach zum Spaß Insolvenz an und alle Meilen sind weg."

Meine Vermutung ist doch ziemlich stark, dass man einfach aus Sicherheitsgründen, auch im Zusammenhang jetzt mit der Airberlin-Insolvenz und ggf. wegen dem Ticketing, erstmal die Buchung von Prämientickets eingefroren hat und sobald man hier eine sinnvolle Lösung gefunden hat, wird dies entweder wieder ermöglicht oder die Meilen werden an EY Guest übertragen o.Ä.

Aber einfach aus heiterem Himmel heraus Insolvenz für Topbonus anmelden? Wäre äußerst seltsam.
 
M

Mr.Burns

Guest
Hat denn TB die Verpflichtung, uns eine bestimmte Anzahl von Prämienflügen pro Jahr anzubieten? Das Programm spricht von "Verfügbarkeit".
War es dumm von mir, mich all die Jahre mit dem Hinweis auf "mangelnde Verfügbarkeit" abspeisen zu lassen? Oder kann TB jetzt auf eine Buchungsanfrage auch antworten, daß keine Flüge verfügbar sind, aber dafür eine Weber-Kochmütze?
 
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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
2.020
2.810
Hat denn TB die Verpflichtung, uns eine bestimmte Anzahl von Prämienflügen pro Jahr anzubieten? Das Programm spricht von "Verfügbarkeit".
War es dumm von mir, mich all die Jahre mit dem Hinweis auf "mangelnde Verfügbarkeit" abspeisen zu lassen? Oder kann TB jetzt auf eine Buchungsanfrage auch antworten, daß keine Flüge verfügbar sind, aber dafür eine Weber-Kochmütze?

TB hat Verträge mit Airberlin: Airberlin muss eine bestimmte Zahl Meilen abnehmen, dafür muss TB von AB in bestimmter Höhe Tickets kaufen, das ganze auf mehrere Jahre festgelegt. Je nachdem, was jetzt mit Airberlin passiert, könnte es sein, dass TB also Tickets einkaufen muss - und hoffentlich wieder ausgibt. Vielleicht aber auch nicht.
 

crossfire

Erfahrenes Mitglied
15.04.2012
1.991
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Ach kommt schon,Ihr seid doch alles gestandene Vielflieger! Das bissel Insolvenz von AB und die Unklarheit bei Topbonus kratzt Euch? Das ist alles Business as usual und die Foristi, die viel fliegen, sind auch die, die hier wenig posten... Denn die wissen, wie der Hase läuft, die Menge an Postern im zweistelligen Bereich ist in der Tat sehr erregt.
Egal was passiert( auch ich habe ein paar Flüge gebucht), es ist schlimm, das ein großes Unternehmen an die Wand gefahren wurde und eine Menge Leute nun um ihren Job bangen.
Das sollten wir Alle, die wir uns so eloquent weitgereist empfinden, nicht vergessen!
Das wirklich Unausstehliche ist doch das Script, welches hinter der (vorhersehbaren) Insolvenz von AB steht, mit der( wieder einmal perversen ) Absicherung des Herrn Winkelmann, der LH Bevorteilung, dem Kartellamt, was gnädig nickt, der staatlichen Obrigkeit, die hilft etc.pp.
Wahrlich geschickt eingefädelt.....
 

mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
OK 18 Seiten, udn ohne es gelesen zu haben 80% und mehr KAffee Satz lesen. Leute, ich ahbe 600.000 Meilen im Feuer. NA und. Klar nerfig, ja blöde, hatte mich so auf meien Round World tip nächstes Frühjahr in C gefreut. Aber was will man machen. Abwarten udn (Beruhgungs) Tee trinken. Es kütt wie es kütt. MAchen kann man im moment exakt null. Und wie es weiter geht ????????

Alo schauen wir mal
Ach ja , Urlaubsrechener, keine Spastiker TAstur und keien Korrektur, als keien rechtschreibungs kommentare.

demnächst wissen wir merh.
 
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mglast

Erfahrenes Mitglied
27.01.2013
1.895
4
Für mich stellt sich eher die Frage, auf welcher Rechtsgrundlage sollte man denn ein solventes Unternehmen (Topbonus) einfach so zum Spaß in die Insolvenz schicken können?

Topbonus hatte in der Vergangenheit scheinbar Gewinne und auch (hohe) Rücklagen. Da kann man nicht mal eben so sagen: "Na und? Uns ist alles egal, melden wir mal einfach zum Spaß Insolvenz an und alle Meilen sind weg."

Meine Vermutung ist doch ziemlich stark, dass man einfach aus Sicherheitsgründen, auch im Zusammenhang jetzt mit der Airberlin-Insolvenz und ggf. wegen dem Ticketing, erstmal die Buchung von Prämientickets eingefroren hat und sobald man hier eine sinnvolle Lösung gefunden hat, wird dies entweder wieder ermöglicht oder die Meilen werden an EY Guest übertragen o.Ä.

Aber einfach aus heiterem Himmel heraus Insolvenz für Topbonus anmelden? Wäre äußerst seltsam.


.

Erstaunlicher weise ist weder Top Bonus insolvent, noch ist raus was passiert. Möglciher weis isnd wie in 14 TAgen EY Platin oder Sen, mal sehen. AUßerdem, habt ihr bedacht NIKI ist nicht insolvent. Möglciher weise dürfen wir mit unseren Meilen demnächst 22 mal in die Türkei fliegen ;-)
 

wmax

Reguläres Mitglied
19.12.2016
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Txl
Offenbar ist der IT-Praktikant wohl in seinen Semesterferien, sonst wäre die Buchungsoption für awards wohl deaktiviert.

Meilengutschrift läuft ganz normal (Stand heute).
 
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Mr.Burns

Guest
TB hat Verträge mit Airberlin: Airberlin muss eine bestimmte Zahl Meilen abnehmen, dafür muss TB von AB in bestimmter Höhe Tickets kaufen, das ganze auf mehrere Jahre festgelegt. Je nachdem, was jetzt mit Airberlin passiert, könnte es sein, dass TB also Tickets einkaufen muss - und hoffentlich wieder ausgibt. Vielleicht aber auch nicht.

Und wenn TB und AB diese Verträge aufheben?
 

THF

Erfahrenes Mitglied
04.02.2013
277
30
Berlin / THF
Aber das ist ja nichts Neues in unserer Presselandschaft, da schreibt oft der eine vom anderen ab, ohne sich selbst schlau zu machen.

...letzteres zum Beispiel, in dem man dieses Forum liest – das direkt erschien, als ich vorhin nach "topbonus Zukunft" googelte.
Klickt man dort auf "News", vermeldet heute um 20:32 Uhr die Berliner Morgenpost:

"Air Berlin-Kunden sollten ihre Bonusmeilen schnell einlösen"

Yo. Läuft.



PS, Insider: Habe gerade 19 Seiten durchgeklickt und nicht einmal Julian vermisst.
 
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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.234
3.230
HAM
Ja, kann man. Nachdem man seine Verbindlichkeiten erfüllt hat. :rolleyes:

Ja, und? TopBonus kann das Programm jederzeit beenden und mit Frist von zwei Wochen ordentlich kündigen. Dann können Meilen noch 18 Monate eingelöst werden und verfallen dann. Das Einlösen ist weitestgehend eingeschränkt und die Teilnahmebedingungen können jederzeit geändert werden. Wenn der Hauptpartner insolvent ist, dürfte es auch schwerfallen, wegen Verstoss gegen Treu und Glauben zu argumentieren.
 
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knutkarsten

Aktives Mitglied
15.08.2016
110
0
Kann mir (Laie) bitte jemand den internen Ablauf einer Prämien Flugbuchung erklaeren? Sollte es nicht folgendermaßen ablaufen:
1. Ich buche den Flug bei Topbonus, zahle Meilen und Steuern
2. Topbonus tritt an Partnerairline und bucht den Flug für mich. Fertig!

Also müssten die gebuchten Tickets doch alle ausgestellt und gültig sein?! Topbonus/Airberlin wird das Geld schließlich nicht überweisen, wenn der Flug bereits absolviert worden ist?! Auf so etwas lässt sich doch kein Partner der Welt ein?
Topbonus Kunde möchte Praemienflug, Topbonus bezahlt sofort! Oder was genau sollte dort jetzt noch schief laufen?! Selbst wenn Airberlin den Betrieb einstellt, der Flug wurde doch bereits vor Monaten bezahlt?! Oder wie läuft die interne Buchung ab?
 

rcs

Gründungsmitglied
Teammitglied
06.03.2009
27.568
4.718
München
Ich hatte es zwar schon einmal erklärt, aber ich mache es nochmal:

Kunde möchte seine topbonus-Meilen einlösen. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit in der notwendigen Buchungsklasse für Prämientickets wird eine Reservierung angelegt - egal ob der Flug jetzt von airberlin, Etihad, einer oneworld-Airline oder einem sonstigen Partner ausgeführt wird.

Der Kunde erhält für diese Reservierung (da topbonus das Vielfliegerprogramm von airberlin ist) ein airberlin-Ticket (745-Ticketdokument), ungeachten dessen, welche Airline den Flug ausführt. Der Tarifanteil ist gängigerweise durch die Meilen abgedeckt, die anfallenden Steuern und Gebühren begleicht der Kunde direkt bei airberlin. Die topbonus Ltd. muss airberlin dann zu irgendeinem bilateral festgelegten Zeitpunkt dann Summe X für den Tarifanteil der Einlösung bezahlen.

Solange airberlin fliegt und die airberlin-Partner 745-Ticketdokumente akzeptieren läuft alles wie geplant.

Spannend wird es in folgenden Fällen:

1) airberlin muss den Flugbetrieb einstellen. In der Folge wird airberlin von der IATA suspendiert und 745-Ticketdokumente werden in aller Regel von anderen Fluggesellschaften nicht mehr anerkannt, da die ausführende Fluggesellschaft immer erst nach erbrachter Beförderungsleistung den jeweiligen E-Ticket-Coupon über das Clearinghouse zur Abrechnung einreichen kann und dann erst das Geld bekommt.

2) Einer Partnerairline ist das finanzielle Risiko zu groß, ggf. von airberlin die Beförderungsleistungen nicht mehr bezahlt zu bekommen und das Interline Agreement wird gekündigt. In dem Fall würde die ausführende Airline das 745-Ticketdokument ggf. auch nicht mehr zur Beförderung akzeptieren; airberlin müsste sich hier dann um eine Ersatzbeförderung kümmern (die aber ggf. nur schwer durchzusetzen ist...)

Es ist richtig, dass der Flug ggf. bereits vor Monaten an airberlin bezahlt wurde - hilft aber alles nichts, wenn entweder airberlin am Ende nicht mehr fliegt bzw. eine andere Airline das AB 745-Ticketdokument nicht mehr akzeptieren möchte.

Nochmal: So lange AB fliegt, dürfte es zur Ticketnutzung auch bei topbonus-Tickets "business as usual" sein. Richtig spannenend wird es dann, wenn AB nicht mehr fliegt.
 

knutkarsten

Aktives Mitglied
15.08.2016
110
0
Ich hatte es zwar schon einmal erklärt, aber ich mache es nochmal:

Kunde möchte seine topbonus-Meilen einlösen. Vorbehaltlich der Verfügbarkeit in der notwendigen Buchungsklasse für Prämientickets wird eine Reservierung angelegt - egal ob der Flug jetzt von airberlin, Etihad, einer oneworld-Airline oder einem sonstigen Partner ausgeführt wird.

Der Kunde erhält für diese Reservierung (da topbonus das Vielfliegerprogramm von airberlin ist) ein airberlin-Ticket (745-Ticketdokument), ungeachten dessen, welche Airline den Flug ausführt. Der Tarifanteil ist gängigerweise durch die Meilen abgedeckt, die anfallenden Steuern und Gebühren begleicht der Kunde direkt bei airberlin. Die topbonus Ltd. muss airberlin dann zu irgendeinem bilateral festgelegten Zeitpunkt dann Summe X für den Tarifanteil der Einlösung bezahlen.

Solange airberlin fliegt und die airberlin-Partner 745-Ticketdokumente akzeptieren läuft alles wie geplant.

Spannend wird es in folgenden Fällen:

1) airberlin muss den Flugbetrieb einstellen. In der Folge wird airberlin von der IATA suspendiert und 745-Ticketdokumente werden in aller Regel von anderen Fluggesellschaften nicht mehr anerkannt, da die ausführende Fluggesellschaft immer erst nach erbrachter Beförderungsleistung den jeweiligen E-Ticket-Coupon über das Clearinghouse zur Abrechnung einreichen kann und dann erst das Geld bekommt.

2) Einer Partnerairline ist das finanzielle Risiko zu groß, ggf. von airberlin die Beförderungsleistungen nicht mehr bezahlt zu bekommen und das Interline Agreement wird gekündigt. In dem Fall würde die ausführende Airline das 745-Ticketdokument ggf. auch nicht mehr zur Beförderung akzeptieren; airberlin müsste sich hier dann um eine Ersatzbeförderung kümmern (die aber ggf. nur schwer durchzusetzen ist...)

Es ist richtig, dass der Flug ggf. bereits vor Monaten an airberlin bezahlt wurde - hilft aber alles nichts, wenn entweder airberlin am Ende nicht mehr fliegt bzw. eine andere Airline das AB 745-Ticketdokument nicht mehr akzeptieren möchte.

Nochmal: So lange AB fliegt, dürfte es zur Ticketnutzung auch bei topbonus-Tickets "business as usual" sein. Richtig spannenend wird es dann, wenn AB nicht mehr fliegt.
Danke!
 
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