AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

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HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
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Der Kunde erhält für diese Reservierung (da topbonus das Vielfliegerprogramm von airberlin ist) ein airberlin-Ticket (745-Ticketdokument), ungeachten dessen, welche Airline den Flug ausführt. Der Tarifanteil ist gängigerweise durch die Meilen abgedeckt, die anfallenden Steuern und Gebühren begleicht der Kunde direkt bei airberlin. Die topbonus Ltd. muss airberlin dann zu irgendeinem bilateral festgelegten Zeitpunkt dann Summe X für den Tarifanteil der Einlösung bezahlen.

Das ist auch der Grund, warum TopBonus ohne finanzielle Nachteile den Betrieb einstellen kann. Steuern und Gebühren werden entweder gar nicht an topbonus gezahlt (wie bei airberlin) oder sie werden lediglich in meinem Namen und auf meine Rechnung weitergereicht. Schuldner für Steuern und Gebühren ist daher die Airline, nicht topbonus. Kann der Flug nicht stattfinden, weil die Fluglinie insolvent ist, kann topbonus immer noch den Verkauf rückabwickeln. Dann bekomme ich zwar die Meilen zurück, habe aber keinen Flug. Ein Anspruch auf einen Ersatzflug ergibt sich aus den AGB nicht. Die Einlösemöglichkeiten für Meilen wiederum unterliegen flexiblen Bedingungen, die weitestgehend an das Vorhandensein von airberlin gekoppelt sind.
 

Platinheini

Neues Mitglied
16.08.2017
16
21
Neu hier. Und schon erstaunt, wie gehässig es einerseits in diesem Thread zugeht, zum anderen, wieviele kühne Vermutungen als Wissen verkauft werden. Ach ja, ich bin "Krauter". Im letzten Jahr mit nur einem Flug bei AB "Vielflieger" mit Platin-Status geworden. Trotzdem - oder gerade deshalb - habe ich Verständnis für Leute, die dafür oft fliegen mussten oder um 600k PM bangen. Bei mir und meinem Partner sind es "nur" 300k.

Ich sehe die Sache so:
Durch meine Teilnahme am TB-Programm habe ich eine Rechtsbeziehung zu und selbständige Prämienansprüche gegen TB, welche durch deren AGB geregelt sind. TB ist eine autarke Gesellschaft mit eigenem Vermögen und eigenen Umsätzen - d.h. für Gutschrift und Einlösung von Prämien fließt Geld von und zu den OW-Airlines. Es ist dabei völlig egel, wer jeweils Gesellschafter, also Eigentümer von TB ist. Ich bin also Gläubiger von TB hinsichtlich meiner PM. Meine Forderung nach Prämiengewährung kann dabei nur untergehen, wenn TB (nicht AB!) insolvent werden sollte. Bei einer (freiwilligen) Liquidation / "Auflösung" von TB ohne Insolvenz gehen meine Ansprüche dagegen übrigens nicht unter, sondern bleiben gegen den oder die Rechtsnachfolger gerichtet.

Es ist kein Geheimnis, dass die Kundenbindungsprogramme der Airlines Gelddruckmaschinen sind - die Daten, der "Meilenschwund" - alles bares Geld. Jeder weiß, wie erbärmlich die Gegenwerte aus dem Shop sind - und dass sich eigentlich nur C-Tix und C-Upgrades rechnen. Die meisten kommen aber mit dem Sammeln gar nicht soweit - und müssen dann geringwertige Gegenleistungen als Prämien hinnehmen. Entsprechend dürfte das Vermögen von TB glänzend sein. Böse Zungen behaupten, das einzige, was die Airlines an ihren einträglichen Kundenbindungsprogrammen stört, ist, dass sie nebenbei noch fliegen müssen.

Wenn AB also, als "Schirmherr" von TB, den Flugbetrieb einstellt, könnte das Programm beendet werden - es würde keinesfalls insolvent, denn die Schulden von AB greifen ja nicht nach TB durch. Im Falle einer Beendigung steht folgendes in den AGB von TB:

3.1. Kündigung:
....
topbonus Ltd. kann das Vertragsverhältnis unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 2 Wochen ordentlich kündigen, ohne dass es einer Begründung bedarf...
....
Im Falle der ordentlichen Kündigung durch topbonus Ltd. oder der Programmbeendigung gemäß Ziffer 3.2 können bereits gesammelte Prämienmeilen – vorbehaltlich eines früheren Verfalls gemäß Ziffer 2.5. – und soweit diese durch regelgerechtes Verhalten gesammelt wurden – bis 18 Monate nach Zugang der ordentlichen Kündigungserklärung beim Teilnehmer in Anspruch genommen werden. Nach Ablauf der 18 Monate verfallen etwaige noch vorhandene Status-/Prämienmeilen
....
(Ende Zitat AGB)

Mit Buchung und Zahlung des Prämientickets bei einer Airline erfüllt TB seine Verpflichtung abschließend. Wird die Airline insolvent und stellt den Betrieb ein, so wäre das wieder mein Risiko. Aber die OW ist ja groß - und niemand zwingt mich, bei AB ein Prämienticket buchen zu lassen.

Zusammenfassung meiner Auffassung:
Die Insolvenz von AB ficht meine Prämienansprüche gegen TB überhaupt nicht an, da es eine Rechtsbeziehung zu einer völlig anderen Gesellschaft ist. Wer Eigentümer von TB war, ist oder wird - ist wurscht. Allenfalls wird das Programm beendet - und ich muss die verbliebenen Punkte innerhalb 18 Monate die PM einlösen, damit sie nicht verfallen. Das würde ich dann z.B. Qatar Airways tun. Bei kleinen PM-Guthaben wird das natürlich eher schwieriger, Flüge in der OW zu bekommen, da sie teurer als AB-Flüge sind.

Zur Zeit eingefrorene Meilen: Das halte ich für eine zeitweilige Anti-Panik-Maßnahme - wie das Aussetzen des Handels einer Aktie an der Börse. Seid froh, dass das gemacht wurde ! Sonst hätten doch alle ihre Meilen gleichzeitig einlösen wollen - und TB hätte all' die Tickets auch gleichzeitig bei den gebuchten Airlines zahlen müssen. DAS hätte Topbonus doch vermutlich erst in Bedrängnis gebracht! Es ist aus Unternehmenssicht sinnvoll, erst die Perspektiven zu klären - etwa Gespräche mit EY oder LH bezüglich einer Übernahme zu Ende zu führen - und dann wieder zu "öffnen"

Wenn ich irgendwas überlesen, übersehen, wiederholt, nicht recherchiert oder anderweitig gegen die Menschlichkeit verstoßen haben sollte - los, gebts mir.. :D

Und btw. - ich schrieb von "meiner Meinung" - wenn ich mich irren sollte, stürze ich mich von der Teppichkante in die Tiefe....
 
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HAM76

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21.09.2009
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HAM
Einverstanden. Rechtlich gesehen kann ich sie nur liquidieren bzw. vermutlich wohl sogar nur einen Antrag auf Liquidation stellen. Aus der Sicht des gemeinen Nicht-Juristen existiert die Firma an Ende nicht mehr und wurde "geschlossen".

Selbstverständlich müssen die Verbindlichkeiten bedient werden. Nur sind diese im Falle von topbonus überschaubar. Verkürzt (und nicht-juristisch) gesagt, müssen die Meilen nur gegen etwas einlösbar sein, dass nicht gegen Treu und Glauben verstösst. Was das ist, kann topbonus weitestgehend selbst gestalten, sobald airberlin nicht mehr da sein sollte.
 
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CKR

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18.05.2015
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Ich schließe mich an, danke.

Ich habe noch eine Award-Buchung Mitte Oktober nach GWT.

Die Alternativen sind an den Reisetagen zum einen zeitlich nicht so prickelnd, geschweige denn verfügbar, zum anderen besteht diese Unsicherheit, dass AB doch fliegt. :D

Und so grüble ich... (Full-) Flex, nicht Flex, Risiko, Bahn

Wäre bei einem Geounding leichter, aber das ist Partikularinteresse. ;)
 

rcs

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Mit Buchung und Zahlung des Prämientickets bei einer Airline erfüllt TB seine Verpflichtung abschließend. Wird die Airline insolvent und stellt den Betrieb ein, so wäre das wieder mein Risiko. Aber die OW ist ja groß - und niemand zwingt mich, bei AB ein Prämienticket buchen zu lassen.
Da die Erfüllung der Prämientickets (zumindest bis dato) ausschließlich über airberlin erfolgt, bist Du hier leider auf dem Holzweg.

Allenfalls wird das Programm beendet - und ich muss die verbliebenen Punkte innerhalb 18 Monate die PM einlösen, damit sie nicht verfallen. Das würde ich dann z.B. Qatar Airways tun.
Die Frage ist, auf wessen Ticketdokument die Meilen dann auf Qatar Airways einlösen willst. Du kannst topbonus ja nicht zwingen, mit anderen Fluggesellschaften wie QR (die noch dazu ihr eigenes Vielfliegerprogramm haben) eine Vereinbarung zur Prämieneinlösung zu treffen, bei der AB als bislang ticketausstellende Airline außen vor ist...

Nochmal: Die einzige Airline, auf deren Ticketdokument zum jetzigen Zeitpunkt eine Einlösung der topbonus-Meilen für eine Flugprämie möglich ist, ist airberlin. Da steckst Du in einem gewissen Teufelskreis fest, der in absoluter Abhängigkeit zur weiteren Entwicklung der airberlin steht.

Raus käme man praktisch gesehen aus meiner Sicht nur, wenn Etihad das topbonus-Programm in Etihad Guest aufgehen lassen würde.
 

Snappy

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23.07.2010
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Einen erneuten Shitstorm in der Presse, wie ihn AB in den letzten Monaten über sich ergehen lassen mußte, muß er nicht fürchten. Den Blödzeitungsleser entrüstet es nicht, wenn "Vielflieger" um ihre "Statusvorteile" gebracht werden. Im Gegenteil - da hätte die Angela dem Malle-Horst und dem Florida-Rolf sogar noch einen dankbaren Anlaß zu etwas Häme geliefert. (ich sehe förmlich, wie sie auf der Dachterrasse der "Waschmaschine" tanzt, wie weiland einer ihrer Amtsvorgänger auf der seinen...)

IMG_0429.jpg


Und nun? ;)
 

HAM76

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Flying Lawyer

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knutkarsten

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15.08.2016
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Eine Frage bleibt dennoch: Auch wenn auf dem Ticket Topbonus in keiner Silbe erwähnt wird und ich das Geld an airberlin zahle, das Ticket buche ich als Topbonus Teilnehmer mit Topbonus Meilen eingeloggt in meinen Topbonus Account, also gehe ich doch eigentlich einen Vertrag mit Topbonus ein, nicht mit airberlin! Was Topbonus dann auf die Rechnung schreibt oder es über airberlin laufen lässt, kann mir doch egal sein, da ich einen Vertrag mit Topbonus eingegangen bin?!
 

Flying Lawyer

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Eine Frage bleibt dennoch: Auch wenn auf dem Ticket Topbonus in keiner Silbe erwähnt wird und ich das Geld an airberlin zahle, das Ticket buche ich als Topbonus Teilnehmer mit Topbonus Meilen eingeloggt in meinen Topbonus Account, also gehe ich doch eigentlich einen Vertrag mit Topbonus ein, nicht mit airberlin! Was Topbonus dann auf die Rechnung schreibt oder es über airberlin laufen lässt, kann mir doch egal sein, da ich einen Vertrag mit Topbonus eingegangen bin?!

Klar, dann verklag mal die Topbonus Ltd. Viel Spass. Leute, bleibt mal realistisch....
 
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rcs

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06.03.2009
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Hatten wir hier in diesem Thread auch schon diskutiert (einfach mal die letzten paar Seiten aufmerksam lesen!)...

topbonus dürfte hier im Zweifelsfall die Argumentation probieren, dass man seine Pflichten durch die Verschaffung des airberlin-Tickets erfüllt hat. Der Beförderungsvertrag ist in jedem Fall mit der Fluggesellschaft und nicht mit dem Vielfliegerprogramm...

Ob das natürlich am Ende rechtlich in Deutschland Bestand hat steht auf einem anderen Blatt, aber man muss sich (falls es zu Problemen kommen sollte, was derzeit ja noch nicht der Fall ist) dann natürlich gut überlegen, ob man das Kostenrisiko des Rechtswegs dann tragen möchte, falls es hier keine freiwillige Lösung im Sinne des Kunden bzw. Passagiers gibt.

Alles natürlich aktuell aufgrund der unklaren Zukunft mit vielen Fragezeichen versehen - aber ich wäre bei allen Tickets mit Flugtermin nach Mitte Oktober zum heutigen Datum sehr, sehr zurückhaltend mit meiner Erwartungshaltung...
 

_AndyAndy_

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07.07.2010
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Vielleicht, weil EY sich zwar von den Töchtern trennt (obwohl, bei AZ wollten sie ja eigentlich weitermachen, nur die Belegschaft wollte nicht), aber irgendwie auch weiterhin ihre ganzen A380, Dreamliner, künftigen A350, B777-8 ("launch-customer"!) und nicht zu vergessen das neue Midfield-Terminal füllen wollen.
Sofern man nicht davon ausgeht, daß die ganzen neuen Flieger verkauft, die Bestellungen storniert, und das neue Terminal eingemottet werden, wäre es sehr unklug, in der D-A-CH-Region verbrannte Erde zu hinterlassen. Dazu sind 100 Mio. Kunden Marktpotential doch zu wichtig.

Wieviele von den 100 Mio. sind denn überhaupt an Strecken interessiert, die EY anbietet?
 

HAM76

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21.09.2009
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HAM
Bleibt trotzdem eine falsche Übersetzung. Company ist Gesellschaft. Trade name ist Firma. Firma ist halt ein feststehender Begriff. Du sagst zu Hamburger ja auch nicht Klops.

Ja, ist ungenau formuliert gewesen, stimmt. Deswegen beauftrage ich als Unternehmer ja auch Juristen, um Verträge aufzusetzen, und lasse das nicht meine Mitarbeiter erledigen oder mache es gar selber.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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Eine Frage bleibt dennoch: Auch wenn auf dem Ticket Topbonus in keiner Silbe erwähnt wird und ich das Geld an airberlin zahle, das Ticket buche ich als Topbonus Teilnehmer mit Topbonus Meilen eingeloggt in meinen Topbonus Account, also gehe ich doch eigentlich einen Vertrag mit Topbonus ein, nicht mit airberlin! Was Topbonus dann auf die Rechnung schreibt oder es über airberlin laufen lässt, kann mir doch egal sein, da ich einen Vertrag mit Topbonus eingegangen bin?!

Jein... In den AGB steht ganz klar: "Prämienflüge können nur fest und – vorbehaltlich abweichender, schriftlicher Information – exklusive Steuern und Gebühren gebucht werden." Das heißt, Dein Vertrag mit topbonus besteht in der Buchung eines Prämienfluges gegen Meilen. Für Steuern und Gebühren bist Du verantwortlich, topbonus leitet die Zahlung aber gerne in Deinen Namen weiter (wie auch die Werkstatt die Gebühren für den TÜV auslegt und weiterberechnet). Gegen topbonus hast Du selbstverständlich einen Anspruch auf Rückerstattung der Meilen, wenn der Flug nicht stattfinden kann. Nur Steuern und Gebühren musst Du Dir von airberlin selbst zurückholen.
 
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Mr.Burns

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Nu reibt sich die Leserschaft die Hände, weil sie es in PMI schon immer gehasst hat, eine Stunde im Schlängelband zu stehen, während vor dem leeren Eingang zum Prioschalter sogar ein Herr mit Krawatte stand und uns begrüßt hat.
Wie gesagt: davor muß sich keiner der Großkopfeten fürchten. Im Gegenteil.
 

_AndyAndy_

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07.07.2010
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Gegen topbonus hast Du selbstverständlich einen Anspruch auf Rückerstattung der Meilen, wenn der Flug nicht stattfinden kann. Nur Steuern und Gebühren musst Du Dir von airberlin selbst zurückholen.

Spannender ist die Frage, ob eine Umschreibung der 745er-Tickets bei Codeshare-Buchungen vorgenommen wird... u.a. bei Niki.
 
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Mr.Burns

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Ich schließe mich an, danke.

Ich habe noch eine Award-Buchung Mitte Oktober nach GWT.

Die Alternativen sind an den Reisetagen zum einen zeitlich nicht so prickelnd, geschweige denn verfügbar, zum anderen besteht diese Unsicherheit, dass AB doch fliegt. :D

Und so grüble ich... (Full-) Flex, nicht Flex, Risiko, Bahn

Wäre bei einem Geounding leichter, aber das ist Partikularinteresse. ;)
Du kannst neuerdings auch ohne Auto mit dem Autozug mitfahren. In GWT könnte ich Dich mit meiner Vespa abholen, wenn das hilft.
 
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HAM76

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Spannender ist die Frage, ob eine Umschreibung der 745er-Tickets bei Codeshare-Buchungen vorgenommen wird... u.a. bei Niki.

Ich wüßte jetzt nicht, warum das geschehen sollte oder wie topbonus das technisch bewerkstelligen würde... Es liegt der Airline, wie Niki, ja frei, das bestehende Ticket zu akzeptieren und damit das Zahlungsrisiko zu übernehmen, wenn ich rcs richtig verstanden habe. Sollte es auf Niki neu ausgestellt werden (was für eine Ticketnummer wäre das eigentlich?), wird Niki dafür ja von Topbonus bezahlt werden wollen, nachdem bereits eine Forderung durch airberlin besteht. Mit Eröffnung des Insolvenzverfahrens kann topbonus das voraussichtlich aber nicht von airberlin zurückgefordern bzw. stornieren, müsste den Flug also doppelt zahlen. Würde ein Geschäftsführer das zulassen, macht er sich doch angreifbar für Haftpflichtschäden...
 

CKR

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18.05.2015
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Danke, zu 3. und mit Koffern wäre das aber... interessant. :D

Ist ja noch etwas hin, denke aber, dass ich zur Sicherheit noch einen Backup-Flug buche. Und in der Zwischenzeit die Buchungslage bei AB beobachten.
 
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GoldenEye

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30.06.2012
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Just for the record:

1) Man kann bei TB nicht nur codeshare-Flüge buchen (wie einige hier zu glauben scheinen), sondern auch OW-Flüge (und EY-Flüge), die keine AB-codeshares sind.

2) Es gibt auch (wenige) FFP's, die unabhängig von einer einzelnen Airline sind.

3) AB macht(e) (nur) 63% des Umsatzes von TB aus, die restlichen 37% liefen bisher schon anderswo. Und die 63% umfassten - soweit ich das sehe - auch die EY-Flüge, die unter AB-codeshare liefen (was vermutlich die Masse der EY-Flüge exD sein dürfte). Zieht man die noch ab, dürfte AB nicht mehr wesentlich mehr als 50% von TB ausgemacht haben.