Habe gerade meine Forderung angemeldet. Ich habe noch nie ein so perfektes, digitalisiertes Anmeldeverfahren gesehen. Echt Klasse, obwohl es vermutlich nichts bringt. Ergibt mindestens 5*****.
Die Forderungsanmeldung schaut in der Tat recht innovativ aus. Vor allem, dass auch das Insolvenzgericht auf die WWW Seite hinweist und damit der Sache einen offiziellen Anstrich gibt, ist für die Berliner Bürokratie schon fast eine Revolution...
Allerdings rieche ich einen anderen Braten. Evtl kann da jemand Auskunft geben: Die Vergütung für den Insolvenzverwalter... Ist die abhängig von der Anzahl der Forderungen? Oder geht das rein nach Insolvenzmasse?
Gefunden habe ich §2 der InsVV
(2) Haben in dem Verfahren nicht mehr als 10 Gläubiger ihre Forderungen angemeldet, so soll die Vergütung
in der Regel mindestens 1.000 Euro betragen. Von 11 bis zu 30 Gläubigern erhöht sich die Vergütung für je
angefangene 5 Gläubiger um 150 Euro.
Ab 31 Gläubiger erhöht sich die Vergütung je angefangene 5 Gläubiger
um 100 Euro.
Bei 4.3M Teilnehmer und 50% Teilnehmerrate sind das diskrete 4.3M x 0,5 x 1/5 x 100 Euro = 43M€
Da bleibt von den in #3756 geschätzten 21.5M€ Einnahmen aus Adressverkauf nicht wirklich was übrig...
Vielleicht kann das jemand kommentieren, der sich mit Insolvenzverwaltervergütung auskennt...