AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

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markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.983
41
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Das verstehe ich jetzt nicht. Der Insolvenzantrag ist doch schon gestellt. Wie kann es denn jetzt noch zu einer insolvenzverschleppung kommen?

Du hast wohl noch immer nicht verstanden, das AIRBERLIN den Insolvenzantrag gestellt, NICHT aber Topbonus, die eine eigenständige Firma ist. Und Topbonus hat bisher noch immer nicht mit ihren Kunden kommuniziert, aber nimmt gern noch Meilen (=Geld) ein.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.193
3.188
HAM
Das verstehe ich jetzt nicht. Der Insolvenzantrag ist doch schon gestellt. Wie kann es denn jetzt noch zu einer insolvenzverschleppung kommen?

Airberlin ist ja noch nicht zahlungsunfähig, sonst würde die Insolvenz nicht in Eigenverantwortung durchgeführt werden können. Sie (und die Richter!) rechnen also damit, dass airberlin - Ticketverkäufe vorausgesetzt - mit Restrukturierungen die drohend Zahlungsunfähigkeit abwehren kann (zumindest offiziell). Wenn sie jetzt nicht einmal mehr ihre eigenen Tickets verkauften, wie soll das dann funktionieren? Damit würden sie bestätigen, dass nicht einmal mit Ticketverkäufen die Zahlungsunfähigkeit abgewendet werden kann, weswegen sie eigentlich nicht die Insolvenz in Eigenverantwortung durchführen dürften, weswegen sie Insolvenz (dieses Mal ohne Eigenverwaltung) anmelden müssten bzw. wenn sie es nicht tun, die Insolvenz verschleppen.
 
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rcs

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Teammitglied
06.03.2009
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München
Und Topbonus hat bisher noch immer nicht mit ihren Kunden kommuniziert, aber nimmt gern noch Meilen (=Geld) ein.
Wobei natürlich die Frage ist, welche der für Flugaktivitäten ausgegebenen Meilen seitens airberlin tatsächlich an die topbonus Ltd. auch vergütet wurden. Kann gut sein, dass sich topbonus hier ebenfalls als Insolvenzgläubiger einreihen darf...
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.983
41
Wobei natürlich die Frage ist, welche der für Flugaktivitäten ausgegebenen Meilen seitens airberlin tatsächlich an die topbonus Ltd. auch vergütet wurden. Kann gut sein, dass sich topbonus hier ebenfalls als Insolvenzgläubiger einreihen darf...

Wenn ich aber über Agora Meilen generiere und nichts von der Einstellung / Einfrierung des Programmes weiß, da ich nicht informiert werde, dann entsteht mir ein Schaden.
Da mich Topbonus nicht informiert. Und da auch die Website nicht den Anschein erweckt, das man nicht buchen könnte.

Inwieweit dies Relevant ist strafrechtlich, kann ich nicht beurteilen, aber moralisch ist das schon mal Betrug für mich.
 

frogster

Reguläres Mitglied
26.09.2014
71
0
63% AB
37% der Rest

stand weiter oben schon.

Ein Teil der 37% sind aber Meilen für Flüge mit Allianzpartnern (bei denen ein Argument gemacht werden kann dass sie eigentlich korrekterweise zu 1 dazugerechnet werden müssten - die Allianzpartner liefern ja auch Kunden an Airberlin die dafür in ihren Heimmeilen vergütet werden wollen)
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Dann sollen sie verdammt nochmal ihre Buchungsseite für Prämienflüge grounden!! Was soll der Bullshit, dass man AB Flüge via Topbonus buchen kann, einen Buchungscode, aber nie ein E-Ticket bekommt?!

In einem verlinkten Zeitungsartikel stand, dass TB and AB verweist. Heißt TB würde gern die Buchungen möglich machen, aber die pöse AB stellt keine Tickets aus. (Vermutlich deshalb kommen die Stornos erst 24h nach der Buchung).
 

ltk1704

Erfahrenes Mitglied
31.10.2014
263
1
Du hast wohl noch immer nicht verstanden, das AIRBERLIN den Insolvenzantrag gestellt, NICHT aber Topbonus, die eine eigenständige Firma ist. Und Topbonus hat bisher noch immer nicht mit ihren Kunden kommuniziert, aber nimmt gern noch Meilen (=Geld) ein.
Gehts noch??! Vielleicht erstmal richtig Lesen... ich habe nirgendwo behauptet, Topbonus habe einen Insolvenzantrag gestellt.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
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.de
Airberlin ist ja noch nicht zahlungsunfähig, sonst würde die Insolvenz nicht in Eigenverantwortung durchgeführt werden können. Sie (und die Richter!) rechnen also damit, dass airberlin - Ticketverkäufe vorausgesetzt - mit Restrukturierungen die drohend Zahlungsunfähigkeit abwehren kann (zumindest offiziell). Wenn sie jetzt nicht einmal mehr ihre eigenen Tickets verkauften, wie soll das dann funktionieren?

Doch, verkaufen tun sie ja. Bloß gegen eine feste Währung (€), nicht gegen diese komischen Meilen!
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Da mich Topbonus nicht informiert.

Inwieweit dies Relevant ist strafrechtlich, kann ich nicht beurteilen, aber moralisch ist das schon mal Betrug für mich.

Da bin ich bei Dir. Im einfachsten Fall habe ich die Wahl, meine TB Visa einzusetzen, oder meine MM MC.

Die LBB hat mir bestätigt, dass ich weiter Meilen dafür bekomme. Nur... was ich mit den Meilen anfangen kann, wird von TB nicht kommuniziert. Insofern kann es sein, dass mir ein Schaden dadurch entsteht.

Nicht die feine, englische Art...
 

InsideMUC

Kostenfaktor
06.11.2009
7.430
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Fluchhafen
In einem verlinkten Zeitungsartikel stand, dass TB and AB verweist. Heißt TB würde gern die Buchungen möglich machen, aber die pöse AB stellt keine Tickets aus. (Vermutlich deshalb kommen die Stornos erst 24h nach der Buchung).

AB sagt, Topbonus ist schuld. Topbonus sagt, AB ist schuld und ihn interessiert das nicht. O-Ton aus dem Telefonat von heute!

Habe nach über 30 Stunden immer noch keine Nachricht bekommen, dass der Flug nicht angetreten werden kann, bzw. dass er storniert wurde.

Und, oh Wunder, man kann immer noch "buchen"! Nur wird man nie ein E-Ticket bekommen! Das ist Verarsche und Betrug!
 
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GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Bis vor 48 Stunden waren Aktiva und Passiva ausgeglichen.
Da die Aktivaseite aber zum Großteil aus dem immateriellen Vermögensgut "Kundenbeziehung" besteht (keine Ahnung wie die das beim WP durchbekommen haben ;-) ) besteht hier vermutlich akuter Bedarf einer Wertberichtigung...


fair point.

Allerdings ist das eben genau der Diskussionspunkt (auch hier im Thread), ob denn die Kundenbeziehung jetzt plötzlich weniger Wert sein sollte.
Wie die das beim WP durchbekommen haben? Das haben die sich doch sicher nicht selber ausgedacht, sondern das steht mit Sicherheit in irgendeiner IAS-irgendwas.
 
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mbraun

Erfahrenes Mitglied
09.07.2011
1.981
2.691
Doch, verkaufen tun sie ja. Bloß gegen eine feste Währung (€), nicht gegen diese komischen Meilen!
Airberlin würde durchaus Geld von Topbonus für jedes von dort georderte Ticket bekommen, wenn vllt auch tendienziell weniger als im Revenue möglich wäre - zumindest in normalen Zeiten, momentan sollten sie ja froh über jeden besetzten Sitz sein.. Würde das Tor allerdings geöffnet, wäre Topbonus wahrscheinlich in kürzester Zeit relativ leer gezogen (mittlerweile hat ja jedes Dorfblatt schon empfohlen, die Punkte so bald wie möglich einzulösen).

Das das nicht erlaubt wird, hat imho mind. einen von drei Gründen:
1) Airberlin möchte die Tickets nicht ausstellen, da man immer noch hofft, dass ein Übernahmekandidat die ausstehenden Tickets honoriert - hier könnten massig Topbonus-Tickets die Attraktivität für den Käufer deutlich senken, und/oder
2) bei Tickets für fremde Gesellschaften legt man drauf und möchte vermeiden, dass diese nun gebucht werden (oder bekommt sie vllt auch gar nicht?), und/oder
3) Topbonus soll als Verhandlungsmasse ein gewisses Gewicht behalten - das spräche allerdings für ein geplantes weiterleben. Da Topbonus aber dem Scheich gehört, und zumindest sagt, es würde gerne Tickets rausgeben, glaube ich da nicht so richtig dran...
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
4.193
3.188
HAM
Wenn ich aber über Agora Meilen generiere und nichts von der Einstellung / Einfrierung des Programmes weiß, da ich nicht informiert werde, dann entsteht mir ein Schaden.
Da mich Topbonus nicht informiert. Und da auch die Website nicht den Anschein erweckt, das man nicht buchen könnte.

Inwieweit dies Relevant ist strafrechtlich, kann ich nicht beurteilen, aber moralisch ist das schon mal Betrug für mich.

Gestern wurde ich für die ungenaue Verwendung von Firma als Übersetzung für "company" und als deutschen Rechtsbegriff gerügt. Was hat denn jetzt das Strafrecht damit zu tun, dass ein zivilrechtlicher Schaden entstanden ist. Das erinnert mich doch an den Internetspruch: "Das sag' ich meinem Anwalt ist die Erwachsenenversion von Das sag ich meiner Mama.".

Erstmal entsteht ja kein Schaden. Die Meilen werden gutgeschrieben und können auch entsprechend der AGB eingelöst werden. Eine temporäre Unterbrechung ist darüber halt abgedeckt. Es besteht ja kein Anspruch auf ein unmittelbare Einlösung von Meilen. Es besteht auch keine Informationspflicht jenseits der gesetzlichen Anforderungen. Strafrechtlich wird das erst relevant, wenn gegen das StGB verstoßen wurde, die Staatsanwaltschaft das Delikt als relevant betrachtet und/oder Strafanzeige erstattet wurde und die Staatsanwaltschaft das auch beweisen kann.
 

CKR

Erfahrenes Mitglied
18.05.2015
1.851
-9
MUC
Naja, er sagt ja bereits, dass er es strafrechtlich nicht beurteilen kann ;)

Fakt ist auch, dass derzeit 0 - Zero - Nada Einlösemöglichkeiten für Meilen bestehen, die Sammelmöglichkeiten schon. Information ist wieder Null.

Kann mir durchsus ein Schaden entstehen. Auch wenn vielleicht die AGB mich darauf hinweist.
 

Atavism

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
428
105
Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, ob mir topbonus einen Flug verkauft oder airberlin. Die Währung ist dabei egal. Es könnten auch Kamele sein.
Was genau soll die Rechtsgrundlage für dieses "Wer Flüge bei einem insolventen Unternehmen vermittelt, macht sich extra haftbar" sein? Sind jetzt alle Reisebüros in Gefahr?
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Es ist ein ganz wesentlicher Unterschied, ob mir topbonus einen Flug verkauft oder airberlin. Die Währung ist dabei egal. Es könnten auch Kamele sein.

Wie bereits mehrmals erwähnt, taucht auf Prämienbuchungsbestätigungen die Zeichenkette "topbonus" gar nicht auf. Ich glaube, topbonus ist bei Buchungen das, was die Seiten wie Verivox für Stromanbieter sind. Man kann über Verivox einen Stromvertrag abschließen, manchmal sogar zu Sonderkonditionen, die direkt nicht angeboten werden. Sämtliche Unterlagen kommen aber direkt vom Stromanbieter. Somit verkauft mir Verivox nichts und ist kein Geschäftspartner. Von Verivox gibt's nur Cashback (quasi Meilen in Cash).
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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HAM
Was genau soll die Rechtsgrundlage für dieses "Wer Flüge bei einem insolventen Unternehmen vermittelt, macht sich extra haftbar" sein? Sind jetzt alle Reisebüros in Gefahr?

Hmm, das habe ich doch geschrieben? Wenn ich rcs richtig verstanden habe, läuft bei den Reisebüros vieles, was die Haftung anbelangt über den BSP, den Billing and Settling Plan, der zur IATA gehört. Und die garantiert im Rahmen der Akkreditierung eines Reisebüros halt auch, dass

"Bankruptcy, liquidation, or insolvency of our Customer shall not affect or determine our liability under this Guarantee."

Letztlich wälzen Agenturen und Reisebüros das Risiko (gegen Zahlung) auf die IATA ab. Wenn diese dann aber eine Airline rauswirft, ist daher sofort Schluß mit Ticketverkäufen.

Der Rest ergibt sich aus dem Produkthaftungsgesetz und dem BGB. Wenn ich etwas verkaufe, von dem ich ausgehen muss, dass die beworbenen Eigenschaften nicht vorhanden sind, bin ich dafür schadenersatz- oder nachbesserungspflichtig. Die exakten Rechtsgrundlagen können die Juristen im Forum sicherlich besser aufführen.
 
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Atavism

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
428
105
Die Meilen werden gutgeschrieben und können auch entsprechend der AGB eingelöst werden. Eine temporäre Unterbrechung ist darüber halt abgedeckt. Es besteht ja kein Anspruch auf ein unmittelbare Einlösung von Meilen. Es besteht auch keine Informationspflicht jenseits der gesetzlichen Anforderungen.
Das Thema Unterbrechungen ist in den Teilnahmebedingungen gar nicht regelt. Was da als Frist akzeptabel ist, wird sich aus irgendwelchen anderen Rechten ergeben und da wäre wahrscheinlich noch die Frage in welchem Land.
 

Rambuster

Guru
09.03.2009
19.551
238
Point Place, Wisconsin
Wobei natürlich die Frage ist, welche der für Flugaktivitäten ausgegebenen Meilen seitens airberlin tatsächlich an die topbonus Ltd. auch vergütet wurden. Kann gut sein, dass sich topbonus hier ebenfalls als Insolvenzgläubiger einreihen darf...

Die Gesellschaften werden eine nach der anderen wie Dominosteine fallen.
Ganz normal in solchen Fällen.
 

HAM76

Erfahrenes Mitglied
21.09.2009
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3.188
HAM
Das Thema Unterbrechungen ist in den Teilnahmebedingungen gar nicht regelt. Was da als Frist akzeptabel ist, wird sich aus irgendwelchen anderen Rechten ergeben und da wäre wahrscheinlich noch die Frage in welchem Land.

Wir drehen uns im Kreis... In den AGB steht:

"Einzelne Prämien sind zu bestimmten Zeiten nicht oder nur eingeschränkt (begrenzte Kontingente) verfügbar."

Derzeit sind einzelne Prämien (Flüge, Upgrades) nicht verfügbar bis bestimmt wurde, ob die Flüge durchgeführt werden bzw. jemand anderes dafür haftbar ist. Damit ist die Zeit der Nicht-Verfügbarkeit auch bestimmt.

Da momentan selbst Leser einer bekannten Axel-Springer Zeitung wissen, dass Flüge von airberlin nicht unbedingt stattfinden, ist auch keine Verfügbarkeit von Prämienflügen gegeben. Ja, es steht nicht in den AGB, das eine Unterbrechung von 52 Stunden und 30 Minuten akzeptabel ist. Aber jetzt mal ganz ehrlich, welcher Richter würde entscheiden, dass zwei Tage ausreichend sind, um sämtliche Hsftungsfragen zu klären, wenn es seitens von airberlin keine Reaktion gibt?

Wenn das jetzt über Wochen oder Monate so geht, wäre das was andere. Aber der Insolvenzantrag wurde am Dienstag dieser Woche gestellt.
 
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Atavism

Erfahrenes Mitglied
25.12.2009
428
105
Der Rest ergibt sich aus dem Produkthaftungsgesetz und dem BGB. Wenn ich etwas verkaufe, von dem ich ausgehen muss, dass die beworbenen Eigenschaften nicht vorhanden sind, bin ich dafür schadenersatz- oder nachbesserungspflichtig. Die exakten Rechtsgrundlagen können die Juristen im Forum sicherlich besser aufführen.
Produkthaftung bei der Buchung eines Fluges? Glaub ich eher nicht. Und was sind denn die beworbenen Eigenschaften? Das ein Flug stattfindet, hat TB noch nie garantiert. Es werden aktuell angebotene Plätze vermittelt.