Da bin ich bei Dir. Im einfachsten Fall habe ich die Wahl, meine TB Visa einzusetzen, oder meine MM MC.
Die LBB hat mir bestätigt, dass ich weiter Meilen dafür bekomme. Nur... was ich mit den Meilen anfangen kann, wird von TB nicht kommuniziert. Insofern kann es sein, dass mir ein Schaden dadurch entsteht.
Nicht die feine, englische Art...
Daher auch meine Überlegung (siehe Beitrag) das...
EY als Geldgeber seit Jahren von AB (30% Beteiligung)
EY als Mehrheitseigner von TB 70%
Damit EY als maßgeblicher Gesellschafter beider Unternehmen !
Es nicht außer acht lassen kann, die Verpflichtung von TB an die Kunden gegen Null liquidieren.
Begründung:
EY hätte es damit in der Macht zu einem Ihr angenehmen Zeitpunkt die Verpflichtung zum Einlösen der Meilen zu entkommen.
Quasi durch das Zudrehen des Geldhahns bei einer anderen Firma AB.
Unabhängig ob Geschäfte mit dem Endkunden gemacht wurden (Meilentransfer/Verkauf/Gutschrift von Meilen etc.) oder indirekten Verkauf z.B. an die LBB .
Da nur EY die Informationshoheit und Gewalt über seine Investitionen hat und dass als Gesellschafter, muss er dies zwingend in seinen Geschäftsentscheidungen berücksichtigen.
Die Informationshoheit besteht schon seit Jahren über die Geldspritzen. Nur EY kann dies Wissen. (Außer EY wäre selbst in einer Schieflage)
Ich kann nicht etwas verkaufen bei TB, wenn ich weiß dass ich AB hops gehen lasse und damit auch TB!!!
Damit wäre der Verkauf von Meilen durch TB betrügerisch
auch rückwirkend!
Es ist dabei unerheblich von EY, wenn Sie es sich von heute auf morgen überlegen AB hopsen zu lassen.
Meilen sind durchaus eine beachtliche Vermögensgrundlage, daher auch die Rückstellungen in der Bilanz.
Was bei dem einem Rückstellungen sind, sind bei uns die Guthaben.
Meilenentwertung geht auch nicht so ohne weiteres, zumindest in Europa. (siehe LH und Gerichtsurteil).
So wie ich das sehe gibt es auch durchaus einen Grund froh zu sein, dass es zwei Unternehmen sind mit gleichem Gesellschafter.
Wäre TP direkt bei AB würde bei einer Insolvenz keine Grundlage auf Hoffnung bestehen.
Wäre dem nicht so, kann jeder 2 Firmen aufmachen:
1. Firma nennen wir Sie "TB" verkauft Murmeln für 15€ je tausend Stück an alle die wollen.
2. Firma nennen wir Sie "AB" verkauft Produkte gegen Cash und bietet seine Produkte auch gegen die Annahme von Murmeln der 1. Firma an, also "TB" als Zahlmöglichkeit (Grundlage ist die Murmeltabelle)
Das lasse ich dass eine Weile laufen, so dass die Murmeln begehrt sind. mache Sonderaktionen zum Meilenerwerb etc.
Nun kommt mir in den Sinn, das Firma AB seine Produkte gegen Cash schlecht los wird und ein und lasse dann "AB" hops gehen
.
Was sagt nun das hohe Gericht zum Geschäftsmodell? Alles gut?
OK, Ich treibe es zuweit,da ich es auf diesen Fall abgestellt habe, die Kunden die Murmeln gekauft haben über´s Ohr zu hauen.
Aber sagen wir ich hätte keinen Vorsatz gehabt, komme ich dann so davon? Als maßgeblicher Gesellschafter beider Firmen?