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Nutzung der noch nicht eingelösten Gutscheine ist insolvenzrechtlich ausgeschlossen. Für betroffene Gutscheininhaber besteht die Möglichkeit, die Forderung aus diesem Gutschein nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens zur Insolvenztabelle anzumelden.
Das heißt, ich kann meine nicht eingelösten, 2x10-Euro-Geburtstagsgutscheine, sofern zum Zeitpunkt der Insolvenz noch gültig, zur Tabelle anmelden?