AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

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Detlev

Erfahrenes Mitglied
08.01.2011
5.032
6
Landkreis ED
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Für die Klagesüchtigen und Gerichtsaffinen hier hätte ich mal einen Vorschlag:

Verklagt TB doch einfach auf die Herausgabe Eurer Meilen. Die haben sie ja noch! :idea:

Die könnt Ihr dann an einem Siemens-Lufthaken über dem Schreibtisch aufhängen. ;)


Ansonsten hätte ich da noch eine Frage, die so hier noch nicht gestellt wurde :eek:

Gemäßg Auskunft von RCS kann ein 745er-Ticket ja theoretisch sogar noch zwischen Einchecken und Boarding widerrufen werden, wenn die IATA AB grounded.
Was ist denn dann mit einem Umsteigeticket?
Also konkret: Der Abflug MUC-AUH findet noch statt und in den ~10 Stunden zwischen Bording in MUC und wiiedereinstieg in AUH für den Weiterflug wird TB gegrounded.
Sitzt man dann in der Wüste fest? (bzw. kommt dann nur noch per paid Ticket irgendwo hin?)
 

Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.748
2.575
FRA
Die Aussagen von insel finde ich sehr interessant.

Mit wem bei BA hast Du denn gesprochen? Das sind ja Dinge, die auf Management-Ebene entschieden werden und über die nicht irgendein Call Center Agent informiert ist.

Wegen Avios-Flügen: Entweder stonierst Du den Flug, dann bekommst Du die Meilen ja zurück. Ansonsten ist Avios bzw. BA nicht Pleite, sondern schulden Dir einen Flug und müssten Dir entweder Ersatz anbieten, aber zumindest dann die Meilen wieder gutschreiben.
 

Goliath

Erfahrenes Mitglied
11.05.2009
8.782
126
ZRH
meine.flugstatistik.de
Gemäßg Auskunft von RCS kann ein 745er-Ticket ja theoretisch sogar noch zwischen Einchecken und Boarding widerrufen werden, wenn die IATA AB grounded.
Was ist denn dann mit einem Umsteigeticket?
Also konkret: Der Abflug MUC-AUH findet noch statt und in den ~10 Stunden zwischen Bording in MUC und wiiedereinstieg in AUH für den Weiterflug wird TB gegrounded.
Sitzt man dann in der Wüste fest? (bzw. kommt dann nur noch per paid Ticket irgendwo hin?)

Nein, man kann auch ein anderes Ticket mit anderen Meilen kaufen - es muss nicht unbedingt ein paid Ticket sein. ;)
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
moin,

ich habe mich etwas durchtelefoniert und ein paar "ältere" Visitenkarten reaktiviert (habe etwas Luft gehabt und wollte endlich mal etwas Klarheit für mich haben - und selbstverständlich dieses dann mit dem Forum auch teilen...)


gruß
insel
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.814
87
Dennoch würde mich ehrlich gesagt wundern, wenn BA & Co. bei dem Durcheinander schon zu 100% entschieden hätten was passiert.
 
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Tirreg

Rutscher des Grauens
08.03.2009
7.748
2.575
FRA
Für diese Kunden ist das doch prima: Ich übertrage die Meilen auf EY-Guest, die Innerdeutsch-Flieger freuen sich, daß ihre Meilen nicht verfallen sind, und zwei Jahre später verfallen sie dann trotzdem, weil diese Klientel über PMI nicht hinauskommt. Oder sie lösen sie dann doch noch für Flüge nach AUH ein, schauen sich die Ferrari-World, die Palme, und das Guggenheim-Museum an, und EY verbucht das unter Tourismus-Förderung. Win so oder so.

DAS ist ein valider Punkt. Man könnte das umgehen, indem man Fristen vorübergehend einführt: Die nächsten 6 Monate max. X Meilen pro Monat.
Allerdings: Noch vor drei Monaten gab es diese 30%-Angebote. Ein Indiz dafür, daß man eher mehr als weniger Meilen eingeöst haben wollte.
Ich stimme dem "we will see" zu. Wie man sich entscheiden wird, wissen wir nicht, weil wir nicht wissen, wie man am Golf die verschiedenen Argumente abwägt. Man sollte darüber aber nicht vergessen, daß es durchaus Risiken für EY aus einer Insolvenz gibt.

In vielen Dingen sind wir nicht so weit voneinander entfernt,

aber EY wird die Meilenkonten nicht übernehmen. Der KK-Sammler oder innerdeutsch-Flieger wird natürlich seine Meilen dann bei EY und deren Partner einlösen. Und dass der Kunde nach Abu Dhabi fliegt und Geld dort lässt, ist eher unwahrscheinlich. Ziele wie BKK, HKG, CPT sind zum Einlösen von Prämien vermutlich interessanter. Und Tourismus-Förderung in dem Stil braucht Abu Dhabi nicht. Wenn die Flüge verschenken wollen, dann lieber an ein potenziell zahlungskräftigeres Publikum.

Vermutlich sollten mit der 30%-Aktion Zahlungen an AB gehen, um deren Flieger/leere Plätze zu füllen.

Vielleicht können die Juristen ja mal Licht ins Dunkel bringen: Topbonus ist ja das Vielfliegerprogramm von Air Berlin - wenn es Air Berlin nicht mehr gibt, besteht dann irgendeine Pflicht zur Weiterführung des Programms? Zumal AB Mitglied in OW ist und mit einer Auflösung von AB auch diese Mitgliedschaft wegfällt und damit irgendeine Partnerschaft (zum Verbraten der letzten Meilen). Letztlich müsste man doch nur schauen, wie viel liquide Mittel noch da sind, die Schuldner bedienen (d.h. Gehälter und Abfindungen bezahlen, offene Rechnungen und von dem verbliebenen Geld - wenn noch etwas übrig ist - die Meilenkonten irgendwie auszahlen). Ich vermute nur, da ist nicht mehr viel!!!
 
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insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
moin,

für mich war nur wichtig, dass BA die Entscheidung getroffen hat "keinen" Fluggast mit einen AB Ticket und auf einen BA Flug, diesen Fluggast dann im Regen stehen zu lassen - sondern eine Beförderung dann durchzuführen.


Ich erinnere mich hier noch an Tickets von RAS und Sabena, ich stand jeweils zum Check-In am Airport und die Airline war gegroundet. Der Check-In gab mir damals den Tip mal bei BA anzufragen ob was möglich wäre.
Und BA signalisierte umgehende, unbürokratisch Hilfe und bot einmal selbige Route, und einmal einen anderen Zielairport an. Ich bekam dann eine Bordkarte von BA in die Hand gedrückt und konnte zu mindestens fliegen - ohne Extrakosten.
Dieses handhaben die Airlines sehr unterschiedlich und darauf hat man auch keinen Anspruch. Dieses wird individuell vor Ort entschieden, ich hatte Glück und habe mich gefreut.

Jetzt liegt es hier sogar noch etwas anders, als zu meinem Beispiel. AB und BA sind Partner, und hier versucht man im Kundeninteresse zu handeln (außerdem ist AB nun auch nicht so riesengroß, dass BA nun im Notfall Hunderttausende Topbonustickets bei sich unterbekommen muss)



gruß
insel
 

mojito25

Erfahrenes Mitglied
07.06.2010
1.354
3
STR
Stichwort SAMMELKLAGE.

Du hast sicher eine gute Reschtschutzversicherung. Die LBB wird da richtig bluten, aber hallo. Unterschrieben und alles mit dem Hinweis Einlöse- und Sammelmöglichkeiten. Denen geht der A**** gerade mal so richtig auf Glatteis. In deren Haut möchte ich jetzt nicht stecken. Mann, mann, mann.

Wie bei einer EF gilt hier auch:

1. Beleg ausdrucken ggfs. 3 mal kopieren und immer am Mann haben
2. Notausgang-Sitzplaetze im Gerichtssaal reservieren (ggfs. auf Seatmap nachschauen, ob die Config im AG Wanne-Eickel weiterhin Reverse Heringbone ist)
3. In der AG Kantine das salzarme, glutamat- und glutenfreie koschere Veggie-Menu mit Gemuesebarriere bestellen
4. Nicht vergessen beim Eingang in das AG, die Topbonus Platin Karte in den Automaten zu stecken (Stechuhr). Somit ist Seatblocking und Eintritt in die Judge-Lounge gesichert. Die Mocktails sind sehr zu empfehlen.

Dann kann nun wirklich nichts mehr schiefgehen...

Apropos, kann man den Reiter Topbonus jetzt schliessen bzw. in Spiel & Spass verschieben? :D
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.814
87
für mich war nur wichtig, dass BA die Entscheidung getroffen hat "keinen" Fluggast mit einen AB Ticket und auf einen BA Flug, diesen Fluggast dann im Regen stehen zu lassen - sondern eine Beförderung dann durchzuführen.
Nur um verfrühte Luftsprünge zu vermeiden: Solange das nicht öffentlich von BA kommuniziert wurde, ist genau diese Entscheidung noch nicht in Stein gemeißelt, sondern nur eine Tendenz nach aktuellem Sachstand. Auf ein Telefonat mit einem BA-Mitarbeiter wird man sich im Zweifelsfall nicht berufen können, wenn das Management zu einem späteren Zeitpunkt doch noch einen Rückzieher macht.
 
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markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.983
41
Wenn man so die letzten paar Seiten liest, bekomme ich das Gefühl, das hier ein paar Exbir Trolls sind, dabei dürften die doch gar keine Meilen haben, da AB zu teuer war.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
moin,

mir reicht die Aussage (bin da etwas anders gestrickt) und im Ernst, warum sollte eine Airline wie BA eine von sich "gütliche" und "kundenorientierte" Leistung Dir bzw. einen "Fremd-Kunden" bestätigen. Nur um sich dem Risiko auszusetzen, dass irgendeiner zwischen 1. und 2. Staatsexamen hier etwas zwischen den Zeilen herausliest und den "Verklagewienix" heraushängen lässt (der erste will es schriftlich haben, der nächste will das vom CEO unterzeichnet haben und ein anderer eine notarielle Beglaubigung und so weiter).

Eine kulante Lösung wird einfach ausgeführt und alle sind glücklich. Ich habe mit BA hier immer klasse Erfahrungen gemacht und finde es super, wenn sich div. Oneworldpartner hier Gedanken gemacht haben!


gruß
insel
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Vielleicht können die Juristen ja mal Licht ins Dunkel bringen: Topbonus ist ja das Vielfliegerprogramm von Air Berlin - wenn es Air Berlin nicht mehr gibt, besteht dann irgendeine Pflicht zur Weiterführung des Programms? Zumal AB Mitglied in OW ist und mit einer Auflösung von AB auch diese Mitgliedschaft wegfällt und damit irgendeine Partnerschaft (zum Verbraten der letzten Meilen). Letztlich müsste man doch nur schauen, wie viel liquide Mittel noch da sind, die Schuldner bedienen (d.h. Gehälter und Abfindungen bezahlen, offene Rechnungen und von dem verbliebenen Geld - wenn noch etwas übrig ist - die Meilenkonten irgendwie auszahlen). Ich vermute nur, da ist nicht mehr viel!!!

Pflicht zur Weiterführung sicher nicht, das wurde ja weiter oben schon diskutiert, siehe AGB. Allerdings schreiben die AGB eine angemessene Frist (18 Monate) vor.
Interessant(er) ist die Frage, wer weiter vorne im Rang steht: Meilenansprüche oder Kredite? Wenn man bedenkt, daß die Kredite von EY stammen und man diese als eigenkapitalersetzende Darlehen sehen könnte, dann hätten die Kundenansprüche wohl Vorrang. Demnach hätte TB - aus dem Kopf zitiert - ein EK von >87 Mio.. TINLA und INAL.
 
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crobunj

Erfahrenes Mitglied
07.08.2015
2.283
1
DUS
Hat jemand schon so ein Formblatt ?:D

wie Sie sicherlich bereits erfahren haben, hat Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG (Air Berlin) am 15. August 2017 die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens in Eigenverwaltung beantragt.
Gemäß unserer Unterlagen haben Sie bei uns einen Vorgang eingereicht, den wir bislang nicht abschließend bearbeiten konnten.
Aufgrund der beantragten Eröffnung des Insolvenzverfahrens können wir etwaige aus Ihrem Vorgang bestehende Ansprüche derzeit nicht mehr bedienen.
Sie können diese nach der Eröffnung des Insolvenzverfahrens im Rahmen des gesetzlich vorgesehenen Verfahrens geltend machen. Hierzu erhalten Sie zu einem späteren Zeitpunkt unaufgefordert ein Formblatt zugesandt. Dieses Formblatt enthält auch weitere Informationen hinsichtlich des genauen Verfahrensablaufs.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir im laufenden Verfahren keine weiteren Aussagen treffen und Ihren Vorgang zunächst nicht weiter bearbeiten können.
Mit freundlichen Grüßen,
Ihr Guest Relation Team
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
moin,

gegenwärtig stellt sich doch in Bezug auf die "Topbonus- u. Businesspointskunden" in der Eigenverwaltung bei AB eher die Frage, ob hier mutmaßlich durch die Eigenverwaltung Gläubigerinteressen benachteiligt werden?

Jeder Topbonus- und Businesspointskunde stellt generell auch einen Gläubiger mit Ansprüchen gegenüber AirBerlin da und kann seine Forderung als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Zwar wird die Bezifferung des Wertes bei einer Insolvenzspezifischen Forderungsanmeldung spannend werden - da z.B. LH den Wert mit 0,01 bis 0,02€ je Meile angibt, der Wert für den erfahrenen Kunden aber im Eintauschverhältnis für ein Flugticket steht).

Bei einem Insolvenzverfahren in Eigenverwaltung dürfen die Gläubiger und deren Interessen aber nicht benachteiligt werden (§ 272 Abs. 1 Nr. 2 InsO), dieses hat sonst die Aufhebung der Eigenverwaltung zur Folge, und statt des Sachwalter kommt der Insolvenzverwalter zum Zuge.
Ich habe heute auch erfahren, dass das Topbonusprogramm lediglich wegen der anteiligen Medienberichterstattung kurzfristig zwischen AB Management und Sachwalter angesprochen wurde, aber die eigentlichen Verhandlungen über AB dieses nicht zum Kernthema haben. Eine Arbeitsgruppe spielt hier einiges durch und man spricht auch mit Etihad, sowie auch mit LH!
In Kürze hofft man den Kunden etwas anbieten bzw. sagen zu können - dieses reicht "von und bis...".

Daher verbleiben für den ungeduldigen Kunden gegenwärtig nur 2 Möglichkeiten:

A - weiterhin passiv und abwarten

B - sich an das AG Charlottenburg als Gläubiger von AB zu wenden und aufgrund Topbonus/Businesspoints, hier Gläubigernachteile in der Eigenverwaltung anzuzeigen (weil AB weder aktuell freie Plätze auf den eigenen Fliegern als Prämienplätze oder Upgrade anbietet und man hier als Gläubiger zusätzlich geschädigt wird, da man sein Meilenguthaben nicht abbauen kann. Da AB zusätzlich Tax etc. auf Prämienbuchungen erhält, wäre dieses nicht einmal ein Negativgeschäft für AB, da die Flugzeuge ohnehin noch fliegen. Auch verhindert AB gegenwärtig eine konstruktive Lösung mit Oneworld und übt auch keinen möglichen juristischen Druck gegenüber Etihad als Mehrheitsgesellschafter von Topbonus aus)


Eigenverwaltungen sind schon für weniger aufgehoben worden. Doch stellt sich dann die Frage: Was bringt einen das?

Möglicherweise mehr Druck in die Thematik "Topbonus", da bei jeder Gläubigerbeschwerde das Insolvenzgericht bei der Schuldnerin eine Stellungnahme anfordern muss, könnten hier bis zu 4,7Mio. Topbonusmitglieder ggf. etwas Druck auf den Hauswillen des AB Management ausüben. Und möglicherweise kommt so Etihad, AB und LH im allg. Interesse der Meilenkonto sehr schnell zu einer erneuten Öffnung der TB Konten!



gruß
insel
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.159
481
Topbonus ist aber ungleich Airberlin.

Genau so würde auch die Stellungnahme lauten. Thema schnell erledigt.

Um noch ein paar Zahlen beizusteuern:

2012 kaufte EY 70% von TB für 200 Mio. EUR bei damals 3,1 Mio. Kunden.
Damit war der Preis eher am unteren Ende (!) vergleichbarer Transaktionen. Die etwa doppelt so große Multiplus z.B. wurde etwa zeitgleich mit 1,37 Mrd. USD bewertet.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
moin,

das ist nicht komplett richtig!

Zum einen habe ich auf "Topbonus und Businesspoints" verwiesen, dann hält AB 30% an Topbonus Ltd., die gesamte Abwicklung findet über AB statt und bei allen Ansprüchen, Problemen etc. musst Du dich an AB Topbonus, Saatwinckler Damm 42.. halten und nicht an die Ltd.

Das AG würde dann ohnehin prüfen ob hier UK Recht oder DE Recht anzuwenden sei, schließlich müssen an einem Verwaltungssitz auch die geschäftlichen Entscheidungen getroffen werden und nicht woanders.
Wie geschrieben, lediglich als eine Anregung zu verstehen..., doch nur Gejammer ohne Handlungen nerven gewaltig.

Persönlich habe ich ernstliche Zweifel, ob aufgrund der Geschäftsstruktur von Topbonus und sämtlicher Entscheidungsträger für dieses Programm + tatsächlichen Verwaltungssitz/Geschäftssitz hier tatsächlich im Zweifelsfall das Gericht noch UK sieht - umgekehrt kann es natürlich auch sein, dass man als Topbonusteilnehmer vielleicht im "möglichen" Streitfall vielleicht sogar in UK rechtlich viel besser aufgestellt sein könnte. Und sich sogar erfolgreich (oder bis zu 70%) seine Ansprüche gegen Etihad dort durchsetzen lassen.
Hier prüfen gegenwärtig einige kleine und große Kapitalrechtler gerade die Möglichkeiten auf Umsatz - die ersten Deckungsanfragen bei div. RSV sind auch schon raus.

Hier gibt einfach viele spannende Möglichkeiten die Sache anzugehen oder auch nicht. Vielleicht wird alles gut - vielleicht auch nicht...


gruß
insel
 

Pianoman

Aktives Mitglied
10.10.2010
179
0
ZRH
Topbonus ist aber ungleich Airberlin.

ist ein Joint Venture von Etihad & Air Berlin und hier liegt das Problem. Hinter den Kulissen wird gekämpft und geschachert. Mich würde es nicht wundern, wenn Lufthansa bald einen neuen Grossaktionär vom Golf bekommt! Ein Schelm wer Böses dabei denkt...
 

MisterG

Stein-Papier-Schere Profi
02.01.2012
10.555
6
Wien
Kann man das auf ein Alitalia-Formblatt schon mal vorsorglich matchen?

Viel wichtiger sind natürlich die Statusvorteile. Die "reds" bekommen einfach ein weißes Blatt Papier und müssen das Formular mit eigenen Kugelschreibern selbst entwerfen. Die Silber bekommen natürlich einen Kugelschreiber mitgeschickt. Ab Gold gibt es einen Vordruck und bei Platins ist dieser schon vorausgefüllt!
 
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