AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

ANZEIGE

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
ANZEIGE
B - sich an das AG Charlottenburg als Gläubiger von AB zu wenden und aufgrund Topbonus/Businesspoints, hier Gläubigernachteile in der Eigenverwaltung anzuzeigen (weil AB weder aktuell freie Plätze auf den eigenen Fliegern als Prämienplätze oder Upgrade anbietet und man hier als Gläubiger zusätzlich geschädigt wird, da man sein Meilenguthaben nicht abbauen kann. Da AB zusätzlich Tax etc. auf Prämienbuchungen erhält, wäre dieses nicht einmal ein Negativgeschäft für AB, da die Flugzeuge ohnehin noch fliegen. Auch verhindert AB gegenwärtig eine konstruktive Lösung mit Oneworld und übt auch keinen möglichen juristischen Druck gegenüber Etihad als Mehrheitsgesellschafter von Topbonus aus)

Nein, da gibt es keinen Gläubigernachteil; im Falle der sofortigen Insolvenz wäre die Fluglizenz von AB erloschen und eine Einlösung wäre auch nicht mehr möglich gewesen. Juristisch ist das Meilenprogramm auch noch von AB losgelöst. Auf dem Weg kann man das AG Charlottenburg beschäftigen aber weiter kommt damit nicht.
 
  • Like
Reaktionen: insel

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
moin,

zwischen "Murks" und "Murks" ist auch ein Unterschied. Es geht um die Anschrift und dort wo "alle" Entscheidungen getroffen werden, sowie wo sich der Kunde hinwenden muss.

Beispiel BA und EC: Für die deutschen Kunden wird Bremen vorgehalten, aber alle Entscheidungen werden letztendlich in UK getroffen (Bremen muss dieses auch dorthin weiterreichen, sofern es nicht um eine einfache nachträgliche Meilengutschrift geht). Bei AB findet aber alles in Berlin + Arvato Standorte in DE statt und gar nichts in UK!


Es geht einfach darum, ob sich mögliche und greifbare Ansätze für einen Kunden hier zwischen Berlin und UK ergeben könnte. Bei Businesspoints ist dieses einfach (da nur AB und Berlin), bei der Ltd. wäre dieses jedoch zu prüfen. Und es sind genug mit einer Ltd. aufs Maul gefallen, weil dieses vom deutschen Rechtssystem verworfen wurde. Außerdem hat AB mehrmals erklärt (in den guten Zeiten) alles in Berlin zukünftig zu zentralisieren.

Noch einmal, bitte das ganze als Anregung zu verstehen. Vielleicht kommen hier auch konstruktive Lösungen und Möglichkeiten zu Tage. Vielleicht kennt sich hier jemand mit UK IV Recht aus, oder teilt andere Anregungen mit dem Forum.

Ich habe knapp 800.000 Punkte bei Topbonus und 10.000 bei Businesspoints, für mich stellt dieses ein gewissen Wert da. Dazu mache ich mir gegenwärtig Gedanken und teile diese hier im Forum.



Der eine sucht eben lieber penetrant nach möglichen Fehlern in den Threads und andere wiederum versuchen einen Ideenaustausch und ich sage:

gruß
insel
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
Nee Danke.

Mein Hauptgewinn liegt woanders und zur Trauerbewältigung reicht dieser thread gegenwärtig wunderbar aus!


gruß
insel
 

michael1240

Neues Mitglied
07.06.2015
9
0
Aussage der Etihad-Hotline zu einem über TB-Meilen gebuchten Flug für April 18 nach Fernost: Etihad werde die Ticktes akzeptieren, egal was mit AB sei. Schriftlich wollte man es mir aber leider nicht geben :-(

Das ist zwar nichts offizielles, macht mir aber Mut für meinen gebuchten EY-Award Oktober '17.
Das war nur die Aussage eines normalen Hotline-MA!?
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
Noch einmal, bitte das ganze als Anregung zu verstehen. Vielleicht kommen hier auch konstruktive Lösungen und Möglichkeiten zu Tage. Vielleicht kennt sich hier jemand mit UK IV Recht aus, oder teilt andere Anregungen mit dem Forum.

Finde ich gut und ich habe meinen Post auch nur als Meinungsaustauch gesehen und nicht als Kritik. Ich überlasse den Gewinnern der Krise auch ungern das Feld kampflos und bin für Vorschläge dankbar.
 

mescalito

Reguläres Mitglied
08.09.2016
86
0
TXL
Aussage der Etihad-Hotline zu einem über TB-Meilen gebuchten Flug für April 18 nach Fernost: Etihad werde die Ticktes akzeptieren, egal was mit AB sei. Schriftlich wollte man es mir aber leider nicht geben :-(

Komplett auf EY-Metall oder Zubringer in die Wüste mit AB? Falls letzteres: Bezog sich die Aussage des Mitarbeiters auf das komplette Ticket oder nur auf das EY-Leg?
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
Nein, da gibt es keinen Gläubigernachteil; im Falle der sofortigen Insolvenz wäre die Fluglizenz von AB erloschen und eine Einlösung wäre auch nicht mehr möglich gewesen. Juristisch ist das Meilenprogramm auch noch von AB losgelöst. Auf dem Weg kann man das AG Charlottenburg beschäftigen aber weiter kommt damit nicht.

moin,

und Danke für den Beitrag.

Erkläre uns aber, warum die Fluglizenz von AB bei einer sofortigen Insolvenz erlöscht und was ein "sofortiges Insolvenzverfahren" sein soll?


Die Eigenverwaltung ist ja bereits das Insolvenzverfahren, nur mit dem Unterschied das es hier lediglich einen Sachwalter anstatt Insolvenzverwalter eingesetzt wurde und der Sachwalter für das Gericht lediglich überwacht (analog dem Beschluss des AG) und der Schuldner eigene geschäftliche Entscheidungen trifft (z.B. Steht dem Schuldner ein eigenständiges Prozesshandlung Recht zu und dieser kann ohne Zustimmung des Sachwalterprozesse führen oder beenden. Während bei einem Insolvenzverwalter, der Schuldner diese Handlung Freiheit eben nicht hat).

Das LBA ist ja informiert und und begleitet dieses Verfahren, nur durch den Bundeskredit war ja der Flugbetrieb überhaupt weiterhin möglich. Ob ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung oder ohne, spielt doch eigentlich für die Löschung der Betriebslizenz gar keine Rolle. Sondern ausschließlich ob liquide Mittel für den weiteren Flugbetrieb vorhanden sind!

Freue mich aber über eine Klarstellung hier zu von dir?



Gruß
insel
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
moin,

gegenwärtig stellt sich doch in Bezug auf die "Topbonus- u. Businesspointskunden" in der Eigenverwaltung bei AB eher die Frage, ob hier mutmaßlich durch die Eigenverwaltung Gläubigerinteressen benachteiligt werden?

Dies würde aber nur gelten wenn Topbonus Gläubiger von Air Berlin ist.

Jeder Topbonus- und Businesspointskunde stellt generell auch einen Gläubiger mit Ansprüchen gegenüber AirBerlin da und kann seine Forderung als Insolvenzforderung zur Tabelle anmelden. Zwar wird die Bezifferung des Wertes bei einer Insolvenzspezifischen Forderungsanmeldung spannend werden - da z.B. LH den Wert mit 0,01 bis 0,02€ je Meile angibt, der Wert für den erfahrenen Kunden aber im Eintauschverhältnis für ein Flugticket steht).

Ansprüche als Topbonus Mitglied bestehen nur gegenber Topbonus. Ansprüche wg. Gläubigerbenachteiligung kann nur Topbonus als Gläubiger (siehe oben) gelten machen und hier müsste es die eingetragene Vertretung von Topbonus machen.
 
  • Like
Reaktionen: GoldenEye

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Die Eigenverwaltung ist ja bereits das Insolvenzverfahren, nur mit dem Unterschied das es hier lediglich einen Sachwalter anstatt Insolvenzverwalter eingesetzt wurde und der Sachwalter für das Gericht lediglich überwacht (analog dem Beschluss des AG) und der Schuldner eigene geschäftliche Entscheidungen trifft (z.B. Steht dem Schuldner ein eigenständiges Prozesshandlung Recht zu und dieser kann ohne Zustimmung des Sachwalterprozesse führen oder beenden. Während bei einem Insolvenzverwalter, der Schuldner diese Handlung Freiheit eben nicht hat).

Bisher ist es nur das vorläufige Insolvenzverfahren, weshalb man als Gläubiger von AirBerlin auch noch keine Forderungen anmelden kann.
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
Dies würde aber nur gelten wenn Topbonus Gläubiger von Air Berlin ist.



Ansprüche als Topbonus Mitglied bestehen nur gegenber Topbonus. Ansprüche wg. Gläubigerbenachteiligung kann nur Topbonus als Gläubiger (siehe oben) gelten machen und hier müsste es die eingetragene Vertretung von Topbonus machen.

Moin,

ich bitte um Unterscheidung zwischen dem einzelnen Gläubiger als Teilnehmer des Topbonus-Programm oder Businesspoint, und dem Gläubiger Topbonus gegen AB und EY.

So das der Gläubiger versus Teilnehmer hier eine Gläubigerrolle einnimmt.

Die Gedanken einer Benachteiligung sind ja wunderbar zu konstruieren...


Gruß
insel
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.814
87
ich bitte um Unterscheidung zwischen dem einzelnen Gläubiger als Teilnehmer des Topbonus-Programm oder Businesspoint

Ich bitte um Unterscheidung zwischen airberlin topbonus (ein Angebot der bisher nicht insolventen topbonus Ltd.) und airberlin business points (ein Angebot der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG).
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
Bisher ist es nur das vorläufige Insolvenzverfahren, weshalb man als Gläubiger von AirBerlin auch noch keine Forderungen anmelden kann.

moin,

das ist bekannt. Aber gemäß InsO darfst Du nach Kenntnisnahme über das Insolvenzverfahren bei jeglichen Kenntnissen über Unregelmäßigkeiten (und dazu gehört definitiv eine Gläubiger Benachteiligung), dich jederzeit an das zuständige Insolvenzgericht wenden.

Es soll hier ja explizit vermieden werden, dass die Schuldnerin nachteilige Fehler begeht oder im schlimmsten Fall versucht über die Eigenverwaltung zu Ihrem persönlichen Gunsten eigene Weichen zu stellen.

Genau so steht es dir ja jetzt schon frei deine Forderung beim Sachwalter einzureichen, aber eine Entfaltung dieser Forderung findet erst nach Eröffnung des Verfahrens statt.

Hier geht es doch aber nur da drum, entweder eine Forderung zu haben und damit auch ein Gläubiger zu sein oder eben kein Gläubiger zu sein. Der Wert eines Meilenguthabens stellt jedoch eine Forderung da, nur über einen für das Gericht nachvollziehbaren und glaubhaften Berechnungswert wird man streiten müssen.
Und damit wäre man als Teilnehmer einer dieser beiden Programme auch ein Gläubiger gegen AB - und könnte sich unabhängig von der Eröffnung des Verfahrens jederzeit an das zuständige Gericht wenden (was übrigens auch jeder nicht – Gläubiger tun kann, dass doch unabhängig vom Verfahrensstatus).


gruß
insel
 

DUS_Flieger

Erfahrenes Mitglied
18.11.2012
696
128
DUS
Aussage der Etihad-Hotline zu einem über TB-Meilen gebuchten Flug für April 18 nach Fernost: Etihad werde die Ticktes akzeptieren, egal was mit AB sei. Schriftlich wollte man es mir aber leider nicht geben :-(

Wie hieß es doch vor Monaten: EY stellt bis 2018 den Flugbetrieb von AB sicher.
Mein Vertrauensvorschuss bei AB/TB/EY ist leider aufgebraucht.
Ich glaube nur noch an dass, was tatsächlich passiert. Alles andere ist für mich heiße Luft.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Moin,

ich bitte um Unterscheidung zwischen dem einzelnen Gläubiger als Teilnehmer des Topbonus-Programm oder Businesspoint, und dem Gläubiger Topbonus gegen AB und EY.

So das der Gläubiger versus Teilnehmer hier eine Gläubigerrolle einnimmt.

Die Gedanken einer Benachteiligung sind ja wunderbar zu konstruieren...


Gruß
insel

Also noch einmal:

airberlin Topbonus ->Angebot der topbonus Ltd. ->Insolvenzanmeldung erfolgt? -> nein -> somit keine Möglichkeit der Gläubigerbenachteiligung

Bei airberlin business points müsste man sich die AGB's genau anschauen ob diese a) tatsächlich über die insolvente KG liefen und b)aktuell die Gleichberechtigung mit allen Gläubigern besteht wenn es um Geldabflüsse geht, das Thema Tickets stellt sich bekanntlich bei Flugeinstellung auch für alle Ticketinhaber
 

insel

Aktives Mitglied
22.10.2009
243
14
Ich bitte um Unterscheidung zwischen airberlin topbonus (ein Angebot der bisher nicht insolventen topbonus Ltd.) und airberlin business points (ein Angebot der insolventen Air Berlin PLC & Co. Luftverkehrs KG).

Ich versuche es noch mal (vielleicht ist mein Inhalt durch das parallele Autofahren nicht ganz rüber gekommen).

Businesspoints ist klar, eindeutig insolvente AB zuzurechnen (obwohl hier lustigerweise jene Punkte noch eingetragen werden können, Laut heutiger Auskunft aber wie TB derzeit auch keine Einlösemöglichkeit besteht).

Die Ltd. Topbonus ist nicht insolvent - da gebe ich Dir zu diesem Zeitpunkt recht. Aber, was passiert wenn man aus den angeführten Punkten zu dem Ergebnis kommen würde, dass TB Ltd. UK gar keine Ltd. ist, sondern komplett oder ggf. anteilig der AB Group zuzurechnen sei, dann sieht die Insolvenz Betrachtung hier wieder gänzlich anders aus.


Und deswegen machen sich etliche Kapitalrechtler hier gerade einen Kopf, weil dieses ein nicht unerheblicher Kanzlei Umsatz darstellt (unabhängig natürlich von jeglichen Erfolgsaussichten).



Ich hoffe die hiesige Unterscheidung hilft dir nun weiter und stellt zufrieden (sollte es noch um groß oder klein, oder dick/dünn gehen, dann spiele ich nicht mehr mit).


gruß
insel
 

Asia

Erfahrenes Mitglied
19.08.2017
698
64
moin,

Erkläre uns aber, warum die Fluglizenz von AB bei einer sofortigen Insolvenz erlöscht und was ein "sofortiges Insolvenzverfahren" sein soll?


Die Eigenverwaltung ist ja bereits das Insolvenzverfahren, nur mit dem Unterschied das es hier lediglich einen Sachwalter anstatt Insolvenzverwalter eingesetzt wurde und der Sachwalter für das Gericht lediglich überwacht (analog dem Beschluss des AG) und der Schuldner eigene geschäftliche Entscheidungen trifft (z.B. Steht dem Schuldner ein eigenständiges Prozesshandlung Recht zu und dieser kann ohne Zustimmung des Sachwalterprozesse führen oder beenden. Während bei einem Insolvenzverwalter, der Schuldner diese Handlung Freiheit eben nicht hat).

Das LBA ist ja informiert und und begleitet dieses Verfahren, nur durch den Bundeskredit war ja der Flugbetrieb überhaupt weiterhin möglich. Ob ein Insolvenzverfahren mit Eigenverwaltung oder ohne, spielt doch eigentlich für die Löschung der Betriebslizenz gar keine Rolle. Sondern ausschließlich ob liquide Mittel für den weiteren Flugbetrieb vorhanden sind!

Freue mich aber über eine Klarstellung hier zu von dir?
Gruß
insel

Bei einem Insolvenzverfahren ohne Eigenverwaltung steht erst mal der Geschäftsverkehr still, da geprüft wird, ob das vorhandene Geld für den Insolvenzverwalter und das Verfahren reicht und weil sich der Insolvenzverwalter erst mal einarbeiten muss, er trägt ja schließlich Verantwortung und kann auch haftbar gemacht werden.

Daher wäre nach Pressebrichten im Falle einer Insolvenz ohne Eigenverwaltung die Fluglizenz entzogen worden. Klar, mit Intervention der Politik hätte man es abwenden können. Aber ich kann mir keinen Insolvenzverwalter vorstellen, der munter weiterhin Tickets verkauft hätte. Mich wundert, dass sich zu dem Thema Ticketverkauf weder hier, noch sonst nach meiner Kenntnis öffentlich, ein Insolvenzrechtsspezialist gemeldet hat.
 

schnapperin

Aktives Mitglied
03.02.2012
137
0
Mich wundert, dass sich zu dem Thema Ticketverkauf weder hier, noch sonst nach meiner Kenntnis öffentlich, ein Insolvenzrechtsspezialist gemeldet hat.

Das Thema Ticketverkauf in der Eigenverwaltung ist nicht so einfach, zudem weiss niemand außerhalb des AB Kreises was im Beschluss des Amtsgerichtes steht. Hier könnte der Verkauf der Tickets z.B. genehmigt werden.
 
  • Like
Reaktionen: Asia

michael1240

Neues Mitglied
07.06.2015
9
0
Komplettes Ticket auf EY-Flugnummern und EY-Metall.

Gibts hier jemanden der im September / Oktober einen mit TB gebuchten EY-Award auf EY-Metall gebucht hat? Vielleicht kann ja jemand mal berichten.

Ich hab jedenfalls einen bestätigten DUS-AUH-SIN-AUH-DUS (Mitte Oktober - Anfang November), inkl. EY Buchungscode der auch gut aussieht.
 
  • Like
Reaktionen: Fernweh

LeiLi

Aktives Mitglied
16.04.2016
200
0
STR & BKK
Gibts hier jemanden der im September / Oktober einen mit TB gebuchten EY-Award auf EY-Metall gebucht hat? Vielleicht kann ja jemand mal berichten.

Ich hab jedenfalls einen bestätigten DUS-AUH-SIN-AUH-DUS (Mitte Oktober - Anfang November), inkl. EY Buchungscode der auch gut aussieht.
30.9. Ich nehme aber an, dass wir bis dahin auch irgendeine offizielle Aussage zu dem Thema haben