AB Top Bonus: topbonus während der Insolvenz

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Crazy Bird

Erfahrenes Mitglied
10.08.2011
1.245
0
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Vielleicht sollten wir für den Fall, dass topbonus irgendwann die Tage doch wieder zur Meilenverwertung freigegeben wird, schon mal die möglichen Optionen diskutieren, derer da eigentlich nur zwei sind:

a) Prämienflüge buchen (inkl. Upgrades)
b) im Prämienshop einkaufen
(c) erstmal gar nichts; AB wird gerettet und fliegt weiter:LOL:)

Bekanntlich ist a) die deutlich lukrativere Option, angesichts dessen, dass über dem AB-Flugbetrieb das Damoklesschwert schwebt, jedoch auch eine sehr wagemutige, sofern man die Flüge nicht in den nächsten Wochen abreißt.

Welchen Plan habt ihr für diesen Fall in der Tasche? Den Prämienshop plündern, um zumindest irgendwas für die Meilen zu bekommen? Kurzfristig fliegen? Oder die C-Langstrecke mit AB/EY/OW-Partner für Ostern 2018 buchen und hoffen, dass der irgendwie durchkommt?
 

ltk1704

Erfahrenes Mitglied
31.10.2014
263
1
die Verkaufsangebote auf Ebay häufen sich. Wohl die einzige Option das Einlöserisiko in Euro zu tauschen.

Sollte man melden. Doppelt bedenklich, weil 1. verboten gem. AGB und 2. wohlwissend, dass dzt nicht einlösbar, was wahrscheinlich in den wenigsten Fällen in der Produktbeschreibung steht.
 
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Summer85

Reguläres Mitglied
02.06.2010
96
2
DUS
Vielleicht sollten wir für den Fall, dass topbonus irgendwann die Tage doch wieder zur Meilenverwertung freigegeben wird, schon mal die möglichen Optionen diskutieren, derer da eigentlich nur zwei sind:

a) Prämienflüge buchen (inkl. Upgrades)
b) im Prämienshop einkaufen
(c) erstmal gar nichts; AB wird gerettet und fliegt weiter:LOL:)

Bekanntlich ist a) die deutlich lukrativere Option, angesichts dessen, dass über dem AB-Flugbetrieb das Damoklesschwert schwebt, jedoch auch eine sehr wagemutige, sofern man die Flüge nicht in den nächsten Wochen abreißt.

Welchen Plan habt ihr für diesen Fall in der Tasche? Den Prämienshop plündern, um zumindest irgendwas für die Meilen zu bekommen? Kurzfristig fliegen? Oder die C-Langstrecke mit AB/EY/OW-Partner für Ostern 2018 buchen und hoffen, dass der irgendwie durchkommt?

Tatsächlich ist doch die Situation aktuell so (auch auf Basis der aktuell hier geführten Situation), dass a-c unrealistisch sind.
a. und b. wären ja nur möglich, wenn EY als Hauptanteilseigner von Top Bonus sich dafür entscheiden sollte, dass sie Geld darein pumpen.
Warum sollten sie es tuen? Mir fällt kein Grund ein.
Wenn überhaupt dann ja nur um Buchungen bei Etihad Airways Partnern zu buchen, aber selbst das erscheint mir auch auf Grund der defizitären Situation bei EY als sehr unrealistisch.
 

br33s

Erfahrenes Mitglied
19.11.2010
3.350
639
lej, sxf, txl
Sollte man melden. Doppelt bedenklich, weil 1. verboten gem. AGB und 2. wohlwissend, dass dzt nicht einlösbar, was wahrscheinlich in den wenigsten Fällen in der Produktbeschreibung steht.

Ich find es auch sehr bedenklich, zumindestens die Auktionen die ich mir angeschaut habe, dort hat niemand was von Risiken geschrieben.
 

traxray

Aktives Mitglied
10.08.2009
111
0
Interessant - zu mindestens in Zürich springt Germania anscheinend in die zu erwartende Lück
https://www.flygermania.com/de-ch/u...uendigt-weitere-strecken-fuer-sommer-2018-an/
Glattbrugg, 23. August 2017 – In Reaktion auf die aktuelle Marktveränderung im europäischen Fluggeschäft verstärkt Germania ihr Engagement am Flughafen Zürich. Insgesamt werden 14 weitere Destinationen in den Sommerflugplan aufgenommen.

Edit: Anscheinend auch in anderen Flughäfen
http://www.flugrevue.de/zivilluftfahrt/airlines/germania-passt-sommerflugplan-2018-an/732712
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
Wenn es aber AB nicht mehr gibt und damit auch die OW-Mitgliedschaft nicht mehr und die Meilen nur für Kaffeemaschinen und Kopfhörer einsetzbar sind, wer würde dort weiter sammeln? Sobald die weitermachen, werden alle Kunden versuchen, Ihre Meilen einzulösen. Keiner wird mehr im Kreis überweisen, um ein "leckeres" Weinpaket zu erwerben.

Naja, die wenigsten Payback-Mitglieder außerhalb dieses Forums sammeln wegen der Meilen.
Ansonsten ist es eben wie bei einem Bauspar-Vertrag: Wenn unten nichts mehr nachkommt, verzögert sich die Zuteilung! ;)
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Awardstorno

Zunächst mal Hallo in die Runde
Lese schon länger mit und nun haben mich Fragen, der aktuellen Situation bei TB geschuldet, auch zur Anmeldung gebracht
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen

1) Kann man bei einem (CX) Award den Rückflug seperat stornieren und den Hinflug nutzen ?
2) Die Meilen sind natürlich weg, aber gäbe es in der aktuellen Situation die S&G zurück ?
(Buchung April, Flüge Hin 24.Oktober, Rück 13.November)

3) Sollte es S&G zurückgeben, könnte man diese auch nach einem No Show zurückfordern ?

Letzteres ist natürlich so eine Sache, da man aktuell ja nicht mal weiss, ob das Ticket überhaupt noch honoriert wird
und selbst wenn, ob dann überhaupt noch ein Cent da ist
 

kingair9

Megaposter
18.03.2009
22.381
769
Unter TABUM und in BNJ
Zunächst mal Hallo in die Runde
Lese schon länger mit und nun haben mich Fragen, der aktuellen Situation bei TB geschuldet, auch zur Anmeldung gebracht
Vielleicht kann mir ja jemand weiterhelfen

1) Kann man bei einem (CX) Award den Rückflug seperat stornieren und den Hinflug nutzen ?
2) Die Meilen sind natürlich weg, aber gäbe es in der aktuellen Situation die S&G zurück ?
(Buchung April, Flüge Hin 24.Oktober, Rück 13.November)

3) Sollte es S&G zurückgeben, könnte man diese auch nach einem No Show zurückfordern ?

Letzteres ist natürlich so eine Sache, da man aktuell ja nicht mal weiss, ob das Ticket überhaupt noch honoriert wird
und selbst wenn, ob dann überhaupt noch ein Cent da ist

Sorry for the cheap Shot - aber das bietet sich zu sehr an:

Das Leben ist kein Ponyhof und daher gibt es für Buchungen vor dem 15.8. mit höchster Wahrscheinlichkeit auch nicht zurück. Egal in welcher Konstellation.
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Sorry for the cheap Shot - aber das bietet sich zu sehr an:

Das Leben ist kein Ponyhof und daher gibt es für Buchungen vor dem 15.8. mit höchster Wahrscheinlichkeit auch nicht zurück. Egal in welcher Konstellation.

Die Erklärung ist mir etwas zu einfach
Wenn ich auf einem vor dem 15.8. gebuchten,aber nach dem 15.8. durchgeführten Flug,
eine Flugannulierung/-verspätung habe, bekomme ich also auch keine Entschädigung ?
Entscheidend kann also wohl nicht das Buchungsdatum sein, sondern eher das Datum des Anspruchsereignisses.


Btw Das Leben IST ein Ponyhof :)
 

geos

Erfahrenes Mitglied
23.02.2013
12.022
6.233
Man kann Entschädigungsforderungen an AB stellen (ebenso wie die Rückerstattung von Steuern bei stornierten und nicht geflogenen Flügen), aber AB wird und darf aktuell nichts auszahlen. Die Forderungen gehen in die Insolvenzmasse; wenn im Insolvenzverfahren am Ende noch was da ist, bekommt man als Gläubiger einen (voraussichtlich maximal klitzekleinen) Anteil seiner Forderung erstattet.
 

maex

Erfahrenes Mitglied
10.10.2009
3.819
89
Entscheidend kann also wohl nicht das Buchungsdatum sein, sondern eher das Datum des Anspruchsereignisses.

Du möchtest Geld zurück, dass du vor dem 15.8. gezahlt hast. Das geht nicht, weil das Geld durch das Insolvenzverfahren "eingefroren" und Teil der Insolvenzmasse geworden ist. Wenn du jetzt stornierst oder ein No-Show machst ändert es nichts daran, dass das Geld für das Ticket vor dem 15.8. an AB gegangen ist. Dadurch entsteht kein neues "Anspruchsereignis".
 

GoldenEye

Erfahrenes Mitglied
30.06.2012
13.160
484
1) Kann man bei einem (CX) Award den Rückflug seperat stornieren und den Hinflug nutzen ?
2) Die Meilen sind natürlich weg, aber gäbe es in der aktuellen Situation die S&G zurück ?
(Buchung April, Flüge Hin 24.Oktober, Rück 13.November)

3) Sollte es S&G zurückgeben, könnte man diese auch nach einem No Show zurückfordern ?

Ich verstehe nicht ganz: Sprechen wir von einem Rückflug HKG -> D.? Da sollten S&G im niedrigen zweistelligen Bereich sein, IIRC.
 

_AndyAndy_

Erfahrenes Mitglied
07.07.2010
6.010
633
.de
Die Erklärung ist mir etwas zu einfach
Wenn ich auf einem vor dem 15.8. gebuchten,aber nach dem 15.8. durchgeführten Flug,
eine Flugannulierung/-verspätung habe, bekomme ich also auch keine Entschädigung ?
Entscheidend kann also wohl nicht das Buchungsdatum sein, sondern eher das Datum des Anspruchsereignisses.

Dann entscheide, ob es in Deiner Frage um Erstattung nach Storno oder um Ansprüche nach 261/04 bei einer Annulierung geht.
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Ich verstehe nicht ganz: Sprechen wir von einem Rückflug HKG -> D.? Da sollten S&G im niedrigen zweistelligen Bereich sein, IIRC.

Ist die Höhe des Betrages für die rechtliche Betrachtung wichtig ?
Flug HKG-DUS kostet um 75 Euro.
Es geht um SIN-HKG-MNL. Gesamtsumme für 2 Pax hin und Rück 120 Euro

Wenn man schon knapp 700K Meilen + 2 Voucher + 250 Euro Entschädigung
dazu noch ein paar offene Flüge in die Tonne hauen muss, schaut man eben
wo vielleicht noch was rauszuholen ist

Klagen oder Insolvenztabelle werde ich sicher nicht dafür machen,
aber wenn man sich das realtiv einfach hätte zurückholen können, warum nicht ?
Wenn nicht, dann eben nicht ;)
 

markusklar

Erfahrenes Mitglied
10.04.2010
2.986
44
Ist die Höhe des Betrages für die rechtliche Betrachtung wichtig ?
Flug HKG-DUS kostet um 75 Euro.
Es geht um SIN-HKG-MNL. Gesamtsumme für 2 Pax hin und Rück 120 Euro

Wenn man schon knapp 700K Meilen + 2 Voucher + 250 Euro Entschädigung
dazu noch ein paar offene Flüge in die Tonne hauen muss, schaut man eben
wo vielleicht noch was rauszuholen ist



Klagen oder Insolvenztabelle werde ich sicher nicht dafür machen,
aber wenn man sich das realtiv einfach hätte zurückholen können, warum nicht ?
Wenn nicht, dann eben nicht ;)

Weißt du eigentlich, was du schreibst?
HKG-DUS ist keine 75€, sondern in der Business Class EUR 38.72 bei airberlin. Sollte in der eco 35.29 sein.
Und SIN-HKG-MNL sind andere Steuern, als nut HKG-DUS (Die dann auch nur 60€ pP bei deiner Angabe sind)

Und wieso sollte 250€ Entschädigung greifen? Das ist ein Flug in die EU und nicht aus der EU raus. Also Anspruch = 0€
Wenn du einen Anspruch hast, dann sowieso gegenüber der ausführenden Airline und nicht dem Ticketaussteller..
 

ponyhofinsasse

Erfahrenes Mitglied
23.08.2017
3.211
15
Weißt du eigentlich, was du schreibst?
HKG-DUS ist keine 75€, sondern in der Business Class EUR 38.72 bei airberlin. Sollte in der eco 35.29 sein.
Und SIN-HKG-MNL sind andere Steuern, als nut HKG-DUS (Die dann auch nur 60€ pP bei deiner Angabe sind)

Und wieso sollte 250€ Entschädigung greifen? Das ist ein Flug in die EU und nicht aus der EU raus. Also Anspruch = 0€
Wenn du einen Anspruch hast, dann sowieso gegenüber der ausführenden Airline und nicht dem Ticketaussteller..

Sorry, die 75 Euro (genau 75,22 Euro) waren BKK_HKG_DUS in Business (Preis vom Dezember 2016 für Flug im März 2017)
um diesen Flug ging es aber nie, das hat der Kollege 'GoldenEye' ins Spiel gebracht.

Aber was heisst übrigens 'nur' 60 pP ?
Beim mitlesen ist mir zwar schon aufgefallen das einige hier im Geld zu schwimmen scheinen, ich tue es nicht.

Und bei der Entschädigung ging es nicht um diesen Flug,
Das es die für einen innerasiatischen Flug nicht gibt ist sogar mir klar.

Es ging darum, warum jemand der einen anspruchsberechtigten Flug hat, zB DUS-MUC
bei einer Annulierung eine Entschädigung erhält (oder auch nicht), obwohl der Flug vor dem 15.8. gebucht war.

Darauf basierend war eben die Frage ob es vom Anspruchszeitpunkt abhängt